Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Warum die verantwortlichen Plattformen (der Nameserver-Betreiber der Piraten-Plattform und der Hosting-Provider) nicht reagieren?

Ich hatte vor vielen Jahren mal ein Gespräch mit dem Chef eines Schweizer Internet-Providers. Der erzählte von einer Provider-Konferenz in Europa, in der dazumal auch russische Vertreter anwesend waren. Der hatte einige von denen angesprochen, ob sie nicht mehr gegen illegalen Aktivitäten tun könnte (damals war aus Russland versendeter SMS-Spam ein Thema). Die Antwort war klar: "wir diskutieren nicht unser Business-Modell". Heisst: diese Plattformen, die Sony nur halbherzig angegangen sein wird, sind gar nicht auf eine Kooperation ausgerichtet und entziehen sich über ihren Standort sowieso (in unserem Sinne) rechtsstaatlicher Zugriffe.

Technische Eingriffe wie das Sperren entsprechender IP-Bereiche dieser Provider führt unweigerlich zu Kollateralschaden und ist sowieso ein mühsames Katz- und Mausspiel, weil die schneller ihre Adressen ändern wie unsereins die Unterwäsche. Das wurde in verschiedenen Staaten auch bereits erfolglos mit dem Messenger Telegram versucht.

12
/
1

Rolf Wilhelm, "rechtstaatliche Zugriffe" wär ja noch ganz ok. Aber was Sony da versucht, ist unrechtstaatlich, geradezu antirechtstaatlich. Das Vertrauen in den Rechtstaat leidet mit solchen Vorstössen massiv. Der "Rechtsstaat" dient auf diese Weise nicht einem friedlichen gesellschaftlichen Zusammenleben, sondern in purer Weise der Durchsetzung von ur-einseitigen Interessen einer wirtschaftlich hochpotenten Partei. Zudem sind rechtstaatliche Ressourcen entsprechend absorbiert und stehen entsprechend weniger dem eigentlichen Zweck zur Verfügung. Wobei der Rechtsstaat hier, in Form des Hamburger Gerichts, nicht unwesentlich zur eigenen Zweckentfremdung beiträgt, als "Störer" sozusagen.

4
/
0

«Warum die verantwortlichen Plattformen (der Nameserver-Betreiber der Piraten-Plattform und der Hosting-Provider) nicht reagieren?»

Genau, because they can … einige Intermediäre sind sogar auf «Meinungsfreiheit» spezialisiert … aber auch seriöse Anbieter verweigern sich standardmässig dem schweizerischen Recht, zum Beispiel, wenn es um datenschutzrechtliche Anliegen geht.

2
/
0
anonyme Verlegerin
·

Danke für ihre Ausführungen. Spannend… und deprimierend….

1
/
1

Am Umzug von Quad9 in die Schweiz war ich beteiligt.

Stundenlang wird an grossen Veranstaltungen geredet darüber, wie wir alle "beitragen" wollen zum freien, soliden, sicheren Internet.

Quad9 schafft genau das: einen wichtigen Beitrag zur Solidität des Internets. Ganz wie in diesem xkcd-Comic.

Mit minimalen Mitteln, Toptechnik, Gemeinsinn und Rückgrat.

Dann kommt mal wieder eine selbstsüchtige Dinosaurier-Firma und versucht, das alles zu zerstören.

Ich habs so satt.

81
/
0

Anonym 4, Sie scheinen sehr sehr gute Arbeit zu machen. Wenn so eine "selbstsüchtige Dinosaurier-Firma" auf Sie losgeht, dann haben Sie alles genau richtig gemacht. Es wäre äusserst schade, wenn Sie ausgerechnet aufgrund dieser eigentlichen Auszeichnung den Bettel hinschmeissen würden.
Aber mir ist schon klar, ich kann das jetzt so daherschreiben, ohne die konkreten Umstände genauer zu kennen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass im Vergleich zum "Dino" eine sehr viel grössere Masse an kleinen Fischen glücklich ist mit Ihrer Arbeit.
So. Und vermutlich werde ich nächstens eine Gerichtsvorladung von Sony bekommen, wegen "Ermunterung zur Störung" oder so... Und die Republik wird belangt wegen "Vermittlung von Ermunterung zur Störung"... Und Fairphone wegen "Zulassen des Tippen&Senden an Vermittlung von Ermunterung zur Störung". Und die EWZ hab ich da jetzt auch gleich mit reingezogen... schöne freie Welt...

