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Leserin
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Der Begriff „Heiratsstrafe“ wurde ja von der CVP im Zusammenhang mit ihrer altbackenen (hier erwähnten) Initiative (auf Bundesebene) lanciert. Es ging der Partei unter dem Mäntelchen der „Familienpolitik“ darum, alte Modelle zu zementieren und die wohlhabenderen zu begünstigen. Wenig- und Normalverdienende zahlen nämlich keine oder nur wenig Bundessteuer. Da vielen Leute der Durchblick fehlt, wurde die Initiative ja fast angekommen.

Dieser Artikel zeigt, wie schwierig das Vergleichen ist. Wegen der Kantonalen u kommunalen Steuerhoheit wird das so bleiben. Von den Alleinstehenden war im Artikel keine Rede. Wie schon jemand anders richtig bemerkte ist diese Rechnerei nicht unbedingt zielführend um ein „gerechteres“ Steuersystem zu erhalten. Gerechter heisst insbesondere nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ich bin ja für die Individualbesteuerung. Aber je nach Ausgestaltung, kann auch diese wieder neue Ungleichheiten hervorbringen.

Es wäre an der Zeit das der Steuerwettbewerb (für Firmen und reiche Personen) nach unten, gestoppt wird. Bzw diese beiden Kategorien wieder mehr Steuern zahlen müssen. Ausserdem müssten neue Steuern für die Finanzströme her und die Erbschaftssteuern (hohe Erbschaften) wieder eingeführt werden.

Ich bin enttäuscht von diesem Artikel. Hat der Autor keine Vorstellung wie die Gemeinwesen auf gerechtere Art zu mehr Mittel kommen könnten?

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Liebe Frau C.

Merci für Ihren Kommentar! Steuerwettbewerb und Ungleichheit waren in der Republik schon diverse Male ein Thema. Unter anderem hier und hier.

Ich bin tendenziell auch dafür, dass Reiche und Firmen mehr Steuern zahlen. Habe damals auch für die Erbschaftssteuerinititative gestimmt. Ich sehe aber nicht ein, warum das ein Grund sein soll, die steuerlichen Ungleichheiten (und altbackenen Absurditäten) in Bezug auf den Zivilstand nicht zu thematisieren.

Die Abschaffung der Heiratsstrafe (bzw. Einführung der Individualbesteuerung) wird nicht die letzte Steuerreform sein. Es wird noch viele Gelegenheiten geben, über eine gerechtere Finanzierung des Gemeinwesens zu diskutieren.

beste Grüsse, Simon S.

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Vergessen Sie die Firmen. Firmen koennen sich immer druecken. Denn die versteuern den Gewinn, und den kriegen sie fast immer auf fast Null. Zuviel Geld in der Kasse ? Etwas kaufen, zB eine Firma. Damit wachsen sie, der Aktienkurs geht hoch, der Gewinn bleibt klein. Da negativer Gewinn nichts bringt, lieber etwas verkaufen. Zb eine Liegenschaft. Auch wenn's der Firma sehr gut geht, sie eine Milliarde an Boni ausbezahlt, so laufen diese unter Ausgaben, gehen vom Gewinn weg. Eine Busse von einer Milliarde, ... geht auch vom Gewinn weg.
So ganz nebenbei, die Steuerpflicht ist am Hauptsitz. Die beiden grossen Banken haben ihre Gebaeude am Paradeplatz schon vor einigen Jahren verkauft und mieten die nun. Dh wenn sie nach Zug wollen, geht das ganz schnell.

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Theologin/Pfarreiseelsorgerin
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Warum Herr? Unter B. C. steht Leserin...

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Selbstverständlich nicht gerecht. Alter Zopf. Sicher. Wer aber glaubt, das Steuerrecht habe etwas mit Gerechtigkeit zu tun, sollte sein Mindset rebooten. Das Unrecht reicht vom kleinen Unsinn (Abzug von Fahrkosten für Pendler*innen) bis zu den grandiosen Steuergeschenken an Grossfirmen/Konzerne. Soweit so nicht gut.

