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Wer in diesem Text vergessen geht, sind die alleinstehenden Menschen ohne Kinder. Diese bezahlen heute schon einen höheren Steuertarif als verheiratete Paare. Zudem tragen sie die Kosten für ihr Alleinleben zu 100 Prozent, während berufstätige Paare sich viele Ausgaben teilen können.

Zweitens gehören zur Betrachtung der Steuerbelastung bei verheirateten Paaren wie auch bei Konkubinatspaaren die Sozialversicherungen und die Absicherungen im Todesfall zwingend dazu. Beim Tod des Mannes erhält die Ehepartnerin heute in AHV und BVG (Pensionskasse) eine Witwenrente, und zwar unabhängig davon, ob die Frau Kinder hat bzw. betreut (die Witwerrente muss nach dem neuen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs angepasst werden). Auch bei Konkubinatspaaren kann der Partner/die Partnerin von der Pensionskasse im Todesfall unter gewissen Voraussetzungen eine Rente erhalten. Singles, die während der Berufstätigkeit sterben, hinterlassen ihre Altersvorsorge hingegen zwangssolidarisch der AHV und ebenso einen grossen Teil ihres Alterskapitals der Pensionskasse.

Das ganze System ist zu komplex, um in diesem Beitrag in die Tiefe zu gehen und alle finanziellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Lebensform aufzulisten. Und: Irgendjemand wird beim Wechsel vom heutigen System zur Individualbesteuerung sicher einen Vor- oder Nachteil erfahren. Trotzdem bringt die Individualbesteuerung endlich eine Besteuerung des realen Einkommens der einzelnen Person, unabhängig von ihrem Zivilstand, der sich über die Lebensdauer ja mehrmals ändern kann.

Wichtig scheint mir, dass in der neuen Steuergesetzgebung der Faktor «Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Ausbildung» stärker gewichtet wird (mit Abzügen) – und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform. Und dass gleichzeitig in den Sozialversicherungen das Rentensystem an die heutige Zeit angepasst wird.

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Da gebe ich ihnen Recht. Wieso ich ab dem 18. Lebensjahr nur noch CHF 5 500 an Kinder Unterhalt pro Kind abziehen kann (BS), obwohl ich gesetzlich verpflichtet bin, mehr als das Doppelte zu überweisen, entzieht sich meinem Verständnis.

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Frau outet sich mal hier. Mit dem Risiko gebashed zu werden.

Ohne mir der Konsequenzen bewusst zu sein, habe ich doch recht spontan geheiratet vor drei Jahren.

Und dann festgestellt:

  • Ich bin nur noch Ehefrau von

  • Ich verliere meine Pers ID

  • Manchmal sind Briefe nur noch an meinen Mann adressiert

  • Durch die Addition beider Einkommen zahlen wir jährlich CHF 5000 mehr als vorher

  • Der Hauptteil geht zu meinen Lasten, da er mich mit seinem höheren Einkommen noch stärker in die Bundessteuer Progression anhebt

  • Arbeitsbiene Frau macht die ganze Admin alleine. Over the Glass Ceiling Mann gibt sich nicht mit profanen Admin Themen ab

  • und Tipp: Kommt nicht auf die Idee, die Steuern wieder als Paar aufzuteilen. Das ist ein Desaster!

Und dann kommt irgendwann das Thema AHV nur 1.5 anstatt 2. Ich kotz im Strahl.
Plus das PK Frauen Loch, weil man 2 Kinder grossgezogen hat.

Die Schweiz mag ja schon tolle Sozial-Systeme haben, aber sie sind so veraltet.

Ich erwäge nun die Scheidung. Eine einvernehmliche Scheidung kostet weniger als ein Jahr Mehrkosten.

Ihr mögt mich kritisieren, dass es mir nur um Geld geht. Nein! Es ist EMOTIONAL!
Die Ungleichbehandlung macht mich einfach sehr wütend.

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Demokratie-Fan
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Danke fürs Teilen. Ich kenne diesen Frust nur zu gut. Das Geld spielt nur eine Nebenrolle. Es geht ums Gesehenwerden! Ich habe als Geschiedene ein Haus ab Plan gekauft und wurde anschliessend von Banken, Zeitungen und Versicherungen angerufen, die mit dem Mann sprechen wollten, damit sie ihre Produkte und Abos verkaufen konnten. Und oft genug waren die Briefe mit „Herr S. B.“ angeschrieben…

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Was meinen sie mit "Pers ID" verlieren?

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Das ist die Steuernummer. So wie eine ahv Nummer. Es wird keine neue, gemeinsame eröffnet sondern als Frau wird man als Sub-Element in die des Mannes eingetopft.

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Interessierter Leser
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Vermutlich den Umstand, dass bei Ehepaaren die massgebende Person und Korrespondenzadresse gegenüber der Steuerbehörde der Ehemann ist.

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Wenn von den Nachteilen der Ehepaare in der AHV gesprochen wird, geht fast immer das „H“ vergessen. Ehepaare haben eine gratis Lebensversicherung, für die Konkubinatspaare teure Versicherungsprämien bezahlen müssten. Dieses „H“ führt dazu, dass mit der AHV insgesamt Geld von Konkubinatspaaren/Einzelpersonen zu Ehepaaren transferiert wird. Ehepaare sind also in der AHV mitnichten diskriminiert.

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Darauf hat das Bundesgericht in seinen Urteilen auch schon hingewiesen.
Es wäre gut wenn der dauerhafte Ausstieg aus dem Berufsleben von Wohlhabenden nicht mehr von der Allgemeinheit finanziert wird.
Überbrückung bis zur Einschulung pro Kind finde ich ok.

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Multifunktional
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Teilweise kann ich Ihren Ärger nachvollziehen. Dass bei einem verheirateten Paar automatisch der Mann als Hauptverdiener angenommen und zur Korrespondenzadresse der Behörden wird, ärgert mich auch. Wobei es diesbezüglich im Kanton Bern bereits Verbesserungen gibt.
Die weiteren Punkte, die Sie ansprechen, sind jedoch eher individuelle Probleme in Ihrer Beziehung. Da wären Sie persönlich aufgefordert, diese zu ändern. Was das Familienbudget betrifft haben wir z.B. immer jedes Jahr mit den aktuellen Löhnen ein Budget erstellt mit allen Ausgaben. Diese werden gerecht auf beide Partner verteilt, so dass beide zum Schluss einen ähnlich grossen Betrag zur freien Verfügung haben. Der für die „Betriebskosten der Familie“ notwendige Betrag wird per Dauerauftrag sif ein gemeinsames Konto einbezahlt. Davon werden dann alle Ausgaben für Essen, Strom, Steuern usw. beglichen.

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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Ja, das fängt schon bei dem Steuerformular an.
Person 1/Ehemann
Person 2/Ehefrau
und hat auch mich als Mann schon sehr jeher gestört.

