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Das neue Republik-Journal, eine Reportage aus der Hühnermast und Teil 3 von «Mord in Hongkong»

14.09.2022

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Willkommen!

Heute haben wir etwas Neues für Sie.

Von Montag bis Freitag führt die Republik-Crew ab jetzt ein Journal. Mit dem Ziel, Sie jeden Tag ein wenig gescheiter oder fröhlicher zu machen. Im besten Fall beides. Wir versuchen, uns dabei möglichst kurz zu halten und Ihnen da Vertiefung zu empfehlen, wo sich Ihre Zeit am meisten lohnen kann. Eine neue Art, die Republik zu lesen also – wir hoffen, Sie gefällt Ihnen.

Und im Magazin lesen Sie heute:

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Geflügel­fleisch nicht sonderlich gefragt. Gerade mal 1 Kilo pro Kopf wurde in der Schweiz 1950 verzehrt. Kalb, Rind und Schwein waren deutlich beliebter. Seither hat sich die Nachfrage nach Poulet und Co. vervielfacht: Fast 15 Kilo betrug der Pro-Kopf-Konsum letztes Jahr, ein Wert, der nur noch vom Schweine­fleisch übertroffen wurde. Geflügel liegt heute also absolut im Trend – und befördert Mastmethoden, die immer mehr Fleisch am Huhn wachsen lassen.

  • Besonders beliebt in der Schweiz: die Pouletbrust. Doch woher kommt dieses Fleisch? Wie wird aus süssen kleinen Küken so viel Fleisch? Am Anfang ist das Ei. Bis daraus ein Poulet wird, dauert es 33 Tage. Republik-Reporter Lukas Häuptli hat sich mit der Zeit zwischen Ei und Poulet­brust beschäftigt: mit dem typischen Leben eines Schweizer Masthuhns. Und den typischen Leiden eines Schweizer Masthuhns.

  • Zunächst wird der brutale Angriff auf ein Schweizer Diplomaten­paar 1956 von den Behörden in Hongkong mit Nachdruck aufgeklärt. Doch dann gerät die Aufarbeitung zwischen den Fronten des Kalten Kriegs ins Stocken. Selbst die Schweiz, die zuvor sogar eine Intervention beim Kronrat der britischen Königin Elisabeth II. erwog, verliert das Interesse an dem Fall. Teil 3 beschliesst unsere Serie zum «Mord in Hongkong».

  • Wie schrill war das Getöse – und wie still und leise nimmt die Sache ein Ende. In der «Zürcher Herzkrise» stand unter anderem auch der Vorwurf im Raum, die Klinik für Herzchirurgie am Zürcher Universitätsspital habe Versicherungs­betrug zum Schaden von Kranken­kassen begangen. Das Zürcher Obergericht fand nun keine Anhaltspunkte für strafbares Handeln. Damit endet die strafrechtliche Aufarbeitung der Affäre still und leise.

Haben Sie einen schönen Tag. Bis morgen.

Ihre Crew der Republik

www.republik.ch

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