Auf diesem Hintergrund aber hat das Lamentieren über die "Heiratsstrafe" einen Bünzli-Goût. Die Kleinen werden gegen die noch-Kleineren ausgespielt und umgekehrt. Funktioniert bestens: in der Politik, in den Medien (z.B. der Republik) und im Leben.

Nur: Was wäre wenn? Was wäre, wenn man die Ehe ganz einfach abschaffen würde - mitsamt dem Eherecht. Jede*r wäre für sich und vor den anderen - auch dem Staat - sich selber. Es war ein richtiger und wichtiger Schritt, dass der Staat vor langer Zeit der Kirche das Recht zur anerkannten Eheschliessung abnahm. Aber eben: Vor langer Zeit ….. Nun wäre es Zeit, das Recht zur Ausrichtung von Fancy-Heiraten an wen auch immer zurückzugeben: An die zahnlosen - äh zahllosen Kirchen und andere Sekten oder an die Migros, um auf Cumulus 7 zu schweben. Egal.

Eine solch frei gewählte himmelhochjauchzende Fantasy-Heirat hätte keinerlei steuerrechtliche und andere gesetzliche Konsequenzen. Paare, die sich paaren, würden sich dann aber sicherlich ein paar Gedanken mehr machen, wie sie sich organisieren wollen. Sie würden besser - heisst selbständiger rechnen, weil die "ewige Bindung" doch ab und zu ein Ablaufdatum hat ;-). Statt sich also im Wehklagen und Rappenspalten zu üben, greifen wir besser zum sanften Schwerte und hauen den Gordischen Ehe-Knoten entzwei.

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Software Ingenieur
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Ich sehe das mit den Kleinen gegen die Kleinen ähnlich.
Den Rest sehe ich jetzt nicht ganz so extrem ;) ich bin ganz gerne verheiratet :).

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Gönne ich dir auch: Ich habe ja nicht von einem „Heiratsverbot“ gesprochen. Nur, dass die Heirat/Ehe nicht mehr an gesetzliche Regularien gebunden ist.

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Rudolf Weiler
Enthusiast und Feedbäcker
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Gerade wollte ich mal wieder bei R monieren doch den Humor, die Satire, die Comedy nicht zu vergessen--und dann kommen diese wunderbaren Zeichnungen zum gleichberechtigten Rudern in der Bindungs-Zweierkiste. Da die romantische Liebe aber doch noch weitgehend vorherrscht (vor allem zu Beginn) ist es leider unmöglich, dabei auch noch rational zu rechnen. Mir ist das zweimal nicht gelungen!

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Ich habe mich auch sehr über Oldartis und Bytecoin gefreut. Das Thema ist ja ansonsten ziemlich nervig...

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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Poodle als Arbeitgeber in Zürich nicht zu vergessen!

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Nach all diesen leidigen + und - befürworte ich grundsätzlich

  • bedingungsloses Grundeinkommen

  • Individualbesteuerung

  • Erbschaftssteuer

  • globale Transaktionssteuer

  • globale Unternehmenssteuer à la Yellen

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  • Bürgerdienst

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Vielen Dank für den wichtigen Artikel. Meines Erachtens wäre die Individualbesteuerung auch in der Ehe der richtige Weg. Was ich noch erwähnen möchte zur Frage, ob man heiraten soll oder nicht: Gerade wenn eine Familie Kinder hat und ein Partner/Partnerin die Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung reduziert, ist der Ausgleich der Pensionskassengelder bei der Scheidung relevant. Diesen Ausgleich gibt es nur bei Verheirateten.