Ich habe das umgekehrt mal provoziert, als wir uns als Ehepaar für eine Wohnung beworben haben. Da war im Formular nur die Frage nach dem Einkommen einer Person. Habe dann dort meines angegeben. Im Gespräch kam dann die Frage, ob die Wohnung nicht zu teuer sei und ich antwortete dann "nach dem Einkommen meiner Frau haben Sie ja nicht gefragt" - man war dann sehr peinlich berührt (meine Gesprächspartner der Verwaltung waren Frauen), hat sich das Formular angeschaut und dann bestätigt, dass man da wohl mal was ändern müsste.

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Sabin Bieri
Nachhaltigkeitswissenschaftlerin
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· editiert

Der Sachverhalt zeigt sehr schön, dass die isolierte Betrachtung über eine Ungleichheitsdimension nur Teile von sozialen Gefällen freilegt. In der feministischen Theorie spricht man daher schon seit den 1990er Jahren von einer Perspektive der Intersektionalität, ein Konzept, das Daniel Binswanger schon in anderen Beiträgen verwendet hat. In der feministischen Debatte wird schon lange darüber gestritten, inwiefern die Dimension der sozialen Klasse gerade durch Errungenschaften der Gleichstellung der Geschlechter aus dem Blick geraten ist. Dennoch ist die Wirkungsmacht des Steuerstaats, der seine Berechnungsgrundlage auf einem bestimmten Modell des sozialen Zusammenlebens abstellt, kaum zu überschätzen. Von Johann Gottlieb Fichte, einem deutschen Philosophen der Aufklärung, stammt die Feststellung, dass die Ehefrau bei der Besteuerung durch den Staat aufhöre, als Subjekt zu existieren. Und so geschah es ja auch: Das Ergebnis der bürgerlichen Revolutionen war die Individualisierung des Mannes und die Familiarisierung der Frau, wie Historikerin Brigitte Studer einst feststellte. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Tatsache, dass die Formen des Zusammenlebens künftig noch diverser sein werden, führt kein Weg an der Individualbesteuerung vorbei.
Vertikale Ungleichheit muss anders angegangen werden - wie bereits in den Kommentaren vermerkt. Unter anderem über verbesserte Löhne in der Kinderbetreuung. Denn sonst hat die Erweiterung der Betreuungsstrukturen keinen Effekt im Sinne von egalitäreren Modellen des Zusammenlebens, sondern führt hauptsächlich dazu, dass gut verdienende Frauen die Betreuungsarbeit an schlechter verdienende Frauen abtreten. - in diesem Sinne, merci, Daniel Binswanger, für die gute Darstellung der Zielkonflikte in diesem Thema. Und für nächstes Mal hoffe ich dann wieder auf etwas mehr Phantasie im Ausblick.

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Dem kann ich nur zustimmen.

Wenn meine Geschwister Kinder bekommen, möchte ich diese gerne min. alle 2 Wochen mal betreuen. Geldmässig wird dies keinen Sinn machen. Ich würde wahrscheinlich besser in meinem Job arbeiten und das Geld weitergeben, damit jemand anders für die Kinderbetreuung bezahlt wird.

Auch bzgl. Indivualbesteuerung bin ich eher dafür. Mein Wunsch ist es eher in einer WG-ähnlichen Gemeinschaft zu leben, wo man sich familienmässig gegenseitig unterstützt als unbedingt in einer 2er-Beziehung. Gerade auch weil nicht verstehe, wieso ich in recht naher Zukunft doppelt soviel verdienen werde wie eines meiner Geschwister...

P.S. Ein paar Absätze helfen längere Texte einfacher zu lesen :)

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Steuerzahlerin
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Ein Vorteil der Individualbesteuerung aus meiner Sicht: die Steuerbehörde muss beide Ehepartner anschreiben. Im Kanton Bern habe ich vor noch nicht allzulanger Zeit im Zuge der Umstellung von Quellensteuer auf Normalbesteuerung einen Brief erhalten, indem man mir mitteilte, dass meine bereits bezahlten Steuern dem Steuerkontos meines Mannes gutgeschrieben werden.
Auch die weiteren Briefe gehen immer an Herrn soundso.
Das nervte mich, umso mehr als zu dem Zeitpunkt
ich das Haupteinkommen hatte und die Steuererklärung ausfüllte.
Mit der Individualbesteuerung (hatte ich schon an einem früheren Wohnort, der Aufwand dort war viel weniger als in der Schweiz) muss die Steuerbehörde mich endlich direkt anschreiben \o/

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· editiert

Seltsame Argumentation und für mich nicht nachvollziehbar. Wieso zieht man in der heutigen Zeit die Systemgrenzen überhaupt noch bei der Paarbeziehung um „Ungerechtigkeiten“ festzustellen (Beispiel 200K/20K Einkommen vs 120K/120K)? Die Individualbesteuerung will ja gerade davon wegkommen. Die Homogamie wiederum ist nur dann „problematisch“, wenn wir eine starke Einkommensschere haben. Dort müssten wir ansetzen, aber sicher nicht mit dem alten Zopf Heiratsförderung.

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Eine bestehende Ungerechtigkeit beizubehalten, nur weil sie einer anderen allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung entgegenwirkt finde ich sinnfrei.

Vielmehr sollte man doch den verminderten finanzielle Ausgleich in der Gesellschaft bei vermehrter Homogamie durch Massnahmen wie Kapitalgewinnsteuern oder Erbschaftssteuern begegnen und die Einnahmen in Programme zur Förderung des sozialen Ausgleichs wie günstige Kinderbetreuung, erleichterten Zugang zu Stipendien, Krankenkassenprämienverbilligungen usw. stecken.

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Danke Herr E., sie fassen perfekt zusammen, was mich im Artikel irritiert. Alles sehr interessant, aber leider mit unzureichender Reichweite und mangelhafter Kausalität.

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Wäre es da nicht sinnvoller, die Berufs­tätigkeit von Frauen prioritär durch andere Massnahmen zu fördern, zum Beispiel durch ein günstiges, qualitativ hochstehendes und gut organisiertes Früh- und Fremdbetreuungs­angebot? Muss Gleichstellung wirklich auf Kosten von sozialem Ausgleich gehen?

Frauen sind bereit, ihren Körper und ihre Zeit zur Verfügung zu stellen, um Kinder auszutragen. Sie mögen persönliche Gründe dafür haben. Aber: was wäre mit unserer Gesellschaft, wenn immer mehr Frauen sagen würden, das geht für mich nicht auf? Es können ja nicht einfach Männer dazu verknurrt werden, diese Aufgabe zu übernehmen.
Ist es eine gesellschaftliche Frage, ob Kinder auf die Welt kommen, aufgezogen, erzogen, ausgebildet werden, oder ist es eine private, persönliche, die meist an den Frauen hängen bleibt?

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Abgesehen davon, dass die für die Gesellschaft unverzichtbare Familienarbeit in keinem BIP vorkommt. Es geht doch nicht darum, Familienarbeitende in die Erwerbsarbeit zu bringen, sondern Familienarbeit endlich als vollwertige Arbeit anzuerkennen, indem man dies in sämtlichen Systemen vollwertig honoriert. Vielleicht wären dann auch mehr Männer bereit, sich diese Anerkennung zu holen, wenn es sie denn gäbe.

