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Drei (nicht ganz neue) Erkenntnisse ergeben sich aus diesem Artikel:

  1. Der Rechtsextremismus in unserem Land wird systematisch bagatellisiert.

  2. In unserem Rechtssystem wird mit sehr ungleichen Ellen gemessen.

  3. Der Filz ist überall.

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Sie schreiben: "In unserem Rechtssystem wird mit sehr ungleichen Ellen gemessen."
Das nennt man Klassenjustiz und der Begriff passt hier haargenau!

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Ich war an diesem Frauenstreik. Da war ein jüngerer Mann, er lief am Rand, rückwärts und filmte mit seinem Handy die Frauen. Er sah aus wie ein bürgerlicher Studi aus besserem Haus. Niemand schien ihn wahrzunehmen. Er kommentierte in sein Handy die Frauen, Lesben, alle hässlich. Ich schaute ihn bewusst an um ihm zu zeigen: ich sehe was du machst. Auch das kommentierte er in sein Handy. Es war nicht klar, spielt er sich nur auf oder hat er einen Kollegen. Bei so einer Demo gibts ja eher das Gefühl, die Demonstrierenden würden als Gefahr begriffen von den Ordnungskräften. Dass den Demonstrierenden Gefahr drohen könnte, diese Sichtweise gibts wohl nur beim Marsch fürs Läbe. Fragt sich nur, welche Ordnung in der Schweiz geschützt werden soll und welche Leben dem untergeordnet werden. Diese Fragen betreffen offensichtlich das ganze politische Spektrum und alle Gesellschaftsschichten. Diese Diskussion muss stattfinden, und nicht nach einem kurzen Aufreger wieder verschwinden.

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Zuerst herzlichen Dank an die Autoren im Besonderen und die Republik im Allgemeinen für die schweizweit beste journalistische Gerichtsberichterstattung.

Ich nehme gerne an, dass Staatsanwalt Kaegi diesen Artikel und möglicherweise auch die Kommentare dazu liest. Über die Strategie vor dem Obergericht wird er sich selbstverständlich seine eigenen Gedanken schon gemacht haben. Jedenfalls liegt hier tatsächlich ein Fall vor, der für die Rechtsprechung und die Rechtsfortbildung im fraglichen Bereich von grosser Wichtigkeit ist. Die offensichtliche und absolut stossende (und als solche auch rechtswidrige) Ungleichbehandlung von Tatbeständen mit (möglicherweise) terroristischem Hintergrund muss unbedingt gerichtlich aufgearbeitet werden. Der Fall des Herrn „Bucher“ scheint mir prädestiniert, als leading case zur Klärung der Problematik ans Bundesgericht gezogen zu werden. Hier muss auch ein Pflock eingeschlagen werden, wann das Bundesstrafgericht (und zuvor die Bundesanwaltschaft) zuständig wird. Es kann nicht sein, dass ein verkappter Breivik, der nur noch nicht zur endgültigen Tat geschritten ist, durch eine kantonale Instanz beurteilt wird, ein x-beliebiger Islamist jedoch in Bellinzona. Ich hoffe sehr, die Staatsanwaltschaft wird ihre Verantwortung - auch eindeutig über den Einzelfall hinaus - in diesem Sinn wahrnehmen.

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· editiert

Mein alter ego und ich sind sich nicht einig, wieder einmal.

Ich finde es zumindest gruusig, dass der Richter auf die Forderung nach Anonymisierung des Täters eingeht, schliesslich sind vor Recht und Richter alle gleich – oder sollten es zumindest sein. Mein alter ego hingegen zeigt Verständnis. Denn gerade wenn etwas in einer mehrbesseren Gesellschaftsschicht passiert, ist Schadenfreude der wenigbesseren so gut wie garantiert. Das zeige auch dieser Artikel, meint mein alter ego: Schau doch nur, wie die Verfasser nicht müde werden, das prominent-linke Elternhaus und das von öffentlicher Hand gesponsorte Kulturprojekt zu nennen.

Was aber, fragt es, hat das eine mit dem anderen zu tun? Der Messerstecher ist erwachsen; für sein Tun und Lassen ist allein er verantwortlich. Es ist anzunehmen, dass seine ideologische Entgleisung schon wesentlich früher als 2018 begonnen hat, und auch, dass sich seine Eltern darüber nicht gefreut haben. Und doch schadenfreuen wir uns jetzt, dass es jetzt halt auch mal den Mehrbesseren auf den S…el schneit. Das aber sind ziemlich niedere Instinkte; wir freuen uns, dass die Mehrbesseren ihr Fett abbekommen, weil der durchgeknallte Sohn die Kontrolle verloren hat.

Durch die Nennung des Namens erhält unsere Schadenfreude ein Gesicht; die Eltern werden gesellschaftlich für die Tat ihres Sohns geächtet, das Kulturprojekt gefährdet. Hiesse der Täter ganz normal M., Dupont oder -ic, wäre die Namensnennung nicht problematisch. (Wie haben wir uns doch innerlich schadengefreut, als der Sohn eines im Rücktritt begriffenen Bundesrates bekifft einen Blechschaden baute… Und wie gut fanden wir es doch, dass die Anonymität eben nicht gewährt wurde. Es geht aber ums Gleiche: Schuld ist nicht der Bundesrat aus der falschen Partei, sondern sein Sohn – dessen Kifferei und Fahrstil wiederum ist boulevardmässig nur deshalb ein gefundenes Fressen, weil sein Vater prominent ist.) (Meint mein alter Ego, und ich muss ihm mittlerweile fast schon Recht geben.)

Den zweiten inneren Disput verschuldet der Staatsanwalt. Er wird von den Verfassern des Artikels annähernd lobenswert erwähnt (trotz seiner falschen Parteizugehörigkeit, die ja den Artikel erst so richtig süffig macht – nicht zuletzt wegen des oben genannten BR-Sohns) und kündigt an, vor Obergericht den terroristischen Aspekt der Tat mehr zum Tragen zu bringen.

Dafür wiederum bringt mein alter ego kein Verständnis auf. Als Staatsanwalt müsse er wissen, dass Vergehen mit terroristischem Hintergrund Sache der Bundesstrafbehörden sind. Hätte Herr Kägi, so mein a.e., seinen Job richtig gemacht, so hätte er gleich zu Beginn die Bundesanwälte und -innen informiert. Dann hätten sie ihm aber den Fall weggenommen und ihm so potenziell karrierefördernde Publicity verunmöglicht.

Hier widerspreche ich ihm. Ich unterstelle dem Staatsanwalt nicht niedere Motive (weil karrierefördernd), sondern schlicht eine falsche Prozessstrategie. Aus dem Artikel geht nicht hervor, wie er plädierte und mit welchen Begründungen er seinen Strafantrag untermauerte.

Warum will er den rechtsextrem-terroristischen Aspekt erst mit der Berufung und vor Obergericht thematisieren? In einem sind wir uns – mein a.e. und ich – allerdings einig: Jetzt, die Verteidigung aus der Republik erfährt, welche Strategie die Anklage in der Berufung zwecks Strafverschärfung fahren dürfte, wird sie sich als Gegenstrategie eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklgten attestieren lassen – was je nach Wahl der Gutachter – in diesem Fall wäre Schlechtachter wohl treffender – ein argumentatives Patt ergäbe und die Richter in die unangenehme Situation bringt, sich für Pest oder Cholera entscheiden zu müssen.

Wetten, dass sich letztlich das Bundesgericht mit dieser Geschichte befassen werden wird?

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get loud
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ich schadenfreue nicht. auch wenn ich - wie andere wohl auch - mittlerweile weiss um wen es sich bei "Bucher" handelt. die eltern sind nicht zu beneiden. ich kenne sie nicht. aber hoffe sie kommen damit irgendwie klar. an der ganzen geschichte enorm wichtig ist hier aber schon der hinweis zum herkunfts- und eben klassenunterschied des täters. das ist ein erheblicher teil der ungleichbehandlung. und wahrnehmung. ob der sohn nun aus prominent rechts- oder linksbürgerlichem haushalt kommt, geschenkt. korrekt ist das nicht, und eines unparteiischen rechtsstaates steht das mehr als schlecht an. danke für den artikel und die recherche.

