Vorwürfe der sexuellen Belästigung: Untersuchung gestartet
Gegen einen Republik-Angestellten werden schwere Vorwürfe erhoben. Eine interne Untersuchung wurde in die Wege geleitet, für die drei Aufträge an externe Expertinnen vergeben wurden.
01.09.2023, Update: 14.09.2023
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Nach Konsultation der Personalkommission hat der Verwaltungsrat der Republik AG diesen Montag, den 11. September, drei Untersuchungsaufträge vergeben.
Die Installierung einer sicheren und anonymen Meldeplattform sowie
die Untersuchung des Anstellungsprozesses der beschuldigten Person.
Diese beiden Aufträge werden von Helke Drenckhan und Lukas Fischer durchgeführt.
Dr. Helke Drenckhan ist Rechtsanwältin und Compliance-Beraterin der ComplianceDesigner GmbH in Adliswil. Sie bringt die nötige Expertise im Aufbau von Hinweisgebersystemen mit. Wirtschaftskriminalist Lukas Fischer ist Inhaber der 4N6 Factory GmbH aus Zürich mit Spezialisierung auf Aufklärung von Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz.
Rechtsanwältin Regula Mullis Tönz übernimmt den dritten Auftrag,
die Analyse des Prozesses nach der Meldung an die Geschäftsführung.
Regula Mullis Tönz ist als Rechtsanwältin auf Arbeitsrecht spezialisiert und Inhaberin der Arbeitsrechts-Praxis in Uetikon am See.
Die Arbeiten an allen drei Aufträgen haben am Montag, den 11. September, begonnen und sollen rasch und entschlossen durchgeführt werden. Erste Ergebnisse als Grundlage für weitere Schritte werden vom Verwaltungsrat auf Ende September erwartet. Am Ende der Untersuchung werden allfällige Beschuldigte angehört.
Ab sofort und bis zum 28. September steht eine sichere und anonyme Meldeplattform zur Verfügung. Alle aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden der Republik sowie weitere Personen aus dem Umfeld der Republik werden direkt angeschrieben und auf die Plattform hingewiesen. Auch Meldungen, die bereits gemacht wurden, werden in der Untersuchung berücksichtigt. Sollte eine Person den Link nicht bekommen haben, kann sie sich bei helke.drenckhan@compliancedesigner.com melden.
Ausserdem: Vergangene Woche hat der erste obligatorische Workshop «Schulung zum Schutz gegen Mobbing und Belästigungen» in der Republik stattgefunden. Diese Massnahme ist nicht die einzige, die von Geschäftsführung und Human Resources bereits Anfang dieses Jahres in die Wege geleitet wurde: Im Frühling 2023 wurde auch eine Weisung zum Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller/sexistischer Belästigung erstellt sowie die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich als externe Meldestelle eingesetzt. Diese Massnahmen wurden unter Mitwirkung der Personalkommission der Republik entwickelt und umgesetzt.
Untersuchungsauftrag des Verwaltungsrats
06.09.2023
Der Verwaltungsrat der Republik AG, der auch als Vorstand der Project-R-Genossenschaft amtiert, übernimmt die Verantwortung für die anstehende Untersuchung zu sexueller Belästigung und unakzeptablem Verhalten, das einem Republik-Angestellten vorgeworfen wird.
Untersucht werden soll auch der Umgang mit Vorwürfen über das ganze Anstellungsverhältnis hinweg, vom Zeitpunkt der Einstellung des Betroffenen bis hin zur aktuellen Freistellung, sowie allfällige Vorkommnisse, die mit der jetzt im Fokus stehenden Person nicht in Verbindung stehen. Ganz allgemein soll die Betriebskultur der Republik untersucht und der Frage nachgegangen werden, wer zu welchem Zeitpunkt über allfälliges Fehlverhalten informiert war.