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Es lommt ein bisschen auf die jeweilige "Blase" drauf an. Ich bin in der Schnittmenge von mehreren Kreisen, im einen ist man Aussenseiter, wenn man nur 2 Monate Elternzeit (als Mann) nimmt und mehr als 60% arbeitet, im anderen der Aussenseiter mit 80%-Pensum und externer Kinderbetreuung....

Aber in der Tendenz muss es dahin gehen - und geht es teilweise ja auch - dass Männer über Gruppendruck auch einfach mehr Care-Arbeit übernehmen: Kinderbetreuung, Kochen, Haushalt organisieren, etc...

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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Lieber Herr B., herzlichen Dank für beide Ihre Kommentare zu diesem Thema.
Warum eine Erwerbstätigkeit soviel mehr anerkannt wird als eine nicht bezahlte Tätigkeit, entzieht sich meinem Verständnis.

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Aber: was wäre mit unserer Gesellschaft, wenn immer mehr Frauen sagen würden, das geht für mich nicht auf?

Dann ginge es uns sehr bald wie Südkorea, deren Bevölkerung sich bis 2100 wohl um so 40% reduzieren wird. Im Zuge kollabieren dann ganze Berufszweige und die Altersvorsorge sowieso. Entsprechend grosse Probleme kommen auf "westliche"/industrialisierte Länder zu, auch uns. Insofern sehr wohl auch eine gesellschaftliche Frage.

Trotzdem darf es nicht sein, dass wir das Problem einfach nur den Frauen "aufbürden" oder rückschrittig werden, was deren Rechte und Möglichkeiten angeht. Die "Unvereinbarkeit" von Lebenszielen/-wünschen muss dringend weg. Wie? Weiss der Teufel, aber zumindest mal als Problem anerkennen würde helfen.

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Daniel Binswanger macht in seinen Überlegungen einen wesentlichen Fehler, der leider allzu verbreitet ist in der Schweizer Politik: Für den sozialen Ausgleich gibt es die Steuerprogression! Falls man Umverteilungen hat, die man bekämpfen will, muss das über eine Anpassung der Steuerprogression erfolgen!
Es ist unsinnig, an allen möglichen Stellen (z.B. bei Krankenkassenprämien) zusätzliche Ausgleiche einzubauen. Es ist wichtig, dass die Instrumente für ihren jeweiligen Zweck eingesetzt werden. Sprich: über Krankenkassenprämien werden die Gesundheitskosten finanziert, über die Steuerprogression wird Ausgleich geschaffen etc.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Liebe(r) Anonym, vielen Dank für diesen Beitrag. Sie haben schon recht: Man könnte die Steuerverluste der Individualbesteuerung über eine Erhöhung der Sätze oder der Progression wieder ausgleichen. Darüber wird auch diskutiert. Das Problem ist nur, dass es kaum möglich sein wird, eine solche Erhöhung durchzubringen.
Was die Krankenkassenprämien betrifft: Sofern man davon ausgeht, dass jede Bürgerin ein Anrecht auf medizinische Grundversorgung hat und dass dies eine staatliche Leistung ist, die solidarisch finanziert werden muss, funktioniert ihr Argument im Schweizer System nicht mehr - oder die Progression müsste ganz gewaltig sein. Tatsache ist einfach, dass die Krankenkassenprämien wahnwitzig degressiv sind und für niedere Einkommen eine unerträgliche Belastung darstellen. Man könnte dieses Problem vielleicht anstatt mit Subventionen mit negativen Steuersätzen und Gutschriften lösen, dann wäre ihr Grundprinzip gewahrt. Aber das käme dann ziemlich auf dasselbe heraus. Das Problem ist einfach, dass das Kopf-Steuerprinzip bei der Krankenversicherung dem Progressionsgedanken fundamental zuwiderläuft. Was sie schreiben, ist im Grundsatz richtig, aber dann müsste auch die Krankenkasse rein steuerlich finanziert werden. Herzlich, DB

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Demokratie-Fan
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Wenn ich richtig orientiert bin, finanziert Luxemburg die Krankenkassenleistungen über Lohnprozente…0.7%! Gemäss Aussage meines Verwandten wurde dieser Satz seit Jahren nicht mehr angepasst, und die Gesundheitsversorgung sei sehr gut. Jedenfalls wäre das viel gerechter als die Kopfprämie und wohl auch effizienter als unsere Umverteilungsbürokratie. Ob sich das auf die CH übertragen liesse, weiss ich nicht..

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"oder die Progression müsste ganz gewaltig sein"... bei dieser Aussage, lieber Herr Binswanger, erinnere ich mich an das Schwindelgefühl, mit welchem mich die Scrollgrafik Link zum Vermögen zurückgelassen hat... die Progression IST offensichtlich ganz gewaltig zu niedrig, und das nicht nur in den USA ...

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SoWi, Übersetzerin, Autorin, Bloggerin
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· editiert

Muss Gleichstellung wirklich auf Kosten von sozialem Ausgleich gehen?

Ich gebe die Frage zurück, Herr Binswanger: Muss sozialer Ausgleich einmal mehr auf Kosten der Frauen gehen?

Wäre es nicht gescheiter, mal das ganze System mit seinen huntertfachen nationalen und kantonalen Umverteilungsmechanismen unter die Lupe zu nehmen und als /ganzes/ zu revidieren, wenn man mehr Gerechtigkeit möchte, statt am alten System herumzuflicken?

P.S. Wie kann man dieses Thema behandeln und dabei wieder einmal den Themenkomplex der unbezahlten Care-Arbeit aussparen?! Denn dort liegt der dickste Hund begraben!

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Liebe Frau B., vielen Dank für Ihre Einwände. Sie haben natürlich recht: Nein der soziale Ausgleich soll nicht auf Kosten der Frauen gehen (wie etwa bei der AHV-Revision). Aber: Die Individualbesteuerung wäre eine Massnahme, die vor allem gut verdienenden Frauen zugute kommt. Das ist das Problem. Frauen mit niedrigem Einkommen hätten gar nichts davon - obwohl die Massnahme den Staat viel Geld kosten würde (in Form von Steuerverlusten). Insofern wäre es eben auch nur in einem bestimmten Sinn eine Massnahme zur Gleichstellung. Was Ihre Bemerkung zur Care-Arbeit betrifft: Da haben Sie natürlich recht, ich habe in dem Artikel über so vieles nicht gesprochen (auch nicht über die Altersvorsorge, die ja auch auf dem Tisch liegt und von der Mitte jetzt im selben Zug behandelt werden will). Care-Arbeit ist in der Tat das entscheidende Themenfeld. Es ist natürlich eine sehr komplizierte Diskussion, aber hier meinerseits folgende Bemerkungen. Man kann die Wichtigkeit von Care-Arbeit grundsätzlich auf zwei Arten anerkennen: Man kann sie bezahlen. Oder man kann die Lebensgemeinschaften, innerhalb derer sie geleistet wird tatsächlich als wirtschaftliche Einheiten verstehen und sehen, dass innerhalb dieser wirtschaftlichen Einheiten alle wirklich gleichgestellt sind. Ich denke, der erste Weg wird nicht beschritten werden, jedenfalls nicht in naher Zukunft, und er erscheint mir auch problematisch. Es soll nicht alles ökonomisiert werden. Um so wichtiger ist es, die zweite Lösung umzusetzen: Das heisst, Lebensgemeinschaften (ob Konkubinat mit Kindern oder Ehe) sollen auch wirklich als Wirtschaftsgemeinschaften behandelt werden. Bei Renten-Ansprüchen, Witwenschaft, im Krankheitsfall usw. Bleibt immer noch das massive Problem der Asymmetrie: Das Frauen viel mehr Care-Arbeit leisten als Männer. Hier sehe ich keine andere Lösung als die Modifikation der Rollen-Bilder. Es ist die ewige, sehr unbefriedigende Antwort, ein langwieriger, konfuser gesellschaftlicher Prozess. Aber ich kenne keine bessere. Herzlich, DB

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Schafft das jetzige System überhaupt sozialen Ausgleich?

