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Eine wunderschöne Aktion des zivilen Ungehorsams, inspiriert von einem justiziablen Entscheid, und doch eine spontane Bieridee, welche ein Teil der Bürgerschaft hier vollbracht hat. Jedoch: was lernen wir für die Schweiz daraus....sagen wir mal im Toggenburg? Es wäre wohl undenkbar! Die freie Meinungsäusserung, auch wenn diese bereits im Bier ertränkt ist, derart abzuwürgen und den Feiernden den Stoff ihrer feuchten Träume zu entziehen, ist das nicht unschweizerisch? Würde doch wohl der Rütlischwur bereits mit Bier gefeiert ( meine Vermutung 🤔)

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Ich erhebe meine Kaffeetasse in stiller Anerkennung: Prost!

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Wenn man den Presseberichten trauen kann, dann wurden die beiden Damen im Kunstmuseum Basel nicht entlassen, weil sie am Streik teilnahmen, sondern weil sie ihre Teilnahme am Tage des Streiks um ca. 15 Uhr ankündigten und so die Museumsleitung vor logistische Probleme stellten. Es gehört zu einem Streik, dass er gehörig angekündigt wird, die Entlassung war also durchaus gerechtfertigt (in der Probezeit sind die Anforderungen an eine vorgängige Verwarnung gering). Natürlich erfolgte die Wiedereinstellung dem Druck der Medien, nur halte ich nicht jede Kampagne der Medien für einen gelungenen Akt zivilen Ungehorsams.

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Da muss ich widersprechen, Herr Hegetschweiler. Streik ist ziviler Ungehorsam gegenüber dem Arbeitgeber. Ungehorsam kündigt man nicht an, man bittet nicht um Erlaubnis. Das ist der Sinn der Sache.

Und die Wiedereinstellung erfolgte nicht auf Druck der Medien, sondern auf Druck der Öffentlichkeit.

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Herr Venetz und Sie haben nicht ganz Unrecht. Aber so einfach ist die Sache nicht. Das Streikrecht ist in der Schweiz bekanntlich nicht kodifiziert und beruht auf der Lehre und wenigen Gerichtsurteilen. Im Grundsatz läuft es darauf hinaus, dass eine Arbeitnehmerin, die an einem "legalen" Streik teilnimmt und so eigentlich seinen individuellen Arbeitsvertrag verletzt, nicht fristlos gekündigt werden kann und wohl auch nicht ordentlich gekündigt werden kann, ohne dass diese Kündigung missbräuchlich ist. Solche legalen Streiks sind das letzte Mittel für die Arbeitnehmerinnen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie sind immer kollektiv organisiert und sind immer angekündigt, da die Arbeitgeberin ja Gelegenheit haben muss, den Forderungen der Arbeitnehmerinnen nachzugeben, um den Streik zu verhindern. In diesem Sinne sind dies eben keine "Akte des zivilen Ungehorsams", sondern Ausflüsse der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Und in diesem Sinne kann es zwar Blitzstreiks geben, diese können aber unangekündigt kaum legal im vorbeschriebenen Sinne sein. Im Übrigen ist es etwas beleidigend, mir zu unterstellen, ich hätte gesagt, für einen Streik brauche es eine Erlaubnis des Arbeitgebers; ich habe von "Ankündigung" gesprochen. Diese (bewusste oder unbewusste) Verdrehung von Argumenten eines Kommentators, der andere Meinungen vertritt, also zwangsweise dumm und absurd argumentieren muss, hat in der Repuzblik eine gewisse Tradition. Ich nenne das "Primarlehrermentalität" (wie man sieht ist dies eine Berufsgruppe, gegenüber der ich mindestens so viele stereotype Vorbehalte habe wie gegenüber Journalistinnen;der gemeinsame Nenner ist, dass beide Gruppen trotz meist bescheidener akademischer Ausbildung alles wissen und immer Recht haben) .

Nun haben Sie aber insofern Recht, dass der Frauenstreik ja als politische und nicht arbeitsrechtliche Manifestation konzipiert ist. Man kann also das Streikrecht nicht unbesehen auf den Frauenstreik anwenden. Nur, der Frauenstreik war Monate zuvor angekündigt worden und ich kenne keine Frau, die ohne Ankündigung an ihre Arbeitgeberin (Ankündigung n i c h t Erlaubnis) daran teilnehmen wollte. Ziel war es, die Öffentlichkeit auf strukturelle Benachteiligungen der Frauen aufmerksam zu machen und nicht einzelne Arbeitgeber maximal zu schädigen.

Ich bleibe deshalb dabei, dass die Kündigung der beiden Frauen kaum missbräuchlich war, wobei für mich natürlich auch wichtig ist, dass in der Probezeit sehr hohe Anforderungen an das Vorliegen eines Missbrauchs und sehr niedrige Anforderung an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin gestellt werden müssen. Es kann ja nicht sein, dass das Gesetz Auflösung des Vertrags innert Wochenfrist zulässt und die Richter dann regelmässig noch ein paar Monate Lohn als "Strafe" für den Arbeitgeber darauflegen. Ich bin aber weder das personifizierte Gesetz noch das personifizierte Bundesgericht. Vielleicht irre ich mich und ein Gericht würde in diesem Falle tatsächlich einen Missbrauch von Seiten der Arbeitgeberin sehen.

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Es gehört zu einem Streik, dass er gehörig angekündigt wird [...]

Meh. Es gibt Blitzstreike.

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Der Preis der Republik mausert sich langsam zu meiner Lieblingsrubrik. Danke fürs Lesevergnügen.

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Geschätzte Zeitgenossen
In diesen heissen Tagen tut diese 5-minütige Abkühlung gut. Proscht🍺🍻!
Kühlende Grüsse, Toni&Inge

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