Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Entwickler & Zivi
·

Eine Ausweisung für eine zwei Monate zu späte Meldung! Wäre das Urteil so ausgefallen, schämte ich mich für die Schweiz. Wird langsam Zeit, dass ein Gericht sich zur Ausschaffung bei Steuerbetrug hust Steueroptimierung äussert.

9
/
0

Aber nicht doch, Herr A., das würde ja 'üüseri Lüüt' betreffen! Wohin wollen Sie die denn ausweisen? Etwa direkt nach Panama?
Zum Bericht, den ich sehr spannend und informativ finde, würde mich noch interessieren, wie denn eine 'pfefferscharfe' Umsetzung genau definiert wäre: nach Franken und Rappen? Ohne Einbezug der Lebensumstände, Gesundheitszustand etc? Auch bei gleichem Frankenbetrag würden sich die Umstände doch wahrscheinlich unterscheiden. Ist eine 'pfefferscharfe' Abgrenzung denn überhaupt möglich?

6
/
1

Bei Steuerbetrug ist die Ausweisung obligatorisch. Ob es schon einen Fall gab, weiss ich nicht. Im vorliegenden Falle ist es ziemlich absurd, einen leichten Fall anzunehmen, wenn jemand Sozialhilfe bezieht und weiteres Einkommen von Fr. 5'400.- verschweigt. Das "zu spät melden" wie ein Kommentar meint, bedeutet auch erst melden, wenn das Geld schon ausgegeben ist.

Viele Sozialromantiker verniedlichen Delikte der Unterschicht, weil diese armen Menschen ja nichts dafür können, dass sie unseren komplizierten Staatr nicht verstehen,. Wer als Verteidiger gearbeitet hat, weiss, dass diese armen Menschen, wenn sie zu wenig Sozialhilfe erhalten, im Allgemeinen ihre Rechte sehr gut kennen, wenn sie zu viel erhalten, dann war es einfach zu schwierig, die Regeln zu verstehen. Sozialhilfebetrüger (oder Überempfänger) sind kaum je besonders sympathische Menschen.

Dies alles vorausgeschickt, verstehe ich, warum das Gericht in Winterthur und das OG hier einen leichten Fall angenommen haben, obwohl dies absolut im Widerspruch zur leichten Fall-Praxis bei den übrigen Vermögensdelikten steht und es ein verheerendes Signal aussendet, einen Überbezug von Fr. 5'000.- als "leicht" zu bezeichnen. Die idiotische Ausschaffungsinitiative und ihre Annahme durch eine belämmerte Bevölkerungsmehrheit führen zu solchen merkwürdigen Urteilen. Wenn ich noch Richter wäre, hätte ich genau gleich wie das Obergericht entschieden, weil ich zwar das Verhalten dieses Mannes durchaus strafwürdig und nicht "leicht" finde, es aber völlig unverhältnismässig wäre, ihn deswegen auszuweisen. So müssen nun also die Gerichte das Recht bis zum Brechen beugen, um die Folgen der Initiative etwas abzufedern und die übelsten Übertriebungen zu verhindern.

5
/
3
Mathematiker in IT, Bildung und Beratung
·

Ich staune immer wieder über die Idee, dass Initianten bei der Umsetzung einer angenommenen Initiative eine prägende Rolle haben sollen - wie wenn es im Parlament dazu kaum Parlamentarier hätte, denen die Umsetzung ein Anliegen ist.
Richtig ist, dass Initianten die Verantwortung für einen allfälligen Rückzug auf gebürdet wird, notabene VOR der Volksabstimmung. Aber dann müsste Schluss sein. Oder gibt es irgendeine Grundlage die das verlangt?

Dass Initiativen oft nicht 1:1 umgesetzt werden sollen ist gewollt, denn die gesetzgebenden Institutionen müssen eben gerade das nicht. Wir haben aus guten Gründen keine Verfassungsgerichtsbarkeit.

6
/
0
ichfürchte...
·

Danke für den Bericht , das hat mich als Laien sehr interessiert!

2
/
0