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Zum Glück gibt es die Republik, die solche ungeheuerlichen Vorgänge aufdeckt. Ich hoffe doch sehr, dass dieser Fall noch vor einem Gericht landet, das die Fakten beurteilt und dafür sorgt, dass dieser gefährliche Fantast längere Zeit hinter Gittern landet. Wenn nicht, ist die Schweiz auf einmal ein Unrechtsstaat. Ich bin erschüttert.

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Brigitte Graf
Ärztin&DJ
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Ich bin sprachlos wütend. Gleichzeitig superdankbar für die engagierte Recherche durch die Republik. Dass eine Ungleichbehandlung terroristischer Handlungen aufgrund der Gesinnung dahinter dermassen unterschiedlich gehandhabt wird, war mir nicht bewusst. Ebenso wenig wie die selektive Einschränkung der Pressefreiheit. Ist den Verantwortlichen klar, wie knapp Zürich einem grösseren Attentat entgangen ist? Ich war an diesem Frauenstreik. Und ich möchte wissen, wer das ist.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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«Wir respektieren den Entscheid des Gerichts und haben auch hier klar kommuniziert, dass wir keinen Verstoss gegen den Entscheid dulden wollen und können.» Wo ist die Story???

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Multifunktional
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Ist diese Frage ernst gemeint? Der Artikel deckt auf, wie das schweizerische Rechtssystem rechtsextreme Täter (aus gutem Hause) mit Samthandschuhen anfasst, wohingegen religiös motivierte Täter viel strenger bestraft werden und auch in den Medien anders darüber berichtet wird. Obwohl die Gefahr aus der rechtsextremen Ecke mindestens so gross ist. Um ein systematisches/institutionelles Problem zu benennen, ist der Name eines Einzeltäters nicht wirklich relevant. Es geht nicht nur um den Einzelfall sondern die blinden Flecken im System!

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Ich bin zutiefst schockiert, erschüttert und auch traurig. Ich geh davon aus, dass die Republik sorgfältig recherchiert hat und es stimmt, was ich da lese. Dass Recht so unterschiedlich gesprochen wird je nach familiären Herkunft des Täters, und jenachdem ob es um islamistische oder rechtsextreme Taten ügeht, kann ich nicht glauben. Ich hoffe nun mal, dass dieser Artikel einen Aufschrei gibt.

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In my opinion, to think that the central problem of this story is the curiosity to find out the names of the people involved means looking at the tree and not seeing the forest.
The same family in the past has chosen to show itself in a project of extreme visibility, now instead it takes advantage of the privilege offered by belonging to a high social class to hide a right-wing terrorist.
I call this hypocrisy and I can look at it with compassion when it concerns people but I cannot accept it when it concerns the state and the judiciary.
The attention and delicacy used by the court and the media for this criminal and his family have not been used for much more fragile families living in serious trouble.
And also, this misdirected piety also serves to ignore the enormous problem of radicalization in the circles of the far right. These people are not capricious kids who rebel to spite the family but they are men and women who make a conscious choice of hatred and violence and should not be underestimated.

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Jedes Mal wenn ich einen Artikel lese, bei dem es um ein Verbrechen geht, dass eindeutig von öffentlichem Interesse ist, aber der Name (und oft auch identifizierende Informationen nicht genannt werden dürfen) bleibt bei mir ein interner Disconnect zurück und ob das wirklich so geschehen ist.

Ich glaube, dass gerade diese Art von "Schutz" eines Angeklagten auch dies zum Ziel hat. Denn es ist eine leidige Sache, dass Dinge, die oft und ausführlich in aller Öffentlichkeit wiederholt werden, als wahrer und realer angesehen werden. Sie werden greifbarer in unseren Köpfen.

Ich denke, dies sollte nicht so sein. Solche Berichterstattung sollte sich nicht wie eine Verschwörungstheorie anfühlen, wo nur die Eingeweihten die Wahrheit kennen. Wenn Menschen solche Verbrechen begehen, dann muss dies Teil der allgemeinen, öffentlichen Wahrnehmung sein.

Wie kann man das unter diesen Umständen erreichen?

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Wie das generell zu erreichen ist, dazu habe ich keine Idee. Sicher aber müssten kompetente Fachleute jene Umstände abschliessend klären, die im Artikel mit «mutmasslich» relativiert werden.
Im konkreten Fall aber könnte ja jemand, der oder die sich über die näheren familiären und «kulturellen» Zusammenhänge vertraut fühlt, dies hier als These oder Vermutung äussern. Und die Republik müsste den Mut aufbringen, diese stehen zu lassen, unter der Voraussetzung natürlich dass sie zutrifft – und im andern Fall den Text sofort löscht.

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Jonas Studach
Community-Support
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Muten Morgen Herr D.,
Auch wenn ich die Überlegungen gut nachvollziehen kann: Wir sind angehalten, allfällige Mutmassungen über die Identität der Beteiligten zu verbergen – egal ob zutreffend oder nicht. Insofern bin ich dankbar, wenn hier keine Thesen aufgestellt werden. Ob die Identität von öffentlichem Interesse ist, sollte zuerst juristisch geklärt werden.

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Für die «milden» Strafen habe ich gewiss weit ein Verständnis, es sollte einfach überall mit gleichen Ellen gemessen werden.

Aber, gibt es keine Möglichkeit eine Entradikalisierungsprogramm oder Anti-Extremismus Programm als Auflage durch das Gericht zu machen. Das wäre so viel sinnvoller für unsere Gesellschaft, als die Leute einfach nur einsperren.

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Ich bin ganz sicher nicht der, der einfach Härte fordert. Aber hier haben wir einen gebildeten Menschen aus einem sehr privilegierten Haus, der sich nicht nur völlig verrant hat, sondern auch gemein gefährlich wurde und nicht einsichtig ist.
Da bin ich schon der Meinung, dass man diese Menschen einsperren soll, bis sie sich ihrer Taten und Einstellungen bewusst werden und sie reflektieren.
Der Schlusssatz des Richters hat mich völlig schockiert. Was wohl in Den gefahren ist, sich so zu äussern?

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Vielleicht habe ich mich da unklar ausgedrückt, aber das ist genau das, was ich meine: Nicht einsperren zur Vergeltung, sondern die Allgemeinheit vor solchen Personen schützen, mit der Absicht sie wieder auf die richtige Bahn zu bringen, wo sie ohne Gefahr Teil unser Gesellschaft sein können.

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Der Artikel suggeriert, dass der Persönlichkeitsschutz nicht wichtig ist - oder zumindest in diesem Fall nicht, dass die Vorsicht des Gerichts skandalös sei, und setzt bei den Leser*innen ein heftiges und engagiertes Googeln und Herumschwätzen in Gang. Und heute Morgen, 24 h nach der Publikation, wissen alle, wer Simon Bucher ist. Allüberall das Wohlgefühl eines befriedigten Voyeurismus. Egal ob links- oder rechtsextreme oder religiöse oder terroristische Tat: Muss wirklich die ganze Familie durch den Kakao gezogen werden, wenn ein Kind entgleist, liebe Republik? Wie würden die beiden Journalist*innen das sehen, wenn‘s ihr eigenes Kind wäre?

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Lieber Mathias, hier noch öffentlich nach telefonisch: Der Artikel suggeriert und vor allem erzählt etwas anderes. Dass „Einer von uns“ unter dem Radar lief. Dass in deinem Milieu offenbar alle wissen, wer Simon Bucher ist, wie du schreibst, nehme ich zur Kenntnis, verhält sich aber ausserhalb dieses Zürcher Milieus anders. „Befriedigender Voyerismus“ ist auf jeden Fall nicht das Ziel des Textes, sondern die Dokumentation der extremen Radikalisierung von Simon Bucher im Kontext des internationalen Rechtsterrorismus. Und der Umgang lokaler Behörden und Medien damit.