Es ist nicht ok wenn die Sozialgemeinschaft wohlhabenden Müttern einen Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit per Absicherung durch Witwenrente subventioniert der ärmeren Müttern verwehrt wird.

Wie viel Prozent muss eine alleinerziehende Mutter arbeiten?
Bundesgerichtsurteil: Alleinerziehende Eltern sollen früher wieder arbeiten gehen. Ende September hat das Bundesgericht entschieden, dass hauptbetreuende Alleinerziehende neu eine 50% Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen, sobald das jüngste Kind obligatorisch eingeschult wird.05.10.2018
https://www.netzwerk-kinderbetreuun…ten-gehen/

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Sie schreiben: "... die Berufs­tätigkeit von Frauen ... zu fördern...". Weshalb muss eigentlich Gleichstellung immer dadurch erreicht werden, dass auch noch die Frauen sich möglichst viel gegen Lohn verdingen? Wäre nicht viel eher anzustreben, dass die Partner/-innen mit möglichst ähnlichen Pensen Teilzeit arbeiten, statt dass beide sich halb tot malochen?

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr Haldimann, da haben Sie natürlich recht. Eigentlich müssten wir in einer Gesellschaft leben mit 50/50 Pensen. So wie unsere Grossväter und Grossmütter (und zu einem guten Teil auch unsere Väter und Mütter) in einer Welt lebten mit 100/0 Pensen. Aber in dieser Welt leben wir nicht. Das typische Schweizer Modell heute ist ja 100/40 oder auch 80/60. Das heisst, wir arbeiten pro Paar heute deutlich mehr - und ja, wir arbeiten mehr als gut ist. Deshalb ja: Das wäre anzustreben. Aber bis wir soweit sind muss in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft noch enorm viel passieren. Herzlich, DB

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Ja, bis (ungefähr) 50/50 für alle möglich und üblich wird, wird es noch dauern. Umso fraglicher ist doch, ob wir jetzt wirklich alles tun sollten, um ein 100/100-Modell in jeder Hinsicht maximal zu fördern. Wie viele Menschen wünschen sich ein solches Leben?
Heute sind es ja nicht zuletzt "assortierte" Paare mit beiderseits geringem Lohn, die 100/100 machen, auch mit Kindern, weil sie sich ein tieferes Pensum nicht leisten könnten. Da "stimmen" dann die viel diskutierten Arbeitsanreize offenbar. Dabei wünschen sich womöglich etliche dieser Tieflohn-Doppelverdienenden nicht mehr oder günstigere Fremdbetreuung (ganz zu schweigen von Steuerveränderungen, von denen sie eh wenig haben), sondern die Möglichkeit, sich selber mehr Zeit zu nehmen für die Kinderbetreuung und für das Leben überhaupt. Wie könnte man diesen Menschen am besten helfen, ihr Lohnarbeits-Pensum zu reduzieren?

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Störend bei den berechtigten Überlegungen ist einmal mehr, dass zu stark nur auf monetarisierte Arbeit fokussiert wird, also bezahlte Erwerbsarbeit. Einen Kinderabzug kann man nur machen, wenn man zuerst woanders Geld verdient hat. Was ist, wenn jemand sich ausschliesslich "sinnstiftenden Tätigkeiten" und der Care-Arbeit zuwenden will? Arbeiten, auf welche die Gesellschaft übrigens nicht verzichten kann.

Im Artikel steht ausserdem zwischen den Zeilen: Die Steuererklärung wird in Zukunft noch komplizierter. Das sollten wir doch unbedingt vermeiden!

Mit einer personenbezogenen Steuergutschrift, unabhängig von Einkommen, Zivilstand, Homogamie und anderen Faktoren, könnte viel ausgeglichen werden. Die negativen Auswirkungen der Individualbesteuerung könnten weitgehend abgefangen werden. Nichtbezahlte Arbeit würde deutlich aufgewertet. Finanziert durch eine etwas höhere Steuerprogression würde es für weiteren sozialen Ausgleich sorgen. Und das alles mit sehr wenig Bürokratie, aber mit viel Entscheidungsfreiheit für die zeitgemässe individuelle Lebensgestaltung.

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Man könnte hier auch mal das bedingungslose Grundeinkommen ansprechen

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Interessierter Leser
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Ich sehe aus Gleichbehandlungsgründen auch eher im BGE die Lösung, als dass ehrenamtliche, sinnstiftende oder familienbezogene Nicht-Lohnarbeit in jedem Fall monetarisiert wird.

Nicht, weil ich es generell für falsch halte, aber weil ich mir die Bewertung des Sinns oder der Leistung für die Gesellschaft als schwierig vorstelle. Beispiele:

  • Nicht alle, welche die im Grundsatz wichtige Care- und Familienarbeit unbezahlt leisten, machen das auch unbedingt „gut“ (egal ob Eltern in der Kindererziehung oder Kinder in der Elternpflege)

  • Nicht alle verstehen unter sinnstiftend dasselbe.

Der Vorteil von der Erwerbsarbeit ist, dass der Markt (die Gesellschaft, die Kunden, die Firmen, die Arbeitskollegen etc.) stetig eine Leistungsbewertung und Qualitätskontrolle vornimmt.

Ich gebe zu, nicht immer oder automatisch richtig und fair, aber wie soll es denn erst bei der Care-und Familienarbeit oder noch komplexer bei sinnstiftender Arbeit sein (wer definiert überhaupt den Sinn)?

Daher wäre ein BGE womöglich die gerechteste Variante.

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Interessierte Durchschnittsbürgerin
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Komplexes Thema schön erklärt. Viele Probleme bekämen spannende Lösungsansätze wenn hinterfragt würde, warum es so grosse Einkommensunterschiede überhaupt geben darf. Das Mitwirken der Menschen in einer Gesellschaft an Zahlen ergo Geld zu koppeln und entsprechend zu werten ist doch Ursache so vieler Übel… (Sylvia Plath hats auch gespürt).

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Finde ich auch sehr schade, dass das Grundproblem ignoriert wird.

