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Hochinteressante Diskussion zwischen den Podiumsteilnehmerinnen. Besonders spannend fand ich die Gegenüberstellung der Argumente aus Praxis und Theorie, wobei am Schluss für mich ein Unentschieden blieb. Hervorragend auch die Moderation, die stets den Überblick behielt. Ein lehrreicher Regennachmittag, auch wenn ich nicht live dabeisein konnte. Danke.

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Das Erhellendste und Erstaunlichste des Abends im Cosmos war für mich, zu erleben, wie empathisch das Frauenpodium mit Frauenmoderation abläuft. Trotz gegenteiliger Ansichten. Mit Argumenten statt Lautstärke, Respekt statt Rechthaberei. Seither phantasiere ich, wie effizient ein reines Frauenmanagement wohl ein Unternehmen führen würde oder eine Exekutive.

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Für mich als Betroffene eines solchen Grenzfalles des "nicht-wehrens", des "nicht-erinnerns" und der Erfahrung absoluter Schwäche ohne recht zu verstehen, wieso, und sich für diese Schwäche zu schämen... und nach dem Erlebten mit Folgen konfrontiert zu sein, die auch unbewusst sind, da ich es oft nur dann spüre, wenn ich z.B bei einer solchen Diskussion weinen muss oder daran, das ich beim Sex danach immer wie erforen war und keine Emotionen mehr hatte... Also da war die Revison des Gesetzes in DE eine Erleichterung, da mich das Gesetzt nun wahrnahm und mit einbezog, ich fühle mich dadurch geschützt und wünsche mir das auch für alle Freundinnen (und für den Rechtsraum der Schweiz).

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Frau Scheidegger, heisst es im Artikel, "schrieb 2014 ihrem Professor, sie habe eine andere Idee. Vergewaltigungen, schrieb Scheidegger, seien nicht in erster Linie Gewalt­delikte, sondern Delikte gegen die sexuelle Selbst­bestimmung."

Eine neue Erkenntnis? Das Bundesgericht hielt in 128 IV 106 vom 20. März 2002 (als Wiederholung althergebrachter Grundsätze) in Erwägung 3.a.bb fest:

"Die sexuellen Nötigungstatbestände (gemeint waren die vorher genannten Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung) verbieten den Angriff auf die sexuelle Freiheit."

Das war und ist nichts als logisch, denn wegen Nötigung (Art. 181 StGB) wird bestraft, wer jemanden durch Gewalt, Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden."

So neu war Frau Scheideggers neuer Gedanke also nicht. Und ich bin sicher, dass jeder und jede das nach dem Staatsexamen (also bervor er/sie an eine Diss denkt) genau weiss.

Im Artikel heisst es, dass „Männer wie Andrea Caroni (FDP) und Daniel Jositsch (SP) eine Änderung des Gesetzes ablehnten“. Ah, die Männer wieder, schon klar. Im Artikel wird Frau Scheidegger als Einzige als Juristin bezeichnet, die anderen sind nur Männer, welche noch nicht in der neuen Zeit angekommen sind. Tatsächlich? Für die geschlossene Welt der Guten ist das sicher so. In Wirklichkeit ist Andrea Caroni Rechtsanwalt und Dr.iur. und Lehrbeauftragter und somit eine Meinung, die man nicht einfach als Männermeinung abtun sollte. Und der alte Mann Daniel Jositsch ist Rechtsanwalt und Dr. iur. und Universitätsprofessor ausgerechnet für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften. Könnte es sein, dass die beiden Herren, deren Qualifikation die Republik im Sinne der Abrundung ihrer Darstellung der Wirklichkeit unter den Tisch fallen lässt, eine qualifizierte Meinung haben - vielleicht sogar mehr als jemand, dem nach dem Staatsexamen aufpoppt, das Sexualstrafrecht habe mit sexueller Selbstbestimmung zu tun?

Viele Leute haben mit den die Politik beherrschenden kindlichen Drei-Wort-Sätzen (die meisten Kinder können mit zwei Jahren Sätze mit zwei bis drei Wörtern bilden) wie „Brexit means Brexit“ oder „Ja heisst Ja“ oder „Nein heisst Nein“ grösste Mühe, weil sie reine Tautologien und folglich immer wahr und deshalb irreführend sind. Fachleute sagen denn auch landauf landab, dass mit dieser angeblichen Revolution nichts gewonnen ist und dass es einen schaudern muss, wenn Strafrecht eine Kultursache und keine Wissenschaft sein soll.

Wichtige Befürworter und Kämpfende für die Kulturwende waren gemäss Artikel Lisa Mazzone (sie hat einen Literatur-Bachelor) und Tamara Funiciello (begann ein Studium internationaler Beziehungen und dann eines für Geschichte und Sozialwissenschaften). Susanne Vincenz-Stauffacher ist auch genannt und hat mit ihrem Master und Rechtsanwaltspatent anscheinend als Einzige einen juristischen Hintergrund, aber keine strafrechtliche Spezialisiserung. Aber wenigstens haben wir im Sexualstrafrecht die sexuelle Selbstbestimmung eingeführt, auch wenn sie schon seit Jahrzehnten das geschützte Rechtsgut ist.

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„ vielleicht sogar mehr als jemand, dem nach dem Staatsexamen aufpoppt, das Sexualstrafrecht habe mit sexueller Selbstbestimmung zu tun?“

Wow, so geht mansplaining.

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Ich kann doch nichts dafür, dass Frau Scheidegger eine Frau ist. Davon abgesehen: sie wusste garantiert schon vorher, welches das geschützte Rechtsgut ist. Aber das Geschichtlein von der prädissertalen Erleuchtung war gut für den Artikel - für einen Artikel nach dem Strickmuster schlaue Frau(en) gegen verbockte Männer.

Sicher bin ich nicht, ob Sie wissen, was mansplaining heisst. Es bedeutet: "herablassenden, besserwisserischen Erklärungen eines Mannes, der fälschlicherweise davon ausgeht, mehr über einen Sachverhalt zu wissen als sein – meist weibliches – Gegenüber." Vielleicht fällt Ihnen noch ein, was an meinem Kommentar falsch ist?

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