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Das Zitat bietet Stoff für einen Film:

«Sprechen Sie das Urteil, das Sie für richtig halten», sagt der Mann in seinem Schlusswort, bevor sich das Gericht zur geheimen Urteils­beratung zurückzieht. «Machen Sie sich keine Sorgen um mich. Sollte es hier keinen Freispruch geben, dann wird er anderswo erfolgen.»

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Consultant
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Ich musste eine Träne zurück halten vor lauter Mitleid mit den Autofahrern, die in Zürich (man möge sich das vorstellen) im Stau standen oder eine UMWEG fahren mussten! Ungeheuerlich

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Ich weine mit Ihnen ;-) Wo kann ich denn nächstens den Besitzer eines Baufahrzeuges wegen Nötigung anzeigen, wenn wieder einmal eins unangekündigt mitten auf der Strasse steht, um irgendwas zu laden, und ich einen Umweg fahren muss? Ich lach mir einen Ast, wenn der Zwang, mal einen kurzen Umweg fahren zu müssen, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen bereits "Nötigung" ist.

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Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
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Hier geht es ganz klar nicht um Nötigung, sondern um Einschüchterung.
Wer protestiert, demonstriert oder sich sonst wie Gehör verschafft, soll bestraft werden. Der süffisante Hinweis auf Bewilligung, geeigneterer Ort, etc. lässt ganz klar erkennen, was das Ziel dieses Urteils ist.
Diese Urteilsbegründung ist ja sowas von an den Haaren herbeigezogen, dass das bereits in der nächsten Instanz ganz klar korrigiert werden müsste. Aber dort sitzen leider auch solche Richter, und der Gang zum Bundesgericht und weiter zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist teuer.

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Ein Weltgericht würde wohl anders urteilen. Richter Hauser sieht sein Urteil im Einklang mit den Urteilen des Zürcher Obergerichtes und des Bundesgerichtes und verurteilt wegen Nötigung. Ob er sich nie gefragt hat, wer eigentlich wen nötigt? Was machen die die Stadt besetzenden Benziner, die monströsen SUVs, die Kreuzfahrerinnen, die Flugkonsumenten? Ich verstehe nichts von Justiz, war aber bis jetzt der Meinung, dass sich gesellschaftlicher, Wertewandel doch allmählich in der Rechtsprechung niederschlägt. Ist der Klimawandel, die auf uns zukommende Umweltkatastrophe zu gross, um ins Rechtsempfinden der Schweizer Richter:innen zu passen? Tut um der Menschen Willen endlich etwas Tapferes!

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Geograf. Alpsenn. Familienvater
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Tatsächlich könnte es auch andersrum gesehen werden. Meiner Meinung nach hängt das damit zusammen, dass es in der Rechtsprechung, im Rechtsystem und im Staat in erster Linie darum geht, Privateigentum zu schützen. Öffentliche Interessen sind da immer zweirangig, obwohl ja eigentlich viel wichtiger. Das wird jetzt auch den Klimaaktivistinnen und -aktivisten zum Verhängnis, weil sie mit ihren Aktionen Privateigentum beschädigen und individuelle Rechte beeinträchtigen. Ich finde diese Situation wie Sie Frau D. auch einigermassen absurd und hoffe, dass die Klimakrise Anlass sein könnte, diesbezüglich mal etwas zu ändern.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Übrigens, noch eine Empfehlung: Es wird in den kommenden Wochen und Monaten noch eine ganze Reihe von Klimaprozessen geben, erstinstanzliche und vor Obergericht. Diese Verhandlungen sind alle öffentlich. Wer sich ein Bild davon machen will, wie die Richter:innen mit Klimaprotest-Fällen umgehen, was die Argumente der Beschuldigten und der Strafverfolger sind (die allerdings an manchen Prozessen meist nicht dabei sind, weil sie nicht dabei sein müssen), der oder die setze sich mal in einen Gerichtssaal. Lohnt sich.

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Gibt es auch einen Bericht zur öffentlichen Anhörung der Klimaseniorinnen vs. UVEK/Schweizerische Eidgenossenschaft am EMRG im Strassburg?