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Multifunktional
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… ich weiss es nicht. Ihre Bubble ist nicht der Rest der Schweiz und der Republik-Leserschaft. Wer es nun nach diesem Artikel „neu“ weiss, hätte es wohl auch schon vorher wissen können, wenn er sich dafür interessiert hätte. Gemäss Anonym 16 wusste ja schon vorher „halb Zürich“ Bescheid. Alle anderen tappen weiterhin im Dunkeln.
Die Message über die Ungleichbehandlung von Tätern mit verschiedenen Hintergründen vor unseren Gerichten kam sehr wohl an und ist auch die Hauptaussage des Textes. Dies wird auch in vielen, den meisten, Kommentaren gewürdigt. Eine Geschichte über die Radikalisierung des Täters wäre eine ganz andere Story und würde auch Interviews mit ihm selber und der Familie bedingen. Bei dieser Geschichte steht hingegen die Qualität unseres Justizsystems im Vordergrund, nicht die Person selber. Die Suche nach der Identität des Täters ist mehr eine Spielerei und der Impuls, ein Rätsel zu lösen, dass sich präsentiert. Quasi die Aktivierung des Miss-Marple-Gens. Ein kleiner Austausch hierüber im Forum sollte gestattet sein. Schliesslich - und das ist das Entscheidende - wurde Simon Bucher hier weder enttarnt noch wurde seine Familie beschimpft oder Schlimmeres.

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Koch und Buchhalter
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Für mich stellt sich die Frage schon auch, ist der Name der Familie wichtig oder ist das nur Sensationslust? Da der Artikel aber darauf aufgebaut ist, die unterschiedliche Rechtsprechung je nach Herkunft aufzuzeigen, ist dies für mich schon relevant. Denn es handelt sich beim Protagonisten nicht um ein Kind, sondern um einen erwachsenen jungen Mann, der für den Sachverhalt, unabhängig seiner Herkunft, vor Gericht gerade zu stehen hat und dies ist nicht passiert. So wenig die Familie sich die Schuld von ihrem erwachsenen Sohn aufladen muss, so wenig sollte die Familie für seinen Prozess relevant sein. Zudem ist die Messerattacke, wie im Artikel schön aufgezeichnet, nicht eine isolierte Tat, sondern hat eine grosse Vorgeschichte und die vormals z.B. von stalking Betroffenen haben auch eine Leidensgeschichte. So gesehen ist für mich die verfügte Anonymisierung zumindest fragwürdig.

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Die Frage wurde gestern hier schon diskutiert, sie hat mich beschäftigt, weil mich gestern auch interessiert hat, wer das ist.
Aus meiner Sicht müsste das ein grundsätzliches Prinzip sein, auf das alle Anspruch (oder eben keinen Anspruch) haben. So ganz überzeugend finde ich einen generellen »Persönlichkeitsschutz« bei verurteilten Straftäter:innen nicht; einen selektiven für Prominente auch nicht.

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Der Verurteilte ist nicht prominent, die Eltern sind es. Niemand kann etwas dafür, wenn seine Eltern Promis sind. Und die Eltern sind ja nicht straffällig geworden. Darum muss aus meiner Sicht für die ganze Familie der Persönlichkeitsschutz gelten. Eigentlich ein klarer Fall.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Interessanter Punkt. Die Kritik von Mathias Ninck - ein Ex-Kollege - geht dahin, dass der Aufbau des Textes zu stark die Frage geschürt habe, um wen es sich denn da nun handle, statt den Weg seiner Radikalisierung nachzuzeichnen (ich hoffe, ich Quote richtig). Ich sehe das anders, finde aber den Punkt angesichts der Frage nach der Identität, die auch hier in der Community auftauchte, natürlich schon sehr interessant. Gerade auch die hier aufgeworfene Frage. Wir haben die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter gewahrt. Unsere Geschichte ist eine andere.

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Ne. Ich kann’s kaum glauben. Danke fürs Hinschauen, einmal mehr.

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Verstörend… würden wir alle nicht viel lieber lesen, dass Simon Bucher NICHT aus einer linksbürgerlichen (prominenten) Familie kommt? Und der Richter kein Grüner? Aber warum wollen wir das? Sehr unbequem, die ganze Geschichte.. zeigt für mich ein weiteres Mal, dass hüben wie drüben die Menschen im Kern doch alle gleich gestrickt sind.
Danke, dass dieser Fall nochmal beleuchtet wird und vlt erfahren wir irgendwann die wahre Identität. Dass vor dem Gesetze alle gleich sind, verkommt durch solche Richter zur Farce.

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Danke für den Mut zu diesem Artikel!
Eine zutiefst verstörende Geschichte! Dass die Aktivitäten dieses Mannes so lange sichtbar sein konnten, ohne dass überhaupt etwas geschah, ist allein schon ziemlich beängstigend.
Dass in seinem Fall das Urteil so milde ausfiel, wirft nebst der Frage, welche Täter besser geschützt werden (sollen), nun auch die Frage auf, welche Opfer es weniger sein werden, und vor welchen Tätern, und ja, ob diese Verunsicherung nicht gar gewollt ist? Eine Konsequenz daraus ist sie so oder so. Den Schutzanspruch von Angehörigen stelle ich nicht in Frage, aber wenn ein Krimineller an einem aus öffentlicher Hand finanzierten Projekt beteiligt ist, dann besteht da ein grosser Aufklärungsbedarf, und ich meinte, das Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, was und wen sie damit eigentlich unterstützt.

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Ich gehe davon aus, dass die Schilderungen im Artikel Leuten mit entsprechenden Kenntnissen den Rückschluss erlauben, wer es ist/war.
Ich finde zwar Doxing das Letzte, aber hier bin ich auch der Meinung, dass ein Verdecken der Identität nicht gerechtfertigt ist.
Schlussendlich kann es in jeder Familie einen Tolggen geben, damit muss man leben und umgehen können.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Oder folgen noch Fakten?

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Multifunktional
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Was für Fakten fehlen Ihnen? Abgesehen von der Identität des Täters, welche für den Sachverhalt nicht entscheidend ist, enthält der Artikel viele aufschlussreiche Informationen über den konkreten Fall und die skandalöse Bevorzugung rechtsextremer Extremisten im Vergleich zu ihren religiösen Pendants.

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Johanna Wunderle
Unity in Diversity
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Warum sollte die skandalöse Bevorzugung weitergehen? Es handelt sich nicht nur um EINEN Täter, sondern um einen Täter und ein schützendes und beschütztes Umfeld.
Der ganze Filz sollte ans Tageslicht kommen.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Warum habt Ihr den Artikel überhaupt publiziert? Ist für mich nicht nachvollziehbar.

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Souri Thalong
Community-Support
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Wenn Sie Ihre Kritik noch ausführen würden, Agnès Laube, könnten wir vielleicht konkreter antworten. Mir erschliesst sich aus Ihren (drei separat abgegebenen) Voten aber nicht, was Sie im Beitrag genau vermissen.

Und vielen Dank, H. W., für Ihre geschätzte Unterstützung mit den prägnanten Zusammenfassungen in den anderen zwei Threads!

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Weltbürger & Verfassungspatriot
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«We are all equal but some are more equal than others.» Was für ein Justizskandal.

Danke für die gewohnt sachliche Einordnung. «Simon Bucher» scheint psychisch sehr krank zu sein. Oder bezeichnen wir das Psychogramm eines potenziellen Massenmörders nicht mehr als geisteskrank? Sind wir nun soweit?

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Ich dachte beim Lesen auch an psychische Krankheit und hätte im Bericht etwas über eine psychiatrische Begutachtung und entsprechende angeordnete Massnahmen erwartet.
Allerdings verstehe ich Ihren letzten Satz nicht. Wer ist ‚wir‘ und wo ist ‚soweit‘ und was würden dort für Regeln gelten?

