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Dass es zu relativ wenig Verurteilungen wegen Menschenhandel kommt, ist auch in der "Sparwut" der Kantone begründet. Die Polizei hat oft die personellen und finanziellen Recourcen nicht, um sich um Menschenhandel zu kümmern. Himmeltraurig.

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Da muss ich Ihnen zustimmen, und das ist auch die Erfahrung der Organisationen, die sich um Menschenhandel kümmern. Interessanterweise werden nur in jenen Kantonen Opfer von Menschenhandel gefunden und Täter gezielt gesucht, in denen spezialisierte Einheiten tätig sind: spezialisierte Polizisten und Staatsanwaltschaften. Ganz im Argen liegt die Aufklärung in Bereichen ausserhalb des Sexmilieus.

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Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte hat kürzlich eine Studie zum Thema veröffentlicht: https://www.skmr.ch/de/themenbereic…tudie.html
(auf Französisch).
Die Autorin hat zwölf Fälle untersucht, in denen es in der Sache um Menschenhandel ging. In einigen davon erkannten die Gerichte Menschenhandel, in den anderen nicht. Es werden Hypothesen aufgestellt, warum das so ist. (D.h. also eine Teilantwort auf die Frage gegeben, warum es so wenige Verurteilungen gibt.)

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Danke für den Hinweis!

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Und die Zuhälterei, resp. Förderung der Prostitution wird nicht bestraft, das dadurch erzielte Einkommen nicht angetastet? Oder ist das im Menschenhandel quasi schon 'inbegriffen'?

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Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts ist es erlaubt, für Gegenleistungen einen Teil des Prostitutionserlöses abzuzwacken. Das fällt nicht unter Zuhälterei. Zuhälterei wird dann bejaht, wenn die Frauen in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden. Oft gibt es einen Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels und einen Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution; dieser Tatbestand lässt sich leichter beweisen als der Menschenhandel. Der hier abgeurteilte Menschenhändler war nicht der Chef der Bande. Ich denke, beim Chef wird auch Förderung der Prostitution ein Thema sein. Aber warten wir mal diesen Prozess ab!

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Die Männer bestimmen die Termine mit den Freiern, die zu erbringenden Dienstleistungen, die Konditionen. Sie nehmen den Frauen sämtliche Einnahmen ab und geben ihnen später bloss 40 Prozent zurück.

Na ja, nach uneingeschränktem Selbstbestimmungsrecht klingt das nicht gerade. Aber ich verstehe, der hier Verurteilte war nicht der Kopf, sondern offenbar eher ein Mitläufer. Und er war kooperativ vor Gericht, kommt dafür mit der bedingten Strafe und Busse aber auch ganz gut weg. Also warten wir es ab.
Und danke natürlich für die Antwort.

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Wie erging es dem Kopf der Bande? Wie ist die Zukunft des Reuigen?

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