17
/
0
Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
·

Vielen Dank für den witzigen (oder tragikomischen) Kommentar. Wer weiss, vielleicht erhält die Republik in der Tat bald einen Mahnbrief mit Betreff: Unterlassung, wegen: "Bereitstellung einer Plattform zur Aufforderung zur Störung"...

11
/
0

Aufrichtiges Danke, Anonym 4.

6
/
0
Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
·

Lieber Anonym 4. Könnten Sie mich bitte kontaktieren via adrienne.fichter@republik.ch? In meinem Republik-Profil finden Sie den PGP-Schlüssel.

1
/
0

Hmmm - mal abgesehen von der ausführlich geschilderten Grundproblematik, gehören urheberrechtlich geschützte Werke halt schlicht nicht auf Piraterie-Plattformen. Schon gar nicht vor offizieller Veröffentlichung. Also verdienen alle Beteiligten der jeweiligen ‚Lieferkette‘ eigentlich keinen besonderen Schutz. Klar, wird für Klagen stets der einfachste, kostengünstigste oder am ehesten Erfolg versprechende Angriffspunkt gewählt.

Weshalb konkret sind geografisch eingeschränkte Sperrungen einer Piraterie-Plattform mit einem angeblich enorm hohen technischen Aufwand verbunden?

8
/
43
Tobias Oetiker
Full Stack Engineer
·

Ist VW am Mord beteiligt, weil der Mörder in einem VW zum Opfer gefahren ist?
Ist die SBB verantwortlich für die Schäden die die Hooligans anrichten weil sie Sonderzüge bereitstellen?

59
/
1

Wollte gerade das Gleiche schreiben! ;-)
Die Verletzung von Urheberrecht durch Piraterie-Plattformen scheint im Artikel überhaupt kein Problem zu sein.

7
/
24

Die Verletzung von Urheberrecht ist ja überhaupt der Grund, warum es schliesslich diesen Artikel gibt. Ich glaube nicht, dass sie hier ein gros an Leuten finden werden, die abstreiten, das Urheberrecht geschützt gehört.

Die Frage, die sich wohl auch die beauftragte Anwaltskanzelei stellt, ist doch, wie sich das durchdrücken lässt.

Und hier scheiden sich meiner Meinung nach die Geister.

Mir scheint, der «Angriffsvektor» ist ein Problem. Sie attakieren damit Infrastruktur. Das ist, als ob Sie die Bernische Kraftwerke zwingen, nur noch Strom an Computer zuhause zu liefern, solange nicht illegal Musik heruntergeladen wird. Oder Ikea binnen acht Stunden Schreibtische zurückzuholen, auf denen die Laptops stehen, die illegal Musik ins Internet hochladen.

Auch da werden Sie eine Argumentationskette bauen können, die eine Klage plausibel macht.

Aber wollen wir das?

Schauen Sie, die Misere mit den Urheberrechten ist ja nicht neu. Aber im Zeitalter des Internet haben die Grossen der Musikindustrie (und in Teilen auch die US-amerikanische Filmindustrie) sich da selbst reingeritten.

Tauschbörsen wie Napster wären niemals so populär geworden, hätte die Musikindustrie in den 2000er das Digitale ernst genommen. (Es gibt grossartiges Buch von Tim Renner, «Kinder, der Tod ist gar nicht so schlimm!» dazu.)

Im Nachgang aber kritsiche Infrastruktur des Internets zu attackieren, das läuft für mich nicht. (Was wohl auch mit der idellen Vorstellung eines «freien» Internets zu tun hat.)

Edit: Im Tippwahn wahnsinnig vertippt.

42
/
1

Sie haben die Kernaussage des Artikels nicht verstanden. Der Telefonbuchvergleich müsste vielleicht noch ausführlicher sein.

Natürlich wird beim Klagen nicht einfach der einfachste Punkt gewählt! Eine Investmentbetrüger, der in Ihrem Restaurant Investoren übers Ohr haut wird gerichtlich verfolgt. Wir kämen nicht auf die doofe Idee Ihr Restaurant als "enabler" anzusehen und würden Ihnen nicht vorschreiben, Ihre Kunden vorab gegen eine schwarze Liste zu prüfen.