Die Republik muss aus ihren Fehlern lernen. Sie muss ein Arbeitsklima garantieren, das den Werten der Republik – Transparenz und Kritik an den Mächtigen – gerecht wird.
Als Auftraggeber der anstehenden Untersuchung hat der Verwaltungsrat folgenden Untersuchungsauftrag definiert (Auszug aus dem Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 4. September 2023):
Eine Meldeplattform anbieten. Eine Firma wird beauftragt, einen gesicherten Raum anzubieten und zu betreiben. Das aktuelle Personal und alle Personen, welche seit 2018 in einem Arbeitsverhältnis oder anderweitig in Kontakt mit der Republik AG waren, werden aufgerufen, Vorfälle von Belästigung und anderem unakzeptablem Verhalten zu melden. Die Auftragnehmerin soll mit den Personen abklären, ob diese Vorfälle innerhalb der Republik kommuniziert worden sind. Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: auf welche Weise, wann und gegenüber wem? Die Auftragnehmerin erstellt eine Synthese zuhanden des Auftraggebers.
Anstellung der beschuldigten Person. Die Auftragnehmerin muss Chronologie, Personen, Rollen, Verantwortungen, Behandlung und Verifizierung einer geäusserten Warnung vor deren Anstellung abklären und in einem Bericht zuhanden des Auftraggebers darstellen.
Analyse der Reaktion durch die Republik AG. Die Auftragnehmerin soll prüfen, ob die Geschäftsführung auf die Meldungen im Zeitraum Juni bis Juli 2023 richtig reagiert und den Verwaltungsrat zu Recht erst am 23. August 2023 informiert hat.
Aktuell läuft noch das Auswahlverfahren für die Auftragnehmerin. Details über die Meldeplattform, wie Zeitraum, Umgang mit allfälligen anonymen Meldungen sowie auch die entsprechenden Kontaktangaben, werden so schnell wie möglich hier kommuniziert.
Karin Landolt und Michel Huissoud im Namen des Verwaltungsrats und Vorstands
Stellungnahme von Geschäftsleitung und Chefredaktion
01.09.2023
Vor gut einer Woche ist durch einen Bericht des SRF bekannt geworden, dass sechs Frauen gegen einen Republik-Mitarbeiter den Vorwurf sexueller Belästigung erheben. Auch der Vorwurf eines massiven sexuellen Übergriffs steht im Raum. Zwei der Betroffenen sollen zum Zeitpunkt der Vorfälle bei der Republik angestellt gewesen sein, ob auch heute noch ein Arbeitsverhältnis mit der Republik besteht, können wir nicht abschliessend beantworten. Die Vorwürfe werden anonym erhoben, die Republik kennt die Identität der Betroffenen nicht.
Wir sind erschüttert. Die Republik muss ein Ort sein, an dem alle Arbeitnehmenden sicher sind und sich entfalten können – ohne dass es zu unkollegialem Verhalten, Machtmissbrauch oder Diskriminierungen kommt. Und schon gar nicht zu sexueller Belästigung. Das ganze Team der Republik steht auf der Seite von Frauen, die zu Opfern von Belästigungen und Übergriffen werden. Wir akzeptieren solche Übergriffe nicht. Sie stehen in frontalem Widerspruch zu den Werten, die die Republik verteidigt.
Viele Fragen sind noch offen, aber eines scheint schon heute klar: Wir haben versagt. Solche Vorfälle sind nicht akzeptabel, und dennoch sollen sie stattgefunden haben in unserem Haus. Wir müssen den Ursachen für unser Versagen auf den Grund gehen. Und wir müssen Grundlegendes ändern. Unsere allgemeine Sensibilität für Grenzüberschreitungen. Unsere Führungsstrukturen. Unsere Kultur.
Wir müssen zum heutigen Zeitpunkt leider auch sagen, dass wir zwar inzwischen einiges in Erfahrung bringen konnten, dass es aber immer noch sehr vieles gibt, was wir nicht wissen.
