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Leserin, Lehrerin
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Es fällt mir schwer zu verstehen, warum in diesem Artikel nicht noch deutlicher Partei für die junge Frau ergriffen wird. Sind Staatsanwälte im Amt, um nach persönlichem Gusto zu entscheiden, ob bei jemandem "die Lämpchen hätten leuchten sollen" oder nicht. Darf ein Staatsanwalt von seinen "Lämpchen" auf die "Lämpchen" anderer schliessen?
Das scheint mir höchst willkürlich und und auffallend persönlich gefärbt!

Man muss nur ein wenig Ahnung vom Arbeitsmarkt für unausgebildete, junge Leute haben, um zu wissen, dass in kuriosen Kontexten unterzeichnete Verträge (oder gar keine Verträge!) oder verschleiert bis gar nicht kommunizierte Geschäftsstrategien gang und gäbe sind, auch in der Schweiz. Ich hoffe, auch unser Herr Staatsanwalt hatte wenigstens einmal in seinem Leben einen Studentenjob, in dem er ansatzweise der ahnungslose Underdog war (und, nein, ich meine eben genau nicht das Anwaltsprakti oder die RS).
Warum sollten bei einer 22-Jährigen innerhalb eines kurzen Monats irgendwelche "Lämpchen" leuchten? Warum sollte sie misstrauisch werden, wenn sie sogar während der Arbeitszeit auf Abruf bezahlt wird? Von solchen Bedingungen können viele Working Poor nur träumen.
Und: Wie viele 30, 40 oder 60 Jahre alte Personen haben keine Vorstellung von europaweiten Betrugsnetzwerken, da sie gar nie darüber aufgeklärt wurden? Und bei einer 22-Jährigen wird dies dann einfach vorausgesetzt? Solches Wissen ist nicht selbstverständlich!

Wer ausser der juristischen Karriere von Staatsanwalt Karl Aschmann hat etwas von diesem Urteil?
Aber Hauptsache ein hochprivilegierter älterer Staatsanwalt hat einer jungen, ahnungs- und mittellosen Frau die Jugend genommen. Wirklich bravo!

Mein Name ist übrigens Laura Egger, ich schreibe nur anonym, weil ich den Artikel nicht auf meinem eigenen Account lese.

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Ich bin anderer Meinung wie Sie: Die Frau ist weder arm noch ungebildet. Sie hat ausserordentlich gut verdient, trotz einfacher Arbeit. Alte Frauen haben ihr verängstigt auf offener Strasse Pakete ausgehändigt. Eine Frau hat ihr sogar vor Ort die getragene Uhr und den Schmuck übergeben. Eine 22 jährige Frau merkt doch da, dass das zum Himmel stinkt. Deshalb bin ich froh, dass sie verurteilt worden ist.

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Leserin, Lehrerin
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· editiert

Muss ich Sie ernsthaft darauf aufmerksam machen, was im Artikel steht?!
Die Frau IST arm, denn sie hat genau einen Monat für die Betrügerbande gearbeitet, mehr nicht. Dabei hat sie 150€ am Tag, also um die 4000€ verdient. Davor und danach war sie arbeitslos, mitunter erwerbsunfähig.
Ob gebildet oder nicht, darüber gibt der Artikel weniger Auskunft. Aber: die Frau ist jung und ohne abgeschlossenes Studium.

Sie scheinen die Facts im Artikel ja mal ganz eigenartig zu interpretieren, um Ihre triviale Bilanz zu rechtfertigen.

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.....

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Mich entsetzt weniger die Strafe, die die junge Frau durch die U-Haft ja bereits verbüsst hat, sondern vielmehr, dass sie 900‘000 Franken Entschädigung zahlen soll. Wie soll das funktionieren, da kann man die nächsten 40 Jahre des Erwerbslebens ja nur dafür arbeiten?!? Ebenfalls stutzig machte mich der Beschrieb der Fussfesseln. Die Frau wird nach meinem Geschmack wie eine Schwerverbrecherin behandelt, die andere gefährdet. Oder haben Fussfesseln einen rechtlichen Hintergrund, den ich nicht kenne (habe keine Ahnung…)?

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Leserin
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Unerhört, der Kurierin die Rückzahlung der 900‘000 aufzubürden! Sie hat die Summe ja gar nicht an sich genommen. Hier zerstört das Gericht ein junges Leben! Verantwortungslos und voller Kälte!

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Weshalb wird man Staatsanwalt ? Und argumentiert so ?

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"Wer grosse Geldmengen ergaunern will, muss gut organisiert sein." Toller Einstieg in einen tollen Artikel. Er schildert das System so genau, dass meine Sympathien auf der Seite der Angeklagten sind.

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