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Herzlichen Dank für diesen Beitrag, dessen Inhalt ich zu 100% teile.

Es ist erschreckend zu sehen, wie plump gegen diesen Spiegel, der uns da vorgehalten wurde, agitiert wird. Gerade das Verhalten der SVP entlarvt ihren Populismus (und ihren Wunsch, die Judikative generell gefügiger zu machen) und den weiteren Verfall der FDP als ehemals staatstragende Partner (heute vielleicht noch Steigbügelhalter).

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, webpubl&lektorin
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Wir müssten den Klimaseniorinnen, und auch dem Strassburger Gericht, einfach nur dankbar sein. Unseren Planeten zu gesunden: Priority No. 1 !
(edit: nur eingrfügt.)

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Membre d'economiefeministe
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Danke Herr Binswanger!
Danke, dass Sie uns erinnern, was wir alles dem EGMK verdanken, als erstes voran das Frauenstimmrecht!
Der Spruch von "fremden Richtern" bezeugt von krasser Ignoranz, sitz doch am EGMK ein Richter von jedem unterzeichnenden Staat, auch von der Schweiz. "Unser" Richter gehörte auch zur grossen Kammer, die dieses wegweisende Urteil gefällt hat. Und er stimmte genauso wie die anderen Richter.
Diese "Einmischung" kann man auch umkehren: es sind SCHWEIZER Frauen, welche dieses für ALLE unterzeichneten Staaten verbindliche Urteil provoziert haben!

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In seiner prägnanten Übersicht zeigt Daniel Binswanger auf, wie namhafte Kreise in unserem Land bewusst oder fahrlässig die elementaren Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie angreifen, indem der sog. Volkswille im Sinne eines «Volksrechtsfetischismus» (Zitat Binswanger) überhöht und absolut gesetzt wird. Das ist eine gefährliche Perversion des Demokratieverständnisses, die weit in unsere Gesellschaft hineinreicht und die illiberalen und rechtsextremen Tendenzen Tür und Tor öffnet. Es ist ganz entscheidend, das Bewusstsein zu stärken, dass nur auf der vorbehaltlosen Grundlage der Menschenrechte und deren Durchsetzung und einer strikten Gewaltenteilung unsere Demokratie überleben kann. In dem Sinne vielen Dank für diese klaren Worte!

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Betroffen wie alle
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In dem Zusammenhang mag es interessant sein zu erfahren, dass die Klage der Seniorinnen am EGMR erst möglich wurde , weil die Schweizer Gerichtsbarkeit ihre Klage (als Verbandsklage) aus formalem Grund nicht zuliess. Wenn man die abschlägigen Bescheide desselben Schweizer Gerichts für entsprechende Einzalklagen ansieht ("Die Schweiz hat noch viel Zeit..." usw.), sieht man die peinliche Borniertheit, die dieses Eigentor möglich machte.
Die Schweizer Justiz ist - wie die Bundesregierung - schwach und kostengünstig, by design. Das Plebiszit ist noch gar nicht so alt und dient hauptsächlich dem Zweck unliebsame Entscheide auf Bundesebene einzuhegen, so dass die Mitglieder der Confoederatio Helvetica nicht in ihren Kreisen gestört werden. Die Abgeordneten fühlen sich in grossen Teilen der gesellschaftlichen Realität ihrer Mitbürger nicht mehr verbunden (cf. Corona-Parties im Bundeshaus während der Pandemie) Man sollte das Institut des Volksentscheids nicht überschätzen. Bei der 13. AHV-Rente wird man sehen können, wie schnell oder langsam die Umsetzung unerwarteter Entscheidungen tatsächlich angegangen wird - daran würde ich auch das Umsetzungstempo im Fall EGMR-Urteil messen.

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Es ist für unsere politischen Eliten ungewohnt und unbequem von einer 'höheren' Instanz gemassregelt zu werden.

Es macht deutlich, wie wichtig eine Verfassungs-Gerichtsbarkeit wäre, um eine unabhängige Instanz zum Parlament und Bundesbehörden zu haben.

So ist auch klar, dass in diesem Fall nur noch der Weg an eine supranationale Instanz blieb.

Ich freue mich für die Seniorinnen, für die zukünftigen Generationen und das Klima. Das hat mir richtig gut getan. Merci für diese mutige Arbeit.

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der Andere wieder/ Leser
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Also mir ist es eigentlich piepegal, ob Richter*innen "eigene" oder "fremde" sind. Hauptsache, sie sprechen Recht (welches sich nicht zu sehr von Gerechtigkeit unterscheiden sollte).

Dass sich Exponenten der schweizerischen "Rechts"-parteien sich über "fremde Richter echauffieren, ist m.E. Realsatire in Reinkultur. Die schweizerische Gesellschaft ist fundamental von ausländischem Recht abhängig, da Güter vom Ausland importiert und die Exporte ins Ausland getätigt werden müssen. Zudem lebt ein beträchtlicher Anteil der schweizerischen Stimmberechtigen im Ausland.

Mir scheint, dass sich der Geldadel in der Schweiz so richtig behaglich eingerichtet hat und meint, alles selbst regeln zu können - sogar das Klima. Darum scheinen mir solche Nadelstiche wie diejenige der Klimaseniorinnen in Strassburg durchaus zweckmässig zu sein.

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„Demokratiepolitisch regressiv“ war auch das gestrige „Tagesgespräch“ auf Radio SRF 1 (https://www.srf.ch/audio/tagesgespr…d=12572885).
Ich traute meinen Ohren nicht!
Und die Exekutive kommt in dem medialen Bocksgesang überhaupt nicht vor. Als ob der Bundesrat null klimapolitische Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten hätte! Dabei hat er in der Klimapolitik innenpolitisch einfach noch gar nie richtige Leadership gezeigt. Das Strassburger Urteil ist eine überfällige Einladung und Aufforderung dazu.
(Für mich ist das Strassburger Urteil die beste New der Woche! 💪👏)

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Herzlichen Dank für den Link, der arme Herr Karasek hat nichtnur ein blutendes Schweizer Herz, offenbar fehlt ihm auch der Respekt für die Schweizer Seniorinnen, die sich den beschwerlichen Weg bis nach Strassburg zugetraut haben. Ihrem Mut und Durchhaltewillen bin ich dankbar . Das Urteil unterstützt uns und alle 46 Länder an eine Zukunft zu glauben und in unserem Engagement nicht locker zu lassen.

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Danke für den Link! Es bleibt zu hoffen, dass Herr Karasek hier des Teufels Advokat mimt...