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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· editiert

Es fällt mir auf, dass häufig nur Erwerbstätigkeit als "Arbeit" bezeichnet wird. Von einem Menschen "der in einer Gesellschaft mitwirkt" ohne Geld zu verdienen, wird oft gesagt, er oder sie arbeite nicht.
Das manifestiert sich z.B. in diesem Satz "-und setzt deshalb für die Zweitverdienerinnen einen Anreiz nur wenig oder gar nicht zu arbeiten."

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Der Strukturwandel in der Wirtschaft, zB. handwerkliche Produktion zu digitalisierter, von Produktion zu Dienstleistung, etc.. führte seit den 70ern kurzfrisitig unweigerlich immer wieder zu Konflikten, Spannungen, Arbeitslosigkeit. Hätten deswegen kein Strukturwandel geschehen dürfen, obschon Bedarf, Produktion, Konsum und Arbeitsbedingungen nicht mehr der Gesellschaft entsprachen?
Wollen Sie wirklich lieber das patriarchale System beibehalten?? Homogamie ist auch ein grosser Qualitätsgewinn in Beziehungen. Sonst wäre das moderne Paarbildungsverhalten anders. Sie wird nicht wegen den finanziellen und ökonomischen Vorteilen angestrebt.

Es gibt immer Instrumente zur Abfederung eines neuen Problems, wenn gut genug gesucht wird. Z.B. eine noch schärfere Progression ab 100 000.- Einkommen. Einkommensabhängige Betreuungstarife, die aber nicht soweit gehen, dass Arbeitsanreize abgewürgt werden. Befreiung von diesen Tarifen für wenig Verdienende. Erbschaftssteuern sowieso. Denn dort liegen die happigen ökonomischen Ungleichheiten und dort häufen sie sich schon fast exponentiell an.
Ich denke, dass es für moderne, gut verdienende und gebildete, homogam wählende, aber gleichstellungsorientiert denkende Paare kein grosses Poblem ist, ihren Anteil an der gesellschaftlichen Gleichheit zu leisten. Gerade gut gebildete Frauen betrachten im Durchschnitt immer noch mehr die soziale Gerechtigkeit als eine zwingende Komponente in einer stabilen Demokratie. Da sie sich statistisch relevant immer noch (und vielleicht auch in Zukunft) stärker damit befassen, einmal Kinder zu gebären, ist die Beschäftigung mit "Sozialem" stets wichtig. Bisher führt das in der Schweiz (noch) zu starker Teilzeit-Berufstätigkeit. Wenn dereinst die Vollzeit-Pensen auf weniger Stunden pro Woche sinken werden, ist die heutige Teilpensenleistung aber in Relation dann automatisch höher. Ist alles relativ.
Irgendwo trifft sich das Ganze dann in der Mitte. Der Trend, den Beruf nicht mehr in der obersten Priorität des Lebens zu sehen, ist ja gerade in der jungen Mittelschicht am Zunehmen. Natürlich ist es auch ein Wohlstandsphänomen, wählen zu können, doch die Werte scheinen sich dauerhaft zu verschieben, auch bei jungen Männern. Das kann dann auch bedeuten, dass weniger Gehalt auf Dauer in Kauf genommen wird und dafür mehr "sinnstiftenden Tätigkeiten" gefrönt wird - darunter durchaus auch Care-Arbeit - oder Einsatz für eine gerechtere Welt.
Also, bitte langfristig denken, danke!

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Demokratie-Fan
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Bin nicht sicher, ob gerade die gut ausgebildeten Frauen ans Gebären denken. Hab mal gelesen, dass 40% der Akademikerinnen keine Kinder haben. Leider finde ich die Quelle nicht mehr. Und warum sollen sich vor allem Frauen mit „dem Sozialen“ befassen (wollen)?

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Ja, und trotzdem werden diese noch stärker auf soziale Rollen sozialisiert und nehmen Soziales stärker wahr - als aktuelle statistische Durchschnittswerte in der Population, nicht Einzelwerte. Deshalb das "noch", weil nicht klar ist, ob das so bleibt.

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Beim Strukturwandel und der Arbeitslosigkeit muss ich Ihnen widersprechen. Bisher hat der Strukturwandel immer zu mehr als weniger Arbeitsplätzen geführt. Geändert haben sich nur die notwendigen Qualifikationen.

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Das will ich ja andeuten: Dass es immer Lösungen gibt aus den neuen Gegebenheiten.

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Eine Frage (da ich von der Thematik kaum Ahnung habe): Wäre es nicht eine Möglichkeit, das Gesamteinkommen eines Haushalts durch die Anzahl der Köpfe - also auch Kinder - zu teilen und dieses Durchschnittseinkommen dann jeweils zu besteuern? Das würde Alleinerziehende und kinderreiche Familien begünstigen und damit die unbezahlten "Mehrbelastungen" durch Kinder teilweise entschädigen. Das bringt natürlich erst ab einem gewissen Mindesteinkommen etwas, weil Steuerersparnis nur etwas nützt, wenn man überhaupt (hohe) Steuern zahlen muss. Wahrscheinlich müsste zum Ausgleich die Progression erhöht werden, was aber auch mehr sozialen Ausgleich schaffen könnte.
Der Vorteil wäre auch, dass es egal wäre, wie die Einkommensanteile anfallen ( ausgeglichen vs. extrem ungleich), vorausgesetzt, das Haushaltseinkommen landet in einem Topf.

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Fällt eigentlich nicht auf, dass auch bei diesem Thema wieder der Staat scheinbar weniger einehmen soll?

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr S., ja natürlich, das ist das Grundproblem. Die Reformvorschläge - ganz unabhängig davon, ob man sie steuersystematisch richtig findet oder nicht - führen zu Steuerausfällen. Die Mitte-Vorlage dürfte geschätzte 1,5 Milliarden Franken kosten. Herzlich, DB

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Und wie wäre es, wenn die Ehepaare im Moment der Heirat ihr Steuermodell wählen müssten und dieses für die Dauer der Ehe gültig bliebe ?

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Das hätte den Nachteil, dass man grossen Veränderungen im Leben (wie ein Kind zu bekommen, sich selbstständig zu machen, den Job zu wechseln etc.) nicht so offen begegnen könnte, weil man vielleicht dann genau das „falsche“ Modell gewählt hat.

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Ein sehr gelungener Artikel, wenn das Ziel ist, aufzuzeigen, dass das Thema vertrackt und komplex ist. Es gibt wohl keine einfache Lösung, die nur positive Folgen für die Gesellschaft als Ganzes hat.
Ein schwacher Artikel, wenn das Ziel ist, aus einer Fülle von Wirkungsmechanismen, Entwicklungen und gesellschaftlichen Erwartungen den Lesenden eine Handlungsempfehlung oder eine klare Haltung nahe zu legen.
Journalismus soll meiner Meinung nach Beides leisten: einerseits Informieren -dann darf es ruhig mal klar werden, dass die Welt nicht flach, fad und einfach ist-und anderseits Orientieren -dann sucht die lesende Person eine vom Vertrauen im Medium gestützte Richtungsweisung. Zusätzlich sucht das Ego oft auch eine Bestätigung, dass die eigene Überzeugung zu einem Thema wohl richtig ist, und dann 'stört' ein komplexer Sachverhalt, in dem sich manche eigene Überzeugungen widersprechen. Danke fürs etwas beunruhigende Gefühl, die eigene Überzeugungen überdenken zu müssen!

