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System Engineer
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Ich finde KKS verbreitet Angst und Schrecken mit der Einführung ihres Gesetzes.

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Müssten wir deswegen das Gesetz annehmen - um es dann gegen sie zu verwenden?

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System Engineer
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War auch mein Gedanke den ich hatte, leider habe ich nicht die Mittel um jemanden einfach zum Spass zu verklagen.

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Besteht die möglichkeit rechtlich gegen Frau Keller Sutter vorzugehen?
Irgendwie lässt es mich nicht in Ruhe, dass eine Bundesrätin nicht ehrlich Informiert. Und dies ist ja nicht das erste mal.
Leider kenne ich mich in Rechtswissenschaften nicht genügend aus.

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In D gäbe es die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz und die Behauptungen von Frau Keller-Suter zu klagen. Leider hat die Schweiz zwar eine Verfassung, aber keine Möglichkeit, sie durchzusetzen.

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Vielleicht wäre es Zeit für eine Initiative zur Schaffung dieses Gerichtes, respektive dessen Funktion? Soweit ich sehe, wurde dies zuletzt 1939 (?) versucht?

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Wären der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg oder der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ev. Möglichkeiten, gegen das Gesetz und die Behauptungen von KKS zu klagen?

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Jurist
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Leider hat man es bereits beim Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative gemerkt. KKS als Nicht-Juristin ist im EJPD - zumindest was juristische Fragen betrifft -
völlig überfordert und argumentiert deshalb vielfach komplett an der Sache vorbei. Ihr fehlt anscheinend schlicht das nötige Wissen, um rechtliche Zusammenhänge richtig einordnen zu können. Es ist ein Trauerspiel!

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Ich bin gar nicht so sicher, ob es wirklich (nur) an fehlendem Wissen liegt - es scheint mir viel näher zu liegen, dass KKS genau weiss, was sie sagt.

Denn wenn man den Satz im geplanten Gesetz mit der Abkoppelung von ‚Verbreitung von Furcht und Schrecken‘ genau liest, erkennt jeder auch ohne jedes juristische Wissen und ohne besonders grosse Intelligenz die Ungeheuerlichkeit, dass man, wenn man (subjektiv) Angst und Schrecken empfindet (!) oder lediglich zu empfinden vorgibt, schon dafür sorgen kann, dass gegen den Verursacher der Angst polizeilich vorgegangen wird.

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Johanna Wunderle
Muttersprache NL
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Genau. Schon gegen einen "mutmasslichen" Verursacher von Angst kann polizeilich vorgegangen werden. Das PMT ist ein höchst gefährliches Gesetz, das Denunziation und Amtsmissbrauch Tür und Tor öffnet.

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O.k. sie ist nicht Juristin- muss sie m.E. auch nicht sein. Ein paar BeraterInnen im Departement hat sie aber wohl. Da stellt sich die Frage, welcher Couleur die sind und wie beratungsresistent jemand in so einer Position halt ist- bzw. welche politischen Haltungen und Stossrichtungen favorisiert werden. Und hier mangelt es offen sichtlich. Anscheinend kann sie es sich ja auch leisten, berufene Stimmen von aussen (Menschenrechtsorganisationen, UNO) einfach zu ignorieren. Was sagt uns das?

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Lieber Herr F., führen Sie sich einmal die (älteren) Bücher "Yes Minister" und "Yes Prime Minister" zu Gemüte, in denen es um den britischen Minister für administrative Angelegenheiten geht und wie dieser von seinen Persönlichen und Staatssekretären geführt und sogar noch Premier wird. Sehr lustig, sehr lehrreich.

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Auch Nicht-JuristInnen, wie es wohl die meisten unter uns LeserInnen sind, verstehen genau, worin die Gefahr dieser Formulierung mit ihren unabsehbaren Auswirkungen besteht.
Frau Keller-Sutter ist intelligent genug, die Konsequenzen dieses Gesetzes zu verstehen. Also muss sie andere Gründe haben, über die wir nur spekulieren können. Populismus? Hang zu Autoritarismus? Sehnsucht nach einem Polizeistaat?
Wie auch immer – bei jeder Bürgerin und jedem Bürger, die an die Grundlagen unseres Rechtsstaates glauben, muss die Haltung unserer Justizministerin und ihrer UnterstützerInnen Furcht und Schrecken auslösen.