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Das meinte ich mit „ein paar Gedanken machen“. z.B. lässt sich für den/die Partner/in, die mehrheitlich die Haus-/Familienarbeit macht, eine eigene PK einrichten, die vom Einkommen gespiesen ist. Sicher sollte diese Person auch einen „Lohn“ bekommen. Darüber muss ein Paar reden, bevor sie Entscheidungen treffen, wie sie das gemeinsame Leben gestalten wollen. Jetzt meint man einfach, es sei alles geregelt und sowieso immer Honeymoon - also kein Gesprächsbedarf. Das ist falsch gemeint, wie sich oft schmerzlich zeigt.

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Ich wäre für den deutschen Weg.
Anstatt neue Ungerechtigkeiten mit der Individualbesteuerung zu ermöglichen - schliesslich werden dann die "konservativen Modelle" klar benachteiligt - sollte man einfach alles mal 2 nehmen.

Dh in DE ist es einfach.
Man verdoppelt Freigrenzen und Steuerprogression bei verheirateten Paare.
Zwar gibt es auch im dt. Steuersystem noch leichte Ungerechtigkeiten, aber nicht mal ansatzweise so gravierend, wie in der Schweiz.

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Dabei schaffen genau diese diversen Abzüge grössere Ungerechtigkeiten als die sog. "Heirats.....". Ich kann dieses Wort nicht schreiben, denn es steht in der Landschaft wie die Drohung vor dem ewigen Fegefeuer und so ist es von der CVP, heute 'Die Mitte', auch gemeint.

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Die Frage bleibt bestehen: Soll und darf der Staat und die Kantone mit Steuerpolitik Familienpolitik betreiben?

Oder ist dies ein alter Zopf der abgeschnitten gehört?
Grundsätzlich hätte das Eine mit dem Anderen nichts zu tun.

Steuern egalisieren, eine wirklich soziale Familienpolitik gestalten, AHV und Erbrecht gerechter ausgestalten. Die Vermischung schafft Intransparenz, Klientelpolitik und gordische Knoten die sich politisch oft nicht lösen lassen wegen der unheiligen Verflechtungen.

Ich fände es sinnvoll alles nur da zu regeln wo es thematisch hingehört. Wäre das nicht einfacher?

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Wenn die „Heiratsstrafe“ abgeschafft wird sinken die Steuereinnahmen und die Steuersätze müssen erhöht werden, denn der Staat braucht das Geld, und alles wäre wieder (fast) wie vorher, diesmal für alle - gerecht. (?) Mir scheint der Vorschlag von B. C. zielführender: Hohe Einkommen und Vermögen sowie Erbschaften höher bzw. wieder besteuern.

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Die Steuersätze müssen nicht erhöht werden, weil der Grossteil der Steuern gemäss bürgerlichen Finanzpolitikern sowieso durch die wenigen reichen Leute in der Schweiz bezahlt werden. Auf jeden Fall ist das die immerwährende Begründung für die Beibehaltung des ruinösen Steuerwettbewerbs.

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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Ich habe Mühe damit, Ehepartner, die das gemeinsame Vermögen gemeinsam erwirtschaftet und damit auch gemeinsam versteuert haben, im Erbfall erneut zu besteuern. Im Extremfall führt dies dazu, dass ein gemeinsames Haus verkauft werden muss, weil die hinterbliebene Person die Rechnung der Steuerverwaltung nicht bezahlen kann.
Keine Probleme habe ich damit, wenn Drittpersonen (wie jetzt schon) besteuert werden.

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verheiratet, Ehepartner wohnt in D
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Ein weiteres ungelöstes Problem, das wir seit Jahren vor uns hinschieben. Unglaublich beschämend. Ein Glück gabs zwischendrin die Auferstehung von Herrn Muster.

Die binationale Frage bzw Ehepaare mit 2 Wohnsitzen wurde noch nicht abgehandelt. Mein Ehepartner bezahlt in Deutschland keinen Cent mehr als vor der Heirat. Ich hingegen schon, weil die Einkommen summiert und dann der entsprechende Steuersatz - allerdings nur auf mein Einkommen - angewendet wird. Mir war das klar, also kein böses Erwachen. Der Vorteil ist, dass man in D in einem Ehevertrag alles regeln kann, auch das Vererben und die Scheidung. Schräg ist das Ganze trotzdem.
Bei der Heirat und beim Notar wurde uns explizit klar gemacht, was der Staat vom Status ‚verheiratet‘ erwartet: dass sich die Partner gegenseitig unterstützen - in guten und schlechten Zeiten.