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Guten Tag, anders als zum Beispiel im Fall der islamistischen Messerangreiferin von Lugano, die wegen zweifachem versuchten Mordes und Terrorismus kürzlich vom Bundesstrafgericht zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wurde im Fall von Simon Bucher eine pathologische Komponente ausgeschlossen.

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Weltbürger & Verfassungspatriot
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Sehr geehrter Herr Cavigelli, das «wir» bezieht sich auf die Schweizer Rechtssprechung. Aus dem Artikel und der Strafe selbst geht hervor, dass die Herkunft dieses potenziellen Amokläufers Einfluss auf die Strafbemessung hatte. Die demokratiefeindliche Ideologie als Motiv für die Tat jedoch anscheinend nicht. Das zum «Soweit» und den «Regeln».

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Es mag ja sein, dass „Simon Bucher“ psychisch krank ist. In einem solchen Fall wäre dann aber eher eine Verwahrung das geeignete Instrument, die Gesellschaft vor seiner Gemeingefährlichkeit zu schützen. Die ausgesprochene Strafe – auch wenn noch nicht rechtsgültig – ist für mich eindeutig zu tief und die Aussicht, dass ein solcher Mensch sich in wenigen Jahren wieder frei bewegen kann, ziemlich beunruhigend.

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interessierter Leser
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Das ist eine ganz interessante Frage: wann ist ein Extremist psychisch krank und darum schuldunfähig? Es ist wohl eine Definitionsfrage, welche gemeingefährlichen Einstellungen als psychische Krankheit gelten.

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Mutig und wichtig: Danke für diesen Artikel!

Wir sind als Volk noch nicht aufmerksam geworden auf diese Rechtsradikalen.

Sie fördern Zerstörung, Gewalt und Hass. Gegen Frauen, Ausländer, Gebildete, sexuell Offene.

Die Freiheit, in der wir leben, ist nicht geschenkt - wenn wir sie behalten wollen, müssen wir sie schützen.

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Eine beängstigende Verluderung des Rechtsstaats. Wer solche Richter hat, braucht „fremde“ wahrlich nicht zu fürchten. Danke, Republik.

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(durch User zurückgezogen)

dank an Anonym 16. Bin froh, diesen Beitrag zu lesen. Arschloch ist sogar etwas hart. Vielleicht ist einer ja nicht ein Arschloch, wenn es vielleicht um Krankheit geht.

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Architekt / Journalist
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ehmmm, diese Arschloch-Diskussion. Interessant. Also ein Nazi, ein ganz speziell schlimmer Nazi. Sticht Leute nieder, wenn er es gerade nicht packt. Toxische Männlichkeit, extrem fragile Männlichkeit. Dieser Typ ist nicht einfach «ein Arschloch». Dieser Typ gehört für etliche Jahre hinter Gitter. Eltern hin oder her. Von Krankheit war keine Rede.

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Ich kann mir die Qual der Eltern sowie des Opfers sehr wohl vorstellen und dass keines das Andere mindert. Ich finde auch, dass man Tätern nicht noch die Bühne bieten soll, nach der sie womöglich erst recht streben, indem man ihre Namen nennt. Dennoch halte ich es für richtig, die ganze Geschichte hier so erzählt zu haben wie sie sich zugetragen hat. Es geht beileibe nicht einfach bloss um promigeile Schadenfreude, oder darum, dass der Typ ein Arschloch ist, sondern dass die Diskretion nicht dazu führen darf, dass Täter je nach Belieben, Vitamin B oder Status unter ein besonderes Protektorat gestellt werden können. Nicht nur weil es unfair, sondern auch weil es verharmlosend und gefährlich ist. Der Betroffene scheint sich dieses Umstandes ja allem Anschein nach bewusst gewesen zu sein. Und ich will mir die Qual von rein Garniemand mehr vorstellen, wenn sowas nach Hinten losgeht!

edit:Schreibfehler

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Multifunktional
·
· editiert

Ich kann nur für mich sprechen. Meine Motivation zum (leider erfolglosen) Namen-Googlen war sicher nicht promigeile Schadenfreude sondern einzig pure Neugierde. Denke, dies ist menschlich und nicht verwerflich, auch hätte ich nach einer erfolgreichen Suche die Familie sicher nicht in irgendeiner Form belästigt. Einfach gefreut hätte ich mich, das Rätsel geknackt zu haben.

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Eine interessante Recherche, die Fragen hinterlässt. Ohne Zweifel.

Dafür hätte im ersten Teil des Artikels gar nicht gefühlte drölfzig Mal wiederholt werden müssen, dass «er aus sehr gutem und sehr prominentem linken Elternhaus stammt». Für mich war das stilistisch zu penetrant (nicht inhaltlich) – diese Adjektive höchstens ein-zweimal zu verwenden hätte gereicht, umso mehr im hinteren Teil ausführlich mehr zum Projekt und zur Prominenz der Familie erläutert wird. Da schimmert der Filz klar und deutlich durch.

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«drölfzig» ist hübsch, der Rest nicht.
Wieviele Male steht da «kulturelles, mit öffentlichen Geldern unterstütztes Projekt»? Stört das weniger?
Und: Nein, ich habe keine Ahnung welche Familie da im Zentrum steht.

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· editiert

Ein Dankeschön an Daniel Berger. Jetzt weiss ich, was mich seit der Lektüre dieses Artikels zutiefst erschüttert und mich nicht mehr loslässt. Es muss diese Ungerechtigkeit sein, die dieser Familie auf Grund der Recherche zu widerfahren droht...
Entschuldigt den Sarkasmus, ich versuche seit Jahren mein Unbehagen anders zu artikulieren. Gelegentlich funktioniert es auch schon.

Nachtrag: Der Beitrag wurde von Daniel Berger inhaltlich im Verlauf des Tages stark abgeändert.

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Einer von uns!

Die Republik warb bei ihrer Gründung mit hohem Qualitäts-Versprechen. Ich liess mich anwerben, wurde sogenannte Verlegerin und dafür beglückwünscht, dass ich nun zu denen gehöre, die es besser wissen. Denn die Republik posaunt(e) in jedem Newsletter heraus: dass sie es besser kann, besser weiss, dass nur sie es kann, dass sie überhaupt die Beste ist und wir Verleger_innen die (am) Besten (Informierten) sind! Dieser besserwisserische Tenor veranlasste mich, die Zeitung zu kündigen. Ich verlor sie aus den Augen, bis ich letzte Woche auf den Artikel „Einer von uns!“ aufmerksam wurde. „Einer von uns“ soll in einem Gerichtsverfahren von Justiz und Berichterstattung bevorzugt worden sein, weil er „einer von uns“ ist? Und wieder der Grundton: Wir sind die Einzigen, die hinschauen und wissen, dass von diesem „Einen“ terroristische Gefahr ausgeht. Sie fordern, das Bundesgericht müsse sich um „diesen Einen“ kümmern, die Öffentlichkeit seine Identität erfahren. Anstelle von Argumenten liefern sie Indiskretionen, mit welchen die sogenannten Verleger_innen dessen Identität schnell und artig ergoogeln. Damit ist die gerichtlich verfügte Anonymität – an die auch die Republik gebunden ist – ausgehebelt. Ist das der Journalismus, auf den die Republik so stolz ist, den sie ihrer Verleger_innenschaft versprochen hat? Da lob ich mir die WOZ, die sich niemandem anbiedert, nur tut, wofür wir sie lesen und lieben: Hinschauen, Fragen, Analysieren, vielschichtig und fair Berichten.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Sie werfen uns hier lauter Dinge vor, die nicht im Artikel stehen. Wir verlangen nicht, dass der Mann vor Bundesgericht kommt. Wir stellen die Frage, warum ein Mann wie er nicht vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona landet. Der Experte Ahmed Ajil scheint Ihnen ein Hohn. Wir fordern nicht, dass die Öffentlichkeit seinen Namen erfährt, sondern stellen die Frage, warum das Gericht hier derart aussergewöhnliche Massnahmen erlässt, für die es vermutlich gar keine Grundlage gibt. Und lassen uns davon nicht abhalten, diesen Fall genau anzuschauen. Dass Sie investigativen Journalismus als «besserwisserisch» empfinden, da kann ich ihnen wirklich nicht helfen. Und da Sie nicht Verlegerin sind, kann ich Sie auch nicht überzeugen, zu bleiben.

