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Fausta Borsani
Geschäftsführerin
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Es ist weder heute noch damals gerecht. Die heutige Rechtsprechung verdeutlicht einmal mehr dass tendenziell Frauen nicht den gleichen staatlichen Schutz geniessen dürfen wie Männer. Empörend. Danke für diese Recherche, Brigitte Hürlimann.

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Liebe Fausta, was ich auch noch thematisieren wollte und es dann doch nicht tat: Dass die Frau als alleinerziehende Mutter in die Armutsfalle geriet, könnte man auch unter dem Aspekt der Diskriminierung würdigen. Denn von solchen Situationen sind Frauen überdurchschnittlich betroffen. Danke fürs Feedback & liebe Grüsse, Brigitte

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"Überdurchschnittlich betroffen" und "Diskriminierung" ist aber schon nicht ganz das Gleiche.

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Es war damals anders und es ist auch richtig dass wir es heute im Zuge des Trends im Westen auch geändert haben bei uns. Im Nachhinein die Vergangenheit verurteilen finde ich hingegen sinnlos (bezieht sich auf die Geschichte vor 1953). Das war damals aus damaliger Sicht normal. Heute nicht mehr. So einfach.

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Sehr geehrter Herr B., wenn die Schweizer Behörden Ex-Schweizerinnen im Stich liessen, von denen sie wussten, dass sie sich in einem KZ der Nationalsozialisten befinden, dann würde ich das nicht als normal bezeichnen. Weder aus früherer noch aus heutiger Sicht. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Ich auch nicht, weil ich weder NS noch "Ex-Schweizerinnen" heute normal fände. Aber damals handelte es sich um eine Ausländerin nach geltendem Recht. Dass sich die Schweiz nicht um Ausländerinnen kümmerte halte ich für normal.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Im Nachhinein die Vergangenheit verurteilen finde ich hingegen sinnlos [...].

Irgendwann muss man Geschichte auch mal ruhen lassen.

Juristisch kann man nicht sagen man findet im Nachhinein ein früheres Gesetz schlecht und bestraft deshalb Leute, die sich damals nach geltendem Recht korrekt verhielten.

Hoppla! Als wären Sie der überkorrekte Bürokrat der mit lapidarer Banaltät schrieb:

Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir leider keine Möglichkeit sehen, in dem von Ihnen gewünschten Sinne in dieser Sache zu intervenieren, da die Frau Berr durch ihre Heirat ihr Schweizer­bürger­recht verloren hat.

Mit solchen Aussagen kommt man einerseits in Teufelsküche. Verdingkinder? War normal. Zwangssterilisierte? War normal. Misshandelte Heimkinder? War normal. Ungerechtigkeiten unter NS-Gesetzen? Alles korrekt verlaufen. Tote und Verletzte an der Mauer? Ganz legale Grenzsicherungspolitik.

Muss also weder juristisch aufgearbeitet, noch braucht es eine offizielle Entschuldigung und Entschädigung für heute noch lebende Betroffene.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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· editiert

Andererseits wurde auch im extremen Beispiel der Nürnbergerprozesse von den Verteidigern folgender Rechtsgrundsatz vorgebracht:

  • nullum crimen sine lege praevia, nulla poena sine lege (kein Verbrechen ohne vorher erlassenes Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz)

Also das Rückwirkungsverbot. Im Fall der Nürnberger Prozesse hiess es aber:

Eine Verletzung des Rückwirkungsverbotes wird auch heute von vielen Völkerstrafrechtlern verneint, da dieser Rechtsgrundsatz dem Schutz und der Rechtssicherheit des einzelnen Bürgers diene und gerade nicht die Bestrafung staatlicher Machthaber wegen von ihnen begangener Völkerrechtsverbrechen verhindere.