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Ralph Moser
Sehr besorgter Bürger
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Nachdem die mehrheitlich bürgerliche Politik seit mindestens zwei Jahrzehnten eine völlig ungenügende Reaktion auf die Klimakrise verantwortet, hat die Schweizer Bevölkerung das Netto-null Ziel im Juni 2023 mit 59% sehr deutlich beschlossen. Die rechthaberischen Bürgerlichen verteufeln also einen Richterspruch, der nichts weiter als die Tatsache festhält, dass die Schweiz viel zu wenig tut im Klimaschutz und dadurch nun auch beginnt, die menschenrechtlich geschützte Unversehrtheit von Minderheiten zu verletzen.
Darauf nun mit Trotz und Ablehnung zu reagieren, ist die Reaktion eines Kindes, dass sich missverstanden fühlt, aber die Tragweite seiner Handlung noch nicht erkennen kann. Das Gerichtsurteil als Wegweiser für eine gerechtere und sichere Zukunft anzuerkennen und in die weiteren Entscheide mit einzubeziehen, wäre die mündige, reife Antwort darauf, weil sie zeigen würde, dass unsere Politiker zur Selbstreflexion fähig sind und in der Schweiz eine positive Fehlerkultur gepflegt wird. Schön wär's!

Wir alle sollten für jede Kritik dankbar sein, denn sie hilft uns, Denkfehler zu erkennen und konsistenter zu handeln.

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Danke, es ist wichtig und halt notwendig, solche vertieften Argumentationen immer wieder aufzuzeigen! Im viel zu schnellen Aufmerksamkeitszirkus wird medial leider das nur noch selten getan.
Auch seitens der Politik gibt es da leider viel Halbwissen. Es wird einfach dem erstbesten Empörungsimpuls nachgegeben. Und wenn es alle tun, fühlen sich alle legitimiert.
Das ist wohl auch einer der Hauptgründe des grassierenden Populismus: Man kan sich "kompetent" fühlen ohne sich mühsam schlau zu machen vorher.
Leider ein verführerisches psychologisches Konzept, das nun auch in Zeiten von eigentlich im Überfluss vorhandener Information und Bildung (wieder) funktioniert.
Nicht die an sich halt etwas mühsame Demokratie mit ihren Institutionen (wo die Schweiz eben froh sein kann, wenn die fehlende eigene Verfassungsgerichtsbarkeit "von aussen" ersetzt werden kann) ist "der Feind" der Freiheit, sondern immer noch jedes autoritäre Regime!

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Ich weiss nicht ob es da um Halbwissen geht eher um Kalkül. Die Mischung von Beidem vermutlich und gerade diese ist gefährlich. Der Einen Kalkül zusammen mit dem Halbwissen und willigem Folgen der andern gepaart. Umso wichtiger die Klarheit und auch Deutlichkeit von Daniel Binswanger. Es gilt s
Stellung zu nehmen!

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Die mangelnde Bildung der Massen ist Teil des Kalküls der Mächtigen. Das war schon im Mittelalter so, als die katholische Kirche nicht wollte, dass die Bibel ins Deutsche übersetzt, gedruckt und für das Volk lesbar und zugänglich gemacht wird. Sonst hätten die Menschen ja gemerkt, dass da Einiges abgeht, was nicht mit dem Evangelium vereinbar ist. Ebenso verurteilt zum Beispiel Trump die „Bildungselite“, und die finanziellen Mittel für Bildung und Chancengleichheit werden aus demselben Grund von Rechtspopulisten möglichst knapp gehalten.

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Verleger
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Und dies in einer Woche, wo ein Mitglied unserer CH-Regierung das wort “sophistisch” gegenüber der Presse in den Mund genommen hatte, um “Differenzen” zwischen Institutionen zu verschleiern… Es ist leider “gang und gäbe” in der Schweizer Politik, “Schweizer” Abmachungen mit anderen Ländern oder gar des Volkes, dann zu ignorieren oder ggf. zu verwässern wenn es zu den Interessen der eigenen politischen Klientel nicht passt

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Die ist leider überall und auch bei jedem Individuum "gang und gäbe". Wir verzerren stets leicht zu eigenen Gunsten. Nur erwarte ich von führenden PolitikerInnen, dass sie dies wissen und deshalb immer vorher etwas nachdenken.

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Matthias Scheurer
Rentner
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· editiert

Wie Daniel Binswanger aufzeigt, sind es nicht nur dumpfbackige "Eidgenossen", die SVP und die von politischer Degeneration schwer gezeichnete FDP, welche sich über das Strassburger Urteil echauffieren, sondern auch die hiesigen Medien. Neben dem Tages-Anzeiger, der NZZ und den mit ihnen verbundenen Regionalblätter musste man auch bei Radio SRF ein Tagesgespräch über sich ergehen lassen, in dem ein hysterisch schnappatmender Moderator dem Schweizer Vertreter am EGMR neben mangelnder Vaterlandsliebe auch noch politische Voreingenommenheit unterstellen wollte - hochgradig bedenklich und abgrundtief peinlich!

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Ja ja der Matthias, der grosse Schreck der Verhinderungspartei an unserem früheren Wohnort....
Nur schade gibt es nicht ein progressives Dauer Echo dieser schallenden Ohrfeige ins Gesicht der rechts- aussen- Fehlgeleiteten. Deren kritische Denkfähigkeit bekäme so vielleicht einen Schubs Richtung Mitte und mehr. Oder, was Wunder, ein grosses Stück Realitätsbewusstsein.

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Aktivist
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· editiert

Dem Mehrheits­prinzip eine Grenze zu setzen, ist der Sinn von Grundrechten.

Ich denke, das ist etwas, was viele nicht verstehen, welche das Urteil nicht wahr haben wollen.

Wenn dem Mehrheitsprinzip keine Grenzen gesetzt werden, wäre es möglich, mit einer Mehrheit, die Grundrechte einer Minderheit abzusprechen.

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, webpubl&lektorin
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Es ist vollkommen verantwortungslos.

Für mich der Schlüsselsatz. Und zwar sowohl aussen (wie von DB beschrieben) als auch innen.

Ein Verfassungsgericht sollten wir dringend mal noch erstreiten.

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Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
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Dass die bürgerliche Mehrheit in unserem Land (und auch anderswo) in irgend einer Form Verantwortung zeigt, ist weit weg von jeder Realität. Bei denen zählt nur eines. Geld.
Dass sie die Schweiz mit der bedingungslosen Unterstützung des Diebstahls von nachrichtenlosen Vermögen in den internationalen Hammer laufen liessen, dasselbe ein paar Jahre später mit dem Bankgeheimnis genau gleich wieder zuliessen, beweist, dass die immer wieder beschworene Vernunft der Bürgerlichen eine Mär ist. Zumal mit dem hemmungslosen Tun der Rohstoffhändler, und der Ausnahme der Juristen aus dem Geldwäschereigesetz, bereits die nächste Hämmer aufgezogen werden, wo die Bürgerlichen nicht den geringsten Handlungsbedarf sehen.
Dass mit dem Gesundheitsystem ein unbezahlbares, dysfunktionales bürokratisches Monster erschaffen wurde, und auch im Subventionsdschungel unkontrolliert Milliarden versickern, ist ebenfalls der bürgerlichen Klientelpolitik zuzuschreiben.
Dass wir hartnäckig, mit enormen ideologischen Scheuklappen, immer wieder diesen Scharlatanen und Lobbyisten zu einer komfortablen Mehrheit in Parlament und Regierung verhelfen ist unsere Verantwortung als als Wähler. Dass von Medien und Politik keine Lösungen für echte Probleme kommen, kann jetzt nicht mehr wirklich überraschen. Überraschend ist für mich eher, wie bereitwillig sich grosse Teile der Bevölkerung anlügen lassen.