Ein weiterer Vorteil für den Staat ist, dass die üblichen Ausnahmesituationen geregelt sind (Tod, Scheidung, etc.). Das Ziel ist insgesamt also eine Entlastung des Staates. Darum ist ein Delta zu Konkubinatspaaren auch nicht ‚ungerecht’. Schräg ist, dass das Delta zuungunsten der Verheirateten ausfällt.
Fazit: Ist man soweit zu sagen, dass der Sozialstaat für alle Wechselfälle des Lebens aufkommt, und bereit, das Steuer-, Erb-, und Sozialversicherungsgesetz so auszuformulieren, dass der Zivilstand keine Rolle spielt, kann man die Ehe auch abschaffen bzw durch eine private Deklaration ersetzen. Das gab es übrigens schon im Frühmittelalter, ist also nichts wirklich Neues...

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Merci für die Ergänzungen! Soweit ich informiert bin, gibt es (zB beim Thema Sozialhilfe) aber auch bei Konkubinatspaaren eine gegenseitige Unterstützungspflicht, vorausgesetzt, man ist eine bestimmte Zeit lang zusammen gewesen und wohnt zusammen.

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Dazu gabs vor ein paar Tagen in der NZZ einen Artikel.
https://www.nzz.ch/schweiz/sozialhi…ld.1610106
Wenn ich es richtig verstanden habe, erwarten die Sozialhilfebehörden zwar, dass der "reichere" Partner den ärmeren unterstützt, verpflichtet ist dieser aber nicht. Was zu grossen Problemen führen kann.

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Danke für diesen Artikel. Schon seit Jahren ärgere ich mich über die Untätigkeit der Politik. Und ja: auch ich war gegen die CVP Initiative (wer kommt denn heute noch mit Mann und Frau im Ehebegriff daher - eine Frechheit). Trotzdem: das eigentliche Anliegen ist wichtig und darf jetzt nicht wieder verstummen. Sie könnten noch schreiben, welche Angabe im Büchlein falsch war. War es nicht die Angabe darüber, wieviele Paare in der Schweiz davon betroffen sind?

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Was noch vergessen ging.. die Pensionskasse. Stirbt der Mann vor Erreichen des Rentenalters unverheiratet, ging fruher das Geld an die Pensionskasse. Weshalb man sich in so einem Fall frueher nicht Einkaufen sollte. Seit einigen Jahren, resp heute faellt es unter die Erbmasse, welche nur Kindern und der Frau zugaenglich ist. Und Kindern nur in Ausbildung. Stirbt der Mann nach erreichen des Rentenalters bekommt die Frau eine Witwenrente. Frueher schon beliebig jung, heute erst wenn sie zum Todeszeitpunkt 50 oder so alt ist. Juengere gehen leer aus. Konkubinatspartner bekommen nichts, soweit ich mich erinnere, das Geld geht die Pensionskasse. Allenfalls bin ich nicht mehr auf dem neusten Stand.
Auch seltsam.. der Mann steckt in der Scheidung und wird pensioniert. Kann er sich fuer das Kapital entscheiden, hat die Frau Anrecht auf ihren Anteil an diesem Vermoegen. Nimmt er die Rente, darf sie auf einen Teil der Rente hoffen bis er stirbt, nachher gibt's nichts mehr. Allerdings muss er sie fuer diese Entscheidung um Erlaubnis fragen. Ein smarter Anwalt des Mannes erwaehnt die Entscheidung beilaeufig, und ein dummer Anwalt der Frau springt nicht darauf an, was sehr oft der Fall ist.
Die Regelungen mit der Pensionskasse sind immer zu den Gunsten der Pensionskasse, ausser sie wurde ihnen zum Parlament abgetrotzt.
Weshalb die Heiratsstrafe nicht abgeschafft wird ? Dann muss sich erst jemand Neuer zum gerupft werden freigeben... Diewelchen Leute, welche sich jetzt noch fuers Heiraten entscheiden wissen weshalb oder sind naiv. Es gibt noch Gründe.