Allgemein heisst es auf Völker- und Menschenrechtsebene in Art. 7 Absatz 2:

[D]urch das Rückwirkungsverbot [wird] nicht ausgeschlossen, „dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.“ Dazu zählen beispielsweise Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Höchst interessant ist hier die Rechtssituation in der Schweiz:

In der Schweizer Verfassung gibt es, entgegen der Situation in fast allen anderen rechtsstaatlichen Ländern, kein Verbot von Rückwirkung, weder von unechter noch von echter. Dies liegt darin begründet, dass die Rolle von Volksinitiativen verfassungsrechtlich höher gestellt ist. Daher ist es im Rahmen einer solchen möglich, ein Gesetz in der Verfassung zu verankern, welches rückwirkend gültig ist und auch bereits abgeschlossene Fälle betrifft.

Könnte also eine (angenommene!) Volksinitiative - gestützt auf Menschenrechten - die diskriminierende Ausbürgerung rückwirkend für ungültig erklären?

Wäre interessant zu lesen, was dazu die Jurist*innen unter der Verleger*innenschaft meinen.

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Verdingkinder und Zwangsterilisierung waren tatsächlich normal damals, es waren ja nicht illegale Einzelfälle, wie z.B. die sexuelle Misshandlung in der katholischen Kirche, welche zwar auch gang und gäbe war, aber eben auch nach damaliger Vorstellung inakzeptabel und illegal.
Es braucht eine POLITISCHE Aufarbeitung, dort wo Geschädigte noch leben. Bei Ihren Beispielen ist dies auch geschehen. Meines Wissens waren es aber Politiker und nicht Gerichte, welche die Aufarbeitung angestossen und umgesetzt haben und das halte ich für eine Wichtige Unterscheidung.
Ob eine Schengenbewohnerin nun einen Schweizer oder eine Belgischen Pass hat, sorry, das ist whataboutism um von den schweren Verbrechen unserer Gesellschaft abzulenken. Vor einer Woche gab es eine wertvolle Sendung "International" auf SRF, wo erklärt wurde, wie die Kombination aus Agrarsubventionen, IWF Zwangseingriffe in innere Angelegenheiten unterentwickelter Länder wie Ghana, die Abschaffung von Schutzzöllen und die Profitgier westlicher Konzerne dazu führt, dass die Hühnchenindustrie in Ghana komplett einbrach. Wenn verarmte Bauern und Arbeiter dann versuchen nach Europa zu kommen, weil in ihrer Heimat die Wirtschaft am Boden liegt, dann sorgen weitere Gesetze und Regelungen dafür, dass sie im Mittelmeer zu tausenden ertrinken. Und davon kann man wunderbar ablenken mit Geschichten über das Unrecht, welche eine einzelne Person vor 40 Jahren erlebte, und - oh Schreck - in Belgien leben musste bis die Europäischen Grenzen geöffnet wurden.
Klar war es nicht geschlechterneutral, und klar entspricht das nicht unserem heutigen Gesellschaftsbild. Nur ist es einfach nicht relevant.

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"Das war damals aus damaliger Sicht normal. Heute nicht mehr." Das stimmt zwar, aber wenn eine aus heutiger Sicht absurde Regelung bis heute solche für die Betroffenen nachteiligen Auswirkungen hat, dürfte man schon erwarten, dass das Gericht sich bemüht, eine aus heutiger Sicht richtige Lösung zu finden. Es gibt z.B. das Diskriminierungsverbot in der Verfassung. Die diskriminierende Handlung hat zwar in der Vergangenheit stattgefunden, aber die Auswirkung dauert bis heute, und sie könnte leicht korrigiert werden. Zusammen mit der Härtefallregel sollte sich doch da etwas konstruieren lassen, das auch aus juristischer Sicht akzeptabel ist.

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Wenn wir den Rechtstaat erhalten wollen, dann müssen wir hinnehmen dass zu jeder Zeit das geltende Recht gültig ist. Juristisch kann man nicht sagen man findet im Nachhinein ein früheres Gesetz schlecht und bestraft deshalb Leute, die sich damals nach geltendem Recht korrekt verhielten. Wir wissen ja heute nicht, welches Gesetz man in 20 Jahren absurd findet.
Dass man eine Entschädigungslösung findet, kann man durchaus diskutieren, aber bitte eine politische, nicht eine juristische. Und ich beziehe mich auf die Zeit von vor 1953. Wenn man davor alles aufarbeiten wollte, da gäbe es sehr viel aufzuarbeiten. Irgendwann muss man Geschichte auch mal ruhen lassen.