29
/
2
anonyme Verlegerin
·
· editiert

Liebe anonym 1, wirklich nicht?…ich erinnere mich da zumindest an gewisse pandemietechnisch sehr notwendige Zertifikatskontrollen zb in Restaurants. Da wurde in der Not der Veranstalter insofern in die Plicht genommen, als dass von ihm das Sicherstellen des Einhaltens der Regeln verlangt wurde. Aber ich will hier wirklich nicht das Pandermiefass öffnen und bin alles andere als eine Massnahmengenerin, es ist nur ein Beispiel um zu sagen das wir durchaus auf ähnliche Ideen schon gekommen sind. Mir geht es darum, dass ich finde, Sie gehen mit dem Input von N. F. etwas gar hart ins Gericht, von wegen „Kernaussage nicht verstanden“…;) Die Frage nach einer gewissen Regulierung des Internet bleibt m.E. Durchaus relevant und zu stellen, auch wenn Sony da sicher den falschen Weg geht.

1
/
18
Software-Dude
·
· editiert

Zum technischen Aufwand:

  1. DNS-Resolver sind „Hochleistungsmaschinen“. Eine Abfrage zur Geolocation an den DNS-Lookup anzuhängen verringert die Performance. Um das System hochverfügbar zu behalten (DoS, Denial of Service verhindern) müsste die Infrastruktur immens erweitert werden.

  2. Es ist heute nicht immer klar, von woher (geolocation) jemand eine DNS-Abfrage startet. Die Lösung würde also nicht mal gut werden. Dazu empfehle ich einen XKCD-Comic: https://xkcd.com/713/

20
/
0

GeoLocation ist sowieso absurd in Zeiten von VPN.
Der Aufwand, nur deutsche Anfragenden (wie hier im Beispiel) zu blockieren ist lächerlich im Vergleich zur Erfolgsquote, mal ganz davon abgesehen, dass vermutlich 99% der Benutzer den Standard-Resolver ihres Internet-Providers nutzen werden.

Nicht umsonst ist auch die Kampagne der heutigen EU-Kommissionsvorsitzenden für Porno-Sperren (die dia DNS durchgesetzt werden sollten) grandios gescheitert. Der Spitzname "Zensursula" hängt ihr noch heute an.

11
/
0
Tobias Oetiker
Full Stack Engineer
·
· editiert

Danke für diesen Beitrag. Ich finde es sehr wichtig, dass mehr Leute verstehen wie die Grundfunktionen des Internets durch solche Aktionen bedroht werden. Wenn Sony einen Millimeter über seinen Quartalsabschluss hinausdenken würde wäre ihnen auch bewusst dass sie hier ganz kräftig am eigenen Ast sägen.

43
/
0

Es ist so typisch, dass dies in Deutschland geschieht. Der Gerichte und Abmahnindustrie sind seit Jahren ausser rand und band. Die geforderten Massnahmen lassen jegliche Verhältnismässigkeit vermissen.

32
/
0

In Deutschland hat sich eine sehr interessante Schattenwirtschaft aufgebaut; eine wilde Horde von Kanzleien drohen Klagen im Namen von Film- und Musikindustrie an – meist mit Hilfe der Störerhaftung – und bieten einen Vergleich in der Höhe von 500 EUR samt Schuldeingeständnis und Unterlassungserklärung unterschriftsfertig an. Sie wissen schon. Damit die Sache für Sie wie für den Mandanten zügig erledigt ist.

Und dann gibt es da die Horde von Kanzleien, die, zufällig, mit der Abwehr solcher Klageandrohungen und Vergleichsangebote werben. In der Höhe von 600 EUR. Sie wollen ja kein Schuldeingeständnis abliefern. Sie wissen schon. Damit Sie wieder ruhig schlafen können. Vielleicht.

Nicht, dass es das nicht geben darf. Aber als Fliessbandprodukt?

35
/
0

Da kommt mir doch sofort der gute alte Günter (Freiherr von Gravenreuth) in den Sinn, der schon in den 90ern gewirkt hat…

3
/
0
Demokratie-Fan
·

Danke! Habe gerade sehr viel gelernt, weil so gut erklärt war. Und hoffe, dass ein anderes Gericht eine vernünftige Entscheidung fällt! Bitte mehr solche Artikel!

34
/
0
Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
·

Das freut mich sehr, Frau B.! Ich hatte bis dato auch wenig Ahnung vom Thema und war daher auch bemüht die technischen Details so verständlich wie möglich zu vermitteln.

3
/
0

Wir bauen eine Dystopie nur damit Leute fürs Musik hören zahlen müssen. Dass Rechteinhaberfirmen und deren Anwaltsabteilungen so kaltschnäuzig die weiteren Konsequenzen ihrer Anliegen ausblenden, lässt mich immer wieder konsterniert zurück.