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· editiert

Noch problematischer ist jedoch eine andere Verzerrung: Besonders vorteilhaft wäre die Individual­besteuerung für Paare, bei denen beide hohe Löhne verdienen, das heisst für die gut ausgebildete obere Mittel­schicht.

Ich verstehe nicht, wie die Individualbesteuerung dieses Problem verschärft. Paare in solchen Situationen heiraten heutzutage doch einfach nicht und profitieren dadurch schon von der Individualbesteuerung. Da bräuchte es wohl eine fiskalische Zwangsheirat, oder wieder das Konkubinatsverbot 🤷

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Wenn die in Bern nicht wollen gibt es keine Lösung. Das finde ich als betroffener tragisch. Da zahlen wir 35 Jahre zu viel Steuern weil wir heiraten mussten von Staates wegen ( Konkubinatsverbot) dann am Schluss gibt es zum Dank weniger Rente. Ein absurder Zustand. Grotesk wird es erst wenn mir bei der letzten Abstimmung ein Konkubinätler sagt dass er nein stimme weil er sonst mehr Steuern zahlen muss

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Mein Beitrag kommt vielleicht spät, aber ich möchte einen spanischen Aspekt beitragen.
In Spanien macht jeder Ehepartner seine eigene Steuererklärung (ich rede hier nur von angestellten, nicht selbstständigen Arbeiterinnen), am Ende kommt die Frage, ob man die Steuererklärung gemeinsam oder getrennt abgeben will. Für das Steuerjahr 2021 bekamen wir in der getrennten Erklärung je 600 und 200 Euros zurückbezahlt. In der gemeinsamen Erklärung hätten wir 3500 Euros MEHR bezahlen müssen. Die staatliche Steuerwebsite hat dann diskret darauf hingewiesen, dass es zu unserem Vorteil sei, die Steuererklärung GETRENNT abzugeben. (Wie nett!)
Ich bin mir bewusst, dass das nur einen kleinen Aspekt der Diskussion betrifft, aber es könnte doch interessieren.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr S., vielen Dank für diesen Beitrag. Das spanische Modell scheint zu sein, was die Mitte als Umsetzung zu ihrer Initiative vorschlägt - nur dass man in der Schweiz nicht mehr wählen müsste, welche Besteuerung man will, und deshalb auch nicht auf die günstigere Variante hingewiesen würde - sondern automatisch die günstigere Veranlagung in Anschlag gebracht würde. Herzlich, DB

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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Was mir beim Lesen des Artikels in die Augen gesprungen ist (ich habe die Kommentare hier noch nicht gelesen):

umso mehr, als die Präferenz für die Ehe den Verhältnissen in diesem Land ganz einfach nicht mehr entspricht. 2021 entstammten in der Schweiz über ein Viertel der geborenen Kinder einer nicht-ehelichen Beziehung. Das Konkubinat ist zu einem völlig normalen, weitverbreiteten Modell des Zusammen­lebens geworden – auch für Haushalte mit Kindern.

Ich kenne einige Paare, die trotz Kindern genau wegen der Heiratsstrafe nicht geheiratet haben - die haben sich das vorher genau ausgerechnet und das Geld hat dann über die anderen rechtlichen Vorteile gewonnen. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass ein guter Teil dieses genannten "Viertels" auf die Heiratsstrafe zurückzuführen ist und nicht unbedingt darauf, dass das mittlerweile völlig normal ist.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr Wilhelm, vielen Dank für diesen Beitrag. Das scheint mir in der Tat ein valider Einwand zu sein. Die gesellschaftliche Akzeptanz (und Verbreitetheit) des Konkubinats mag tatsächlich durch die Heiratsstrafe gefördert worden sein. Ich will gar nicht bestreiten, dass Sie in Ihrem Freundeskreis diese Beobachtung machen, muss aber hinzufügen, dass es mir anders geht. Es werden ja weiterhin zahlreiche Ehen geschlossen - von Paaren, für welche dieser Akt eben wichtig bleibt. Und es gibt sehr viele Lebenspartnerschaften ohne Ehe, wo ich häufig den Eindruck habe, da wurde nicht gerechnet, sondern es gibt grundsätzliche Widerstände gegen die Institution der Ehe. Aber wie dem auch sei: Was ich der Mitte vorwerfe, ist ja nicht, dass sie die "Bestrafung" der Eheschliessung abschaffen will, sondern dass sie im Gegenteil ganz bewusst eine Belohnung herbeiführt. Was ihr Argument betrifft, dass ohne Heiratsstrafe, der Anteil ausserehelich geborener Kinder tiefer wäre, gibt es auch in anderer Hinsicht ein Gegenargument. Nehmen Sie Frankreich: Hier existiert schon lange das Ehegatten-Splitting, also ein starkes Dispositiv gegen die "Heiratsstrafe". Dennoch wurden im Jahr 2021 62 Prozent der Neugeborenen "hors mariage" geboren. Herzlich, DB

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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· editiert

Die Einwände gegen die Pläne der "Mitte" haben wir gemeinsam. Vermutlich auch die ursprünglichen Pläne, die Ehe explizit zwischen Mann und Frau in der Verfassung zu verankern. Danke für den statistischen Einblick, wobei ich mich frage, ob Frankreich insbesondere hier kulturell anders funktioniert. Natürlich bleibt es für viele Paare aus diversen Gründen (und sei es neben dem religiösen oder gesellschaftlichem Status auch die Rechtssicherheit) wichtig, diesen Schritt zu gehen. Ich wurde vor 30 Jahren vom Staat quasi gezwungen, weil ich als Ausländer dazumal nicht mit meiner schweizerischen Freundin hätte zusammenleben dürfen.

Ich persönlich fände es gut, wenn der Staat bzgl. Steuern den Zivilstand ignorieren würde und dann eingreift, wenn es finanziell Unterstützung braucht sowie Kinder sanft fördert. Vielleicht nur dort, wo dies finanziell wichtig ist, beispielsweise bei geringer Verdienenden und nicht einfach wie heute pauschal mit der Giesskanne - siehe pauschaler Kinderabzug. Vielleicht im Stil der Krankenkassenprämienverbilligung.

EDIT: Kinder sanft fördert ohne Berücksichtigung des Zivilstandes!

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Lieber Herr Binswanger

Im Artikel stellen Sie eine steuerliche Begünstigung der Ehe als anachronistisch dar, weil sie immer seltener eingegangen wird. Wenn aber der Staat ein Interesse daran hat, dass die Ehe praktiziert wird, dann ist es gerade dieser Trend, der eine Begünstigung sinnvoll macht. Der Artikel zeigt auf die religiöse Motivation einer solchen Förderung. Aber gibt es nicht auch sozialpolitische Überlegungen warum der Staat rechtlich bindende Solidargemeinschaften fördern sollte? Dann wäre es sinnvoller die Ehe zu modernisieren und sie etwa auch für Gemeinschaften von mehr als zwei Personen zu öffnen, statt mit der Gleichstellung von Konkubinats- und Ehepartner die rechtliche Institution gesellschaftlich bedeutungslos zu machen.

