Binswanger

Kommt der AHV-Ausbau?

Das Schweizer Renten­system ist eine Dauer­baustelle. Doch jetzt entsteht eine neue Dynamik. Zu Recht.

Von Daniel Binswanger, 27.01.2024

Vorgelesen von Miriam Japp
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Die Abstimmung über die 13. AHV-Rente ist brisant. Die Vorlage bringt politische Frontlinien durcheinander, wirft ein harsches Schlaglicht auf die Defizite des Schweizer Renten­systems – und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Volksmehr erringen. Am Stände­mehr könnte die 13. Rente trotzdem scheitern – und würde dann wieder einmal vor Augen führen, dass sogenannte Volks­entscheide in der heutigen Schweizer Direkt­demokratie mit dem Willen der Bevölkerung nur noch begrenzt etwas zu tun haben.

Eher clownesk erscheint, wie die Rechte sich nun windet und elektorale Bauch­tänze aufführt. Christoph Blocher bekundete im «Tages-Anzeiger», dass er «grundsätzlich für eine 13. AHV-Rente, sogar für eine 14.» wäre. Grundsätzlich! Doch dann kriegt er flugs die Kurve und denunziert eine Erhöhung der AHV als verantwortungslos, weil man sie nicht finanzieren könne. Schon immer war die SVP-Kommunikation in Renten­fragen ausgesprochen wendig. Die Volks­partei hat hohe Wähler­anteile bei finanziell schlecht gestellten Rentnerinnen und will diese Klientel auf keinen Fall vor den Kopf stossen. Was sie aber noch weniger will: die sozial­staatlichen Sicherungs­systeme ausbauen. Das würde Geld kosten.

Also ist Blocher «grundsätzlich» für höhere Renten, de facto aber dagegen. Natürlich nicht, ohne darauf hinzuweisen, dass man sich die 13. AHV-Rente schon leisten könnte, wenn wir nicht «viele Milliarden Entwicklungs­gelder ins Ausland schicken» würden. Die Ausländer, deren Zuwanderung in die Schweiz einen entscheidenden Beitrag leistet zur Finanzierung der Sozialwerke, sind jetzt also auch noch schuld an tiefen Renten. Es scheint in der SVP-Rhetorik inzwischen gar keinen Argumentations­notstand mehr zu geben, den man nicht mit einem herzhaften Appell an Fremden­feindlichkeit zu überbrücken versuchen würde.

Dumm ist nur: Die SVP-Wählerinnen folgen der Partei­parole nicht. Spektakuläre 70 Prozent der SVP-Sympathisanten wollen der AHV-Erhöhung gemäss einer Tamedia-Umfrage zustimmen.

Xenophobie in Ehren: Die Leute wollen ihre Mieten und Krankenkassen­prämien bezahlen. Auch im Alter.

Die bürgerliche Presse ist nun allerdings voller herz­zerreissender Kommentare, die den vermeintlichen Untergang der helvetischen Tugenden beklagen, den Verlust von Kosten­bewusstsein, Frugalität und Verzicht im Dienst der Allgemeinheit. Einen politischen Wende­punkt dürfte die kommende AHV-Initiative jedoch in ganz anderer Hinsicht darstellen – und genau deshalb so grosse Irritationen auslösen.

Bisher gehörte es zum Schweizer Sonderweg, dass der Rechts­populismus einen strategischen Pakt mit dem Wirtschafts­liberalismus aufrecht­erhalten konnte, ganz im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, wo die Kräfte am rechten Rand sich in der Regel für nationalistische Umverteilung zugunsten der Volks­gemeinschaft starkmachen. Im Hinblick auf die Fortsetzung des bilateralen Weges ist dieser Pakt schon länger äusserst zweifelhaft geworden. Unter dem Druck der Verschärfung des Einkommens­gefälles und der zunehmenden Prekarität des unteren Mittel­standes dürfte er auch sozial­politisch mehr und mehr obsolet werden.

Die Schweiz kommt aus den Dauer­debatten über Renten­reformen ja gar nicht mehr heraus. Erst vor gut einem Jahr hat die Stimm­bevölkerung ein knappes Ja zur AHV 21 gesprochen, das Renten­alter der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht – und die Leistungen der AHV abgebaut. Im März werden wir nicht nur über die 13. AHV-Rente, sondern auch über eine offensichtlich chancenlose Rentenalter­erhöhung abstimmen, noch 2024 wird das Referendum über die geplante Senkung des Umwandlungs­satzes der Pensions­kassen folgen. Das Schweizer Renten­system: eine Dauer­baustelle. Die Grund­stossrichtung ist fast immer dieselbe, die Leistungen werden gesenkt. Doch jetzt könnte es zu einem Ausbau kommen.

Das System ist hauptsächlich deshalb in einer Krise, weil die zweite Säule ständig sinkende Erträge bringt. In einem Niedrigzins­umfeld erwirtschaftet das Kapitaldeckungs­verfahren, mit dem in der betrieblichen Vorsorge die Renten zusammen­gespart werden, schlicht zu geringe Leistungen. Es mag sein, dass die Niedrigzins­phase definitiv hinter uns liegt und die finanzielle Situation der Pensions­kassen sich langfristig wieder verbessert. Es gibt jedoch keinen Anlass, darauf zu zählen.

