Am Gericht

Denke global, handle lokal: Niederländisches Gericht verurteilt Shell

Zum ersten Mal überhaupt zieht ein Gericht einen Konzern für Treibhausgas­emissionen zur Verantwortung. Das Urteil in Sachen Klimaschutz ist aus mehreren Gründen spektakulär.

Von Susi Stühlinger, 28.07.2021

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Den Haag ist der Ort, wo die internationale Rechts­fortbildung stattfindet. Klar, denken Sie jetzt vielleicht: Dort haben ja der Internationale Gerichts­hof (das Haupt­rechtsprechungs­organ der Uno) und der Internationale Straf­gerichtshof ihren Sitz. Doch hier geht es um ein lokales Bezirks­gericht, das im juristischen Kampf gegen den Klimawandel ein klares Zeichen gesetzt hat. Und das nicht zum ersten Mal.

Schon vor rund sechs Jahren machte das lokale Gericht in Den Haag weltweit Schlagzeilen: Zum ersten Mal überhaupt wurde ein Staat für seine unzureichende Klimapolitik verklagt. Das Gericht hiess das Rechtsbegehren der Nichtregierungsorganisation Urgenda gut, die von der niederländischen Regierung ambitioniertere Klimaziele forderte. Ende Mai nun sorgte dasselbe Bezirksgericht erneut für Aufsehen, indem es ein privates Unternehmen für die von ihm verursachten Treibhausgase zur Verantwortung gezogen hat. Geklagt hatten verschiedene Umwelt­organisationen wie Greenpeace, vertreten durch Anwalt Roger Cox, der bereits im Urgenda-Fall die Interessen der Klägerschaft vertreten hatte.

Ort: Bezirksgericht Den Haag
Zeit: 26. Mai 2021
Fall-Nr.: C/09/571932 / HA ZA 19-379
Thema: Treibhausgase

Das Bezirksgericht Den Haag hat entschieden. Bis ins Jahr 2030 soll Shell seine gesamten CO2-Emissionen gegenüber dem Basisjahr 2019 um 45 Prozent senken. Das ist mehr als doppelt so viel, wie der Ölmulti von sich aus bis zu diesem Datum reduzieren wollte. Die Klägerschaft forderte zweierlei:

  1. Es sei festzustellen, dass die jährlich von Shell und seinen Produkten verursachte Menge an Treibhaus­gasen die Rechte der Klägerinnen verletzt, indem der Konzern damit entscheidend zum Klimawandel beiträgt.

  2. Shell sei zu verpflichten, seine Emissions­volumen in Einklang mit den im Pariser Übereinkommen festgelegten Klimazielen zu bringen.

Das Urteil ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.

Menschenrechte gelten auch für Konzerne

Das Gericht stützte sich – wie schon in Sachen Urgenda – auf eine allgemeine, ungeschriebene Sorgfalts­pflicht; eine Eigenheit des niederländischen Haftpflicht­rechts. Ähnlich wie im Fall Urgenda konkretisierte es diese Sorgfalts­pflicht unter anderem anhand der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK).

Das Bemerkenswerte: Im Gegensatz zum Urgenda-Urteil sass nun nicht ein Staat auf der Anklagebank, sondern ein privates Unternehmen, das nicht ans Pariser Klima­übereinkommen gebunden ist. Und während die Sorgfalts­pflichten öffentlicher Institutionen in der Regel weit definiert werden, ist das bei privat­wirtschaftlichen Akteuren nicht unbedingt der Fall.

Das Urteil zeigt überdies: Auch sogenanntes soft law kann Zähne haben.

Denn zusätzlich zur EMRK dienten auch verschiedene, rechtlich nicht bindende Standards wie die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Richtlinien für multinationale Unter­nehmen als Auslegungs­hilfe. Das Bezirksgericht Den Haag hielt fest, es gebe einen «allgemeinen internationalen Konsens, dass Menschenrechte Schutz vor den Folgen des Klimawandels bieten und dass Firmen diese Menschenrechte beachten müssen».

Einwänden, dass die zitierten Uno-Leitprinzipien nicht bindend seien, entgegnete das Gericht, dass die Europäische Kommission bereits seit 2011 erwarte, dass sich europäische Unternehmen an die in den Prinzipien definierten Standards halten.

Annalisa Savaresi und Margaretha Wewerinke-Singh, Expertinnen für auf Menschenrechte gestützte Klimaklagen, halten das Urteil für einen Meilenstein, da es zu einem Zeitpunkt kommt, in dem die EU über gesetzliche Regelungen zur Unternehmens­verantwortung debattiert. Zudem laufen Verhandlungen zu einem Vertragswerk über die Menschen­rechts­verpflichtungen internationaler Konzerne unter dem Dach des Uno-Hoch­kommissariats für Menschenrechte. Das Urteil verleiht der Notwendigkeit solcher Regelungen Nachdruck.

Shell soll Produktion fossiler Brennstoffe begrenzen

Die vom Gericht verordnete Treibhausgas­reduktion von gesamthaft 45 Prozent betrifft die sogenannten «Scope 1, 2 und 3»-Emissionen, das heisst: sämtliche CO2-Emissionen, die Shell verursacht, direkt oder indirekt.