Wer jetzt denkt «Aber ich zahle auch mein Billet für den Skilift und stehe mühsam Schlange, wenn dafür die Piste weiterhin betrieben werden kann!», sollte sich die Antwort von Informatiker Simon Phipps im Kontext Digital Rights Management zu Gemüte führen:

Stimmt, das Ganze ist ähnlich zur Billetkontrolle am Skilift. Allerdings prüft der Typ auch, dass du ausschliesslich Ausrüstung vom eigenen Skiverleih trägst. Er fährt mit dir den Hang runter und bremst dich aus, wenn du ein Manöver einleitest, dass dir nicht vom hauseigenen Skilehrer beigebracht worden war. Er wird dich auch sorgsam davon abhalten, der Buckelpiste zu nahe zu kommen, die gibt's nur für einen Aufpreis. Endlich unten angekommen, erwartet dich ein Spiessrutenlauf durch eine Kontrolle von bewaffneten Sicherheitskräften, die nach Leuten fahnden, die irgendwie um das Drehkreuz am Skilift herumgekommen sind. Der ganze Ansatz bestraft den zahlenden Kunden mehr als den gelegentlichen Betrüger.

Da kommen noch nicht mal die damit einhergehenden Überwachungs- und Zensurmechanismen zur Sprache. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass das Urheberrecht nicht primär die Urheber fair entlöhnt, sondern die Menschheit zugunsten einiger Maden im Speck ausbremst.

32
/
0
anonyme Verlegerin
·
· editiert

Ich finde es interessant, dass sich „Rechteinhaberfirmen“ offenbar sehr bissig und aktiv und ohne Rücksicht auf Verluste dafür einsetzen, an ihre Einnahmen zu kommen, wohingegen Demokratien sich, zumindest in meiner Wahrnehmung, nur sehr zaghaft gegen die bald schon existenzbedrohenden Giftspritzen, z.B. der russischen Staatspropaganda, zur Wehr setzen. Macht uns der Traum vom „freien“ Internet hier nicht auch sehr verwundbar? Wo sehen Sie Lösungsansätze, im Sinne einer offenen, toleranten Gesellschaft? Was können wir als Bürgerinnen tun? Ein komplett freies, also nicht reguliertes, Internet scheint mir inzwischen beinahe schon ein libertärer, fast gefährlicher Traum, in dem das Recht des Stärkeren sich am Ende durchsetzt.

6
/
3

Ja, wir sind verwundbar.
Aber Quad9 macht uns weniger verwundbar.

  1. Es schützt seine Nutzer vor Schaden (malware, phishing, spyware, botnets),

  2. Es schützt seine Nutzer vor ausländischer Manipulation bei der DNS-Auflösung,

  3. Es bietet eine Alternative zu ausländischen Ausfällen bei der DNS-Auflösung,

  4. Es schützt die Daten der Nutzer davor, gesammelt und für Werbung genutzt oder verkauft zu werden.

25
/
0

«Es schützt die Daten der Nutzer davor, gesammelt und für Werbung genutzt oder verkauft zu werden.»

Wie geschieht das bei Quad9?

4
/
0
anonyme Verlegerin
·
· editiert

Danke, anonym 4, für die Info, das ist gut zu wissen!

4
/
0

Im Wikipedia-Eintrag über Sony ist zu sehen, wie sich Sony schon früher für Internet-Zensur stark machte (2011) und bereits 2005 mit seiner Rootkit-Virus-ähnlichen Extended Copy Protection für Musik-CDs auf den Computern der Benutzer*innen grosse Sicherheitslücken aufriss, die von Trojanern ausgenutzt wurden.
Schon damals hat sich für mich der Slogan "It's a Sony" zu "It has been a Sony" gewandelt.

25
/
0
SW-Designer
·

Wegen Beiträgen wie diesem behalte ich das Republik-Abo. Vielen Dank für die Recherche!

26
/
2

Ich benutze selber Quad9 als DNS-Resolver und der Artikel hat mich ermuntert zu spenden. Das scheint auf den ersten Blick nur mit Paypal zu gehen.

Gibt es noch einen anderen Weg?

12
/
0

Bin im gleichen Fall... PayPal würde ich nur im äussersten Notfall benutzen und wenn absolut nicht anders geht...
(Der Link führt auf die Wikipedia-Seite über PayPal, Abschnitt Kritik u.a. Datenschutz)

4
/
0
Rolf Wilhelm
IT Nerd
·
· editiert

Die sind schnell mit der Antwort!

Thanks for contacting Quad9 support, and thanks for your interest in donating.