Wir möchten uns entschuldigen. Zuallererst natürlich bei den Frauen, die gemeldet haben, dass sie von sexuellen Übergriffen betroffen sind. Dann auch bei unseren Verlegerinnen. Es ist nur eine Person, gegen die heute Vorwürfe erhoben werden, sie ist für ihr Verhalten verantwortlich. Aber es handelt sich auch um Vorfälle, die in unserem Haus stattgefunden haben sollen. Wir alle müssen uns deshalb die Frage stellen, wie es möglich ist, dass solche Vorwürfe nun im Raum stehen, und warum es nicht verhindert wurde.
Die Empörung unter unseren Verlegern ist gross. Im Republik-Dialog werden uns viele Fragen gestellt, berechtigte Fragen. «Auf den heutigen Artikel der Republik (…) kann ich mich nicht einlassen, kann mich nicht auf das Geschriebene konzentrieren – wo bleiben die Informationen und Gedanken in eigener Sache», schreibt eine Verlegerin.
Wir werden diesen Text oben auf der Magazin-Seite halten und updaten, sobald es etwas Neues zu sagen gibt. Wir werden auch verlinken auf die Berichte der wichtigen Medien zu den Vorfällen. Es gab sehr seriöse Medienbeiträge dazu, es gibt auch Artikel, von denen wir den Eindruck haben, dass sie nicht sauber recherchiert sind. Aber es ist jetzt nicht an uns, das zu entscheiden: Unsere Leserinnen sollen sich selbst ein Bild verschaffen.
Eine andere Verlegerin stellt fest, dass bei der Republik entweder «bewusst weggeschaut» worden sei oder eine «toxische oder mindestens ignorante Betriebskultur» geherrscht habe. Wir halten noch einmal fest: Die heutige Chefredaktion und die heutige Geschäftsleitung haben in keiner Weise «bewusst weggeschaut». Auch die Crew pauschal der Mitwisserschaft zu verdächtigen, ist haltlos. Das lässt die Frage nach der Betriebskultur aber umso wichtiger werden.
Als Erstes gilt es nun, möglichst schnell und möglichst gut aufzuarbeiten, was geschehen ist. Wir leiten eine Untersuchung ein, die voraussichtlich kommende Woche starten wird. Sie wird von externen Spezialistinnen durchgeführt werden und nicht nur das Verhalten der Person, die heute schweren Vorwürfen ausgesetzt ist, sondern auch die Governance der Republik und die Verantwortung der Führungspersonen überprüfen. Wir werden zum Startzeitpunkt und zur Leitung der Untersuchung so schnell wie möglich wieder informieren.
Die Journalisten, die für das SRF eine Recherche zu den Vorfällen gemacht haben, konnten mit einem Teil der Betroffenen Gespräche führen und verfügen über Chatverläufe mit Textnachrichten sowie über Screenshots. Bis anhin liegt uns entsprechendes Beweismaterial nicht vor. Wir hoffen, dass es gelingen wird, dass für die Zwecke der Untersuchung solche Dokumente zugänglich werden und dass wir mit den Betroffenen einen Weg finden, der ihren Wunsch nach Schutz und Anonymität respektiert und es dennoch möglich macht, ihre direkten Zeugnisse zur Grundlage der Untersuchung zu machen. Für den beschuldigten Republik-Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung. Auch deshalb ist es wichtig, die Vorwürfe von einer unabhängigen Instanz so seriös wie irgend möglich überprüfen zu lassen.
Die Republik hat den Beschuldigten erst am 22. August mit den Anschuldigungen konfrontiert und freigestellt, obwohl die Geschäftsleitung schon am 5. Juli über seine Identität informiert wurde. Der Grund dafür ist eine «See only»-Klausel, die forderte, dass die der Republik übermittelten Informationen nur einem sehr begrenzten Kreis von Personen und nicht dem Beschuldigten zugänglich gemacht werden. Diese Klausel ist ungewöhnlich, aber ihre Zielsetzung ist bestens nachvollziehbar: Es ging um den Schutz der Anonymität der Anklägerinnen. Die Republik nahm und nimmt dieses Anliegen ernst. Sie hat ihr Vorgehen danach ausgerichtet, sich unter keinen Umständen über diese Forderung der Anklägerinnen hinwegzusetzen und ihre Anonymität zu gefährden.