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Angst oder vielmehr Paranoia durch die Projektion ihrer eigenen übergrossen Aggressionen auf Andere käme bei Karin Keller-Sutter vielleicht als Grund auch noch in Frage.
In Ihrer Mimik und Ausstrahlung sehe ich eine eisige Kälte und Härte, die bei mir persönlich immer von neuem Furcht und Schrecken auslöst.

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Mensch
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„Im neuen Kontext der PMT entkoppelt man die Terrorismus-Definition von einer schweren Straftat oder der Bedrohung eines bedeutenden Rechtsguts. Damit ändert sich die Definition fundamental.»

Das Ergebnis: Willkür. Gegen wen sie sich richtet, kann man bereits prognostizieren. Oder auch gegen wen nicht. Entscheidend ist die gesellschaftliche und politische Lobby. Wer künftig als Gefährder eingestuft wird, ist bereits heute klar. Oder auch wer sich nicht davor fürchten muss...

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Der Begriff Terrorist wurde in den 00ern von den Amerikanern gepraegt, im Zusammenhang mit 9/11. Dabei wurden sie angegriffen und mit dem Begriff wollten sie diesen Leuten die Sympatisanten nehmen. Vorher war der Begriff Freiheitskaempfer, welcher Sympathisanten nicht nur zulaesst, sondern auch sucht. Die wurden dann zb von den USA unterstuetzt. ZB gegen ein kommunistisches Regime, welches sich gegen die Amerikanischen Multis zu wehren getrauten. Mit dem neuen Begriff wurde dann eingefuehrt, den Terroristen den Geldfluss abzuschneiden. Vorher waere das niemandem in den Sinn gekommen. Mit dieser Massnahme liess sich begruenden die globalen Geldfluesse zu ueberwachen. Dh die Europaeischen wurden ueberwacht, die Amerikanischen aber nicht offengelegt. Bedeutet billigste Wirtschaftsspionage. Es ging nie um die 3000 toten Amerikaner von 9/11, sonst haette bei den 600'000 von letztem Jahr etwas geschehen muessen.
Mit diesem Begriff wurden auch biometrische Paesse eingefuehrt. Und die heute ueblichen Grenzkontrollen. Obwohl die Attentaeter von 9/11 mit normalen Visa einreisten.
Wir sollten uns von dem in einem Hype erzeugten Begriff loesen. In Russland und zB der Tuerkei ist man ein Terrorist wenn man auf demokratiem Weg etwas gegen die Regierung sagt. ZB bei Wahlen anzutreten wagt.

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Na ja, etwas älter ist der Begriff "Terrorist" schon...

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Das wollte ich auch gleich schreiben. Ohne die Wortgeschichte genau studiert zu haben, lässt sich sicher sagen, dass der Begriff bereits in den 1970er Jahren verwendet wurde, damals gegen diejenigen Gruppen von «Freiheitskämpfer:innen», die ihre Aktionen nicht direkt gegen einen als unterdrückend wahrgenommenen Staat richteten, sondern zumindest auch gegen Unbeteiligte. In den 1970ern gab es eine Reihe von Flugzeugentführungen und -sprengungen, bei denen immer zumindest in Kauf genommen wurde, dass völlig unbeteiligte Personen ums Leben kamen, z.B. den Swissair-Absturz bei Würenlingen 1970 oder die Entführung einer Lufthansa-Maschine nach Mogadiscio.
Gewiss war «Terrorismus» auch damals schon ein Kampfbegriff. Die Gruppen, die solche Aktionen ausführten, sahen sich selbst als Freiheitskämpfer:innen. Aber im Unterschied zur Zeit nach 2001 wurde als «Terrorist:in» im Allgemeinen nur eine Person bezeichnet, die bereits Gewalttaten gegen Leib und Leben ausgeübt hatte oder der man die unmittelbare Vorbereitung solcher Gewalttaten beweisen konnte.
Worin Herr B. recht hat: Seit 2001 ist der Terrorismusbegriff so stark ausgeweitet worden, dass er von vielen (unqualifiziert wahrgenommen: je länger, je mehr) Regierungen schlicht gegen ihre politischen Gegner*innen verwendet wird.