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Kleine Ergänzung: Pensionskassen zahlen üblicherweise auch an Konkubinatspartner eine Witwenrente aus. Man muss die Partnerschaft aber bei der PK anmelden.

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Tip des Tages. Alle im Konkubinat: machen! Bei meiner PK passiert das automatisch, wenn man X Jahre mit dem Partner/-in zusammen im gleichen Haushalt ist. Wäre auch noch spannend, wie oft das auch ohne Meldung von den PKs ausgeschlagen wird.

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Nicht dass mich das Thema wahnsinnig berührt, aber - im Zeitalter der Patchwork-Familien sollte man vielleicht schauen, dass das ganze für mehr als zwei Personen aufgeht?

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Sehr interessanter Artikel, besonders aufschlussreich durch die Fallbeispiele! Ich wünschte mir einen solchen Artikel zum Thema Steuersystem. Aber dort ist der Dschungel wohl fast undurchdringbar - besonders auf kantonaler Ebene !?

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Theologin/Pfarreiseelsorgerin
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Interessanter und kurzweilig geschriebener Artikel, Danke für neue Einblicke in diesen Dschungel und auch für das Lachen bei "Oldartis"!

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Gibt es Schätzungen wie hoch die "Heiratsstrafe" gesamthaft ist in der Schweiz?

Gemäss einem etwas älteren Berichtes von infosperber ergibt sich zumindest auf Stufe Sozialversicherung eine jährliche Transferleistung von Konkubinatspersonen zu verheirateten Paaren von Fr. 800 Millionen, was gesamthaft betrachtet eher zu einem Heiratsbonus führen würde.

https://www.infosperber.ch/gesellsc…atsstrafe/

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Diese Schätzungen gibt es teils, auch vom Bund. Das Problem dabei ist, die Gesamtzahlen sind stark geprägt von der alten Generation, also den vielen Ehepaaren, die vor langer Zeit geheiratet haben und im klassischen Modell gelebt. Viele Frauen zB nicht berufstätig und mit Mindestrente, etc. Für diese Generation ist die "Ehebilanz" also tatsächlich positiv. Doch wie das Fallbeispiel zeigt, stimmt das für die heutige Generation eben nicht mehr.

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guten Morgen
danke, dass Sie sich für diese interessanten Recherchen Zeit genommen haben.
Ich möchte Ihnen, und den Lesenden zur Info, unsere Situation schildern.
Wir sind beide verheiratet gewesen. Jetzt haben wir nochmals geheiratet, dies im Rentenalter.
Wir steuern getrennt, nachdem wir uns mit einem Anwalt mit Erfahrung in den Sozialversicherungen, getroffen haben. Besagter Anwalt beschrieb unsere Situation für das Steueramt. Wir reichten das Gesuch ein und bekamen die Zusage für die getrennte Besteuerung.
Voraussetzung ist: Getrennte Wohnsitze, kein gemeinsames Konto, einen Ehevertrag mit Gütertrennung.
Man kann sich gegenseitig mit einem Erbvertrag begünstigen.
Die AHV wurde durch die Heirat gekürzt (Heiratsstrafe).
Es ist auch für uns klar, dass eine Revision für die Allgemeinheit nötig ist.
Freundliche Grüsse
A. S.

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Dann gelten Sie aber steuerrechtlich als faktisch getrennt Lebende, was ja auch nicht gerade dem Status verheiratet entspricht. Und schliesslich: Wo liegt der höhere Sinn der getrennten Wohnsitze?