Die NZZ schreibt dazu: «Anders schildert den Ablauf Mirjam Gasser, die Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung in Zürich. Eine ‹see only›-Klausel gebe es bei ihnen nicht, sagt sie auf Anfrage und hält fest: ‹Der Begriff wurde von der ‹Republik› in ihrem Newsletter eingebracht.›» Diese Beschreibung der NZZ ist falsch. Wir halten fest: Die Forderung nach einer «See only»-Garantie wurde an die Republik herangetragen, und wir haben sie respektiert. Wir halten zudem fest. Die Gespräche über das Vorgehen, wie die Republik am besten mit den Vorwürfen umzugehen hat, wurden nicht mit der Fachstelle für Gleichstellung geführt, sondern mit einer von den sechs Betroffenen bestimmten, von der Fachstelle unabhängigen Mittelsperson.
Vieles ist falsch gelaufen bei der Republik. Wir wollen der externen Untersuchung auf keinen Fall vorgreifen, eine abschliessende Beurteilung wird erst möglich sein, wenn sie vorliegt. Schon heute jedoch gibt es Indizien dafür, dass Fehler gemacht wurden, als der beschuldigte Mitarbeiter eingestellt wurde. Damals wehrte sich eine Republik-Mitarbeiterin, die von Vorwürfen wegen sexueller Belästigung wusste, gegen diese Einstellung. Die damalige Redaktionsleitung hat die Vorwürfe zur Kenntnis genommen, Gespräche geführt – und ist zum Schluss gekommen, dass die Vorwürfe nicht belegt seien und einer Einstellung deshalb nichts im Wege stehe.
Aus heutiger Sicht erscheint dies nur schwer nachvollziehbar. Hat man der Angelegenheit die Aufmerksamkeit geschenkt, die sie hätte bekommen müssen, oder waren die Abklärungen zu oberflächlich? Wollte man die Diskussionen so schnell wie möglich beenden? Es stellen sich hier unangenehme Fragen, auch zum Verhalten der damaligen Leitung. Im Rahmen der Untersuchung müssen diese Fragen aus unabhängiger Warte geklärt werden. Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt die Antworten nicht. Aber wir werden die Ergebnisse der Untersuchung, sobald sie vorliegen, transparent kommunizieren und die nötigen Konsequenzen ziehen.
So bitter es ist, dass unser Projekt im Dienst eines unabhängigen, machtkritischen Journalismus auf so fundamentale Weise infrage gestellt wird, so klar ist auch: Gut dazustehen, hat jetzt keine Priorität. Wir werden diese Krise nicht auf die Schnelle bewältigen. Wir müssen gründlich aufarbeiten, was gewesen ist, und dann die Konsequenzen ziehen. Eine fundamentale Veränderung unserer Betriebskultur wird nötig sein. Wir werden uns mit aller Kraft darum bemühen.
Die Geschäftsleitung und die Chefredaktion im Namen der Republik
Wir haben in dieser aktualisierten Version des Beitrags eine Anpassung übernommen, die die NZZ in einem ihrer Artikel vorgenommen hat.
Die Republik ist mit Mirjam Gasser in Kontakt, die zu ihrem Zitat in der NZZ Folgendes feststellt: «Ich möchte noch einmal betonen, dass sich mein Zitat weder auf den gesamten Ablauf in diesem konkreten Fall noch auf den Ursprung der betreffenden ‹see only›-Klausel bezieht – ich stehe unter Schweigepflicht und bin nicht befugt, mich diesbezüglich zu äussern. Ich äusserte mich lediglich dazu, von wem die Klausel rund um den aktuellen Fall in die öffentliche Debatte eingebracht wurde.» Die NZZ war allerdings auch auf mehrmalige Anfrage der Republik hin nicht bereit, ihre Formulierungen entsprechend zu ändern.