Ein Artikel zu Ehe 2.0 von Ihnen, würde mich sehr freuen!

Herzliche Grüsse

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· editiert

Das ist natürlich genau so.
Doppelverdiener brauchen eine Absicherung eines Berufsaussteigers nicht.

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Die Vermeidung der Heiratsstrafe ist einfach: nicht heiraten. War vor 60 Jahren wegen Konkubinatsverbot noch nicht möglich. Heute schon. So fortschrittlich ist die Schweiz unterdessen. Ausser die Frau wäre Ausländerin. Dann gilt das Konkubinatsverbot in gewissen Fällen immer noch.

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SoWi, Übersetzerin, Autorin, Bloggerin
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Sobald Kinder im Spiel sind, ist Heiraten wegen der sonst fehlenden sozialen Absicherung des mehrheitlich betreuenden Elternteils dann wieder die rationalste Entscheidung.
Altersarmut lässt grüssen, und wehe der/die Partner/in stirbt, bevor die Kinder aus dem Haus sind: dann steht man ohne Wittwen-/Wittwerrente da.

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Deswegen gibt es Lebensversicherungen.

"wehe der/die Partner/in stirbt, bevor die Kinder aus dem Haus sind: dann steht man ohne Wittwen-/Wittwerrente da."

Wegen unseren Kindern und diesem Fall haben meine Partnerin und ich uns über Lebensversicherungen gegenseitig begünstigt, damit die Witwe(r/n)-Rente reicht obwohl wir nicht verheiratet sind. Von der Pensionskasse gibt es etwas plus für knapp 600.- pro Jahr würde in meinem Todesfall meine Partnerin 180kCHF kriegen, um die Ausbildung und Unterhalt der Kinder fertig zu finanzieren.
Die 600.- sind für uns jetzt verkraftbar, für weniger gut verdienende aber u.U. nicht. Und genau dort fängt die Ungerechtigkeit dann an.

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Nein man muss an der Wurzel ( System) was ändern nicht beim Heiraten. Das heisst ganz einfach eine Individual Besteuerung. Aber kch habe keine Hoffnung das ich das noch erlebe

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Das Problem bei der “Heiratsstrafe” ist dass ihre Gegner die Kosten der Witwenrenten ausblenden. Tatsächlich besteht ein Heiratsbonus.
https://www.infosperber.ch/gesellsc…schwindel/

Generell ist die Hinterbliebenen Versorgung rechtlich überarbeitungs bedürftig:
Zürich, 12. Oktober 2022
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Witwers gutgeheissen: Die Schweiz vollzieht eine unzulässige Ungleichbehandlung zwischen verwitweten Frauen und Männern.
https://verein-aurora.ch/medienmitt…es_vereins

Es ist immer eine gute Idee arme Leute mit Kindern zu unterstützen, vor allem Alleinerziehende fahren heute nicht so gut.
Den Berufsausstieg gut verheirateter Damen zu fördern liegt dagegen weniger im öffentlichen Interesse.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Liebe Frau P., vielen Dank für diesen Hinweis. Wenn man die Gesamtrechnung anschaut, relativiert sich die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten in der Tat. Die Witwenrente ist da, was die AHV betrifft, sicherlich die massivste Bevorzugung von Verheirateten. Bei der beruflichen Vorsorge ist es ja inzwischen (häufig) möglich auch Konkubinatspartnerinnen als anspruchsberechtigt einzutragen. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Ehepartner sind im Scheidungsfall unterhaltsberechtigt, Konkubinatspartner nicht. Allerdings wird der Unterhaltsanspruch nun ja stark relativiert, dieser Unterschied dürfte weniger relevant werden. Die Rechtsentwicklung dürfte so sein, dass Ehepartnerschaft und Konkubinatspartnerschaft sich immer stärker angleichen. Aber sie haben recht: Noch haben Ehepartner auch durchaus wichtige Vorteile. Und einer der wichtigsten ist wohl die Witwen-Rente. Herzlich, DB

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Das Problem an der Witwenargumentation: Sie greift erst nach dem Tod des Ehemannes...

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Spannend, das Thema Individualbesteuerung vs. homogame Paare, resp. der Konflikt Gleichstellungs- vs. Sozialpolitik. Und nach dem Lesen aller Beiträge hier einmal mehr: Alles so komplex. Danke für die Denkanstösse.

Mich beschäftigt zudem, dass der Staat sich v.a. über Steuern aus Arbeit finanziert - und auch die Altersvorsorge via die 2. Säule sich aus Arbeit speist.

Und, was ich nicht zu erwähnen vergessen wollte: Toll das Angebot, die Beiträge vorgelesen zu bekommen! Sie lassen sich so gut mit Kochen (oder Putzen oder anderer rel. geistloser Carearbeit 😉) vereinbaren...

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Mathematiker
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Bitte nicht vergessen: nicht nur Lohn-Erwerbs-Arbeit ist Arbeit!!

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Die ultralibertäre und äusserst kurzlebige Truss-Regierung in UK gebar verschiedene Ansätze, um die Reichen besser zu stellen und auf dem Rücken der Benachteiligten zu sparen, siehe den Guardian-Artikel zu Slash and Burn policies (zum jetzigen Zeitpunkt offen, was davon unter Rishi Sunak beibehalten wird).

https://www.theguardian.com/politic…-for-truss

Interessanterweise gehört die Aufhebung der Individualbesteuerung erwerbstätiger Ehepaare (die derzeit noch eine Selbstverständlichkeit ist in UK) auch dazu:
«Other ideas include remote learning so parents can pick the best teachers, amending the Equalities Act so white working-class boys are better protected, and restoring the link between tax and household income so a married woman’s income could be seen as part of her husband’s."

Vielleicht erhofft man sich davon mehr «Frauen am Herd» und weniger Staatsausgaben für Kitas, Tagesschulen etc. ?

Die Individualbesteuerung, wie sie die Initiative der FDP-Frauen vorsieht, kann durchaus (zusammen mit Kitas und Tagesschulen) dazu führen, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit erweitern, ihre Altersvorsorge verbessern, mehr Steuern bezahlen und dass so die Steuermindereinnahmen wegen tieferer Progression mindestens egalisiert wird.

