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Pro Kinderrechte Schweiz
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Um über die männliche Genitalbeschneidung diskutieren zu können ist es vorab wichtig die Fakten zu kennen:

Die Vorhaut ist ein integraler Bestandteil des Penis. Sie ist eine einzigartige, spezialisierte Struktur mit schützenden, immunologischen, mechanischen, sensiblen, erogenen und sexuellen Funktionen. So erlebt jeder Mann beim Sex zweifelsfrei, dass seine Vorhaut hochsensibel und für die sexuelle Stimulierung entscheidend ist.
Bei der Amputation der Vorhaut gehen deren sensorischen Eigenschaften und Funktionen vollständig und irreversibel verloren. Durch die Amputation der Vorhaut wird auch die Eichel bloss gelegt. Sie ist dadurch ständiger Reibung und Reizung ausgesetzt, wodurch sie verhornt und ihre sensorischen Eigenschaften zu einem erheblichen Teil einbüsst. Das Genital und die Sexualität sind eng mit der Persönlichkeit verbunden. Eingriffe am Genital bergen daher immer auch ein hohes Risiko für bewusste oder unbewusste Traumata. Zudem ist die Vorhautamputation mit einer signifikanten Komplikationsrate behaftet (bis hin zum Tod). Die Vorhautamputation ist also in keiner Weise, wie vielerorts behauptet, eine Bagatelle, sondern ein schwerwiegender und irreversibler Eingriff. Zusammen mit vielen anderen Ärzteverbänden sagt daher z.B. auch der Verband der Deutschen Kinder- und Jugendärzte: "Die Amputation der Vorhaut hat keinen überzeugenden Nutzen, sie hat jedoch langfristige und irreversible negative Auswirkungen insbesondere im urologischen, sexuellen und psychologischen Bereich.

Aus rechtlicher Sicht ist festzuhalten:
Die Diskussion um Religion als Rechtfertigung für eine Genitalbeschneidung ist schlicht überflüssig, denn Religion stellt gemäss schweizerischem Recht in keiner Weise eine Rechtfertigung für eine Körperverletzung dar. Körperverletzungen können einzig durch einen unmittelbaren Nutzen für den Betroffenen gerechtfertigt werden, und ein solcher liegt ganz offensichtlich nicht vor.
Die Amputation der Vorhaut beim männlichen Kind stellt auf der Grundlage der oben dargestellten medizinischen Fakten gemäss schweizerischem Strafrecht eine schwere Körperverletzung dar und ist daher zweifelsfrei verboten. Allgemein herrscht jedoch der Eindruck, sie sei erlaubt, weil sie durch die Strafbehörden nicht verfolgt wird. Die aktuelle Untätigkeit der Strafbehörden ist denn auch rechtswidrig, weil Körperverletzungen an Kindern immer ein Offizialdelikt darstellen (d.h. die Strafbehörden müssen von sich aus untersuchen und anzeigen).
Die Interpretation, die Genitalbescheidung beim männlichen Kind sei erlaubt, weil diese nicht wie die weibliche Genitalbeschneidung explizit verboten ist, ist falsch. Genitalbeschneidungen beim männlichen wie weiblichen Kind sind durch die bestehenden Körperverletzungsartikel im Strafgesetzbuch bereits zweifelsfrei verboten. Der zusätzliche Strafartikel die weibliche Genitalbeschneidung betreffend wurde unter anderem geschaffen, um diese Straftaten auch im Ausland verfolgen zu können. Dabei wurde die männliche Genitalbeschneidung nicht mit einbezogen, was aber in keiner Weise bedeutet, dass die männliche Genitalbeschneidung nun erlaubt wäre.
Der zitierte Bericht des Kompetenzzentrums für Menschenrechte geht davon aus, dass die Amputation der Vorhaut das Gleiche sei, wie das Stechen eines Ohrlöchleins. Dieser Vergleich ist aus medizinischer Sicht jedoch völlig falsch, ja geradezu lächerlich. Die Schlussfolgerungen des Berichtes und insbesondere die Aussage, die Amputation der Vorhaut stelle keine Gefährdung des Kindswohls dar, sind daher unbrauchbar, weil der Bericht von falschen Tatsachen ausgeht. Richtig ist dem gegenüber, dass die Amputation der Vorhaut - ein integraler und hoch sensibler Bestandteil des Penis - in jedem Fall eine Gefährdung des Kindswohls darstellt.