Yes, we have a SEPA account in Switzerland which accepts Swiss Francs and Euros.

IBAN: CH12 0023 0230 7894 0362 K
BIC: UBSWCHZH80A

We're going to update our website with this information in the next few weeks, as this has been a common question from people in Europe who want to donate.

21
/
0

Ja, genau die Geschichte mit dem Kuba-Embargo (für eine Firma mit Bank-Lizenz in Luxemburg) war für mich irgendwann zu viel. Mal abgesehen von dem Bestätigen der Wohnadresse via Einsendung von Gas- oder Stromrechnungen nach Angelsächsischem Muster.

Kritisch sind auch die Probleme, die man selbst ohne Paypal-Account bekommen kann, wenn der Zahlungsempfänger Kreditkartenzahlungen via Paypal abwickelt. Das geht theoretisch ohne Account, aber wenn es in dem Zusammenhang Probleme gibt, zwingt Paypal dazu, zuerst einen Account zu eröffnen.

3
/
0

Ich habe mal einen Support-Case bei Quad9 aufgemacht. Mal sehen, was da passiert.

3
/
0

Ich kann nicht genau nachvollziehen, wie man bei einem in der Kausalkette so weit entfernten Glied wie dem DNS-Resolver noch die Adäquanz bejahen kann, zumal die natürliche Kausalität ja schon unter den Tisch gefallen ist. Die sind etwa so adäquat kausal für Internetpiraterie wie Strassenschilder dafür, dass ich den Weg zu meinem Kunsthehler finde.

Was mich auch interessieren würde: Was wären denn die Rechtsfolgen, wenn Quad9 das Urteil einfach ignorieren würde? Deutschland fasst seine Zuständigkeiten so weit ich weiss eher grosszügig, aber wie planen die, das Urteil zu vollziehen?

Aber ja, das Landesgericht Hamburg ist auch bei fefe häufiger zu Gast. Scheint wohl kein Zufall zu sein.

20
/
0

Das ist der rechtliche Kern: Die Adäquanz sollte ein Gericht nicht bejahen.

Das sagt auch der Bundesrat für die Schweiz (mit kleinem Exkurs für Deutschland) in seinem Bericht zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider (link zum Bericht als pdf findet man unten auf der Seite).

12
/
0

Das (bundesdeutsche) Konstrukt der Störerhaftung kann mit dem Fall: "Jemand demonstriert vor einer Fleischerei gegen den Fleischkonsum und behindert dabei den Zugang zum Geschäft" erklärt werden. Der Störer greift nicht in das Eigentum ein, er hindert auch nicht am Betreten, es wird nur "a bisserl unangenehm": §1004 Abs. BGB: Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.

Und ähnlich wie bei den abseitigen Auswüchsen des Abmahnwesens wird aus einer Regelung, die per se nicht unsinnig ist, in den Händen kreativer Rechteinhaber und mit Hilfe eines für seine ebenso interessante Rechtsprechung bekannten Gerichtes eine Regelung, mit der "irgendwie jeder gegen alles stört" und belangt werden kann, wenn der Rechteinhaber nur genug Geld auf den Tisch legt.

12
/
1

«Mit einem solchen Entscheid der deutschen Gerichts­barkeit im Rücken wird sich Sony kaum zufrieden­geben, sondern dürfte auf weitere Sperren bei Google, Cloudflare und Co. pochen. Und sich dabei eine Piraterie-Website nach der anderen vorknöpfen.»

Wenn diese naheliegende Vermutung stimmt: Wieso springen Google & Co. Quad9 nicht zur Seite?

16
/
0

guter Punkt, und ich denke, dass es von Vorteil wäre, dies zu tun.
Es ist völlig absurd, einen DNS Resolver Dienst für Inhalte verantwortlich zu machen. Mir ist völlig schleierhaft, ob das Hamburger Gericht nicht versteht, wie das Internet funktioniert, oder ob sie sich einfach nicht dafür interessieren.
Hier haben wir es mit einem böswilligen Angriff auf die Freiheit im Internet zu tun. Google könnte ja als Antwort mal für ein paar Tage alle Sony Webseiten von ihren Suchergebnissen entfernen...

11
/
0
"Physiker"
·

Sauerei! Ab sofort kaufe ich nichts mehr von Sony.