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Die Republik erweist sich einmal mehr als unabdingbar im Medienkonzert der Schweiz, indem sie zu den Menschenrechten steht. Wer Demokratie ohne Mensch und dessen Rechte will, macht aus Menschen Instrumente seiner Herrschaft.
Zum Freisinn muss nach dem Strassburger Urteil an eine ähnliche Konstellation erinnert werden.
Der Bundespräsident verkündetet 1864, dass Sklaven legitim erworbener Besitz sind und dass deren Befreiung eine Enteignung von Vermögen beinhalte, also unvereinbar sei mit der bundesrätlichen Auffassung von Moral und Recht. Feuille fédérale, 1864, vol. III, Berne 1864. Cf. BBI 1864 III 230 – Bericht des Bundesrates an den h. Nationalrat, betreffend Strafbestimmungen gegen Schweizer in Brasilien, welche Sklaven halten. (Vom 2. Dezember 1864.) (admin.ch).
Mehrheitlich stand die Schweiz zu den Südstaaten, welche im amerik. Bürgerkrieg gegen die Abschaffung der Sklaverei in den USA kämpften. Was die Schweiz 1818 am Wiener Kongress, als ihr die Neutralität zugesprochen worden war, offenbar nicht anerkannte, nämlich das Verbot von Sklaverei, übernahm sie 1869, nachdem die USA die Sklaverei tatsächlich abgeschafft hatten. (Die USA-Rassengesetze blieben in Kraft bis 1964, sie waren in weiten Teilen das Vorbild der Nürnberger Rassengesetze, welche der FREIHEITS-Kongress der NSdAP 1936 verabschiedete; wenig später war rein bürgerlich regierte Schweiz aktiv bei der Einführung des Judenstempels in deutschen Pässen.)
Meines Wissens entschuldigte sich die Schweiz nie für ihre Moral- und Rechtsauffassung, dass Menschen Menschen als legitimes Vermögen besitzen, kaufen und verkaufen und dafür Steuern zahlen, was der Staat schützt und davon seinen Teil erhält. Es scheint, dass das Land dazu nicht fähig ist. Hoffen wir: noch nicht fähig ist.

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Ist ja interessant, dieses Bundesblatt von 1864 lässt sich sogar im Original im Bundesarchiv online abrufen.

Das Fazit des damaligen Bundesrates ist genau wie sie beschrieben:

«Mögen wir es beklagen , dass sich schweizerische Familien in Brasilien angesiedelt haben und dort zu Sklavenbesitzenden Pflanzern geworden sind, und mögen wir glauben, dass dieses Verhältnis auf die Lage der schweizerischen Halbpachtkolonisten daselbst übel einwirke: diesen Letztern dadurch helfen zu wollen, dass wir die Erstern ohne Weiteres um ihre Ehre und ihr schweizerisches Bürgerrecht, oder aber um einen Theil ihres immerhin rechtmäßig erworbenen Vermögens bringen, widerstreitet unseren Begriffen von Moral und Gerechtigkeit.»

Sich noch dazu versteigen, auf der Seite von Moral und Gerechtigkeit zu stehen... 🫣

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Danke für den erhellenden Artikel. Ein legitimes Gericht wird diffamiert weil es aufzeigt, dass wir unsere eigenen, im Pariser Klimaabkommen gemachten Versprechen nicht einhalten werden ohne mehr zu tun. Gleichzeitig werden aus derselben Ecke Klimawissenschaftler diffamiert (https://www.nzz.ch/schweiz/schweize…ld.1613356). Das ganze Gehabe läuft auf Drückebergertum im Namen der direkten Demokratie hinaus. Weil wir sie haben, dürfen wir angeblich Versprechen über Bord werfen, uns vor Verantwortung drücken, und gibt uns damit das Recht für kleinkrämerischen Egoismus. Richter und Wissenschaftler sollen dieser direkten Demokratie gefälligst gefügig sein und beipflichten, Widersprüchige werden diffamiert. Das Wesen der Demokratie selbst wird auf diese Weise angegriffen. Der hässliche Wiederhall dieser Angriffe, in Wortmeldungen, Kommentaren, Zeitungsartikeln und Gesprächen sollte uns beunruhigen. Und selbstverständlich müssen wir mehr tun bezüglich Klimaschutz um die Versprechen in gesetzlich gültigen Abkommen zu erreichen. Es leuchtet auch unmittelbar ein eine intakte Umwelt, Klimaverhältnisse inbegriffen, als Menschenrecht wahrzunehmen.

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Besten Dank, Daniel Binswanger, für die klaren Ausführungen. Dass Rechtsbürgerliche nun wieder aufheulen, erstaunt wenig. Ihr heraufbeschworener Angriff auf die Volkssouveränität unseres Zwergstaates ist Programm. Eines der wenigen, dass sie mit einer Ernsthaftigkeit verfolgen, die nötig wäre, um Probleme aller Art zu meistern. Diese rechtspopulistische Manifestation ist nur noch ätzend und schon gar nicht zielführend. Das Urteil von Strassburg zeigt nur zu gut, dass weder Volksvertreter noch der Souverän dazu bereit sind, dem Klimawandel die Bedeutung beizumessen, der er dringlich bräuchte. Eine verheerende Gleichgültigkeit, die vornehmlich dafür spricht, dass sich ein Grossteil der Gesellschaft nicht einschränken will, sprich nicht bereit ist, individualistische und hedonistische Ansprüche zurückzustellen. Als Deckmäntelchen für diese Verweigerung wird nun von bürgerlicher Seite darauf gepocht, dass die Volksrechte nicht durch Strassburg beschnitten werden dürfen. Die Schweiz braucht Strassburg wie kaum je zuvor. Dafür bin ich als Bewahrer jeglichen Lebens dankbar.

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Hoffnungsvolle Demokratin
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Die Gefahren von Nationalismus und Populismus für die Demokratie können nicht oft genug aufgezeigt werden, die beiden diesbezüglichen Magazinartikel dieser Ausgabe sind bedeutend. Das Volk muss besser in Demokratie geschult werden: Zuhören, eine Meinung bilden durch persönliche Recherche, Entlarven der charismatischen (da „kompetent“ wirkenden) Interessenvertreter, Durchschauen von Mechanismen, Verständnis der Prozesse…
Dass der EGMR gleichzeitig mit der Demokratischen Vision für Europa thematisiert wird, finde ich wunderbar. Und dies in der Woche, wo die AUNS - pardon, wie heißen sie jetzt wieder - die alte Leier wieder aufs Tapet bringt…

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Zur Erinnerung: Der EGMR hat sein Urteil gegen die eidgenössische Regierung gefällt, weil der Verein Klimaseniorinnen diese verklagt hatte. Grund dafür war, dass sich die Gruppe von besonders Betroffenen durch den Klimawandel in ihrem Leben derart bedroht und eingeschränkt fühlte, dass sie die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dazu bringen wollte, endlich konkret ihren klimapolitischen Verpflichtungen nachzukommen, zu denen sie der Souverän verpflichtet hatte. Hätten alle Instanzen der Schweizer Gerichte die Klage der Klimaseniorinnen nicht so oberflächlich und arrogant abgewedelt, wäre der Gang zum EGMR gar nicht nötig gewesen.