Hier finden Sie Links zu Artikeln in anderen Medien
«Sechs Frauen werfen ‹Republik›-Reporter sexuelle Belästigung vor» (SRF-«Medientalk» vom 24.08.2023)
«‹Republik› stellt Journalisten frei – WOZ leitet Untersuchung ein» (SRF.ch vom 24.08.2023)
«Vorwürfe gegen ‹Republik›-Reporter wegen übergriffigem Verhalten» (SRF 4 News vom 24.08.2023)
«Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen Reporter» (Persoenlich.com vom 24.08.2023)
«Mehrere Vorwürfe wegen sexueller Belästigung bei der ‹Republik›» (20minuten.ch vom 24.08.2023)
«Mehrere Vorwürfe wegen sexueller Belästigung gegen ‹Republik›-Reporter» (Blick.ch vom 24.08.2023)
«Sexuelle Belästigung bei der ‹Republik›: Wasser predigen und Wein trinken» (Tagblatt.ch vom 25.08.2023)
«Republik wusste seit Juni von Belästigungsvorwürfen – warum eine Klausel alles erschwerte» (Watson.ch vom 25.08.2023)
«Mehrere Frauen bezichtigen einen ‹Republik›- und ehemaligen ‹WoZ›-Journalisten der sexuellen Belästigung – die Redaktionsleitungen wollen nichts gewusst haben» (NZZ.ch vom 25.08.2023)
«‹Republik›-Journalist soll sechs Frauen sexuell belästigt haben» (Nau.ch vom 25.08.2023)
«‹Republik› unter Beschuss: Nun kommen auch Belästigungs-Vorwürfe aufs Tapet» (Kleinreport.ch vom 26.08.2023)
«Vorwürfe sexueller Belästigung gegen ‹Republik›-Journalist – Aufklärung zwei Monate lang blockiert» (Tagesanzeiger.ch vom 29.08.2023)
«Haben die Medien ein Sexismusproblem?» (Tagesanzeiger.ch vom 29.08.2023)
«Experten bezeichnen ‹See only›-Klausel als unüblich» (Persoenlich.com vom 29.08.2023)
«MediaToo: Die seltsame Stille rund um die ‹Republik›» (Kleinreport.ch vom 29.08.2023)
«Wir wollten nicht reisserisch sein» (Persoenlich.com vom 30.08.2023)
«Moralisten und Doppelmoralisten» (Weltwoche.ch vom 30.08.2023)
«WOZ leitet externe Untersuchung ein» (WOZ.ch vom 31.08.2023)
«Die ‹Republik› will vom problematischen Verhalten ihres Mitarbeiters nichts gewusst haben – doch es gab auf der Redaktion schon früh Warnungen» (NZZ.ch vom 31.08.2023)
«Republik leitet eine Untersuchung ein» (Persoenlich.com vom 01.09.2023)
«‹Republik› wusste von Fehlverhalten» (Teletext vom 01.09.2023)
«‹Republik›-Mitarbeiterin soll vor Anstellung gewarnt haben» (20minuten.ch vom 01.09.2023)
«Ich bin der allergeilste Typ» (Blick.ch vom 03.09.2023)
«Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Journalisten in Zürich und Wien» (Derstandard.at vom 03.09.2023)
«Verwaltungsrat gibt Auftrag für Untersuchung» (Persoenlich.com vom 06.09.2023)
«Ein Careteam für die ‹Republik›: Breite Untersuchung zum ‹MeToo›-Vorwurf beim Online-Magazin» (Tagblatt.ch vom 07.09.2023)