Bezüglich «Einer von uns» empfehle ich Ihnen, die Biografie des Massenmörders Anders Breivik zu lesen. Da könnten Sie die Frage vertiefen, was damit gemeint sein könnte. Aber: Was ich angesichts einiger (aber auch gar nicht so vielen) Reaktionen aus dem linken Milieu, aus dem grün geführten Polizeidepartement, aus dem Kulturkuchen, wirklich interessant finde, gerade in Bezug auf den Titel: Eine beinahe spürbare Empathie mit dem rechtsextremen Messerstecher aus verschiedenen Gründen. Das liebste Argument: «Der Rechtsextreme könnte ja auch mein Kind sein.» Das ist so bezeichnend. Nie heisst es: «Das Opfer könnte ja auch mein Kind sein!» Und eine damit einhergehende Bagatellisierung der Tat «dieses Einen», wie sie ja selbst verniedlichend mehrfach in Anführungszeichen schreiben. Sie beklagen «Indiskretionen» und fehlende Argumente, entgegen der fünf tiefen Messerstiche, der hunderten Tweets, die wir analysierten, als unumstössliches Dokument einer rechtsterroristischen Ideologie. Sie liefern in der Tat – ungewollt – ein wunderbares Anschauungsbeispiel für den Titel: «Einer von uns».

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· editiert

Der Titel passt perfekt. Aber in diesem interessanten Artikel müsste man m.E. mehrere Problemkreise ein bisschen mehr trennen:

-- Da haben wir einen verbohrten Terroristen, der, weil er Bioschweizer ist, nicht das Verfahren gegen Terroristen bekommt. Ursache: die BA darf sich die Verfahren schnappen, die sie will, und gegen Bioschweizer wollen sie eben keine Verfahren führen. Leider ist die Ursache sehr verbreitet: bei bestens verteidigten Beschuldigten, womöglich mit PR-Apparat wird mit allergrößter Vorsicht vorgegangen und gibt es nach aufwendigsten Verfahren geringe Strafen. Aber wenn man dann einen schwachen Missetäter vor den Schranken hat, dann haben dieselben Richter den Mut zu markigsten Sprüchen (pour la galérie) und harten Strafen.

-- Der Terrorist wird von einem Richter, der als Vorsitzender der Wirtschaftsstrafkammer am Bezirksgericht an mildeste Strafen für Wirtschaftskriminelle, d.h. Täter aus Gier und Bosheit gewöhnt ist, unverhältnismäßig milde bestraft.

Man merkt sicher, dass ich beides falsch finde. Entsprechend bin ich froh, dass der Staatsanwalt Berufung erklärte.

-- Der dritte Punkt besteht darin, dass das Gericht ein Shaming der Eltern verhindern wollte, zumal wir wissen, dass der Vater die Denke des Sohns missbilligt. Alle, die hier gerne in fremden Wäschekörben schnüffeln möchten, mögen bitte bedenken, wie sie es an der Stelle der Eltern des Terroristen empfinden würden, die sowieso im Elend sind. In England haben die Medien unter Missbrauch der Medienfreiheit alle Schranken niedergerissen, um mit der Befriedigung niederster Sensationsgier Geld zu machen. Die Republik sollte das Gericht respektieren und den Schutz der Eltern nicht untergraben. Das ist nicht das Niveau, das man hier sucht.

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Daniel Ryser
Reporter
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· editiert

Wir respektieren den Entscheid des Gerichts und haben auch hier klar kommuniziert, dass wir keinen Verstoss gegen den Entscheid dulden wollen und können.

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· editiert

Stimmt, Herr Ryser, aber sicher haben Sieauch die anderen Kommentare und Antworten gelesen, wie die Familie dank der Angaben in der Republik gegoogelt werden kann. Herr B. sagt das ausdrücklich und andere auch, und auch welche, die ihre Neugier für edler halten.

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Vielen Dank für den Beitrag an die Republik, der meinem Verständnis nach die Fakten geliefert hat, die es bisher gibt. Und damit eine Diskussion anstossen möchte über wichtige Fragen, die sich aus diesen Fakten ergeben, was auch gelungen ist, wie sich an diesem lebhaften Diskurs zeigt. Die Frage, dich mich sehr beschäftigt, ist die Entscheidung des Gerichts, eine Familie zu schützen, die bewusst mit ihrem Kulturprojekt als Familie in die Öffentlichkeit getreten ist und damit zugleich einen für die Gesellschaft gefährlichen Täter zu schützen. Ich bin gespannt, wie in der schriftlichen Urteilsbegründung die diesbezügliche Interessenabwägung ausfällt und hoffe, die Republik bleibt bei diesem Thema am Ball.

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In der Regel gibt es eine Urteilsbegründung. Eine Zusammenfassung davon fehlt mir in diesem Artikel und so kann ich mich zwar sehr empören ob dem Beschriebenen, aber nicht wirklich nachvollziehen, welches der Gedankengang der Juristen war. Um die Sache für mich zu beurteilen, bräuchte ich diese Information.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Liebe Frau W., ich war in diesen Fall nicht involviert, aber ich gehe davon aus, dass das schriftlich begründete Urteil noch nicht vorliegt. Die Kollegen zitieren aus der kurzen, mündlichen Urteilsbegründung, die im Gerichtssaal stattfand. Die ausführlichen und systematisch gegliederten Argumente und Erwägungen kann man erst im schriftlich begründeten Urteil nachlesen.

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Guten Tag Frau W. Die Urteilsbegründung ist im Text zusammengefasst:

Das objektive Verschulden sei zwar erheblich, sagte der vorsitzende Richter Sebastian Aeppli in der mündlichen Urteils­begründung im Juli 2022. Bucher habe aber aus einer «gewissen Angst heraus gehandelt», was sich strafmildernd auswirke. Der Richter sprach von einer «dynamischen Gesamt­situation». Den rechts­extremen Aufdruck auf dem T-Shirt und Buchers anhaltende Faszination für Massen­mörder und Rechts­terroristen erwähnte der grüne Richter nicht.

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Danke Herr Schöni. Ist das wirklich alles, was an der Urteilsbegründung relevant war? Es gibt ja auch eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung. Es kommt mir halt schon sehr knapp vor und ich kann mir kaum vorstellen, dass so gar nichts zur Einordnung des ganzen Verhaltens im Vorfeld gesagt wurde. Das wäre wirklich nicht nachvollziehbar. Und ich habe als Leserin ohne Kenntnisse der Gerichtsakten aufgrund des Artikels Schwierigkeiten zu unterscheiden, ob mir relevante Informationen fehlen oder es um einen grossen Skandal geht.

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Multifunktional
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So „unprominent“, wie es hier viele Kommentare suggerieren, ist der Täter auch nicht, da ja nach Infos aus dem Artikel bereits Homestories über ihn erschienen sind und er als Aushängeschild für ein Kulturprojekt fungierte. Da besteht schon ein gewisses Interesse, wenn ein Kulturprojekt eines rechtsradikalen Terroristen mit Kantons- und Bundesgeldern unterstützt wird. Da kommt zusätzlich die bisher nicht diskutierte Frage hinzu, ob die Geldgeber genauer hätten hinschauen müssen, wen sie da unterstützen. Da hat scheinbar auch ein prominenter Name genaueres Hinschauen verhundert. Auch stellt sich die Frage, wie es mit einer allfälligen weiteren Unterstützung des Projektes aussieht. Schon nur aus diesen Gründen ist die Geheimhaltung des Namens nicht ganz unproblematisch.