Der EGMR hat dann festgestellt, dass Menschenrechte und Gesetze vom Bund nicht eingehalten wurden. Und er hat auch Vorgaben gemacht, wie solche Klagen zum Erfolg führen können. So müssen zuerst alle gerichtlichen Instanzen im eigenen Staat durchlaufen werden, bevor man sich an den EGMR wenden kann. Und die Klage muss sich gegen den einen eigenen Staat richten, in dem man lebt und wo Rechtsverletzungen gerügt werden können - also nicht gegen mehrere. Und schließlich soll die Beschwerde - soweit ich das verstanden habe - konkret eine persönliche und zugleich allgemein-umfassende Betroffenheit enthalten, die menschenrechtlich relevant ist.

Dass die beleidigten Politikerinnen und Politiker von Rechtsaußen aufheulen, zeigt, wie rudimentär ihr Demokratie- und Rechtsverständnis ist. Ich frage mich aber, ob es sich lohnt, ihre populistische Empörung mit eigener Empörung zu beantworten und ob es nicht besser wäre, dem einen oder anderen, der so lautstark den Demokratieverlust durch fremde Richter *innen beklagt, mit Aufklärung zu begegnen. Natürlich gibt es auch Unbelehrbare, aber ich glaube, dass eine gegenseitige Verweigerung der Begegnung nicht die Lösung sein kann, um die immer härter werdenden Fronten zu überwinden.

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Vielleicht bin ich zu pessimistisch, aber Aufklärung könnte nur dann etwas bringen, wenn die Gegenseite gewillt ist zuzuhören. Das bezweifle ich. Denn es gehört zur Kern der Strategie gerade der rechten Parteien, alles in Bausch und Bogen zu verdammen, das ihre Kreise stört. Das Schwächen von „harten“ Institutionen und das gleichzeitige Überhöhen der „schwachen“, weil leicht manipulierbaren ist ein wesentliches Mittel.

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Ja, da haben Sie Recht, was die Strategie betrifft. Aber es gibt auch rechtsgesinnte Menschen, die durchaus beziehungsfähig sind und zuhören können. Wir sollten ihnen die Humanität nicht absprechen. So kann ich Gespräche mit Menschen führen, die fundamentalistisch sind oder populistische Parolen verkünden. Und ich habe auch erlebt, dass rechtskonservative Männer gegenüber Asylsuchenden plötzlich verständnisvoller und bezogener reagierten, nachdem sie eine persönliche Begegnung mit einer solchen Person gehabt hatten. Parolen schwingen und rassistsisches Gedankengut pflegen geht besonders leicht, wenn die Zielgruppe asbstrakt bleibt. Schaut man dann einem Individuum in die Augen, sieht es oft anders aus.

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Ich bin nicht ganz einverstanden mit der Schlussfolgerung: Der Rechsttaat wird durch die Diskussion nicht geschwächt.
Viel eher wird aufgezeigt, in was für einer Art Rechtsstaat wir uns schon lange befinden.

Gesetze, so die Idee gelten für alle gleich verbindlich. Die Realität ist aber eine andere:

Gewisse Klassen (ratet mal welche) sehen Gesetze nicht als kodifizierung der Regeln des Miteinander, die für alle gelten, sondern als Machtinstrumente die "für sie, und gegen andere" verwendet werden können. Siehe dazu zum Beispiel das (für Deutschland verfasste aber inhaltlich teilweise auf die Schweiz übertragbare) Buch "Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz" von Ronen Steinke.

Und jetzt kommt jemand und sagt "hey die Gesetze gelten auch für euch", was natürlich gar nicht geht.

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Mir missfällt an dem Beitrag von D. Binswanger, dass jede Kritik an diesem Urteil von vornherein unanständig sei und ein verheerendes Demokratieverständnis offenbare. Er wirft nicht nur die gesamte Presse, Radio und Fernsehen in einen Topf, sondern diskreditiert alle Andersdenkenden und stellt sie pauschal in die Rechtsaussenecke der Unbelehrbaren.

Die NZZ etwa hat sich durchaus kritisch geäussert, ohne die EMRK in Frage zu stellen. Beispielsweise konstruktiv, wie man mit dem Urteil nun umgehen soll.

Ich wünsche mir von der Republik etwas mehr Differenzierung und das Zulassen auch von Zwischentönen. Mehr Diskurs, weniger schwarz/weiss, links/rechts, gut/böse.

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Aus dem NZZ-Artikel:

Die Verurteilung der Schweiz im Fall der Klimaseniorinnen ist stossend

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag ein weiteres Mal gezeigt, dass er eine aktivistische Rechtsprechung pflegt, die weit über einen vernünftigen Menschenrechtsschutz hinausgeht

Zum andern ist es höchst problematisch, wenn der Klimaschutz von der internationalen Justiz vereinnahmt wird.

Und ob man es als Land einfach hinnehmen soll, wenn die Strassburger Richter laufend neue Ansprüche aus der Konvention ableiten und sich immer mehr als Instanz verstehen, die von der Kanzel herab «progressive» Anliegen durchsetzt. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

Braucht man nicht weiter zu kommentieren.

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Danke für Ihre Ergänzung, Herr oder Frau Unbekannt. Es ist erstaunlich, wie immer wieder versucht wird, die Schärfe dieses rechtsbürglichen Blattes inkl. all den Blüten des derzeitigen Chefredaktoren zu relativieren.

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Vielen Dank, Herr E.!

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Im Artikel von DB wird kaum, und in den Kommentaren erst recht nicht, auf den wesentlichen Punkt eingegangen, den Kritiker am Urteil bemängeln. Es geht nicht um fremde Richter. Es geht um die Rolle der Gerichte in demokratischen Staaten.

Gemäss einer eher traditionalistischen Auffassung sollen Gerichte Gesetze interpretieren und die Anwendung und Umsetzung beurteilen, aber nicht selbst neues Recht schaffen. Denn dies ist die Aufgabe der Legislative. Gemäss einer anderen Auffassung können Gerichte auch selbst neues Recht schaffen, indem sie Gesetze auf weitere Bereiche anwenden oder so umfassend (um)interpretieren, dass sie de facto selbst als Legislative tätig sind.