10
/
0

"So Nie" ist bei mir auf der Blacklist gelandet, als der hässliche Kopierschutz auf Sony-CDs aufgetaucht ist (https://en.wikipedia.org/wiki/Sony_…it_scandal). Habe noch einen fast 30 Jahre alten Radiowecker, der auch noch ein paar Jahre tut und verzichte gerne auf Produkte des Sony-Konzerns.

Der Verbraucher kann mit seinem Kaufverhalten seine Meinung kundtun.

13
/
0

Sauerei. Aber sich selbst um einen Fünftel (!) des Musikmarkts zu verwehren, scheint mir nicht zielführend. Für Sie nicht und für die (sehr lange Liste von) Künstlerinnen nicht (Elvis! Streisand! Destiny's Child! …) nicht.

2
/
1

Nein, da hat der Künstler für mich Vorrang, der leider das falsche Label gewählt hat. Schlussendlich kann kaum ein Künstler heute noch von dem Verkauf von Medien leben, weshalb ja auch die Konzertpreise stark angestiegen sind.

5
/
0

Na also man kann ja trotzdem Musik von wem geniessen ohne was zu kaufen :) auf Youtube sind zum Beispiel einige Musikstücke.

Und in der Schweiz ist der Download von (vielem, aber insbesondere auch Musik) Zeug sowieso legal.

Siehe SRF Ratgeber

3
/
1

Sind Sie sicher, dass das keine leere Ankündigung ist?
Wenn Sie keine Musik hören ist das ev zu schaffen…

1
/
0
"Physiker"
·

Halb-leer. Ich habe mindestens seit dem Kopierschutz-Skandal (siehe Wilhelm) keine Sony-Medien gekauft und bin mit Radio und meinem Abo von http://magnatune.com bestens bedient, aber ich werde keine Geräte mehr von Sony kaufen, was ich früher häufig tat.

4
/
0
· editiert

Vielen Dank für den Artikel. Ich errinnere mich noch, als SP und Co. "Piraterieplattformen" sperren lassen wollten auf Wunsch der Filmindustrie. Man bewegt sich auf extrem dünnes Eis mit dieser Zensurpolitik, und das ist das Resultat.

8
/
4

Können Sie belegen, dass es speziell die SP war, die gefordert hat Piraterieplattformen sperren zu lassen oder ist 'SP und Co.' für Sie einfach ein Synonym für Politik im allgemeinen? Ich kann mich jedenfalls an keine entsprechende Forderung der SP erinnern, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

12
/
1

Beim Geldspielgesetz jedenfalls fand die SP Netzsperren «halb so wild» und forderte sie auch im Parlament:

https://www.parlament.ch/de/service…sd237.aspx

https://www.sp-ps.ch/de/publikation…s-internet

Netzsperren am einen Ort, wo man sie für sinnvoll hält, führen zu Netzsperren an anderen Orten …

13
/
1
Weltenbürger (du/er)
·

Hier gibt es schon viele interessante Beiträge, weshalb ich darauf verzichten werde, die offensichtlichen Dinge zu wiederholen. Es sei nur angemerkt, dass die (amerikanische) Urheberrechts-Lobby ihre «Rechte» weit über ein vernünftiges Mass hinaus versucht durchzusetzen. Ja, vordergründig geht's um das Wohl der Künstler:innen. Wäre das wahr, würden die fetten Gewinne gerechter verteilt. Hintergründig wird, was der Artikel auch erklärt, grundlegende Internet-Infrastruktur angegriffen. Das öffnet Tor und Tür für Überwachung, Kontrolle, Zensur und Diskriminierung. Piraterie gibt es nicht zum Selbstzweck, sondern weil das Angebot der Industire zu schlecht ist. Sowohl den Künstler:innen wie auch den Konsument:innen gegenüber.

15
/
3

Die Drecksfirma meide ich schon lange, so gut es eben geht. Ich weiss von zwei Bands, die bei Sony unter Vertrag waren. Bei der Ersten musste einer, immerhin der Mastermind der Truppe, auf den Fotos immer eine Mütze tragen weil er nicht mehr genug Haare auf dem Kopf hatte. Bei der Zweiten durfte die Bassisten gar nicht erst aufs Bild, weil die Band als Boygroup vermarktet wurde. Auch wurde bei der Produktion massiv reingeredet.

13
/
1

Sehr schöne Beschreibung des toxischen Model Schallplatten Firma und ja, das meiden des toxischen ist die einzige Möglichkeit ✊🏻

1
/
0

Müsste nicht zuerst überhaupt eine Verurteilung der Uploader vorliegen, bevor gerichtlich gegen Elemente der Lieferkette vorgegangen wird?