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Danke für diese Informationen, die offenbar nur in der Republik zu lesen sind? Das ist an sich schon problematisch. Dass sich die Republik (und alle anderen Medien, so sie denn überhaupt darüber berichten würden) an die Vorgaben hält, ist nachvollziehbar, aber gleichwohl problematisch. Das Urteil ist angesichts vergleichbarer Prozesse in diesem Land mehr als problematisch. Und der Mann bleibt gefährlich, weil er sich offensichtlich im Recht fühlt, was durch deine Vorzugsbehandlung bestätigt wird. Wenn ein solcher Artikel keine Konsequenzen hat, so frage ich mich, was soll er bewirken?

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Danke für den Artikel und danke für die vielen Beiträge. Ich möchte einen Aspekt bringen, den ich hier beim Überfliegen nicht entdeckt habe und den ich für problematisch bis gefährlich halte.

Was der Täter jetzt bekommt, angestossen durch diesen Artikel und angestossen durch die Hinweise auf seine Familie, ist Publicity. Der Artikel hat auch mich extrem neugierig gemacht und ich wollte den Namen des Täters wissen und hab ihn danke einer googelnden Freundin erfahren.

Die Verabredung, Täter nicht mehr zu nennen, keine Homestories mit ihnen zu provozieren, wie Jacinda Ahern das z. B. nach Christchurch gemacht hat, ist eine gute Sache.

Der Artikel läuft diesem Anliegen zuwider, denn die "grosse Tat" mit dem grossen gedanklichen Konstrukt dahinter erhält nun leider eine Menge Aufmerksamkeit - mit Bezug auf den Täter. Das möchte ich kritisieren.

Wie hätte sich das verhindern lassen?

Hätte es bei "einflussreiche Familie" bleiben können und ohne Kulturprojekt, Bruder und solche Details auskommen, die zum Googeln verleiten? Oder bei noch nebulöseren Gründen, warum der rechtsradikale Täter anders behandelt wurde? Ist nicht sogar das Elternhaus eine nachvollziehbare Begründung für viele von uns? Hätte es vielleicht gereicht, die Geschichte auf die relative Blindheit gegenüber white supremacy zu erzählen? Ich bitte die Republik in diesem Sinne nochmal über die Bücher zu gehen. Der Schaden ist aus meiner Sicht aber schon entstanden, Simon Bucher ist von einem anonymen Täter zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse geworden. :(

edit nach Feedback: Im letzten Satz hiess es vorher "von einem Messerstecher zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse".

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Multifunktional
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Simon Bucher ist von einem Messerstecher zu einer rechtsradikalen Lokalgrösse geworden.

Das Problem, dass der Artikel benennt ist ja gerade, dass Simon Bucher nie nur ein Messerstecher war sondern immer schon ein rechtsradikaler Terrorist, dies aber aus politisch-gesellschaftlichen Gründen verschwiegen wurde. Genau dies ist doch der Skandal!

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Souri Thalong
Community-Support
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Guten Tag, H. W.. Hier noch eine notwendige Präzisierung juristischer Natur: Wir bezeichnen Simon Bucher im Beitrag als Anhänger einer rechtsterroristischen Ideologie. Das ist die korrekte Bezeichnung. Wie auch Rechtsextremist. Aber: Simon Bucher wurde von der Justiz nicht für Terrorismus verfolgt, angeklagt oder verurteilt.

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Grässlich!

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Meiner Meinung nach spielt in diesem Fall, der von Toleranz geprägte Umgang mit tendenziell rechtsextremem Gedankengut, sowie der Bezug zu Verantwortungsübernahme eine wesentliche Rolle, dass 'Bucher' eine solch verstörende Tat (gezielt versuchtem Mord, als Höhepunkt nach Dutzend anderen verstörenden Taten) reulos vollzieht. Aus diesem Grund ist dieser Artikel, genau so wie er geschrieben ist, enorm wichtig und gut. Vielen Dank dafür!
Vielleicht könnte das Umfeld des Täters zumindest jetzt eine gewisse Verantwortung übernehmen und das Kulturprojekt für die Öffentlichkeit unzugänglich machen, oder es wenigstens als offensichtlich extremstens gescheiterte Interventionsmassnahme deklarieren...

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Rechtsexperte
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Ich möchte nur anmerken, dass es aus einer juristischen Optik nicht angeht, den Strafverteidiger Bonin für seine Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit zu kritisieren (s. Absatz "Funfact" am Ende). Ich sage nicht, dass der Aussschluss bzw. die Einschränkung der Berichterstattung richtig oder falsch ist. Aber als Strafverteidiger darf er einzig und allein im Interesse seines Klienten handeln, ansonsten ist das Klientenverrat. Diesen Hinweis im Text hätte ich erwartet. ng

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Aus einer journalistischen Optik geht es sehr wohl an, Anwalt Bonin dafür zu kritisieren. Ein solch bisschen Kritik muss ein Mann mit einem derartigen Sendungsbewusstsein aushalten können. Und darauf zielt die «Kritik» ab: Auf seinen Auftritt bei uns in der Republik, nicht auf seinen Auftritt vor Gericht. Grundsätzlich halte ich es aber im Namen der Pressefreiheit auch für richtig und wichtig, Vorgänge zu kritisieren und transparent zu machen, wo darauf abgezielt wird, die Justizöffentlichkeit auszuhebeln. Da können Sie als Rechtsexperte von mir aus ja dann gerne den «Klientenverrat» entgehen halten.

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Christine Loriol
denken, schreiben, reden.
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· editiert

Ich möchte zu diesem Thema noch den grossartigen Text von Masha Gessen empfehlen. "The capitol invaders enjoyed the privilege of not being taken seriously" - WEIL sie eben "zu ähnlich aussahen", quasi "von uns" waren. Ganz im Gegensatz etwa zu denjenigen, die an den Black Lives Matter-Protesten nach dem Tod von George Floyd teilnahmen. https://www.bard.edu/news/masha-ges…2021-01-12

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ach ach ach! Wie naiv und dumm müssen wir sein, um nicht ersten Zeichen zu wehren.? WOLLEN wir einen neuen Säuberer riskieren? … wir Sauberen, ach so integren Weissen. Ich weiss, dass es rechtlich nicht ein-fach ist, sondern äusserst komplex. Dass Geld helfen kann (und/oder Prominenz), ist auch bekannt. Ich danke für den Artikel. Ich bin froh, dass wir auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden. Ich erschrecke, und ich habe ANgst, und ich bin dankbar dafür, denn wir müssen erschrecken. Ich bin froh, dass die Republik offen ist für das Erschrecken, und den Mut hat, auch UNS zu erschrecken und zu wecken. Wohin führt denn das alles noch? Als alte Frau bin ich ausserordentlich besorgt, was alles in den kommenden Jahren noch auf uns, was auf unsere Kinder und Kindeskinder treffen wird. Man kann nur hoffen, dass wir und auch sie aus Vergangenheit und Gegenwart für die Zukunft lernen, und dass wir klug sind, und die historischen Geschehnisse studieren , analysieren, zu verstehen versuchen und uns ihrer bewusst bleiben. ICh könnte eine Analyse anfügen darüber , wie dieser junge Mann wohl aufgewachsen ist, in welcher Ge- , Unter- oder sogar Über-Geborgenheit, verwöhnt oder verwahrlost, oder überbeschützt und überangepasst er lebt. Es gibt Situationen, die den Lebensentwicklungsraum erheblich einschränken würden, sodass einer sich dafür wehren und ausdehnen müsste…ev. auch gewaltsam….den Realitätsbezug sozosagen verliert. usw usf. Aber ich lasse es nun mal so stehen!!!!

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Mit Ihren Mutmassungen dazu, wie dieser junge Mann wohl aufgewachsen ist, begeben Sie sich auf eine hochspekulative Ebene. Ich weiss, dass auch Menschen, die in guten, gesunden Familienverhältnissen aufgewachsen sind, auf eine schiefe Ebene (Bahn) geraten können. Leider finden wir für schlimme Entwicklungen nicht immer passende Erklärungen und uns bleibt nichts andere übrig, als dies auszuhalten.