Letzteres haben die Strassburger Richter getan. Artikel 8, mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens, ist ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Der Staat soll sich nicht ins Privatleben einmischen, nicht grundlos die Wohnung betreten etc. Nun wurde dieser Artikel uminterpretiert als Anspruchsrecht, d.h. der Staat ist verpflichtet, einen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Das Gericht schafft damit neues Recht.

Der Konflikt mit der Demokratie kommt gerade daher, dass gemäss der traditionellen Auffassung die Weiterentwicklung und Revision von Gesetzen eben die Aufgabe von demokratisch gewählten Volksvertretern ist und nicht die Aufgabe eines Richtergremiums.

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Nein - die Richter haben ein bestehendes Recht genommen und angewand. Es wurde kein neuer Gesetzestext geschrieben oder abgeändert.

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Die Richter haben den Gesetzestext so umfassend interpretiert, dass damit de facto neues Recht geschaffen wurde. Artikel 8 neu als Anspruchsrecht statt als Abwehrrecht gegenüber dem Staat, für das er gedacht war.

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Herr Denzler, diese Diskussion hatten wir schon mal, ihre Behauptungen werden nicht wahrer indem sie sie wiederholen.

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Es geht nicht um wahr oder nicht wahr. Es geht um unterschiedliche Auffassungen über die Rolle von Gerichten.

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Seltsame, wenn nicht gar willkürliche Auslegung einer der gemeinhin bekannten drei Gewalten. Vielleicht weil das Urteil nicht gefällt?

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Es geht nicht darum, ob mir das Urteil gefällt. Dem Urteil fehlt meines Erachtens die gesetzliche Grundlage, da Artikel 8 sich nicht auf den Klimaschutz bezieht.

Ich könnte ja jetzt verlangen, dass mir der Staat eine Klimaanlage finanziert, um mich vor der Hitze zu schützen. Dann würde ich sogar vom Entscheid profitieren. Trotzdem finde ich ihn nicht richtig.

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Mitdenker
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Oder eher, weil die Dringlichkeit in Abrede gestellt wird; dass tatsächlich Leben auf dem Spiel stehen und also Menschenrecht verletzt wird.
Dass die Exekutive für die Umsetzung der Gesetze zuständig ist, bestreitet niemand, aber wer anders als Gerichte sollte sie dazu bringen, dies auch (im nötigen Masse) zu tun? Ich bin gerade im Tessin, wo am Sonntag Bürgermeister (Sindaco)-Wahlen waren. Hier machen sich manche darüber lustig, diese würden in ihrer Amtszeit möglichst viel Geld in die eigene Tasche fliessen lassen...

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Daniel Binswanger
Co-Chefredaktor
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Lieber Herr Denzler, ich gebe Ihnen im Grundsatz vollkommen recht: Rechtsetzung ist Aufgabe der Legislative und Gerichte sollten sich darauf beschränken, Recht anzuwenden. Allerdings brauchen Grundnormen immer wieder aktualisierte, neue Auslegungen. Die Fortentwicklung des Rechtes durch letztinstanzliche Urteile findet in allen Rechtssystemen statt. Auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 8 kommt nicht aus heiterem Himmel. Ursprünglich war der Artikel tatsächlich intendiert, um Haushalte zu schützen, zum Beispiel gegen Abhörung und ungerechtfertigte polizeiliche Übergriffe, aber schon vor Jahren gab es die Anwendung des Artikel 8 auch wegen konkreten Umweltverschmutzungen, zum Beispiel wenn eine Kehrichtverbrennungsanlage neben Wohnsiedlungen gebaut wurde und die Luftverschmutzung unerträglich wurde. Dass dann irgendwann entschieden wird: Auch die Folgen der Klimaerwärmung sind für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr zumutbar und die Staaten stehen deshalb aus Menschenrechtsgründen in der Pflicht, diese Bürgerinnen zu schützen, ist sicherlich eine Fortentwicklung, die man diskutieren kann, die aber zunächst einmal recht sinnfällig erscheint. Herzlich, DB

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Danke für die Antwort! Die Frage ist halt, wie weit man mit der Fortentwicklung des Rechtes gehen soll. Luftverschmutzung von einer Kehrichtverbrennungsanlage ist etwas konkreter als einige zusätzliche Hitzetage, die die Schweiz zudem kaum beeinflussen kann. Ich teile die Bedenken, wie sie Jositsch in der NZZ geäussert hat.

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Brauchen wir fuer jede Initiative auch eine Durchsetzunginitiative ? Wir sollten also Durchsetzunsinitiativen formalisieren. Gleiche Unterschriftszahl, und inklusive ist eine Erhoehung der Prioritaet im Parlament, sowie Sanktionen fuer Verzoegerer.

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Sonja Gambon
Journalistin & Studentin
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Danke! Es tut gut, diese Worte zu lesen. Es gibt ja wohl nichts Demokratischeres, als eine solche Anklage machen zu können und dann auch noch Recht zu erhalten.

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Rudolf Weiler
Feedbäcker und Mäander
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· editiert

Zuerst ein "Verleser": Die Schweiz braucht Strassberg. Den und Binswanger eben auch!

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Ging mir genau gleich. Nomen est Omen.

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Die Diskussion darüber, ob die Schweiz genug für das Klima tut und über die fremden Richter hat einen Aspekt in den Hintergrund gerückt, der mir wesentlich scheint. Der EGMR hat nämlich auch festgestellt, dass die Scweiz den Anspruch auf faires Verfahren gemäss Art. 6 EMRK verletzt hat. Wir müssen uns also auch die Frage stellen, wie gut die innerstaatlichen Verfahren sind.
Die Klimaseniorinnen haben den Rechtsschutz gegen Realakte gemäss Art. 25a VwVG in Anspruch genommen. Normalerweise handelt der Staat durch Verfügung und derjenige, der von einer solchen betroffen ist, nimmt die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch.
Dass der auf die Anfechtung von Verfügungen konzentrierte Rechtsschutz nicht ausreichend ist, merkte die Schweiz im Anschluss an eine Aufsichtsbeschwerde gegen ein Schulbuch im Kanton Zürich (vgl. BGE 121 I 87). Die Folge war im Bund Art. 25a VwVG der es möglich machte, auch Realakte anzufechten, d. h. Handlungen staatlicher Organe die keine Verfügungen sind, sondern z. B. Medienmitteilungen, amtliche Warnungen und Empfehlungen usw.
Der Rechtsschutz gegen Realakte wird in das Prokrustes-Bett der Verfügung gezwängt. Damit man eine Verfügung verlangen kann, muss ein schutzwürdiges Interesse und ein Berührtsein in Rechten oder Pflichten vorliegen. Diese beiden Begriffe sind das Einfallstor für eine rein prozessuale Erledigung entsprechender Gesuche. Ob z. B. eine unzutreffende Feststellung in einem Personaldossier zu entfernen ist, begründet kein schutzwürdiges Interesse, weil man ja später die Kündigung anfechten kann (BVerwG A-2201/2021 Erw. 6.2f.). In anderen Fällen bietet das Requisit des Berührtseins das Argument für die Ablehnung sachlicher Prüfung.
Genauso hat man die Klimaseniorinnen als nicht genügend betroffen betrachtet und konnte daher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Klimaschutzmassnahmen umgehen (BGer 1C_37/2019 Erw. 5.5). Wären die Gerichte inhaltlich auf die Begehren eingetreten, hätten sie nicht, wie z. B. das Bundesgericht mit ein paar beruhigenden Feststellungen behaupten können, es werde schon gutgehen (aaO. Erw. 5.4).
Die Schweiz muss sich daher fragen, ob man die Hürde nicht senken muss, um das verfügungsfreie Verwaltungshandeln inhaltlich und nicht nur prozessual gerichtlicher Überprüfung zugänglich zu machen. Diese Frage muss sich nicht nur der Bund, sondern auch alle Kantone stellen, die ein eigenes Verwaltungsrecht haben.