Die männliche Genitalbeschneidung ist die weltweit häufigste Menschenrechtsverletzung überhaupt (sie wird milliardenfach gemacht), gleichzeitig ist sie aber auch ein grosses Tabu. Um das Tabu aufrecht zu erhalten, wird die männliche Genitalbeschneidung bagatellisiert und verschwiegen.

Es ist an der Zeit dieses Tabu aufzubrechen und sachlich korrekt und mit dem gebührenden Respekt für die leidvoll betroffenen Männer über die männliche Genitalbeschneidung zu sprechen.

Pro Kinderrechte Schweiz
C. G. (Geschäftsführer)

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Ich kann den biologischen Aspekt nicht bestätigen, Herrn G. Habe mich mit 20 aus hygienischen Gründen für eine Beschneidung entschieden. Es war für weder traumatisch noch eine Verstümmelung noch hat meine körperliche Empfindung darunter gelitten. Auf der persönlichen Ebene was es sogar befreiend dank der vereinfachten und wirksameren Körperpflege.

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Pro Kinderrechte Schweiz
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Ob eine Beschneidung nebst dem physischen Schaden (Trauma = Wunde) auch eine seelische Traumatisierung zur Folge hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der vorliegenden Diskussion geht es um Kinder, über welche verfügt wird und nicht wie in ihrem persönlichen Beispiel, um einen erwachsenen Mann, der die eigene Beschneidung selbstbestimmt durchführen lässt. Zwei völlig unterschiedliche Situationen, weshalb ein Vergleich nicht funktioniert.

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien geht hervor: Die Vorhaut ist empfindlicher als die Fingerspitzen, die Eichel oder die Lippen des Mundes. Sie enthält eine grössere Vielfalt und höhere Konzentration von spezialisierten Nervenrezeptoren als jeder andere Teil des Körpers. Diese spezialisierten Nervenenden können Bewegung, feinste Temperaturveränderungen, sowie feinste Texturabstufungen wahrnehmen. Die Vorhaut zählt gemeinsam mit dem Vorhautbändchen (Frenulum) zu den wichtigsten erogenen Zonen des männlichen Geschlechts. Die zahlreichen Tastkörperchen werden durch Dehnung stimuliert. Auf diese Weise spielt die Vorhaut eine entscheidende Rolle für die Sexualität des Mannes.
Doch wie etwas empfunden wird, ist bekanntermassen subjektiv sehr unterschiedlich. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie die Empfindungsreduktion durch die Beschneidung nicht wahrnehmen, oder sie diese nicht stört.

Es ist gut möglich, dass Sie persönlich die Intimpflege durch die Beschneidung als einfacher empfinden. Es ist jedoch so, dass das männliche Glied nicht per se schmutzig ist, eine gute Hygiene im Normalfall problemlos möglich ist und Sauberkeit denn auch in keiner Weise ein Beschneidungsargument darstellt.

Prinzipiell gelten folgende Grundsätze: Wir tun Kindern nicht weh, wir schädigen Kinder nicht und wir amputieren Kindern ohne unmittelbare medizinische Notwendigkeit keine Körperteile und schon gar nicht hoch sensible genitale Körperteile. Kinder haben aus rechtlicher wie ethischer Sicht, so wie wir alle, ein unbedingtes Recht selber über ihren Körper bestimmen zu können. Eine Vorhautamputation ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.

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Ich bin erstaunt dass diese religiöse Praxis so viel Aufsehens auslöst. In Extremfällen mit traumatisierten Kindern gibt es sicher Ausnahmesituationen, wie in dem dargestellten Beispiel. Generelle Verbote der männlichen Beschneidung wären aber ein völlig übertriebener Eingriff in die Religionsfreiheit. Ich sehe nicht warum, ausser um Juden und Muslime weiter zu diskriminieren, nachdem man den Muslimen bereits ihre Kirchtürme verboten hat. Die Beschneidung bleibt ja in der Hose und muss niemanden weiter stören.

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Sie verstehen den Kern der Diskussion nicht: Niemand will die Beschneidung per se verbieten. Sie soll lediglich nicht an unmündigen Knaben durchgeführt werden dürfen. Sobald diese entscheidungsmündig sind, dürfen sie tun uns lassen mit ihrer Vorhaut, was sie wollen. Jeder Mensch soll über seinen Körper selbst entscheiden können. Was ist daran falsch?

