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Peter Weingart hat am 21.1.23 die Geschichte in der Aargauer Zeitung schon gebracht. Weshalb publiziert die Republik solche Geschichten imme wieder. Ist es mehr als eine nette Gutnachtgeschichte? Eigenanspruch der Republik: „ Die Republik ist eine Dienstleistung für interessierte Menschen in einer komplexen Welt. Wir recherchieren, fragen nach, ordnen ein und decken auf. Und liefern Ihnen Fakten und Zusammenhänge als Grundlage für Ihre eigenen Überlegungen und Entscheidungen.“ Dies fehlt seit längerem!

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Ich lese die Aargauer Zeitung nicht und finde den Artikel interessant, weil er exemplarisch zeigt, wie unser Justiz-System funktioniert: Die Staatsanwälte arbeiten heute z.T. nicht mehr sorgfältig, weil sie überlastet sind (gerade auch weil das System zu kompliziert und die Anforderungen für eine Anklage sehr hoch sind) oder weil sie überfordert sind. Das spielt den Verteidigern in die Hände und führt u.a. dazu, dass Personen mit dubiosen oder fraglichen Geschäftsmodellen ungeschoren davonkommen.
PS: Die Überlastung der Staatsanwaltschaften ist auch deshalb ein Problem, weil sie im heutigen Justizsystem viel Macht haben, da sie nicht nur Ankläger, sondern auch Richter sind und gerade auch deshalb eine sorgfältige Arbeit zwingend erwartet werden kann.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Geschätzter P. S., es stimmt, dass die Republik nicht immer aktuell berichtet, sondern mit Verspätung, gerade im Vergleich zur Tagespresse. Unsere Berichte, und das trifft auf die Gerichtsberichte insbesondere zu, unterscheiden sich jedoch markant von der tagesaktuellen Berichterstattung. Wir betten das Prozessthema ein, erläutern Grundsätzliches, erklären die Regeln der Straf- und anderer Verfahren, zeigen anschaulich, wie solche Verhandlungen ablaufen, funktionieren; es ist eine zeitlose Herangehensweise. Das ist auch bei diesem Artikel so geschehen. Und das dünkt mich wichtiger als eine tagesaktuelle Berichterstattung. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Hat sich hier ein Rechen- und ein Rechtschreibefehler eingeschlichen?

Gegen Solecki, 43 Jahre alt, verhängte sie eine bedingte Geld­strafe von 70 Tagessätzen à 140 Franken. Gegen den zehn Jahre jüngeren Krasniqi eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tages­sätzen à 150 Franken. Das macht mit Gebühren etwas über 3300 im ersten beziehungsweise über 14’500 Franken im zwiten Strafbefehl.

70 x 140 Franken = 9800 Franken, also mehr als die angegebenen 3300 Franken. Im letzten Satz: «zwiten» statt «zweiten».

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Publius
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Da habe ich auch gestutzt.

Kommt dazu, dass gegen Krasniqi* der Widerruf einer bedingten Geldstrafe im Raum stand. Dann müsste er aber nicht „die 14‘500 Franken bezahlen“, sondern die frühere bedingte Geldstrafe plus die neue Geldstrafe über 14‘500 Franken.

Irgendwie geht hier alles nicht so ganz auf mit den Geldbeträgen.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Ich glaube, es geht auf, es werden im Text einfach nicht alle Beiträge aufgeführt, also Beispielsweise die Höhe der früheren, bedingt ausgesprochene Geldstrafe, die bei einem Schuldspruch fällig geworden wäre. Da ein Freispruch erfolgte, muss der Beschuldigte gar nichts zahlen. Aber wir müssen es uns wirklich gut überlegen, welche Geldbeträge wir exakt nennen und welche nicht, damit der Text nachvollziehbar wird. Wir nehmen uns an der Nase, versprochen.

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Jurist
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Die 3300 Franken sind der Betrag, den der Beschuldigte unter dem Strich bezahlen muss. Die bedingte Geldstrafe muss er allenfalls entrichten, wenn er in der Probezeit rückfällig und erneut verurteilt würde.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Danke für den Hinweis, offenbar wurde der Tippfehler behoben, wie ich gerade sehe.

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Recht haben und Recht bekommen... Ich habe trotzdem Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft bei diesen Beträgen priorisieren muss.

Wer zahlt den hier die Anwaltskosten der Angeklagten? Werden diese auch vom Staat übernommen?

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Daria Wild
Reporterin
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Lieber Herr Krähenbühl, verzeihen Sie die späte Antwort, ja, die Anwaltskosten werden auch übernommen. Freundliche Grüsse!

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Danke für die Ergänzung, die übrigens meines Erachtens noch absolut zeitnah erfolgt ist. Es muss trotz Internet nicht immer alles innerhalb von 24h/48h erledigt sein.

Apropos: Das wäre allenfalls auch mal ein Thema für "Auf lange Sicht" wie wirkt sich Internet/Technik auf die Antwortzeit/ständige Verfügbarkeit aus und korreliert das mit gestiegenem Stresslevel/Krankheiten (insb. Burnouts?).

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Pflegefachmann FH
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Wieso wird immer wieder das Schuhwerk der Angeklagten erwähnt? Finde das irgendwie lustig 😉

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Daria Wild
Reporterin
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Lieber P. B., es ist mir nicht aufgefallen, aber wenn das so ist, ist es sehr interessant, da muss ich mich mal achten. Vielleicht verrät das Schuhwerk eben mehr als eine Hose :). Liebe Grüsse!

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