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Republik vom Feinsten: Herzlichen Dank, Herr Binswanger, für die berichtigende und weiterführende Einordnung. Mein Herz hat tatsächlich höher geschlagen :) bei Kenntnisnahme des Urteils.
Besonders wichtig finde ich Ihre Bemerkung, dass es die Menschen­rechts­konvention ist, „die der Schweiz auch auf Bundesebene wenigstens partiell zu einer Verfassungs­gerichtsbarkeit verhilft“, denn der Mangel einer solchen ist unser grundlegendes demokratiepolitisches Defizit.
P.S.
Die Würdigung des Urteils durch die Völkerrechtsprofessorin Helen Keller im Interview mit der NZZ finde ich auch interessant -
Edit: Link

https://www.nzz.ch/schweiz/weshalb-…val=E-mail
https://www.nzz.ch

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Besorgter alt-68er
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· editiert

Lieber Daniel, ganz herzlichen Dank für deinen Artikel, in dem du so viele Gedanken, die mich in den letzten Jahren immer mehr beunruhigen, klar formulierst. Es tut mir gut, neben dem ganzen populistischen Geschwurbel, das einem auf so vielen Kanälen um die Ohren gehauen wird, so etwas - und dazu auch die zahlreichen differenzierten Kommentare - zu lesen! Herzlichen Dank und liebe Grüsse, André

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Danke den klaren Worten, freut mich auch darum, weil ich meine, eine «Stimme» erkennen zu können, die ich als kleiner Gymeler vor wohl 58 Jahren erstmals hörte (selber im Sopran in Carmina Burana ;-), irgendwie zu jung, um 68er zu sein, dann irgendwie zu alt um 80er sein, aber ebenfalls besorgt. Dauerbesorgt.

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Daniel Binswanger
Co-Chefredaktor
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Lieber André, ganz herzlichen Dank für Deine freundlichen Worte. Es freut mich sehr, dass Du Dich in meinen Überlegungen wieder erkennst - und auf diesem unerwarteten Weg von Dir zu hören. Liebe Grüsse, Daniel

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Ein guter Beitrag mit klugen Argumenten - für differenziertes Nachdenken sehr geeignet. Kompliment!

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Verlegerin
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Interessant dünkt mich wie zwar die europäische Menschenrechtskonvention, nicht aber das Pariser Klimaabkommen aufzukündigen debattiert wird.

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Das liegt (meiner Meinung nach) daran, dass die SVP seit Jahren gegen den EGMR schiesst (wie auch gegen die EU und alles, was mit dem politischen Europa zu tun hat), bisher damit aber erfolglos war. 2018 ist sie mit ihrer Initiative "keine fremden Richter" deutlich gescheitert. Das Urteil dient deshalb der Empörungs-Bewirtschaftung, um dem Ziel einer möglichst grossen Abschottung der Schweiz näher zu kommen. Über das Pariser Klimaabkommen will diese Partei aber gar nicht reden: Sie will zwar keine Massnahmen für den Klimaschutz, aber das erreicht sie schon bei der Gesetzgebung bzw. mit Referenden. Das ist auch nicht ihr Kernthema, mit dem sie ihre AnhängerInnen mobilisiert.

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Die negativ und positiv konnotierte Aufregung ist medial augenscheinlich und der Beitrag von DB ist von der Tonalität her nicht viel weniger aufgeregt.
Es ist doch legitim, die politische Dimension, d.h. die direktdemokratische CH-Nahtstelle dieses Gerichtsurteils einer internationalen Gerichtsbarkeit in verschiedene Richtungen
in Prüfung zu nehmen und sich dazu eine Meinung zu bilden - einverstanden: mit der in meinen Augen politisch angemessenen Schlussfolgerung im Beitrag von DB.
ME wird in den vielen Beiträgen zu wenig klar aufgezeigt, dass das von der CH ratifizierte Pariser Abkommen ein unbestritten verbindlicher Hebel darstellt, nicht nur den politischen Willen der CH in Klimaschutzfragen sondern auch die entsprechenden Taten zu messen.
Was in den Diskussionen mE ebenfalls etwas untergeht ist (Zitat DB) 'Die klimapolitische Erweiterung des Menschen­rechts­schutzes [...] [die] eine Neu­interpretation von Grund­normen darstellt, die juristisch unterschiedlich bewertet werden kann [...]'. Wer besitzt die Hoheit, die Legiferierung 'Menschenrechtssschutz' auf zusätzliche Schutzbereiche auszuweiten, die ursprünglich nicht Teil des Rechtskonstrukts 'Menschenrechte' war. Und gibt es Rechtsmittel, eine solche von 17 Richtern gesetzte Erweiterung zumindest überprüfen zu lassen?

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Da wäre mehr sprachliche Präzision wichtig: Erweitert werden nicht die Menschenrechte, sondern die Klagemöglichkeiten, wenn Menschenrechte verletzt werden. So war bisher umstritten, ob die Beeinträchtigung eines Menschenrechts im Einzelfall nachgewiesen werden muss ("Herr Meier ist wegen dem Klimawandel gestorben") oder auch ein statistischer Nachweis ("Wegen dem Klimawandel sterben mehr Menschen") ausreicht.

Ersteres ist ja beim Klimawandel sehr schwierig nachzuweisen. Ist Herr Meier aufgrund der Hitzewelle oder seiner Herzkrankheit gestorben? Und ist die Hitzewelle die Folge einer ungewöhnlichen Wetterkonstellation ("höhere Gewalt") oder des Klimawandels? Im Einzelfall ist das fast unmöglich festzustellen, Verletzungen der Menschenrechte durch den Klimawandel wären also praktisch nicht einklagbar. Dies war die Position der Schweiz.

Der EGMR hat jedoch die Aufgabe, Verletzungen von Menschenrechten gerichtlich zu überprüfen (schliesslich ist der Zugang zum Gericht auch ein Menschenrecht ...). Wie also kann der EGMR den Zugang zum Recht sicherstellen? Eine Inspiration fand der EGMR im Umweltrecht, wo statistische Nachweise zulässig, und ein kollektives Klagerecht besteht ("Verbandsbeschwerderecht"). Und so entschied der EGMR, dass Gruppen von Menschen, die statistisch nachweisen können, dass ihre Menschenrechte durch den Klimawandel signifikant betroffen sind, kollektiv das Gericht anrufen dürfen.

