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@Rebublik: Bitte bleibt bei Cum-Ex unbedingt am Ball. Das darf auch in der Bankenhochburg Schweiz nicht so einfach wieder von der Bildoberfläche verschwinden bevor nicht entsprechende Massnahmen getroffen und Konsequenzen erfolgt sind.

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Die Beiträge in dieser Rubrik sind sehr spannend! Mehr davon.

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Wistleblower sind Menschen, die Straftaten aufdecken, die vom Staat oder den zuständigen Behörden selbst nicht aufgedeckt werde, aus welchen Gründen auch immer. Die Wistleblower leisten daher grundsätzlich einen positiven Beitrag für die Gesellschaft, auch wenn sie selber Gesetze brechen.
Fraglich ist allerdings , ob man diesen Whistleblower-Beitrag noch als positiv beurteilen kann, wenn der Whistleblower nur aus eigennützigen, finanziellen Motiven handelt, d.h dass er sein Wissen an Dritte verkauft.
Fraglich ist aber auch, ob der gesetzliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen dazu dienen soll, die Aufdeckung von Straftaten solcher Personen und Unternehmen zu verhindern, die sich auf den Schutz des Geschäftsgeheimnisses berufen. Ich glaube nicht, dass es zum Schutzzweck der Norm gehört, solche Personen zu schützen, die hinter diesem Schutz selber Gesetze brechen. Allerdings muß der Gesetzgeber hier aktiv werden und Gesetze zum Schutze von ehrlichen Whistleblowern erlassen, d.h. zum Schutze von Whistleblowern, die eben nicht lediglich aus eigennützigen, finanziellen Interessen handeln.

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