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ichfürchte...
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Genau!

"Du, sorry, wir müssen Dich jetzt halt ausweisen. Wir können ja auch nichts dafür, dass unsere Vorfahren schlechte Gesetzte hatten, war halt Mode damals, diese Diskriminierung. Also wirklich sorry, gell, nicht persönlich nehmen. Belgien ist im Fall auch schön, gibt sogar gute Schoggi dort. Und nette Menschen, da findet man viel schneller Freunde als hierzulande."

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Ich habe extra erwähnt dass ich von der Regel vor 1953 sprach. Belgien gehört ja auch zu Schengen. Da kann man jederzeit zurückreisen heute. Das ist auch gut so.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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“Dieser komplett unterschiedliche Umgang zwischen Schweizerinnen, die Ausländer heiraten, und Schweizern, die Ausländerinnen heiraten, war frauendiskriminierend.”

Auch Männer wurden von dieser Gesetzgebung diskriminiert: während Frauen durch Heiraten eines Schweizers das Schweizer Bürgerrecht gewinnen konnten, war Männern diese Möglichkeit, zu Schweizern zu werden, verwehrt.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Der Grund für die Ausbürgerung der Frauen als auch für die Nicht-Einbürgerung der Männer war derselbe: Das Bürgerrecht der Frau war an den Mann gekoppelt. Diese Diskriminierung der Männer beruht also auf der fundamentaleren Diskriminierung der Frauen.

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Ich teile die Auffassung, dass bis 1953 die Regulierung diskriminierend war und dort Unrecht geschehen ist. Was ich nicht verstehe warum die Frau die Erklärung nicht abgegeben hat. Es müsste ihr ja bekannt gewesen sein. Heirat ist ein juristischer Akt. Ich habe dieses Jahr geheiratet, da liest man doch vorher mal was sich ändert. Spätestens als die Tochter der Frau geboren wurde und als sie in die Schweiz zurückgekehrt ist, hätte sie sich doch um die Wiedereinbürgerung kümmern können. Die Fehler liegen nicht nur beim Gesetzgeber. Deshalb ist mir der Artikel zu einseitig

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Geschätzte oder geschätzter Anonymous, Fakt ist, die Frauen waren bis 1992 mit einer Obliegenheit belastet, anders als die Männer, und das alleine ist diskriminierend. Wir wissen nicht, warum die Frau die Erklärung nicht abgegeben hat (darüber steht nichts im Urteil), wir wissen aber, dass sie mit dieser Verpflichtung schlechtergestellt war als die Männer. Und eben: Ich habe im Text klargestellt, dass es für die Gerichte heute schwierig ist, einen Anknüpfungspunkt zu finden, weil es um eine vergangene Diskriminierung geht, die heute beseitigt ist.
Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Wieso wird es eigentlich nur als diskriminierend bezeichnet, wenn schweizerinnen bei der heirat staatsbürgerschaft verlieren, (wenn sie sich nicht darum bemühen ein formular auszufüllen) wenn ausländerinnen, bei der heirat, automatisch schweizer staatsbürgerschaft erhalten - was ausländern nicht offen steht? (auch nicht wenn sie ein formular ausfüllen)

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Liebe Frau Hürlimann, danke für die schnelle Reaktion. Absolute Gerechtigkeit wird es nie geben. Ich finde, dass es nicht zu viel verlangt ist sich um die eigenen Belange zu kümmern. Ich/wir kennen die Hintergründe nicht aber weil einmal Unrecht erlitten wurde, kann man nicht im restlichen Leben alles darauf reduzieren. Mir fehlt die Eigenverantwortung und der Wille etwas zu ändern. Das Gericht hat sich ja die Chance zur Wiedereinbürgerung nach dem Zuzug 1998 erwähnt. Die Frau lebt seit 20 Jahren in der Schweiz und hat nichts unternommen. Erst als es ums Geld geht wird sie aktiv. Die Tochter hätte auch längst eingebürgert sein können.
So ist mir der Fall zu schwarz-weiss.