Niemand kann die Zins­entwicklung zuverlässig prognostizieren, und ein paar der weltführenden Makro­ökonomen, etwa Olivier Blanchard, gehen davon aus, dass so mächtige strukturelle Faktoren eine exzessive Kapital­akkumulation favorisieren (unter anderem die sich ständig verschärfende Überalterung), dass die Wirtschaft auch in Zukunft mit Niedrig­zinsen leben wird. Das würde bedeuten: Die Leistungen des heutigen Schweizer Renten­systems werden auf Dauer ungenügend bleiben.

Der aktuelle Zustand jedenfalls ist pitoyabel: Die AHV ist – entgegen dem Verfassungs­text – nicht existenz­sichernd, die berufliche Vorsorge ist hochgradig ineffizient, und die dritte Säule ist de facto einem so schmalen Bevölkerungs­segment vorbehalten, dass sie für die breite Alters­absicherung quasi irrelevant bleibt.

Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Die Schweizer Lohnersatz­quote für einen Median­lohn ist stark zurück­gegangen und liegt gemäss OECD-Statistik gerade einmal noch bei 40 Prozent – was auch im internationalen Vergleich sehr tief ist. Eines der reichsten Länder der Welt ist seinen Seniorinnen gegenüber, nachdem sie ihre Erwerbs­biografien beendet und zu ebendiesem Reichtum ihren Beitrag geleistet haben, schockierend knausrig.

Natürlich ist es richtig, dass dieser Missstand teilweise kompensiert wird und dass es den heutigen Rentnern im Vergleich zu anderen Alters­kohorten nicht so schlecht geht. Hier spielen zwei Faktoren: Zum einen sorgen die Ergänzungs­leistungen dafür, dass alle Rentnerinnen wenigstens auf das Existenz­minimum kommen, zum anderen führt die in der Schweiz enorm hohe Vermögens­bildung dazu, dass viele Pensionierte nicht nur von Renten, sondern auch von ihrem Vermögen leben (eine differenzierte Analyse findet sich hier).

Auf Einkommens­basis ist die Armuts­quote unter Rentnern schockierend hoch, wenn man die Vermögen miteinbezieht, sieht die Situation deutlich besser aus.

Dennoch ist der aktuelle Zustand nicht haltbar. Es sollte nicht sein, dass ein signifikanter Teil der Pensionierten trotz lebens­langer Arbeit von den Renten, die sie verdient haben, nicht leben können. 2021 bezogen 12,5 Prozent der AHV-Bezügerinnen Ergänzungs­leistungen. Bezieht man auch die Leute mit ein, die Anspruch auf Ergänzungs­leistung hätten, sich aber scheuen, diese zu beantragen, kommt man auf etwa einen Viertel der Pensionierten, der mit seiner Rente nicht das Existenz­minimum erreicht. Gemäss einer Studie von Pro Senectute befinden sich «geschätzt 15,7 Prozent der zu Hause lebenden Schweizer Bevölkerung ab 65 Jahren in einer Situation des Nicht­bezugs und hätten rein rechnerisch Anspruch auf Ergänzungs­leistungen». Über ein Viertel: Das ist ein krasses sozial­politisches Versagen. Warum haben wir ein Vorsorge­system, das einen so grossen Teil der Bevölkerung im Alter wie Sozial­fälle behandelt?

Auch das Argument, dass die Vermögens­bildung die schlechten Renten kompensiere, ist problematisch. Es trifft zwar zu, dass die Vermögen in der Schweiz enorm hoch sind – sie sind aber auch extrem ungleich verteilt. Im Durchschnitt geht es den Schweizer Rentnern gut, auch deshalb, weil sie im Durchschnitt über beträchtliche Rücklagen verfügen. Da die Vermögen sehr konzentriert sind, verfügt jedoch ein grosser Teil der Rentnerinnen kaum über substanzielle Rücklagen. Für einen grossen Teil der Pensionierten – nicht nur die untersten Einkommens­kategorien, sondern auch die untere Mittel­schicht – bleiben auch unter Einbezug der Vermögen die Einkommens­verhältnisse im Alter sehr prekär.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Argumente gegen die 13. AHV-Rente, die allesamt nicht überzeugen können.

Die 13. Rente sei abzulehnen, weil sie allen AHV-Berechtigten zugute­komme, auch den gut betuchten, die sie nicht brauchen. Das ist Unsinn: Die Giesskanne ist das Grund­prinzip der AHV. Christoph Blocher und seine Frau Silvia beziehen eine AHV-Rente, und sie brauchen weder die 13. noch die 12. noch die 11. Tranche. Der sozial­politische Pakt der AHV besteht genau darin, dass sie bedarfs­unabhängig von allen Bürgern bezogen wird – aber die Gross­verdiener sehr stark über­proportional einzahlen.