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Sehr geehrter Herr Schneeberger
steuerrechtlich werden wir, wie Sie es erwähnen, als getrennt Lebende besteuert.
Der höhere Sinn ist der, dass wir beide in unseren Wohnungen bleiben wollten. Wir sind beide freiheitsliebend und sind es nicht mehr gewohnt zusammen zu leben. Es ist die Liebe die uns verbindet.
Das geht prima ohne gemeinsamen Wohnsitz. Dazu gehören selbstverständlich auch Rechte und Pflichten, wie z.B. die Fürsorge.
A. S.

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verheiratet, Ehepartner wohnt in D
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In welchem Kanton wohnen Sie?

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ich wohne im Kanton Zürich

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Suchtleser
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Die Schande des Föderalismus. Der Kantöndligeist lässt Grüssen! Schweiz 21. Jh.

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Und ich darf wegen einer Unterschriftensammlung der Ewiggestrigen SVP und EDU, doch tatsächlich wieder auf eine Abstimmung warten !!!
Es ist zum Schreien !!
Wieso richten sich diese evangelikalen Knirpse nicht einfach ein eigenes kleines Reich ein, irgendwo in der Pampa ?!

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Dass Ehepaare im Vergleich mit Alleinstehenden weniger AHV-Rente pro Kopf erhalten, ist nachvollziehbar. Schliesslich sind in einer Ehe in den meisten Fällen auch die Lebenskosten pro Kopf geringer (z. B. Miete). Das entspricht dem Solidaritätsgedanken der AHV. Dass Ehepaare aber im Vergleich mit Konkubinatspaaren weniger erhalten, ist dagegen wenig einleuchtend. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, Konkubinatspaare, die im gleichen Haushalt zusammenleben, gleich zu behandeln wie Ehepaare.

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Der Unterschied von Ehepaaren zu Alleinstehenden besteht auch darin, dass die AHV nicht nur eine Alters- sondern auch eine Hinterbliebenen-Versicherung ist, die dem überlebenden Partner und dessen Kindern Renten ausrichtet. Davon können Konkubinatspaare nur träumen.

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Software Ingenieur
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Spannender Artikel mit guten Beispielen :)

Ich hoffe sehr auf die Politik und eine Lösung. Besonders der Teil mit dr AHV scheint etwas arg. Da könnte man ja fast auf die Idee kommen sich rechtzeitig zu scheiden (was dann natürlich wieder andere Nachteile hat).

Jetzt muss ich gleich mal dahinter und meine eigene Steuersituation berechnen ;). Das habe ich seit der Heirat vor 5 Jahren nie gemacht weil ich es eigentlich gar nicht wissen wollte wie viel es uns kostet ;) Aber da ich in Teilzeit arbeite und mein Mann voll könnte sich das heiraten sogar gelohnt haben?!

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Es kommt drauf an, in welchem Kanton Sie wohnen, wie viel Sie genau verdienen und ob Sie Kinder haben... einen groben Überblick verschafft diese Studie hier, allerdings ist sie von 2014 und damit etwas in die Jahre gekommen:

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Ich denke es gibt noch eine weitere Strafe: nämlich für den Fall, dass die Musters jung geheiratet haben und Herr Muster doppelt untauglich für den Militärdienst ist. In diesem Falle würde die anfallende Wehrpflichtersatzabgabe nämlich auf dem gemeinsamen Einkommen berechnet werden. Vorher müsste Frau Muster diese Steuer ja gar nicht erst bezahlen.

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ihr Einkommen wir also mit einem höheren Satz besteuert.

Fürs Lektorat: In diesem Satz fehlt ein d.

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Ui, Herr H., das sollte nicht passieren. Herzlichen Dank für den Hinweis, wird postwendend korrigiert.

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Doch, doch... das kann passieren und ist überhaupt kein Problem. Das ist so ein verdammt kleines d. ;-)

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Danke für Ihr Sperberauge, Herr H.! Das d ist ergänzt.