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Grenzgänger*in
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· editiert

Vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag. Das himmelschreiende Unrecht, dass Frauen bis 1992 bei der Heirat mit einem Ausländer ihr Schweizer Bürgerrecht verloren, war mir sehr bewusst. Nicht bewusst war mir, dass Gerichte heute immer noch nicht damit umgehen können und so einen Fall fast überspitzt formalistisch und nicht gesamtheitlich betrachten. Die rechtlichen Möglichkeiten gäbe es. Es liegt also nicht daran.

Die Nachwehen dieser Regelungen, beziehungsweise der sexistische gesellschaftliche Hintergrund dieser Regelung, bzw. die gesellschaftlichen Vorurteile spürt man übrigens auch heute noch in der Gesellschaft und der Justiz:
So geraten binationale Ehen mit ausländischen Partnern (auch gemäss Forschung von Anne Lavanchy vormals von der Uni Neuchatel jetzt Genf) eher ungerechtfertigterweise unter Scheinehenverdacht, wenn die Frau Schweizer Bürgerin ist und der Mann ein Ausländer, als in der umgekehrten Konstellation.
Die Schweizer Frau ist nämlich so unmündig und dumm und fällt auf einen "Ausländer" herein, der nur Papiere möchte, daher muss man sie vor ausländischen Männern schützen. Während der Schweizer Mann natürlich mündig und klug ist und seine "Partnerin" mit Bedacht wählt.

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hallo Anonymus, ich glaube Ihnen, dass Sie gute Rechtskenntnisse haben. Sind Sie selber Jurist?
1980 gab es in der Schweiz Gesetzes Revisionen, wie beim Eherecht, beim neuen Kindsrecht auch in der Altersführsorge. Damals wollten einige Gemeinden in unserem Kanton nicht dabei mitmachen und unterschrieben die Gesetze nicht, obwohl sie offiziell ratifiziert waren. das Wort „fremde Richter“ ist damals noch nicht gefallen.
Ich persönlich bin ausgesprochen dankbar um die derzeitigen Beiträge in der Republik. Es regt zum Nachdenken an.
Vieles in unserer Rechtsprechung ist tatsächlich noch aus dem letzten Jahrhundert, nicht nur das, es ist 250 Jahre alt und wurde wenig neu zusammengefasst, bzw. überprüft, wie weit das noch kompatibel mit den „neuen Gesetzen“ ist.
2019 ist ein Jahr des Wandels auch in dieser Sicht. Einheitliches Rechts Verständnis wird immer wichtiger. Auch dessen korrekte Umsetzung von Kanton zu Kanton. Sonst geht es bald wieder zu wie bei den alten Pharisäern, und man spricht nur noch über Paragraphen, die jeder selber und anders interpretieren will.
Recht steht im Dienst der Menschen: klar und eindeutig verpflichtend anwendbar, nicht jeder nach seiner eigenen Machart

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Liebe Frau A., ich habe beruflich viel mit Juristen zu tun, bin aber für Finanzen zuständig. Ich schätze in der Regel die Artikel der Republik. Sie erinnern mich an ähnliche Formate in der Zeit und dem Spiegel.
Zum Thema: Das Recht entwickelt sich immer langsamer als die Realität, da es sich im parlamentarischen Prozess entwickelt.

Ich verstehe warum Menschen über den Gerichtsentscheid empört sind. Aber das Bild ist selten schwarz-weiss. Die Frau hat Fehler gemacht und sich erst um Probleme gekümmert als es (zu) spät war. Ich denke die Härtefallregelung sollte zur Anwendung kommen. Selbst wenn die Mutter Sozialhilfe bezieht, hätte die Tochter Schweizerin werden können. Dann hätte die Mutter sich heute auf den Zusammenhalt der Familie berufen können. Mein Eindruck ist, dass im Leben der Frau/Tochter viel schief gelaufen ist. Dies allein dem Verlust der Staatsbürgerschaft anzulasten erscheint mir vermessen

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Völlig einverstanden mit Ihrem letzten Satz. Bloss: Wäre die Gleichstellung im Bürgerrechtsgesetz schon früher da gewesen, müssten Mutter und Tochter nicht bangen, des Landes verwiesen zu werden. Das ist eigentlich der springende Punkt. Die Ausweisung ist eine ganz konkrete, einschneidende Bedrohung für die beiden. Und wichtig ist auch die Ausssage von Frau von Rütte: Das big picture wird im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgeblendet.

