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Florian Gysin
Software Engineer
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Ich glaub es hackt. Nach all dem reicht es gerade mal für eine bedingte Geldstrafe von nur 20'000 CHF? Das ist ja ein schönes Signal, welches hier an die Doping-Welt ausgesendet wird...

"Die [...] verdeckt aufgenommenen Beratungs­gespräche [...] genügten allerdings nicht als Beweise in einem strafrechtlichen Sinne – [...] weil der Arzt vor laufender Kamera zwar über Doping­mittel informierte und sie dem Sportler auch anbot, aber sie letztlich nicht übergab."

Ich habe die leise Vermutung, dass ein Fall anders ausgegangen wäre wenn ein Dealer einen potentiellen Käufer über, sagen wir mal, Cannabis informieren und es anbieten würde... Versteh ich unser Strafrecht falsch, oder bin ich einfach naiv?

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Historisch redet die Jurisprudenz der Medizin viel weniger drein als, sagen wir, Lastwagenchauffeuren. Woher dieses Vertrauen in eine offensichtlich ungenügende Selbstregulation? Ähnliches Milieu? Scheu vor fachlich komplexen Zusammenhängen? Zur oft kolportierten Erklärung, Ärzte seien eine verschworene Gilde und würden einander stets decken, kenne ich mehrere Gegenbeispiele, wo auch nach Meldungen an den Kantonsarzt viele Jahre nichts passierte, bis der Betroffene längst gerichtsnotorisch war. Das haarsträubendste stammt allerdings aus den 1990ern und hätte heute hoffentlich Konsequenzen. Es bleibt leider nach wie vor schwierig, unsaubere Praktiken zu unterbinden, wenn sie nicht Leib und Leben gefährden.

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Dem ist heute leider immer noch so. In Bern ist es nicht der Kantonsarzt, respektive die Kantonsärztin, die sich der Sache nicht annimmt, sondern das Gesundheitsamt. Dementsprechend ist der Arzt noch immer mit Erlaubnis als Arzt in Bern tätig! Auch wenn ich selber Ärztin bin, entspricht das nicht meinem Berufsethos und auch nicht meiner Auffassung von „sauberem“ Sport.

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