Das bedeutet: Es geht nicht nur um das CO2, das bei der Erdöl­produktion entsteht («Scope 1»), sondern auch um alles, was durch die Verbrennung von Shell-Produkten durch die Endkonsumenten in die Atmosphäre entweicht («Scope 3»). Zwar ist die Anordnung bezüglich der letzteren Kategorie nur eine «Best efforts»-Verpflichtung und nicht ein aufs Ergebnis hin bindendes Ziel – doch bereits das ist einigermassen revolutionär.

Noch im letzten Dezember wies der oberste norwegische Gerichtshof im Fall «The People v. Arctic Oil» eine Klage von Greenpeace und weiteren Organisationen gegen die Vergabe neuer Ölbohr­lizenzen ab (die Republik hat im Justizbriefing darüber berichtet). Dies mitunter gestützt auf die Begründung, dass der kausale Zusammenhang zwischen den geplanten Förder­projekten und den irgendwann durch die Verwendung der Brennstoffe resultierenden Emissionen nicht gegeben sei.

Mit dem Einbezug der «Scope 3»-Emissionen stellt das Haager Bezirksgericht diese Argumentation der norwegischen Justiz auf den Kopf.

Die Verpflichtung, dass Shell das Bestmögliche unternehme, um die notwendigen Schritte einzuleiten, bedeute auch, so das Gericht, dass Shell «auf weitere Investitionen zur Förderung fossiler Brennstoffe verzichtet und/oder die Produktion fossiler Brennstoffe begrenzt».

Vor diesem Hintergrund hat die Klägerschaft von «The People v. Arctic Oil» jüngst beschlossen, ihre Klage gegen den norwegischen Staat an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Die Ölförderung baldmöglichst zu stoppen, ist tatsächlich nötig: Das Umwelt­programm der Vereinten Nationen (Unep) rechnet, dass die bis 2030 geplanten Fördermengen mehr als doppelt so gross sind, als was maximal noch verbrannt werden dürfte, um das im Pariser Übereinkommen definierte Ziel von einer Erwärmung von lediglich 1,5 Grad Celsius zu erreichen.

Der Industrie das Fürchten lehren

Die Klage gegen Shell wird weitere nach sich ziehen. In Frankreich ist bereits ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen den Ölkonzern Total anhängig.

Doch nicht nur die Ölindustrie muss eine Klagewelle fürchten. In einem kürzlich publizierten Gutachten kommen die Anwältin Kate Cook und Jorge Viñuales, Professor für internationales Umweltrecht an der Universität Cambridge, zum Schluss: Regierungen und öffentliche Finanz­institutionen (wie zum Beispiel staatliche Pensionskassen), die weiterhin in fossile Brennstoffe investieren, könnten ähnliche Prozessrisiken treffen wie die Ölindustrie selbst.

Denn: Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 geben die G-20-Staaten noch immer dreimal so viel öffentliche Gelder für Öl, Gas und Kohle aus wie für erneuerbare Energien. Derweil wird das juristische Arsenal jener, die die Wirtschaft stärker für ihren Beitrag zum Klimawandel in die Pflicht nehmen wollen, immer facettenreicher.

Joana Setzer, eine der profiliertesten Wissen­schaftlerinnen im Bereich Klimaklagen und Mitherausgeberin der jährlich erscheinenden Publikation «Global trends in climate litigation», sagte gegenüber der «Financial Times»: «Wir beobachten eine Diversifizierung bei den Klagestrategien, die darauf zielen, das Verhalten von Firmen zu beeinflussen.» Also hin zu Begehren betreffend finanzieller Risiken, unternehmerischer Sorgfalts- und Treue­pflichten. Zusätzlich zu Öl- und Gasfirmen rücken damit auch Banken und grosse Einzelhändler in den Fokus der Klimaklagen.

Unternehmen, die beim Kampf gegen den Klimawandel nicht wenigstens ein bisschen mitziehen, könnten über kurz oder lang vor Gericht landen.

Der Ölmulti geht in Berufung

Shell hat zwar angekündigt, gegen das jüngste Verdikt Berufung einzulegen. Allerdings hat das Haager Bezirksgericht sein Urteil für bis auf weiteres vollstreckbar erklärt – das heisst: Bis die Berufungs­instanz anders entscheidet, bleibt die auferlegte Verpflichtung für den Konzern bestehen.

Doch auch wenn die Berufungs­instanzen am erstinstanzlichen Entscheid festhalten sollten – allzu grosse Euphorie ist nicht angebracht.

Benoit Mayer, Lehrbeauftragter für Internationales Recht und Klimarecht in Hongkong, kritisiert, dass das Urteil sich allzu sehr an idealistischen Wunsch­vorstellungen orientiere und wenig an tatsächlichen Realitäten.

Andererseits: Wo käme man ohne jeglichen Idealismus hin?

Die Erfahrung spricht allerdings dafür, die Erwartungen etwas zu dämpfen: Als NGOs und Privatpersonen in ganz Europa versuchten, den eingangs geschilderten Urgenda-Fall zu wiederholen und ihre Regierungen per Gerichts­beschluss zu ambitionierteren Klimazielen zu zwingen, scheiterten sie: Zwar gaben mehrere nationale Gerichte der jeweiligen Klägerschaft in verschiedenen Punkten recht – eine Anpassung der Klimaziele nach oben hiess allerdings keines gut.

Möglicherweise ist die niederländische Lokaljustiz zurzeit noch zu innovativ für den Rest der Welt.

Illustration: Till Lauer

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