In anderen Ländern ist die Sozialversicherungs­pflicht der Löhne begrenzt, was dazu führt, dass die oberen Einkommens­kategorien nur in reduziertem Umfang an der Renten­finanzierung partizipieren. In Ostdeutschland zum Beispiel liegt die sogenannte Beitrags­bemessungs­grenze bei einem Jahres­lohn von 85’200 Euro. Alle darüber hinaus­gehenden Einkünfte werden nicht belastet. In der Schweiz jedoch wird von jedem Franken eines Millionen­salärs stur der AHV-Satz von 4,35 Prozent abgezogen. Das ist der simple und prosaische Grund, weshalb die bürgerlichen Kräfte sich konsequent gegen jede Form des Ausbaus der AHV wehren. Das Giesskannen-Argument ist vorgeschoben. Was bekämpft wird, ist die Umverteilung. Sie ist nicht im Interesse der obersten Lohn­kategorien.

Weiter wird geltend gemacht, dass die 13. Rente der Generationen­gerechtigkeit widerspreche, weil sie finanziert werden müsse von den heutigen Berufs­tätigen und bezogen werde von Rentnerinnen, die während ihres eigenen Berufs­lebens eine 13. Rente für die Pensionierten nicht finanzieren mussten.

Auch dieses Argument ist absurd: Wer es ernst nimmt, hätte die AHV nie einführen dürfen. Im Umlage­verfahren – das Finanzierungs­system der AHV, bei dem die heutigen Berufs­tätigen über ihre Lohn­abgaben die Renten der aktuellen Pensionierten finanzieren – führt ein Ausbau des Systems immer zu «Generationen­ungerechtigkeit», insofern als die erste Generation von Bezügern zu Vorteilen kommt, für die sie selber nicht bezahlen musste. Wer dieses Argument gelten lässt, muss jede Form des sozialen Fortschritts bekämpfen. Ist das die richtige Auffassung von Gerechtigkeit?

Schliesslich wird nun sogar ins Feld geführt, dass die 13. Rente frauen­feindlich sei, weil vor kurzer Zeit beschlossen wurde, das Renten­alter der Frauen von 64 auf 65 Jahre zu erhöhen mit dem Argument, die Einsparungen seien nötig, da die AHV nicht mehr genügend Mittel habe. Da sei es ein Affront, wenn nur kurze Zeit später ein Ausbau beschlossen werde, der neue Kosten von 4 Milliarden Franken verursache.

Dieses Argument ist besonders absurd. In der Tat kann man es als skandalös betrachten, dass beschlossen wurde, auf dem Rücken der Frauen die AHV zu sanieren, aber dieser Entscheid ist gefällt und steht nicht mehr zur Debatte. Soll das nun der Grund sein, weshalb für alle Zeiten ein neuer Ausbau der AHV als frauen­feindlich zu betrachten ist? Das Argument ist umso grotesker, als die 13. AHV sehr über­proportional den weiblichen Rentnerinnen zugute­kommen wird: Erstens kennt nur die AHV Erziehungs­gutschriften und damit eine gewisse Anerkennung der Care-Arbeit. Zweitens sind insbesondere Frauen von Alters­armut betroffen und generell auch heute noch bei der Vorsorge viel schlechter gestellt als Männer. Vor allem Frauen wären angewiesen auf eine Verbesserung der Renten­höhe, und diese soll nun aus «feministischen Gründen» verweigert werden?

Schliesslich wird das Finanzierungs­argument geltend gemacht. Ja, wenn die 13. AHV-Rente eingeführt wird, muss trotz der erklecklichen Reserven des AHV-Fonds über kurz oder lang eine entsprechende Finanzierung aufgegleist werden, am besten durch eine Erhöhung der AHV-Lohnprozente um 0,8 Punkte. Natürlich würde das die niederen Einkommen belasten, aber auch dieses Argument ist heuchlerisch. Die Lohn­einbusse während des Erwerbs­lebens wäre für die niederen Einkommen minimal – und der Einkommens­gewinn nach der Pensionierung viel substanzieller. Über den gesamten Lebens­zyklus würde für die unteren Einkommens­kategorien die Kaufkraft deutlich steigen. Per saldo einen Verlust erleiden würden nur die höchsten Einkommen – der Grund, weshalb sich nun auch wirtschafts­liberale Politiker ganz atypische Sorgen um die «Kaufkraft der Bevölkerung» machen.

Es gibt wohl nichts, was so viel erzählt über den Zivilisations­grad einer Gesellschaft, wie die Art und Weise, wie sie mit ihren Seniorinnen umgeht, mit den Menschen, die ihren Beitrag geleistet haben zum Wohlstand, den wir geniessen, die heute aber nicht mehr eine Produktiv­kraft, sondern eine Belastung sind. Die Geschichte, die das Schweizer Vorsorge­system über uns erzählt, ist keine besonders erhebende: Tagaus, tagein missachten wir im Grunde den Geist der Bundes­verfassung und belassen die AHV-Renten auf einem Niveau, das nicht dem Existenz­bedarf entspricht.

Die 13. AHV-Rente wäre ein Schritt, um diesen Missstand abzumildern. Die Mittel, um sie zu finanzieren, lassen sich finden. Die Frage ist allerdings: Gibt es dazu den politischen Willen?

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