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Danke für diesen aufschlussreichen Follow-up. Es ist ermutigend dass das Gericht solche sorgfältigen Kontextüberlegungen macht, auch bei auf den ersten Blick läppischen Vorkommnissen. Das damit das Gericht nicht nur einen Rechtsentscheid fällt sondern auch einen Beitrag zu unserer Problemlösungskompetenz leistet ist erfreulich.

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Ich als neugieriger und sauber rasierter Zeitgenosse frage mich, um welche konkreten Schlottereien es sich da wohl im erwähnten Mail handelte, welche in unserer trumpisierten und shitgesturmten Zeit straffrei ausgespuckt werden konnten...
Vielleicht hinke ich einem völlig veralteten Ehrbegriff nach und halte mich unnötigerweise zurück, meinen heiligen Zorn wortgewaltig und scharf an der Grenze der Ehrverletzung, in die Tasten zu hauen. Hierfür jedoch bräuchte ich einige ganz konkrete Ausdrücke, für welche ich, vorläufig mal mindestens zweitinstanzlich, nicht behaftet werden könnte!
Sei’s Ihnen gedankt, einige der saftigsten Schlötterlinge aus dem obgenannten Mailverkehr zu zitieren auf die Gefahr hin Ihre eigene redaktionelle Etikette zu verletzen.
Phüet di!

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Ich wäre jetzt schon SEHR neugierig auf diese Schlötterlinge.......

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Ich auch!!! Ich tippe auf ‘Saucheib’...

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