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Dass es einen massiven Eingriff in eine Kultur darstellt, die zumindest im Falle des Judentums seit vielen Jahrhunderten auf dem Gebiet der heutigen Schweiz ansässig ist. Die aktuelle Mehrheit nähme sich also das Recht eine Minderheitenkultur zu verändern weil diese nicht den moralischen Vorstellungen ihrer eigenen Kultur entspricht.
Damit haben die Briten vor 100 Jahren vielen Kulturen die Homosexualität verboten, welche nicht der damaligen britischen Moral entsprach, die Spanier hatten davor mit dem gleichen Argument den Katholizismus mit dem Schwert der Welt aufgezwungen um die “armen Seelen“ zu retten, von denen der aktuelle westeuropäische Homo Rationalis nun annimmt dass sie gar nicht relevant sei. Mit jedem Wertewandel erwarten die germanisch-angelsächsischen Gesellschaften stets, dass die gesamte Welt innert wenigen Jahren nachfolgt.

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Gabriela Salvisberg
Humanistin, Journalistin
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Merci für diesen Artikel über dieses erfreuliche Urteil. Die KESB hat hier im Sinne des Kindswohls zu Recht ein Veto eingelegt. Ein derartiger Eingriff, der medizinisch nicht nötig ist, birgt für alle betroffenen Kinder (diesmal: Buben) ein Risiko und ist nicht rückgängig zu machen. Das gilt meines Erachtens auch für jene, die nicht traumatisch vorbelastet sind.
Es wäre doch wünschenswert, dass unser Begriff der Religionsfreiheit und des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit auch gesetzlich endlich insofern angepasst würde, dass gar keine Gründe (auch nicht religiöse) den Eltern eine Legitimation geben dürfen, ihren Kindern unnötiges körperliches Leid zuzufügen. Zudem gibt es in jüdischen und muslimischen Kreisen durchaus progressivere Stimmen, die diese Praxis beenden oder durch ein rein symbolisches Ritual (ganz ohne Blutvergiessen) ersetzen wollen.
Nicht zuletzt sind unsere Gesetze diesbezüglich ungerecht. Warum bleiben Bubenbeschneidungen erlaubt, während Mädchenbeschneidungen bereits verboten sind? An niemandem sei doch bitte ohne medizinische Not und ohne Einwilligung der Betroffenen herumzuschnippeln; und am wenigsten an den Kleinsten. Wie im Artikel bzw. im erwähnten GR-Urteil begründet: Ein Mann muss nicht beschnitten sein, um dem Islam beitreten zu können. Die Religionsfreiheit wäre durch ein generelles Beschneidungsverbot gewahrt. Und wer will, kann sich später ja immer noch dieser Prozedur unterziehen - aus freien Stücken.

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Frau Salvisberg, sowohl im Beitrag von Frau B. Hürlimann wie auch in der Reaktion von Frau N. Scheidegger wurde juristisch und sachlich berichtet bzw. argumentiert. M.E. ist das bei so etwas Explosivem dringend geboten. Dass Sie als Co-Präsidentin der Zürcher Sektion der Freidenker-Vereinigung einen anderen Ansatz verfolgen, ist verständlich, dient jedoch mMn hier nicht der sachlichen Diskussion.

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Gabriela Salvisberg
Humanistin, Journalistin
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Richtig. Ich fand den Beitrag von Frau Hürlimann interessant und habe mich im ersten Satz dafür bedankt. Auf den Kommentar von Frau Scheidegger habe ich mich überhaupt nicht bezogen. Darum nähme es mich wunder: In welchem Punkt habe ich mich unsachlich geäussert? Ist es jener, in welchem ich mir von der Gesetzgebung körperliche Unversehrtheit für alle Menschen inkl. Buben wünsche? Gelten ethische Argumente als unsachlich, weil Ethik nicht in Zahlen messbar ist? Ich erwarte gerne Ihre Antwort.