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Vielen Dank, Anonymous
ich denke manchmal pragmatisch in solchen Grenzsituationen. In meinem Kopf schwirren immer noch die Gedanken an den Verteilerschlüssel und wie man solche Probleme in Zukunft regeln könnte.
Denn das Problem dieser Immigranten ist nicht gelöst und wird sich auch nicht lösen lassen, solange es keine Zugeständnisse und Einigungen gibt. Wie immer man auch begründen will, dass niemand darauf eingehen möchte.
Das gleiche gilt für die IS Kinder, die jeweils in ihre Länder zurück möchten.
Das heisst kurz zusammen gefasst, es wird neue Gesetze geben, ohne die es keine Lösungen dieser schlimmen Probleme geben kann.

Verglichen damit, schüttelt sich mein Kopf innerlich, auch wenn ich ihn still halte im Fall von diesen beiden Frauen, die ausgewiesen werden sollen. Human Rights sind gültige Gesetze, und die muss man beachten.
Irgendwer muss dann anderswo die Sozialkosten tragen. Dabei hiess es doch sie seien dabei, feste Arbeit zu bekommen. Das ist schlicht kontra produktiv. Auch die Sprache können sie in diesem Land.
Wohin will man sie denn schicken, nach Deutschland oder Frankreich?

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Selbstständig
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Unglaublich! Das ist alles was ich dazu sagen kann.

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Was für eine Geschichte! 1979 war meine Maturalektüre in Geschichte "Die Schweizer Frau - ein Chamäleon". Dass diese Ungerechtigkeit in der Schweiz noch heute nich überwunden ist, empört mich zutiefst.

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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· editiert

Dieser Artikel zu «Die verlorenen Töchter» von Silke Margherita Redolfi beschreibt, wie eine Allianz vom Bund Schweizerischer Frauenorganisationen und dem katholischen Frauenbund bei der Reform der Bürgerrechte, den Plan konservativer Parteien verhinderte, die Heiratsregel ins reformierte Bürgerrechtsgesetz "hinüberzuretten".

Nach 1953 war die Situation zwar besser, aber immer noch diskriminierend:

Nun konnten Frauen auf dem Standesamt erklären, ob sie Schweizerinnen bleiben oder die Staatsbürgerschaft ihres ausländischen Manns annehmen wollten.

Zudem konnten sich Frauen, die den Schweizer Pass durch Heirat verloren hatten, wieder neu einbürgern lassen. Allerdings mussten sie dafür vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und der Bundesanwaltschaft für «würdig» befunden werden.

Frauen, die offen mit den Nationalsozialisten sympathisiert hatten oder als politisch engagierte Kommunistinnen registriert waren, moralisch aneckten, weil sie aussereheliche Kinder hatten, im Konkubinat lebten oder als Prostituierte galten, wollte man nicht – trotz der gelockerten Heiratsregel.

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Von Rütte: «Das big picture fehlt.» Weshalb? Der gesunde Menschenverstand fehlt. Die Schweiz wurde vom Krieg verschont, weil sie mit dem NS-Regime kooperierte. So lange die Schweiz profitieren kann, kooperiert sie (auch mit längst nicht mehr gültigen und als diskriminierend erklärten Gesetzen). Bis heute. Auch gegen den gesunden Menschenverstand und die Menschenrechte. So versteht die Schweiz den "gesunden Menschenverstand". Man will das nicht wahr haben. Niklaus Meienberg lässt grüssen.

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Verständnis für unkluge Menschen aufzubringen ist bestimmt schwierig. Ich behaupte aber, dass der moderne Humanismus zum Tragen kommen sollte. Was hier abläuft grenzt fast an Obrigkeitshörigkeit und im weitesten Sinn an Rassismus. Mich friert.....

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