Dass die Schweiz mit dem PMT diese Tendenz mitmacht, ist, was wir verhindern müssen.

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Danke für den Beitrag! Jetzt weiss ich, wie ich am 13. Juni 2021 abstimmen sollte.

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"Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, ...die...mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen. "
Frau Keller-Sutter würde jetzt schon mit gewissen Auslassungen und Aussagen darunter fallen. Vielleicht könnte sie noch einen Artikel einfügen, der Magistraten erlaubt, ihre Haft nach italienischem Vorbild zuhause abzusitzen und ihr Departement als home-office-Jöbli zu leiten. Die Einflüsterer des rechtsextremen FDP-Flügels können ja weitere Gesetze per email schicken.

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"Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.". Würde dies dann auch auf die SVP zutreffen wenn sie z.B. ein Youtube-Filmchen mit dem Titel "9 Jahre nach Corona" ins Netz stellen würde in welchem Furcht und Schrecken vor links-grüner Politik verbreitet wird?

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Danke für diesen wichtigen Beitrag. Sehr gut strukturiert, so dass auch Laien nachkommen.

Bitte nicht erst nach der Abstimmung wegen Unwahrheiten der Justizministerin prozessieren. Beim letzten Mal rügte das Bundesgericht, dass man nicht zuerst das Abstimmungsresultat abwarten dürfe. (Dabei gibt es sich sonst alle Mühe, die Prozesslast zu beschränken....)

Interessant finde ich Art. 23 Abs. 1 PMG. Dort heisst es: "... dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird."

Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss die terroristische Aktivität sicher sein. Es heisst nicht "ausüben könnte"; es geht also nicht um eine blosse Gefahr, sondern um einen bevorstehenden terroristischen Akt. Da nimmt es mich schon wunder, wie so etwas bewiesen werden soll. Und andererseits sind doch schon Vorbereitungshandlungen zu gravierenden Gewalttaten strafbar, d.h. wäre von Amtes wegen zwingend ein Strafverfahren einzuleiten - neben dem für ein separates PMG-Verfahren kaum noch Raum bleibt.

Vielleicht könnte man noch einen Strafrechtler dazu befragen?

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Kontext ist unheimlich wichtig. So ist die Terrorismus-Definition Teil des Auslösers wann ein Gesetz zur Geltung kommt. Ich denke es ist schon etwas problematisch, dass die Definition so wie sie ist im Nachrichtengesetz steht, aber wenigstens gibts diesen "Hut" und auch die Massnahmen die ausgelöst werden sind andere. Der Nachrichtendienst hat andere Aufgaben und einen anderen Handlungsspielraum als die Polizei, also finde ich das Argument, dass man da einfach einen Satz übernimmt, mehr als fragwürdig.

Kurz: Wenn man "Gefährder" bespitzelt ist das zwar auch nicht unbedingt harmlos, aber sie unter Hausarrest zu stellen und andere Massnahmen im PMT anzuwenden ist nochmal etwas ganz anderes. KKSs Verharmlosung vermittelt nicht sehr viel Vertrauen.

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Danke für die Präzisierung!
was mir zu denken gibt, ist, dass so viele Leute das gelesen haben und darüber befanden resp ihren Ja-Knopf in Bern dazu drückten.
Müssen wir jetzt alle vom Parlament beschlossenen Gesetze genau anschauen? Beim Covid-Gesetz könnte die geschürte Angst ja noch zur Entschuldigung dienen.

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Es sind noch ein paar Wochen bis zum Abstimmungswochenende und die Beführworter dieses Gesetztes haben gemäss neuesten Umfragen so gut wie aufgeholt. Ich fürchte, die Abstimmungsresultate im Juni werden mir wenig Freude machen.

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