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Spannend, wie die Diskussion bisher nur von Frauen geführt wird. Dass das Kompetenzzentrum für Menschenrechte einen beschneidungsfreundlichen Bericht abliefert, an dem nur Frauen geschrieben haben, ist geradezu verstörend. Bei allem nötigen Respekt: Darüber, ob eine Beschneidung bei Knaben angebracht ist oder nicht, sollten doch eher Männer beurteilen. Ich meine, eine Beschneidung Minderjähriger gehört ebenfalls unter Strafe gestellt.

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Darüber, ob eine Beschneidung bei Knaben angebracht ist oder nicht, sollten doch eher Männer beurteilen.

Was zum Teufel...? Aus welcher dunklen Ecken kam denn das eben gekrochen?

Sprich! Warum hat nur Mann zu beurteilen? Gerne in kurzen, konzisen, knabe... knappen Sätzen.

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Das war wohl etwas ungeschickt formuliert: Natürlich dürfen sich auch Frauen dazu äussern. Aber dass die Männer (Sie eingeschlossen) zur kritischen Frage der Knabenbeschneidung schweigen, darf nicht sein.

Erstaunlicherweise wird ja gerne behauptet, die Beschneidung von Männern hätte keinen Einfluss auf das sexuelle Empfinden, anders als bei der Mädchenbeschneidung. Hier sollten betroffene Männer Auskunft geben. Und von diesen höre ich durchaus auch kritische Stimmen.

Dass die Knabenbeschneidung nicht ebenso verboten wurde, zeigt, dass man vor den jüdischen und muslimischen Organisationen kuscht.

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Ich kann es einfach nicht fassen, dass Knabenbeschneidung immer noch "legal" ist. Es gibt keine Rechtfertigung dafür. Und das Leiden, auch das indirekte, ist gross.

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Sexuelle Erfüllung hängt von anderen, sinnlicheren Faktoren ab als von der Frage, ob ein Mann beschnitten ist oder nicht.

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Richtig. Und irrelevant. Man(n) kann mit den unterschiedlichsten Einschränkungen erfüllt leben. Als Sportler mit Prothese oder als Musiker mit Hörschäden. Aber jede sensorische Fähigkeit kann eine Bereicherung sein im Leben, und die Vorhaut ist offenbar ein sehr sensibles Körperteil. Sollte es nicht die eigene Entscheidung sein, ob man sein Leben lang auf diese Erfahrung verzichtet?

Dass sich kaum jemand über den Verlust beklagt hat wohl auch damit zu tun, dass kaum jemand den unmittelbaren Unterschied mit und ohne kennt.

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Persönlich finde ich auch, dass man an Kindern ohne medizinische Notwendigkeit keine irreversiblen Eingriffe vornehmen dürfe, aber ich habe mich mit der religiösen Bedeutung der Circumcision nicht auseinandergesetzt und traue mir diesbezüglich kein Urteil zu.
Was mich aber stört, ist, wenn für eine gut gemeinte Sache mit Argumenten geworben wird, die man in Frage stellen muss und darf: natürlich gibt es Männer, die sich erst im Erwachsenenalter beschneiden lassen (müssen), und die können den Unterschied sehr wohl beurteilen. Das heisst noch lange nicht, dass man die Beschneidung von Kindern rechtfertigt, wenn man auf diese Tatsache hinweist.

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Verstümmelung bleibt Verstümmelung! Der Mensch hat nicht einzugreifen was die Natur sinnvolles erschaffen hat, ausser es sei medizinisch notwendig. Alles andere gehört verboten und bestraft.
im Übrigen: Analog zur Abtreibungsgeschichte, gehört der Körper in diesem Fall dem Mann

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Pro Kinderrechte Schweiz
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Wenn jemand einen Hörschaden hat, ist es für diesen Menschen sehr viel schwieriger musikalische Erfüllung zu erleben. So ist es auch mit genital beschnittenen Menschen, es ist für diese Menschen sehr viel schwieriger, aber nicht unmöglich, sexuelle Erfüllung zu erleben.

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Wenn jemand von seiner eigenen Meinung felsenfest überzeugt ist, ist es für diesen Menschen sehr viel schwieriger die geistige Erfüllung einer differenzierten, sachlichen und faktenbasierten Sichtweise zu erleben. Oder gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, dass beschnittene Männer gegenüber unbeschnittenen Männern ein sexuell weniger erfülltes Leben führen?