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ursula & claudio bohren & magoni
ver und ge und noch immer ¡!¡ - heiratet
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danke für den artikel, einsichtig und vergleichbar
jä nu so de, dr förderalismus grüesst no unverhüratet

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Lesenswerter Überblick. Eines ging aber noch vergessen: Die «Heiratsstrafe» hat auch eine Kehrseite, nämlich wenn man ein Haus erwirbt.

Achtung, hier folgt eine lausige Zusammenfassung gefährlichen Halbwissens: Einige Investitionen am Haus kann man von den Steuern abziehen. Wenn man verheiratet ist und entsprechend gemeinsam besteuert wird, kann man einen grossen Abzug machen. Wenn man im Konkubinat ist, muss man scheinbar entscheiden wer den Abzug machen darf, und je nach Progression bringt einem der Abzug dann nicht so viel wie dem verheirateten Paar.

Dieser Steuerbonus für Verheiratete müsste man natürlich im Zuge der Abschaffung der «Heiratsstrafe» ebenfalls abschaffen. Allerdings gibt es hier sicherlich Leute, die gern das fiskalische Füfi und Weggli hätten.

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Kann mir jemand diesen Satz erklären? (Als Deutscher habe ich keine Ahnung vom Schweizer Steuerrecht, war schon überrascht dass die Einkommens-Besteuerung nicht bundesweit einheitlich ist.)

"Die Partnerin eines Verstorbenen erbt standard­mässig nichts und maximal ein Viertel des Vermögens."

Wohin gehen die restlichen 3/4? Ist das nur nachlässig formuliert, oder wirklich eine allgemeingültige Grenze, die nicht von speziellen Bedingungen abhängt?

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Es ist vermutlich ein spezieller Fall. Mehr zum Schweizer Erbrecht finden Sie hier
https://www.ch.ch/de/erbrecht-was-im-gesetz-steht/

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Vielen Dank, das hilft zum Verständnis.

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Herr S., das Erbrecht definiert -im Konkubinat wie auch für Verheiratete- einen Mindest- und Höchstanteil.

Wenn ich als Konkubinatspartner versterbe, erbt meine Partnerin nach dem Schweizerischen Erbrecht nichts, weil wir nicht verwandt oder verheiratet sind. Das Erbe geht nur an Kinder oder Geschwister / Eltern, je nach Situation. Sterbe ich aber und habe in einem Testament vorher festgelegt, dass meine Konkubinatspartnerin erben soll, darf sie höchstens ein Viertel erben. Dies, weil das Erbrecht einen Pflichtteil vorschreibt, der an meine Verwandten gehen muss. Es handelt sich also wirklich um eine allgemeingültige Grenze, ausser eine Erbin verzichtet freiwillig auf ihren Pflichtteil.

Soweit ich weiss, ist aber aktuell eine Änderung dieser Vorschrift im Gange, sodass in Zukunft nicht nur 25%, sondern 50% mittels Testament an Konkubinatspartner vererbt werden können. Der Link von Herrn Hildbrand ist sehr hilfreich.

(Korrekturen sind willkommen, ich bin weder Jurist noch Erbrechts-Experte).

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Nein, es handelt sich eben nicht um eine allgemeingültige Grenze. Die Einschränkung, dass VORHANDENE Verwandte zuerst zu bedenken sind, empfinde ich doch als ganz erhebliche Einschränkung dieser Allgemeingültigkeit, die für mich eben aus dem ursprünglichen Text auch nicht zu erkennen war. In Wahrheit ist auch nicht der Anteil der/des "Dritten" (Konkubinatspartner) nach oben beschränkt, sondern der Anteil der Verwandten nach unten - was dann eben den Rest einschränkt.

Weiterhin gilt nach der Quelle das Viertel als Grenze nur in dem Fall, dass Nachkommen vorhanden sind.. bei Eltern oder ggf. Ehegatten als nächste Erben ist der Pflichtteil nur die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs, d.h. die andere Hälfte ist frei verfügbar.