Das bedeutet, dass aus Statistiken wie

In Switzerland, between 1991 and 2018, 31.3% of heat‑related deaths were attributable to human‑induced climate change, with older women and infants being particularly affected. Older persons, especially those living in urban areas, were particularly vulnerable to heatwaves owing to both social and physiological factors. Women over 75 had the highest risk of heat‑related health impacts in Switzerland.

eine Verpflichtung von Staaten abgeleitet werden kann, den Klimawandel zu bekämpfen. Staaten müssen das Recht auf Leben also auch dann schützen, wenn die Gefahr zufällig zuschlägt, und man nicht im Voraus weiss, wen es treffen wird.

Zusammenfassend ist der EGMR seiner Pflicht nachgekommen, die Einhaltung von Menschenrechten durch die Staaten zu überprüfen.

Dafür ist er da.

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Besten Dank - ich bin mit Ihnen in vielen Punkten einverstanden, insbesondere der Gedanke der Klagemöglichkeit und des Klagerechts - aber mein 'Unwohlsein' ist damit trotzdem nicht beseitigt, ob dem EGMR - wie im amerikanischen Verfassungsrecht dem Obersten Gericht - eine nicht mehr justiziable gesetzgeberische Kompetenz dahingehend zugestanden werden soll, die von den Signatarstaaten verabschiedete Setzung des Menschenrechtskataloges auf andere klageberechtigte Tatbestände ausweiten zu dürfen. Ich bin diesbezüglich im Moment eher auf der Linie von C. E. (weiter oben), dass der '[...]Konflikt mit der Demokratie [...] gerade daher [kommt], dass gemäss der traditionellen Auffassung die Weiterentwicklung und Revision von Gesetzen eben die Aufgabe von demokratisch gewählten Volksvertretern ist und nicht die Aufgabe eines Richtergremiums [ist].'
Dies insbesondere in Ländern, welche die Verfassungsgerichtsbarkeit kennen, was bei uns den direktdemokratischen Instrumenten gleichgesetzt werden kann.
Angesichts der absehbaren Klima-Klagewelle, die auf das EGMR zukommt, ist eine diesbezügliche Klärung und Festlegung mE notwendig, wie auch immer das Ergebnis ausschaut.
Und noch das zu Ihrem Statistikbeispiel: die Zahlen bestreite ich nicht, erlaube mir aber doch die Frage, wieviel von diesen [heat‑related deaths] effektiv hausgemacht, d.h. ursächlich und örtlich/geografisch auf Versäumnisse des CH-Staates resp. dem klimafeindlichen Verhalten der CH-Bewohnerinnen/Besucherinnen - zurückzuführen sind. Sie werden nicht bestrieten können, dass die Hauptverursacher des Klimawandels eine globale Teilmenge industrialisierter Staaten auf der Nordhalbkugel sind - ja, ganz unbesehen davon, dass der Fussabdruck der CH absolut kein Glanzlicht ist. Die korrekte ursächliche Verortung eines Schadenereignisses aber ist mE eine zwingende Rechtsmaxime .

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Ich verstehe trotzdem nicht, warum es so wichtig war, dass die Klimaseniorinnen, also ältere Frauen, geklagt haben. Natürlich sind sie aktuell gesundheitlich am stärksten von Hitzewellen betroffen. Aber um für diese betroffene Menschengruppe etwas zu tun bzw. die gesundheitsschädlichen Folgen des Klimas abzumildern, sind vor allem Anpassungsmassnahmen an das erhitzte Klima, wie z. B. städtebauliche Massnahmen und eine Anpassung des Gesundheitssystems gefragt. Also solche Massnahmen, die sofort oder zeitnah Wirkung zeigen. Davon, dass die Schweiz in den nächsten Jahren den CO2-Ausstosse reduziert, werden ältere Menschen ja gerade nicht am meisten profitieren, sondern vielmehr die Jüngeren unter uns.

Ich begrüsse das Urteil, wenn es dazu führen wird, dass sich die Klimapolitik der Schweiz und anderer Länder verbessern wird. Aber ich verstehe nicht, warum es alte Menschen sein mussten, die klagen. Unsere Kinder und Enkel werden viel stärker betroffen sein.

Wenn man aber schon mit der persönlichen Betroffenheit argumentiert, dann müsste es doch dann auch darum gehen, genau diese Personen mit Massnahmen zu schützen. Sonst macht für mich dieses Argument keinen Sinn.

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Ich würde mich jetzt nicht unbedingt als Fan der Artikel von Daniel Binswanger bezeichnen, aber den von heute finde ich richtig gut und treffend.

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Das will was heissen!

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Das sehen Sie vielleicht ähnlich wie ich, Herr Gantner, nämlich ironisch? Wie kann man nur...?

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Lorenzo Moret
Auditor a. D.
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8 Minuten langes Gejammer plus Verstärkung im Chat hier mit NULL Hinweis, was jetzt zu tun wäre. Also: https://trop-chaud.ch/de/
Schönes Wochenende.

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Ich hab eben den schnoddrigsten Hinweis auf einen Spendenaufruf für eine an sich interessante Geschichte zur Kenntnis genommen. Kontraproduktiv in meinen Augen. Indem man andere runtermacht, wird man selber nicht grösser.

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Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
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Was zu tun wäre ist völlig klar. Massive Verteuerung von CO² Produktion, sowohl hier als auch bei importierten Produkten.
Das wäre ausserordentlich einfach umzusetzen. Eine jährlich steigende Abgabe, ohne Ausnahme, würde jene Innovatonsspirale in Gang setzen, für welche der Kapitalismus immer gerühmt wird.
Nur getan wird leider nichts, weil wir die falschen Leute wählen.

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Auch nur ein Mensch
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Die Frage, ob es einen Hinweis für eine konkrete Handlung braucht, ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt auch Gründe dagegen, zum Beispiel weil es nicht unbedingt das Ziel dieses Artikels ist. Hier geht es um ein Informieren und einordnen: Handelt es sich bei der Gegenwehr zu Strassburg um berechtigte Kritik, oder steckt da vorallem Schaumschlägerei dahinter. Zum Handeln gibt es viele Möglichkeiten. Auf der anderen Seite kann ich Ihr Anliegen verstehen.

Aber könnten Sie Ihre Botschaft nicht freundlicher formulieren? Hier ein Vorschlag wie das aussehen könnte, hoffentlich ist das in Ihrem Sinne.