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Danke für diesen Beitrag. Ein schwieriges Thema, das in der Schweiz bislang eher umschifft wird (abgesehen von Sonderkonstellationen wie in den zwei referierten Fällen). Die "gewöhnlichen" Fälle kommen denn auch nicht vor Gericht, wie die Strafanzeige einer NGO, die sich gegen die Zirkumzision einsetzt, zeigt: Dort wurde eine Nichtanhandnahme verfügt mit der Begründung, eine Beschneidung sei nicht strafbar. Eine Beschwerde dagegen war der NGO nicht möglich (da sie nicht beschwerdelegitimiert ist).
Wie heikel das Thema ist, zeigt auch die Reaktion auf das Beschneidungsurteil in Köln von 2012. Kurz danach (im Urteil wurde die med. nicht indizierte Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung qualifiziert, in welche Eltern nicht einwilligen können) wurde die Befugnis der Eltern zur Beschneidung ihrer Söhne im BGB gesetzlich verankert. Die Frage ist: selbst wenn man die Ansicht teilt, dass Zirkumzisionen aus religiösen Gründen nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind, muss man sich Fragen, ob ein Verbot dieser für zwei Religionsgemeinschaften so wichtige Praxis der zielführende bzw. politisch überhaupt gangbare Weg ist.

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Liebe Kollegin, vielen Dank für diese Ergänzungen. Das Kölner Urteil wird im Grundsatzpapier des Kompetenzzentrums für Menschenrechte (das ich verlinkt habe) ausführlich behandelt, darum bin ich nicht näher darauf eingegangen. Aber sehr gut, dass es hier im Dialog zur Sprache kommt! Liebe Grüsse, Brigitte Hürlimann

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muss man sich Fragen, ob ein Verbot dieser für zwei Religionsgemeinschaften so wichtige Praxis der zielführende bzw. politisch überhaupt gangbare Weg ist.

Stell(t)en Sie sich diese Frage auch bei der verbotenen Mädchenbeschneidung?

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Die Beschneidung von Mädchen ist i.d.R. wesentlich eingriffsintensiver als bei Jungen, deshalb lässt sich das nicht vergleichen. Allenfalls liesse sich die "Sunna-Beschneidung", d.h. die Entfernung der Klitorisvorhaut mit der Beschneidung von Jungen vergleichen, und in Deutschland wird von Juristen denn auch diskutiert, ob man diese Form von Mädchenbeschneidungen auch zulassen müsste, solange die Zirkumzision gesetzlich erlaubt ist. So viel dazu.
Zudem hat Herr B. zutreffend drauf hingewiesen, dass die weibliche Genitalverstümmelung eher eine kulturelle denn religiöse Praxis ist (auch Christen praktizieren diese).
Zur Klarstellung: Ich bin sehr skeptisch hinsichtlich der Beschneidung nicht urteilsfähiger Jungen - es gibt eine grosse Anzahl von Berichten zu möglichen (negativen) Folgen im Erwachsenenalter, so dass die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl für mich doch etwas zweifelhaft erscheint. M.E. sollte mit diesem Eingriff zugewartet werden, bis die Jungen alt genug sind, sich eigenständig dafür zu entscheiden. Meine Frage zielte aber darauf ab, ob die strafrechtliche Verfolgung der Eltern ein sinnvoller Weg ist, um eventuell ein Umdenken anzuregen. Gerade die jüdische Community in Deutschland hat nach dem Urteil klargestellt, dass sie das Urteil als Angriff verstehen (Zitate: "jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich", Folge würde ein "Beschneidungstourismus" sein usw.).

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Mir wäre keine grössere Religion bekannt, welche Mädchen beschneiden lässt als Erkennungsmerkmal.

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Pro Kinderrechte Schweiz
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Der Link im Bericht führt zu einem falschen Gerichtsdentscheid. Richtig ist: Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Geschäfts-Nr. PQ190030-O/U

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Lieber Herr G., der Link ist nun korrekt gesetzt, nochmals herzlichen Dank für den Hinweis. Es ist wichtig, dass die interessierten Leserinnen und Leser das Originalurteil lesen können. Das einschlägige Bünder Urteil ist übrigens auch sehr lesenswert; werde nun gleich auch noch diesen Link überprüfen. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Oh nein, ich habe den Link dreimal überprüft, gehe der Sache gleich nach, merci für den Hinweis!

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