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Wer muss denn Rechtsxtreme beim Namen nennen, wenn es weder der Reporter, noch die LeserInnen, noch der Richter darf?

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Vielen Dank für den tollen Artikel, das ist wirklich ein erschreckender, aber auch tragischer Fall. Ich kann verstehen, dass für die Familie die Geheimhaltung auf den ersten Blick naheliegend scheint - gerade auf Grund der Natur des Kulturprojektes - allerdings frage ich mich, ob der Familie damit langfristig überhaupt gedient ist. Das müssen die Beteiligten aber natürlich selber wissen. (Mein Aufruf an die Familie: versteckt euch nicht!)
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Geheimhaltung natürlich höchst fraglich - wie die Republik auch ausführlich darstellt. Danke!

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Trotz berechtigter Fragen, wieweit der Artikel auch die persönliche Neugier bedient, zeigt er wesentliche Mechanismen auf. Der Täter wurde und wird durch drei sehr einflussreiche Kreise geschützt: Die Bekanntheit der Eltern (ob links und rechts im Spektrum sollte keine Rolle spielen, wobei rechtsextrem motivierte Terrorakte rasch durch die Gegenseite thematisiert werden, hier passierte - nichts), die Strafverfolgungsbehörden und das Gericht, die das Ganze immer noch in die Nähe eines Kavaliersdelikt rücken und sich in der zuvorkommenden Art einem Täter gegenüber gegenseitig übertreffen (möchte wissen wie es mit einem gewöhnlichen Täter getönt hätte), und nicht zuletzt die grossen Verlage, die jetzt nicht mehr dürfen, aber vorher auch nicht wollten.

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Grafiker, Historiker, Schlagzeuger
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Rechts, links, grün … Arschloch ist Arschloch! Ich will die Identität des Täters wissen und auch diejenige der Täter aller anderen Attentate. Das hat nichts mit irgendwelchen niederen Beweggründen zu tun, sondern mit einem Sicherheitsbedürfnis, das ich (zurecht oder zu unrecht) damit glaube zu befriedigen. Ich fühle mich sicherer, wenn ich seinen Namen kenne.

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Walter Ringger
Rentner im aktiven Zustand
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Ein Fall mehr, welcher aufzeigt, dass ‚Rechtsstaat‘ für die ‚Rechte‘ der ,Rechten‘ (extremen‘) optimiert ist!

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Es ist schwer zu formulieren, was genau mich an diesem Text stört (auch wenn ich ihn grundlegend wichtig finde als Beitrag zur Ungleichbehandlung von rechtsradikalen Terroristen aus verschiedenen Milieus vor Gericht). Mir scheinen hier zwei Themen unangenehm vermischt: Einerseits geht es um ein anonymisiertes Gerichtsverfahren im linken Milieu. Dieser Teil ist abgeschlossen und wird kaum Auswirkungen haben auf das zukünftige Gerichtsgebaren in Zürich in ähnlichen Fällen. Oder doch? Andererseits wird suggeriert, dass bei der Vergabepraxis von Kulturbeiträgen nicht genau geprüft wird, an wen diese mit welchen Kriterien vergeben werden. Das sind zwei verschiedene Recherchen bzw. hätte die eine (Vergabepraxis) genauer ausgeleuchtet werden können (was die Republik andernorts auch schon geleistet hat). Gerade für Menschen, die nicht wissen oder wissen wollen, um wen genau es sich handelt.

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Im Wissen, um wen und welches Projekt es sich handelt, steht die Vergabepraxis in meinen Augen nicht zur Diskussion. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack in Bezug auf gewisse Inhalte, welche nun einen drastischen Realitätsbezug bekommen haben.
Ich finde es in Ordnung, die Familie zu schützen; für die Öffentlichkeit hat diese Information keinen Mehrwert, ausser die Befriedigung der eigenen Neugier. Der in meinen Augen einzige - und gigantische- Skandal ist der Umgang der Strafbehörden und Gerichte mit diesem Fall. Alle sind gleich - und einige halt gleicher. Das darf nicht sein!

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Experte, ehem Gericht
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Vielleicht einige Bemerkungen zu dieser interessant und gut gemachten Geschichte:

  • Ob links oder rechts, alt oder jung: Gerichtsberichterstattung interessiert (ausser man ist selbst betroffen).

  • Der "alte Fritz" (der aufgeklärte preussische Friedrich II.) hatte schon Mitte des 18. Jh. (!) auf Gesuch eines Adligen, es sei das gegen ihn gerichtete Urteil nicht zu publizieren, geantwortet, dass gerade in solchen Fällen deutlich gemacht werden müsse, dass gleiche Strafe gegen alle erfolge, die wider das Gesetz gehandelt hätten ...

  • Ob das Strafmass stimmt, kann man ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen.

  • Dass das dumme und bornierte Kerlchen gefährlich bleibt, ist klar; er bleibt das aber unabhängig davon, ob er prominent oder nobody ist, weil er schlicht als Person gefährlich ist.

  • Dass keine Namensnennung erfolgt (und eben auch keine Identifikation "über Umwege" möglich sein soll) ist insofern zumindest nachvollziehbar, als man beim nobody die Adresse ja auch nicht veröffentlicht und insofern Zusatzstrafe (auch für Angehörige) resultieren würde. Vielleicht sind wir da etwas sorgfältiger mit dem Schutz der Persönlichkeit als der "alte Fritz".

  • Peinlich aber, wenn dieselben Juristen, je nachdem auf welcher Seite sie stehen, einmal Öffentlichkeit suchen und fordern und ein andermal den Mantel des Schweigens ausbreiten wollen: Es besteht ein unabänderbares und gleiches Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, dass Priester und Laien, Linke und Rechte, Inländer und Ausländer in sämtlichen wmd***-Dimensionen sündigen.

  • Man merke sich schliesslich auch: Nicht alle, die in einer Homestory erscheinen und wohltätig klingen, sind automatisch "gute Menschen"; die andern sind meistens auch keine schlechteren Menschen ...

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Peinlich aber, wenn dieselben Juristen, je nachdem auf welcher Seite sie stehen,

Verteidiger haben im Interesse des Klienten zu verteidigen. Sie treten dabei nicht in eigener Sache auf.

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Agnès Laube
Designerin, Dozentin, Autorin
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Was mich zudem stört ist der Titel «Einer von uns». Was/wer wäre denn dieses «uns»?

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Multifunktional
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Ich denke, der Titel soll genau das provozieren: Ein Nachdenken über das „uns“ und das „die andern“, das in unserer Gesellschaft unbewusst immer mitschwingt und zu instutioneller unbewusster Diskriminierung und auch offenem Rassismus führt.
Ohne diese Einteilung gutzuheissen (meine Familie gehört selber manchmal zu „den andern“), würde ich das „uns“ etwa so definieren: Schweizer seit mehreren Generationen, angepasst, Mittelstand bis Oberschicht, gebildet, christlich/jüdischer Hintergrund
Dagegen das „die andern“: Ausländer oder eingebürgert, falls Schweizer aus Unterschicht, bildungsfern, muslimischer oder anderer exotischer Hintergrund.

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Antonia Bertschinger
Schreiben und Recherchieren
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Noch ein "Vergleichsfall", der mir eingefallen ist: Brian. Zwar wurde er wegen des Messerangriffs zu einer viel kürzeren Strafe verurteilt, aber das ganze Elend, das sich daraus ergeben hat, bzw. den ganzen Umgang der Behörden mit ihm kennen wir ja.

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Der Filz ist überall, leider. Darum bin ich nie einer Partei beigetreten!

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Dünkt mich nicht wirklich überraschend. Die Häfeli-Deckeli-Mentalität ist doch landesweit sehr ausgeprägt. Nur halt nicht immer ähnlich relevant. Aber eine wirkmächtige Kraft in vielen Köpfen. Und um so schlimmer in den führenden.

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Danke für den guten Artikel zu dem wichtigen Thema.