"Die Anhörung unserer Klimaklage vor der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg findet ab dem 29. März 2023 statt. Wir würden uns freuen, wenn sich an diesem Tag viele Frauen friedlich vor dem Gerichtshof versammeln würden, um uns zu unterstützen."
Quelle: Webseite der Klimaseniorinnen am 24.01.2023

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Das Bundesgericht brauchte über 103 Jahre um die Gleichberechtigung der Frau anzuerkennen (BGE 13 I 1 bis 116 Ia 359). Die Justiz sollte die Gesellschaft vor den Angriffen der anderen beiden Gewalten verteidigen - das Recht tritt mit dem Anspruch auf, dass es für alle gleich gilt. Stattdessen solidarisiert sie sich mit ihnen, so dass Gewaltentrennung nichts als ein hohler Begriff ist. In Tat und Wahrheit ist Recht in seiner Faktizität ein Verteidigungsmechanismus gegen die Gesellschaft. In ähnlicher Weise blendet uns der Schein der ach so schönen Freiheitsrechte unserer Verfassung als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, wie sie auch die Klimaktivist:innen in Anspruch genommen haben. In ihrer Faktizität sind die Freiheitsrechte vom Placet der staatlichen Behörden abhängig. Was will man also mit ihnen denn überhaupt noch abwehren?

In der Klimafrage zeigt sich besonders deutlich, dass der Staat statt des vorgeblichen Allgemeinwohls handfeste Partikularinteressen verfolgt. Da fühlt man sich unweigerlich an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 erinnert:

"That to secure these rights, Governments are instituted among Men [and women], deriving their just powers from the consent of the governed, – That whenever any Form of Government becomes destructive of these ends, it is the Right of the People to alter or to abolish it."

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Na ja, dass das Recht bremst und reiche Leute mit Macht anderen reichen Leuten mit Macht helfen reich und an der Macht zu bleiben ist ziemlich plausibel. Ich habe heute allerdings gerade gelernt das Bundesrichter:innen nach Parteizugehörigkeit etwa proportional zum Nationalrat gewählt werden… Würden im Nationalrat nur Grüne sitzen…….es wäre in den Händen der Bevölkerung.
Ich befürchte das Beispiel mit der Frauenfrage geht in die selbe Richtung… es war doch ein Gericht welches den Appenzellerinnen schlussendlich (vor ihren eigenen Männern, ihren Vätern, Brüdern etc.) das Recht gab zu wählen oder? verlockend zu sagen die da oben haben gebremst…. aber wenn man sich Interviews mit Männern auf der Strasse anschaut werden die Richter (explizit nicht gegendert) wohl nicht so viel konservativer gewesen sein als der Durchschnitt…..sGerichte sollten eindeutig mehr für „die Bevölkerung“ tun aber „die Bevölkerung“ ganz aus dem Schneider zu lassen und als Opfer zu stilisieren passt mir nicht, denn ein Teil der Bevölkerung hasst Frauen (immer noch und immer aggressiver siehe Incels) und ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung wird in billig Airlines für 3 Tage nach Dubai oder Katar fliegen (Werbung überall)
Die Politik und das Gericht bremst und die offensichtlich unfaire Behandlung von Richter Harris stört mich gewaltig. Aber ich glaub der Klimawandel beziehungsweise unsere Unfähigkeit damit umzugehen ist ne Multikausale Mischung mit mehr collective-action Problem als Böswilligkeit.
Richter:innen sind ein Teil der Gesellschaft vermutlich nicht der progressivste, ganz sicher sogar nicht;) aber ein Dualismus Bevölkerung/Regierung und Gerichte zu schaffen (in der Schweiz versteht sich) und dann nach den Schuldigen zu suchen scheint mit (bezogen ausschliesslich auf die Klimakrise) nicht ganz fair zu sein.

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das Beispiel des Richters, der über Sans-Papiers schimpft, zeigt wie rassistisch wir (als Gesellschaft) immer noch sind - oder gar noch stärker werden? Der Wert eines Menschenlebens ist auf der einen Seite gewaltig hoch, deshalb wird sofort nach der Ambulanz gerufen, auf der andern Seite lassen wir Menschen leiden und im Meer ertrinken.

