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Ein heikles Thema für jeden Rechtsstaat, gerade weil es sich auch innerhalb des rechtlichen Rahmens so einfach missbrauchen lässt (siehe z. B. Türkei). Wie sieht es denn mit der Dauer der U-Haft aus?

Der Grund der Inhaftierung kann sich ja typischerweise erst durch die Arbeit der Ermittlungsbehörden ändern. Da braucht es nicht einmal Willkür (Beugehaft), es reicht schon Schlamperei, unterdotierte und überforderte Behörden, oder eine unklare Rechtssituation, um die Dauer der U-Haft unbotmässig in die Länge zu ziehen.

Auch gerade passend, ein Bericht der NZZ über die U-Haft in Zürich.

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Ich denke, der Ausschluss der Öffentlichkeit hängt auch mit einer unterschiedlichen Bewertung von Persönlichkeitsrechten während des Vorverfahrens zusammen.
Hier in England ist es zum Beispiel so, dass man bei der "reinen" Verhaftung noch Anonymität geniesst, aber sobald die Polizei (mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft) entschieden hat, dass man "charged" wird (eine Art Zwischenschritt auf dem Weg zur Anklage), wird der Beschuldigte mit Namen, Strasse und unverpixeltem Bild (!) in den Pressemitteilungen der Polizei und Staatsanwaltschaft benannt.

Das darauffolgende Analog zur ersten Haftprüfungsverhandlung, nämlich die sogenannte "first appearance" vor dem Magistrates' Court, ist öffentlich. Nachdem man sowieso schon in der Pressemitteilung lesen konnte, dass John Smith wegen Raub charged wurde, gibt es da auch nichts Vertrauliches mehr... (Es sind aber auch jene Haftprüfungsverhandlungen öffentlich, bei denen es um kleine Massengeschäfte - also Alltagsdrogenkriminalität, Taschendiebstahl etc. - geht, welche der Polizei keine volle Pressemitteilung wert waren).

In der Schweiz, wo ja Straftäter auch nach rechtsgültiger Verurteilung nur selten mit vollem Namen und Bild "präsentiert" werden (sei es in Pressemitteilungen oder der Presse) ist es deshalb vielleicht auch folgerichtig, dass ZMG-Verhandlungen nicht öffentlich sind. Man könnte sich aber fragen, weshalb nicht wenigstens akkreditierte Gerichtsberichterstatter zugelassen sind und/oder alle Entscheide anonymisiert veröffentlicht werden.

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Ich möchte meiner Hoffnung drüber Ausdruck verleihen, dass dieser Bericht erst der Beginn einer kritischen Diskussion gerade über die Anordnung von U-Haft (in Zürich) sowie der in diesem Zusammenhang, aber auch generell in Strafprozessen spielenden Mechanismen ist. Denn was der Richter hier vorbringt, hat nur zu einem äusserst geringen Teil mit der Realität zu tun, die ich als Strafverteidiger wahrnehme. Fakt ist, dass es die Beugehaft gibt und die zürcherischen Staatsanwaltschaften ohne weiteres darauf vertrauen dürfen, dass das System bestens funktioniert, d.h. die Anordnung/Verlängerung von U-Haft der Regelfall ist. Auch in Fällen etwa, in denen klar sog. Ersatzmassnahmen (etwa Kontaktsperren) möglich wären. Solche würden aber den Druck auf einen Beschuldigten und seine Familie verringern, was es in den allermeisten Fällen zu vermeiden gilt. Denn nur ein eingeschüchteter, verzweifelter oder gar gebrochener Beschuldigter ist ein guter Beschuldigter. Ein wirklich kritische Auseinandersetzung mit den Haftgründen findet im Regelfall nicht statt bzw. heisst es praktisch immer im Zweifel gegen den Beschuldigten und für die Kollegen, die auch in der Justiz tätig sind. Ganz offensichtlich ist auch unter Richtern die Auffassung sehr verbreitet, dass wenn eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt etwas vorbringt, da schon was dran sein müsse. Da mag ein Haft- oder Verlängerungsantrag noch so schlecht formuliert sein. Wie angetönt spielen m.E. in einem bedeutenden Umfang noch weitere Mechanismen (Parteizugehörigkeit, gerichtsinterne Befindlichkeiten, Ausbildung der Richter und Richterinnen etc.) eine Rolle, die allesamt nicht mit dem konkreten Fall zu tun haben, der gerade verhandelt wird. Ich wünsche mir, dass sich die Republik wirklich kritisch damit auseinandersetzt und nicht einfach von der Hypothese ausgeht, dass die Schweiz ein tadellos funktionierender Rechtsstaat ist.

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Mir scheint, die REPUBLIK macht das sehr gut. Wir haben viel zuviele Justiz-Opfer in unseren Haft- und Psychiatrie-Anstalten. Freidenkende, beispielsweise, haben noch immer in allen gotteswahn-kranken Justiz-Systemen ganz schlechte Karten. Es scheint als gingen alle Jus-Studenten durch dieselben klerikal-faschistischen Mühlen. Das wäre ein Grund, weshalb es an aufgeklärten Juristen fehlt.

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In tendenziell faschistischeren Gegenden werden freidenkenden Oppositionellen problemlos fiktive Straftaten angelastet. Darin unterscheidet sich das "christliche" Wallis nicht so sehr von der islamistischen Türkei. Auch bei uns sind Inhaftierte, systemgläubigen Richtenden wehrlos ausgeliefert. Wer anders denkt als die Machthabenden gilt als psychisch krank. Oft wird eine Paranoide Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Auf diese Weise lässt sich der (Blasphemie-) Artikel 261 umgehen und derartige Justizopfer werden verwahrt.

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