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Wen D. Binswanger auch noch vergessen hat: die AHV-Generation. Ehepaare in diesem Alter sind grundsätzlich doppelt bestraft, mit der reduzierten AHV (3/3 statt 4/3 wie bei den Konkubinatspaaren) und mit der Steuerprogression durch das Zusammenrechnen der beiden Pensionen. Die von D. B. geschilderten Nachteile der Individualbesteuerung dürften in diesem doch recht grossen Bevölkerungsteil bedeutend weniger anzutreffen sein.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr W., vielen Dank für diesen Hinweis. Da haben Sie recht: Die AHV, welche die Mitte ja in einer Parallel-Initiative auch noch ehefreundlicher reformieren will, habe ich ausgeklammert. Es trifft natürlich zu, dass Ehepaare im Rentenalter doppelt bestraft werden. Allerdings wäre meine Vermutung, dass die Individualbesteuerung für Rentner einen noch stärkeren Umverteilungseffekt nach oben hat. Profitieren von dieser Steuer, tun ja nur die guten Einkommen. AHV-Bezügerinnen sind zwar unabhängig von ihrem Einkommen durch die Ehe schlechter gestellt, aber bei hohen Einkommen fällt die AHV anteilsmässig viel weniger ins Gewicht, das heisst diese Ehe-Benachteiligung ist für die obere Mittelschicht viel weniger gravierend als für Paare am unteren Ende der Verteilung. Deshalb würde die Individualbesteuerung von gut gestellten Rentner-Paaren, diese gegenüber einkommensschwachen noch mehr bevorzugen. Gegenüber gut gestellten noch aktiven Paaren, hätten sie allerdings immer noch den Malus der Ehe-Rente. In der Hinsicht haben Sie recht. Herzlich, DB

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Lieber Herr Binswanger
Besten Dank!
Für hohe Renten könnte Ihre Vermutung zutreffen. Nur: In der jetzigen AHV-Generation sind zweimal hohe Renten wahrscheinlich dünn gesät. Und die Progression greift schon ziemlich weit unten ein; bereits eine kleine und eine mittlere Pension ergeben zusammen eine deutliche Steuererhöhung. (Ganz abgesehen davon: Eine „Benachteiligung“ bleibt eine, ob klein oder gross. Und der Terminus „Homogamie“ ist eine voll missratene Wortschöpfung - aber sicher nicht von Ihnen ;-))
Herzliche Grüsse! T. W.

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Rolf Wilhelm
Doppelbürger ;-)
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was in der Rentenbenachteiligung von Ehepartnern gerne vergessen geht: Für die 2.Säule kann ich den Partner definieren, der als Hinterbliebener Bezüge erhält. Bei der Rente geht dies nicht - da gibt es dann die Wittwen/Wittwer-Rente. Stirbt der eine Partner, geht ab da an der hinterbliebene Partner leer aus.

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Demokratie-Fan
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Man müsste vielleicht auch mal von Grund auf diskutieren, was der Staat beabsichtigt, wenn er die Ehe fördert (oder darauf verzichtet). Es geht ja nicht nur „gerechte Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“, sondern auch darum, dass 2 Menschen sich gegenseitig unterstützen und damit den Staat entlasten. Jedenfalls hat uns das der (deutsche) Notar gesagt, als wir nach einer binationalen Heirat in einem Ehevertrag viele gegenseitige Ansprüche wegbedingen wollten. Er meinte, das sei nicht die eigentliche Idee.

Ich hab dieses Argument dann verwendet, als die Grenze zwischen D und CH wegen Corona geschlossen war. War daran, das Haus in der CH zu räumen, und brauchte dazu die Hilfe meines deutschen Mannes (sie habens nach Vorweisen des Ehescheins bis auf 1x akzeptiert und ihn einreisen lassen).

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Seit bald vierzig Jahren werden die Ehepaare ungerecht besteuert. Vielleicht tut sich jetzt wirklich etwas. Aber da stehen sie schon wieder auf den Schlauch

Da studiert man daran herum, dass es Studien gebe, wonach die Heimchen am Herde seltener werden bzw. keine Heimchen mehr sind und - ganz grosses Problem - ungefäht so viel verdienen, wie ihre Männer, die Progression somit ausgeglichener wird. Und so platzt eine Nebelgranate nach der anderen, bis alles so kompliziert und unübersichtlich scheint, dass die Stimmenden nicht mehr weiterwissen. Der Witz dabei: Ehepaare können sich auch gerichtlich trennen lassen und werden von da an individuell besteuert, auch wenn sie weiter zusammen wohnen - und bekommen auch mehr AHV. Wenn aber die Individualbesteuerung "hinten" herum so simpel erreicht werden kann, werden all die griffelspitzerischen Problemsuchen obsolet.

Worin liegt das Problem? Man übersieht, dass die Individualbesteuerung und die Ehepaarbesteuerung sich ausschliessen. Die Individualbesteuerung ist die Besteuerung des Individuums und fertig. Beide Individuen werden besteuert, wobei es nicht mehr darauf ankommt, unter welchem Regime sie miteinander schlafen (oder nicht). Das ist unerheblich. Es kommt schlicht ebenso wenig darauf an, wie ob das Ehepaar das SUV gekauft hat oder - wie 50% der Leute - leasen, ob sie sparen oder Schulden machen. Darum ist es sinnlos, die Individualbesteuerung mit anderen Steuerregimes zu vergleichen - schon gar nicht mit dem jetzigen Regime, das gemäss Bundesgericht unrechtmässig ist.

Und ja, die Individualbesteuerung kostet etwas, nämlich so viel, wie den braven 08:15-Ehepaaren zu viel abgeknöpft wird. Und das sind nicht die Leute, die sich ein Steuerwohnsitzlein in Wollerau mieten und sowieso kaum etwas bezahlen. Sondern es sind Frau Krethi und Herr Plethi und eben das Ehepaar Mustermann. Endlich wissen wir, wozu man die zusätzlichen Unternehmenssteuern verwenden kann, welche leider, leider erhoben werden müssen.

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Auffällig ist, dass im Artikel - und auch in diversen Kommentaren - immer wieder Einkommens- bzw. Lohnunterschiede als Verhinderer einer Lösung bezeichnet werden, die sowohl gendergerecht als auch sozialverträglich ist (ich bevorzuge hier Lohnunterschiede, da sie allein der wesentlich versteuerte Teil des Einkommens sind). Mich wundert dabei, dass diese Unterschiede als 'gottgegeben' und die Bemühungen die dadurch verursachten Probleme abzuschwächen dann schon fast als die eigentlichen Problemquellen dargestellt werden. Weshalb kann sich niemand vorstellen die Wurzel des Übels anzugehen und bei den Lohnunterschieden anzusetzen?

Meines Wissens hat nur Peter Singer dieses Problemfeld adäquat und in der nötigen Tiefe analysiert und zu Ende gedacht. Sein Fazit: Es gibt keine ethisch haltbare Begründung für Lohnunterschiede.

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Weil hier auch schon viel von Care-Arbeit die Rede war, hier mal ein spannendes Streitgespräch dazu, das mir ganz neue Blickwinkel eröffnet hat. (Man muss allerdings dazu sagen, dass die Situation in Deutschland deutlich anders ist, weil eben die Kinderbetreuung stark subventioniert und somit in der Regel 1:1 mit dem Kindergeld, das man vom Staat erhält, bezahlt werden kann): https://www.emotion.de/leben-arbeit…a-funk-und

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Individualbesteuerung ja, wenn die Arbeitgeber des Ehepaares je die Hälfte des Lohnes an die Partnerinnen auszahlen mit AHV und Pensionskassenbeiträgen.

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