Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Der Beitrag zu diesem Artikel im Echo der Zeit von SRF zeigt, dass die Themenschwerpunkte der Republik die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Aus meiner Sicht der Lohn für die hartnäckige journalistsche Arbeit.

24
/
0

Man kann‘s auch kürzer sagen: So ein abgefeimtes A...

2
/
1

Ich bin ihm trotzdem dankbar dafür, dass er die Sache in seiner Borniertheit bis vor Bundesgericht gezogen hat. Dieser höchstrichterliche Entscheid war überfällig. Und schafft Klarheit.

20
/
0

Ja, klar! Einfach traurig, dass das nötig war.

0
/
0

Grossartiges Engagement des Studenten (wenn auch nicht absichtlich). Was ich nicht ganz verstehe: weshalb gilt ausgerechnet für diesen Beitrag die "wir publizieren nur einmal am Tag"-Regel nicht? - Das hätte auch gut bis morgen warten können. Oder?

1
/
6

Lieber Herr W., wir brechen die Regel derzeit ja täglich mit dem Covid-Newsletter. Und dann haben wir das Instrument der aktuellen Kurztexte, die wir spontan ausspielen können, auch mitten im Tage; auf den Text wird dann im Newsletter des folgenden Tages nochmals aufmerksam gemacht. Beim Artikel über das Bundesgerichtsurteil haben wir uns, wie alle anderen Medien auch, an die Sperrfrist gehalten und den Text am Donnerstag punkt 12 Uhr publiziert. Das Thema kam dann auch im Radio, wurde von vielen anderen Online-Portalen aufgenommen. Ich fand den Entscheid so wichtig, dass ich einfach nicht warten wollte. Mein Beitrag sollte von Anfang an Teil der Diskussion sein, die ab gestern 12 Uhr begann. Freundliche Grüsse, Brigitte Hürlimann

19
/
0

Die Republik hat sich auf die Fahne geschrieben nicht den ersten, sondern den letzten Beitrag zur Debatte zu liefern. Oder so ähnlich. Wenn dieses Urteil eine sofortige Veröffentlichung legitimiert, gibt es täglich Themen die eine sofortige Veröffentlichung legitimeren. Für mich als Leser reicht es absolut wenn ich solche News am nächsten Morgen erfahre. Für euch als Journalist*innen ist es natürlich hart wenn euch andere zuvorkommen und ihr die Debatte nicht von Anfang an mitprägen könnt.

0
/
0

Ich hoffe nur das diese Auslegung auch bei Schwarzarbeit gilt. Ein Grossteil der sexuellen Dienstleistungen erfolgt nämlich mehr auf "privater" als auf geschäftlicher Basis. Escortdienste werden meist von Privatpersonen angeboten.

5
/
0

Das gilt für alle Abmachungen zwischen einer Sexarbeiterin und ihrem Freier. Das sind nämlich Verträge. Die meisten Verträge werden mündlich geschlossen, in unserem Alltag. Das vergisst man oft.

15
/
0

Dem kann man nur erfreut und erleichtert zustimmen! Das hier sehr gut dargelegte Urteil zeigt auch die oft verkannten Möglichkeiten und die grosse Bedeutung einer zeitgemässen, verantwortungsvollen Rechtsfortbildung durch Gerichte.

14
/
0

Was lange währt... Die bundesgerichtliche Klarstellung freut mich für die betroffene Frau wie für alle Sexarbeiter*innen.

10
/
1

Mich auch, und wie. Ein Stückchen mehr Gerechtigkeit.

10
/
0

Jau. Viele kleine Schrittchen geben auch einen grossen ^^

3
/
0

Bravo!

8
/
0

Bravo zum guten Beitrag im Echo der Zeit!

6
/
0

War eine gute Ergänzung zum Republik-Text, nicht wahr? :))

3
/
0