11
/
0

«Müsste nicht zuerst überhaupt eine Verurteilung der Uploader vorliegen, bevor gerichtlich gegen Elemente der Lieferkette vorgegangen wird?»

Nein. (Zumal gegen die Uploader und weitere Beteiligte eine Rechtsverfolgung meist nicht möglich ist …)

0
/
0

Die Kritik ist selbstverständlich berechtigt. Es wird offensichtlich versucht, an Quad9 ein Exempel zu statuieren.

Genauso kritisch ist allerdings, dass die Direktverantwortlichen für Rechtsverletzungen im Internet häufig nicht greifbar sind. Die Plattform im vorliegenden Fall verwendet einen .to-Domainnamen und der Hosting-Provider ist auf den ersten Blick nicht greifbar.

Wer im Internet in seinem Rechten verletzt wird, hat deshalb häufig gar keine andere Wahl, als zu versuchen, gegen die greifbaren Intermediäre vorzugehen, wenn auf ein Vorgehen nicht verzichtet werden soll … Quad9 ist ein Opfer der fehlenden Bereitschaft in der Internet-Industrie, die berechtigte Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet zu unterstützen.

In der Schweiz ist im Bereich des Persönlichkeitsschutzes übrigens ausdrücklich vorgesehen, dass ein Vorgehen gegen Intermediäre grundsätzlich möglich ist:

«Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen.»

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/…/de#art_28

10
/
1

Das Argument der "Mithilfe" wäre aber nur angebracht, wenn diese spezifisch wäre. In diesem Fall also, wenn Quad9 nur die illegale Plattform auflösen würde. Das ist aber nicht der Fall. Das wäre etwa dasselbe, wie wenn man openstreetmap verantwortlich dafür machen würde, dass ein Haus, in welchem man illegale Produkte kaufen kann, in seinem Kartenmaterial enthalten ist.

4
/
0

... oder die Swisscom, weil in deren Telefonbuch die Telefonnummer eines Kriminellen nachschlagen werden kann.

2
/
0

Danke, spannender Artikel! Auch hier lässt sich eine gewisse David vs. Goliath Komik, welche immer wieder mal ins Bewusstsein schwappt, nicht abstreiten. Man erinnere sich an die Pirate Bay vs. IFPI Story….
Als Musiktonprofi, der als letzter in der Kette den Mix nochmals konfektioniert, hat mich die Mär der ‚gestohlenen Masters‘ immer fasziniert. Mehrere Gruppen (irgendwie eine Tom&Jerry interdependence) tauchen immer wieder auf: 1. Die Industrie welche die Musik produziert, vermarktet und natürlich mit diesen Mastercopies Geld generieren muss. 2. Die Fans welche alles ‚besitzen’ möchten was ihre Idole aufnehmen, auch Songs welche die Künstler gar nicht für einen Release freigeben. 3. Urheberrechts Gesellschaften welche ein Jahrhundert altes System dringend updaten müssten. 4. Das freie WWW - dowload ALL Roling Stones Albums via torrent, anyone?
5. Die Musiker😎

Gruppe 1 und 3 sind hoffnungslos veraltet und versuchen seit dem WWW Kontrolle über Ihr Térritoire zu behalten. Gruppe 1 pflegt Gruppe 2 und 5. Gruppe 3 hingegen will nichts wissen von Gruppe 2 und stellt sich als Schutzpatron der Gruppe 5 dar. Hier geht schon mal vieles schief, weil zB. Musiker auch Fans sind. Wenn der Song und die Fanbase stimmt, brauchen Musiker und Fans keine Musikindustrie aber dringend direkte Hilfe der Urhebergesellschaften.
Lustige persönliche Anekdote meinerseits: seit 5 Jahren wird mir via SUISA Geld zugesprochen von Songs, welche ich nicht komponiert habe😂 Millionenfach gestreamt mit einer beachtlichen Summe Geld, die mir dann wieder abgesprochen wird. Jänu!

Gruppe 2 und 4 bestimmen wie es läuft. Hier ist alles sehr dynamisch und ändert sich nonstop. Der enge Kontakt mit den Musikern lässt eine Bubble wachsen, die wahrscheinlich die Zukunft bestimmen wird. Ein direktes Peer to Peer Model, welches einfach noch wasserdicht werden muss. Hier sind wir seit gut 20 Jahren dran, leider wird hier immer wieder gut gebremst, vorallem von Gruppe 1. Im Artikel wird das als möglicher Präzendenzfall beschrieben aber eigentlich ist es einer unter sehr vielen unbrauchbaren Aufschreien, endlich etwas tun zu müssen. Wir tun, die bremsen.