Wieso hat sich die Republik entschieden, die Namen der rechtsextremen Attentäter zu nennen? Gehört doch zum Medien-Kodex, darauf zu verzichten.

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Karen Merkel
Chefin vom Dienst @Republik
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Guten Tag, Danke für die Frage. Die Identität ist eben nicht offengelegt. Es in dem Fall die Auflage des Gerichts, die Anonymität des Täters zu wahren.

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Ich meine z.B. den Attentäter von Christchurch. Da gibt (oder gab) es den Medien-Kodex, seinen Namen nicht zu nennen, um dem Attentäter nicht die von ihm gewünschte Aufmerksamkeit zu geben. Daran haben sich bisher meines Wissens die meisten Medien gehalten, und es überrascht mich, dass die Republik dies hier nicht mehr tut, daher die Frage, ob dies aus einem bestimmten Grund so entschieden wurde.

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Vielen Dank für diese wichtige Recherche. Beim Lesen ist uns jedoch wiederholt die Nennung der Klarnamen verschiedenener rechtsextremistischer Terroristen aufgefallen. Wir kritisieren dies scharf. Durch die Nennung ihrer Namen verfestigt sich ihr “Märtyrertum” und die Täter erreichen genau das, was sie wollen: Dass wir sie in Erinnerung behalten, statt ihre Opfer und ihre Namen zu Chiffren für eine mörderische und menschenverachtende Ideologie werden. Eine journalistische Recherche verliert nicht an Qualität, wenn wir die Namen der Attentäter nicht nennen. Ausserdem regt die Nennung der Namen zu Nachahmunstaten an, wie Untersuchungen zeigen. Tun wir ihnen diesen Gefallen nicht!

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Danke für diesen wichtigen Artikel, der tief blicken lässt.
Könnte die Redaktion eventuell noch die dazugehörige Fallnummer publizieren?

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Zur Aussage des Einzelrichters :

"...Überlegen Sie sich doch ein Fern­studium in dieser verzwickten Situation. Damit Sie etwas in der Hand haben, wenn Sie in eineinhalb Jahren wieder draussen sind. Da müssen Sie aber auf die Gefängnis­leitung zugehen, die sind sich nicht gewohnt an Leute wie Sie.»

Wie kann er in eineinhalb Jahren wieder draussen sein, wenn er zu 5 1/2 Jahren verurteilt wurde?

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Guten Tag Frau Schaffner
Der Richter bezieht sich hier auf die bedingte Entlassung gemäss Art. 86-89 des Strafgesetzbuches.

Hat der Gefangene zwei Drittel seiner Strafe, mindestens aber drei Monate verbüsst, so ist er durch die zuständige Behörde bedingt zu entlassen, wenn es sein Verhalten im Strafvollzug rechtfertigt und nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

Simon Bucher befindet sich seit dem Messerangriff beim Sihlcity in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war der Messerangriff ca. zwei Jahre her. Die zwei Drittel der Strafe (nämlich ca. 3.5 Jahre) würde er also etwa eineinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung erreichen. Das wäre der frühestmögliche Zeitpunkt für Buchers Entlassung aus dem Strafvollzug.

Diese Zahlen sind zum jetztigen Zeitpunkt natürlich hypothetisch, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Der Reporter darf den rechtsextremen Angreifer nicht beim Namen nennen? Gilt das auch für KommentarschreiberInnen?

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Jonas Studach
Community-Support
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Ja. Wir müssen für alle Inhalte auf unserer Homepage Verantwortung übernehmen können. Auch für diejenigen hier im Dialog.
(Edit: Zurückgezogen wegen Verdoppelung. Neu publiziert, weil zeitgleich geantwortet wurde)

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Oh mein Gott - da fällt mir echt die Kinnlade runter. So weit dind wir also in der Schweiz gekommen. Danke, Republik, für diesen Eye-Opener, auch wenn ich mich grade wesentlich weniger sicher fühle.

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Das Problem besteht doch darin, dass mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird, wenn es um rechtsextreme Gewalt geht im Vergleich zu islamistischer Gewalt. Das Problem besteht aber nicht in der Anonymisierung des Täters bzw. der Familie desselben. Bei Gerichtsberichterstattung ist es normalerweise Bedingung, die Angeklagten nicht identifizierbar zu machen. Das ist das völlig übliche Vorgehen. Ab und zu gibt es Ausnahmen, wenn die Angeklagten selbst prominent sind (das kann auch kommunale "Würdenträger" betreffen) oder selbst ihrer Namensnennung zugestimmt haben. Ansonsten: keine Namen, keine Identifizierbarkeit. Das hat bisher auch bei Verfahren gegen islamistische Angeklagte gegolten. Dass die Familien nicht genannt werden, sollte selbstverständlich sein - sie haben ja nichts verbrochen.
Das Problem besteht darin, dass es zwar einen spezielles Gesetz gibt, das Al Quaida- oder IS-Sympathisanten a priori kriminalisiert und entsprechende Straftaten als Terrorismus qualifiziert, es aber gleichzeitig für rechtsextreme Straftaten keine Entsprechung gibt. Die Frage ist doch, ob es ein solch spezielles Gesetz überhaupt braucht oder ob man das nicht "weltanschaulich neutral" regeln könnte.

Nicht gesetzlich/juristisch zu lösen ist das Problem, dass die Gesellschaft bei rechtsextrem motivierten Straftaten oft sehr geneigt ist, das politische Motiv zu "übersehen" und die Tat unter "Einzelfall" oder "psychisches Problem" abzubuchen, während bei islamistischen Taten diese sofort einer ganzen Bevölkerungsgruppe bzw. deren Religion angelastet und die Taten als system-immanent gesehen werden. Als Beispiel kann z.B. der sogenannte Amoklauf in München 2016 gelten, bei dem schon unmittelbar nach der Tat das rechtsextreme Motiv des Täters bekannt war, die Behörden aber jahrelang so taten, als ob der Täter psychische Problem, aber keine rechtsextreme Motivation gehabt hätte.

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Danke für das publik Machen dieses Falls. Gerade darum brauchen wir mutigen unabhängigen Journalismus. Zu einfach ist es, die Republik deswegen zu bashen. Wie es inzwischen in anderen Medien geschieht. Es geht hier nicht um wer hat was. Sondern wie wird es beurteilt. Und da muss noch viel geschehen. Ich habe etwas Einblick in Anklagen in der linken Szene, da wird massiv vorgegangen. Ich bin sehr froh werden diese Ungleichheiten aufgedeckt und ja wenigstens bekommt der Fall wegen des Republikbashings Aufmerksamkeit. So hoffe ich auf mehr Aufschreien!

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Wer hat den Film "Kleine Germanen" gesehen? Was mir zu denken gab war, dass ich mein Bild von Rechtsextremen ändern muss. Ausführlich erzählen Götz Kubitschek, Ellen Kositza, Sigrid Schüssler, Martin Sellner von ihrem Werdegang und ihrer Sicht auf die Welt. Gepflegt, freundlich. Als Gegengewicht die gezeichnete Geschichte einer Aussteigerin und ihrer Familie. Wenn die nicht wäre, wer könnte etwas gegen die ausgeführten konservativen Haltungen haben? Vielleicht lernt ja der "Simon Bucher" im Gefängnis gefälliger zu sein? Der Artikel "Einer von uns", der die Anfänge einer rechtlichen Aufarbeitung einer Hasstat erzählt, schildert ja auch den Unglauben, "einer von uns" könnte abdriften, extreme Gewaltideen haben und zutiefst überzeugt sein, auf dem rechten Weg zu sein. Und offensichtlich ist er nicht allein. Ein Bruder wird erwähnt, der zumindest etwas gegen alte Bäume (oder Naturschützerinnen) hat und ein bester Freund. Wo fängt Toleranz, Verzeihen können, Grosszügigkeit an und wo fängt die Mitschuld an? Sehr unbequem. Diese Fragen stellten sich auch schon am linken Rand.

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