(Ich sehe hier zum Beispiel einen Gegensatz zu Steuersätzen und ggf. Freibeträgen, die in der Regel wirklich ohne solche Bedingungen gelten)

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Informationmanagement
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Die Steuersysteme der Schweiz geben Ehepaaren einen Anreiz, das traditionelle Ernährer-Modell zu Leben - das Bundesgericht entscheidet, dass das nicht gewollt sei und die Ehe keinen wirtschaftlichen Schutz biete. Das scheint mir unglaublich unfair.

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Wollte nie heiraten. Aber wer sich in eine Ausländerin verliebt, hat die Rechnung ohne Vater Staat gemacht. Er erzwingt die Heirat. Die bürgerliche Mehrheit ist eben nur liberal, wenn es um ihren eigenen Geldsäckel geht. Ein Hammer unter vielen, der mein Vertrauen ins Land zerschlagen hat.

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Was die Diskussion zusätzlich erschwert. Das heutige Steuerregime wirkt als Reichtumssteuer für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften ohne Kinder. Doppeltes Einkommen, keine Kinderabzüge.

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Was machen dann Geschiedene mit Kindern, ohne Obhut aber mit Unterhaltspflichten, die nach dem Ledigentarif besteuert werden? Einfaches Einkommen, viel Aufwand, höhere Steuern.

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Wie sieht es denn bei Konkubinatspaaren aus, die ein Testament gemacht haben? Zum Beispiel im Kanton Zürich?

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Dann ist der Partner eine Drittperson bezueglich Steuersatz, zb 30%. Bedeutet auch Pflichtteile gegenueber Kindern haben Vorrang

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Herzlichen Dank!

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Es ginge eher darum das Konzept der Ehe grundlegend zu hinterfragen. Eine schöne Zeremonie ist auch ohne Eheschein möglich und der oft angeführte Punkt der 'rechlichen Absicherung' lenkt nur davon ab, dass letztendlich jede/r für sich selbst verantwortlich ist und man sich unabhängig davon gegenseitig unterstützen kann. Daher begrüsse ich die 'Ehestrafe' grundsätzlich, da sie im Gegensatz zu eher traditionell geprägten Ländern wie Deutschland zumindest zum nachdenken anregt.

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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abgesehen davon, dass wir da nicht die gleiche Ansicht haben, setzt die Idee voraus, dass man die Wahl hätte, ob man heiraten will oder nicht.

Ich hatte dazumal diese Wahl nicht, wenn ich mit meiner Freundin zusammen leben wollte und die Arbeit, für die ich einen Arbeitsvertrag hatte antreten wollte, musste ich zuerst heiraten. Damals gab es die Bilateralen Verträge mit der EU noch nicht und mir wurde ein Arbeits- und Aufenthaltsrecht nur unter Vorlage eines Ehescheines erteilt mit dem Vermerk im Ausweis "B": "Zweck des Aufenthaltes: Verbleib bei der CH Ehefrau". Das ist schon damals in den frühen 90er Jahren ewiggestrig - wir haben effektiv erst das gemeinsame Zusammenleben nach einer Heirat "ausprobieren" dürfen. Hat geklappt, wir sind immer noch verheiratet.

Jetzt könnte man sagen: das ist fast 30 Jahre her. Leider ist das auch heute noch gängige Praxis! Ein Arbeitskollege ist mit einer Dame aus dem Kosovo verlobt. Dieser Dame wurde das Visum in die Schweiz verweigert, weil sie sich nach Ankunft in der Schweiz im Schengenraum absetzen könnte (das war in etwa die Begründung). Auch hier wieder: Der junge Mann muss auch heute noch im Jahre 2021 seine (langjährige) Freundin zuerst heiraten, bevor sie zusammenleben dürfen. Aufgrund ihrer Ausbildung hätte sie übrigens kein Problem, eine gute bezahlte Arbeit zu finden, aber sie darf ja noch nichteinmal einreisen.

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Lieber Rolf. Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrungen.

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