Wenn wir über den Austritt der EMGR diskutieren, sind wir schon reingefallen. Diese Diskussion ist nur ein Ablenkungsmanöver, sodass wir nicht mehr über den Inhalt der Verurteilung reden und darüber dass die Schweiz wegen den fehlenden Klimamassnahmen gegen die Verfassung verstösst. Das ist das eigentliche Skandal!
Also ist es umso wichtiger, die Klage bekannt zu machen und darüber zu reden, dass die Schweiz viel griffigere Klimamassnahmen braucht. Zum Beispiel wird ein Dokumentarfilm über die Klimaseniorinnen gedreht. Wenn wir diesen unterstützen, bekommen umso mehr Leute vom Fall mit. Und - Herr Binswanger - ich hätte mir so einen Handlungsempfehlung von Ihrer Seite gewünscht. Denn das ist ein grosses Bedürfnis. Und zu handeln ist der beste Weg aus der Hoffnungslosigkeit.
https://trop-chaud.ch/de/
Schönes Wochenende.

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· editiert

Der Bericht deckt etwas mehr wie das Urteil ab. Ich beziehe mir nur auf das Urteil. Nett, dass die Leute die Belastung des Vorgehens auf sich genommen haben. Alternativ waere eine Durchsetzungsinitiative machbar gewesen. Allenfalls mit Crowdfunding. Wobei eine Initiative nicht automatisch gewonnen ist, und umgesetzt waere sie auch noch nicht.
Das Konzept der Wirtschaftsparteien ist verzögern und fuer jeden auch noch so sinnlosen Ansatz Foerdergelder und Subventionen abzugreifen

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Seit Jahrzehnten sollte jedem halbwegs informierten Menschen klar sein, dass wir etwas gegen die Klimaerwärmung tun müssen. Ich verzweifle oft an der Untätigkeit unserer Gesellschaft. Jede mögliche Massnahme hat ihren Zielkonflikt: Wasserkraft vs Gewässerschutz, Windparks vs Lärm, Infraschall und Vögel, Solarzellen im Alpenraum vs Landschaftsschutz, Solarzellen auf den Dächern vs Denkmalschutz, hohe Benzin- und Heizölpreise vs Volkswirtschaftliche Auswirkungen und Sozialverträglichkeit, höhere Flugpreise vs Recht auf Besuch der Herkunftsfamilie, Atomkraft vs Risiko, etc. Und alle diese Ziele haben ihre Berechtigung. Und es können nicht alle Ziele gleichzeitig in vollem Umfang erreicht werden. Es braucht Prioritäten. Gemäss meinem Staatsverständnis müssen diese Prioritäten demokratisch festgelegt werden. Auch wenn mir das oft gewaltig stinkt: Das Volks-Nein gegen das CO2-Gesetz war ein Schocker. Genau so wie das Nein zur Pestizid-Initiative, schon fast ein selbstgewählter Suizid. Aber ebe: So ist Demokratie. Es bleibt nur weiter kämpfen, dranbleiben, überzeugen. Und akzeptieren, dass jeder Mensch unterschiedliche Ziele verfolgt. Das Urteil des EGMR macht das Gegenteil. Es setzt ein absolutes Ziel: Klimaschutz muss verstärkt werden. Das Urteil bewirkt für einen direktdemokratischen Staat wie die Schweiz rein gar nichts. Was soll denn jetzt die Konsequenz sein? Dass der Staat Massnahmen festlegt, die dem Landschafsschutz, dem Gewässerschutz, dem Lärmschutz, dem Denkmalschutz, der Sozialverträglichkeit, der Risikovorsorge widersprechen? Und dann klagt jemand anderes die Einhaltung dieser Ziele ein? Und dann?? Und diese Frage darf man nicht stellen, ohne dass man von den vereinigten Republik-Kommentatoren mit den Adjektiven (ich zitiere) fahrlässig, pervers, illiberal und rechtsextrem beglückt wird? Gute Nacht!

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pensionierter Fluglotse
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Und dann? Spricht der Gerichtshof eben Recht! und stellt fest, dass CH die demokratisch festgelegten Ziele nicht einhaltet. Was gleichzeitig heisst, dass hier und weltweit (nach Ihrem Staatsverständnis) demokratisch die Zerstörung der Lebensgrundlagen (800'000 Jahre Evolution) toleriert wird. Das lässt Ihre Adjektive geradezu schönfärberisch und die "vereinigten Republik-Kommentatoren" (die es so nicht gibt) als vernünftig erscheinen.

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Lieber Herr E. Ich bin einverstanden: Wir zerstören unsere Lebensgrundlage. Aber Klima-Massnahmen sind nicht ohne Folgen für andere Lebensbereiche zu haben. Es gibt leider keine Massnahmen ohne Zielkonflikte. Beispiele: Unsere Gewässerräume sind eine Lebensgrundlage. Eine forcierte Nutzung der Wasserkraft gefährdet sie. Unsere Dachlandschaften sind Kulturgut. Und werden durch Solarausbau gefährdet. Tiefe Erdwärme hat riesiges Potential, bringt aber Erdbebenrisiken. Ich bin weder Fischer noch Denkmalschützer und ich finde Erdbeben der Stärke 3.5 (bei den Tests in Basel und St. Gallen) tragbar im Vergleich zu den Klimarisiken (in Südkorea gabs aber sogar mal eine 5 mit üblen Auswirkungen). Aber die andere Seite hat auch gute Argumente. Weitere Beispiele für Zielkonflikte in meinem 1. Kommentar. Nennen Sie mir doch bitte die griffigen und in relevantem Ausmass wirksamen Klima-Massnahmen, welche ohne jegliche Folgen für anderen schützenswerte Güter zu haben sind. Das EGMR-Urteil gaukelt vor, dass man Klimamassnahmen treffen kann, ohne dass daraus Zielkonflikte mit anderen Schutzbereichen entstehen. Zum nötigen Abwägen zwischen solch unterschiedlichen Zielbereichen sind Gerichte einfach nicht fähig. Der Beitrag dieses Gerichtsurteils zur Lösung der Thematik ist gleich Null. Wir müssen die Lösungen aushandeln hier in unseren demokratischen Institutionen. Wenn Sie das nicht ertragen, dann brauchts einen Systemwechsel. Das kann man wollen. Ich: nein danke!

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Vielen Dank für diesen Artikel. Ich war und bin ebenso entsetzt über diese Presse.

Dies wenige Wochen nachdem dieselben Blätter (inkl. NZZ) zu Recht darüber geklagt haben, wie sich das Parlament darum foutiert, die Tabakinitiative bzw. deren Verfassungsartikel umzusetzen.

Dies nach Jahren der Berichterstattung darüber, wie in Ungarn, Polen, Türkei, Israel usw. erstarkende Autokraten die Demokratie aushöhlen, genau dadurch, dass sie Richter und Gerichte unterminieren oder dies zumindest versuchen.

Da herrscht scheinbar die komplette mediale Erkenntnisresistenz.

Lernt man als Journalist:in in der Ausbildung eigentlich einmal formell den Begriff der "Gewaltenteilung" und deren essenzielle Schutzfunktion für jede Demokratie? Es scheint leider nicht so. Brandgefährlich.

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(durch User zurückgezogen)