Zum Schluss darf nicht vergessen werden, dass die kommerzielle Gruppe 1 auch einfach Marketing betreibt wenn sie versucht gegen Windmühlen anzutreten. Im hier beschriebenen Fall, wo ein Master zwei Wochen vor release geleaked wird, muss man sich folgendes fragen: Wer ist denn überhaupt in Besitz eines Masters-Gruppe 1 und 5. Die Musiker haben Null Interesse ihre Arbeit vorab zu verteilen. 2 Wochen tönt für mich wie ein ‚ die Platte ist so gut, lets leak it-lasst uns schimpfen mit den Techbros‘ 🥴 Jeder Musiker oder Industrie Mitarbeiter weiss, dass Masters Monate vor release fertiggestellt sind, weil ja dann die Marketingstrategie angerollt werden muss.
Aber vielleicht war Evanescence einfach unzufrieden mit Ihrem deal und hat geleaked? 🤪

Das beste Beispiel wie es sein sollte ist running up that hill von Kate Bush, welcher momentan 227 Mio streams auf Spotify hat. Bush hat den Song geschrieben, produziert und besitzt mit ziemlich grosser Sichertheit auch die Masterrechte an ihrer Produktion, die sie ja vor über 25 Jahren geschrieben hat. Und selbst wenn hier ihre Plattenfirma immer noch Rechte am Werk besitzt, wären diese minus 20% (hypothetische Annahme, in den 8zigern waren das normale Zahlen) immer noch ein Klacks. Viva la Kate! Ein Indiz dass die Plattenfirma losgelassen hat-man kann die Hounds of Love LP nicht im Medianarkt auf Vinyl kaufen😁 Best of Uriah Heep im triple vinyl hingegen schon🤮

7
/
0

Danke für diesen tollen Artikel, einfach zu lesen auch wenn man keine Ahnung hat von diesen Themen, die uns alle eigentlich angehen!

5
/
0
Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
·

Besten Dank! Für mich war die Materie ebenfalls neu, ich musste mich erst einlesen. (weshalb ich sehr froh bin über dieses Feedback)

2
/
0
· editiert

Der Kapitalismus und die Gier seiner Akteure treibt mal wieder seine Blüten, gepaart mit Lobbyisten in der Politik und einer danach geschriebenen Gesetzgebung sowie unter freundlicher Mithilfe von nicht sachverständigen Richtern.

Es ist immer das Gleiche mit digitalen Angelegenheiten, sei es bei der EU oder einem Mitgliedsland. Bei uns in der Schweiz ist es nur ein wenig besser, weil wir im Zweifel nichts tun. Merkel hatte teilweise recht. Für manche ist das alles definitiv Neuland.
Aber man scheint heute tatsächlich zu allem eine Meinung haben zu müssen.
Wenn man die Grundlangen des freien Internets als Politiker oder Richter nicht versteht, sollte man sich informieren oder es sein lassen und den Fall delegieren, aber definitiv nicht einfach machen was Interessenverbände wollen.

Der Inhaltsfilter für Messenger der EU wartet schon am Horizont. Totale Überwachung unter dem mehr als billigen Vorwand von angeblichem Kinderschutz.

Quad9 ist nur ein weiteres Kapitel in der Geschichte von Gier, Ignoranz und Unwissen.

5
/
3

Auch wenn dieses wie ein "Sony"-Problem aussieht - es ist es nicht. Tonnenweise Firmen haben mit Hilfe von Copyright Probleme für das Internet (aber auch darüber hinaus) geschaffen.

Von DMCA-Takedowns von Kritik auf Youtube über das Verhindern von Forschung und Innovation[1], über beim Kulturausbremsen (oder gar unzugänglich machen) [2], über die Artikel13-Demonstrationen [3] bis hin zu Angriffen auf die Internetinfrastruktur.

Wer das Thema aus schweizer Sicht noch etwas vertiefen möchte ist sicher bei der digitalen Gesellschaft gut bedient.

[1] Themenbereich bei der EFF
[2] Nintendo entfernt gerne mal wieder Fangemachte Spiele, aber ein vielleicht bekanntes Beispiel ist das Copyright auf "Happy Birthday", das 1912 entstand und bis 2015 Warner Chappel Music "gehörte"
[3] Die ganzen Uploadfilter waren(/sind) dazu gedacht, Copyright-geschütztes Material zu blockieren.

2
/
0