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christian balke, der Fliegendruck
erst, einzig und letzter Fliegendruck
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Sie schreiben: "...zeigt wie rassistisch wir (als Gesellschaft) immer noch sind "
ja, das auch, ich bin Teil der Gesellschaft mit diesem penetranten Faschohauch.
Mich erzürnt, wie offensichtlich 'bolsonaresque' sich Teil der richterlichen Gewalt aufführt. Klar, heute ist der Richter eine Person, also ebenso Teil dieser Gesellschaft; er ist Inhaber eines öffentl. Amtes, ist in einer Rolle. Deshalb fordere ich seine Glaubwürdigkeit, oder eben Weisheit (Give me the fact, I will give you [consequent] the right) vor, während u nach der Verhandlung. Einzig die KI können wir nach Gebrauch in die Besenkammer stellen.

(aktuell lese ich DAS MINISTERIUM FÜR DIE ZUKUNFT von Robinson - auf Empfehlung eines pensionierten Historikers)

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Meeresbiologe, Fotograf
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Eines Tages werden jene vor Gericht stehen, welche heute wider besseren Wissens die Massnahmen zur Eindämmung der Klimakatastrophe verhindert haben. Angeklagt der vorsätzlichen Tötung in Millionen Fällen. Die Kinder von heute werden zu Richtern herangewachsen sein.

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"Das Jüngste Weltgericht"? Toller Name für eine Organisation der Klimajugend! Ich frage mich als junger Mensch heute schon: Was habt ihr Älteren vor 40, 30, 20 Jahren gemacht? Warum muss es heute die Klimajugend richten?

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Markus Schärli
Immer mal wieder besorgter Bürger
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Wir haben vor 40/30 Jahren das gleiche gemacht wie die Klimajugend von heute: Velodemos, Velozytig, Vegetarier/Veganer werden, Solarpanels aufs Dach montieren usw. Damals wurde das alles etwas belächelt, heute wird es zumindest ernst genommen und wer weiss, die Kinder der Klimajugend werden dann den Durchbruch schaffen. Ich denke nicht, dass es ein Generationenproblem ist. Es geht eher darum, wann die Mehrheit in einer Demokratie bereit ist zu handeln.

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Nichts haben sie / wir gemacht. Uns im Wohlstand gesuhlt, uns von Fake-Studien (finanziert von der Erdöl-Lobby) blenden lassen und gehofft, dass es nicht so schlimm kommen wird. Macht ein Grossteil der Menschen ja heute noch. Ich sehe in der breiten Gesellschaft noch keine Verhaltendsänderunderungen, die über eine marginale Gruppe hinausgeht. Der Rest konsumiert, fährt, isst, fliegt und investiert weiter so umweltschädlich wie bisher. Der Klimawandel tut hierzulande halt noch nicht ausreichend "weh".

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Yvonne Kunz
Godmother
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Viele von uns gingen gegen die Globalisierung auf die Strasse … hoffe, die Klimaproteste werden mehr Erfolg haben.

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Es ist zum verrückt werden.
Eigentum und individuelle Rechte scheinen wichtiger als öffentliche Rechte.
Klimaschädlinge werden von den Gerichten geschützt.
Während Mahnende ignoriert oder verurteilt sind.
Geld scheint wichtiger als gutes Leben, - als Überleben.
Politiker machen den grössten Öllobbyisten zum Umweltminister.
Bauern vergiften hoch subventioniert das Trinkwasser und die Böden und führen sich als Naturschützer auf.
Der Bund verschleudert Steuermillionen für Fleischwerbung.
usw.
Wer nötigt eigentlich wen?
Und wie soll ich jetzt mein Verhalten ändern?
Wie gesagt: man könnte verrückt werden ….

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Ja, man könnte verrückt werden. Aber wir wissen, das würde niemandem etwas helfen. Bleiben wir entspannt. Und freundlich.

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Kann mir jemand einen Verein angeben, der solche Angeklagte rechtlich unterstützt? Dann könnten wir wenigstens spenden. Und so unzählige Fälle bis nach Strassburg ziehen.
Bekanntlich wirkt externer Druck auf unser System viel effizienter als internes Klagen.

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Richard Brusa
Brückenbauer
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Das ist zum Beispiel die Gruppe "Klima-Seniorinnen" um Rosmarie Wydler in Basel. Professor Google weiss darüber einiges. https://www.klimaseniorinnen.ch/

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Mitglied Genossenschaftsrat Project R
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Auf die schnelle:
Das Collective Climate Justice hat mit den Bankenprozessen einiges zu tun... Renovate auch.
Und in Lützerath kanns auch gebraucht werden...

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extinction rebellion, debt for climate

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blauäugige Bürgerin
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Achtung, die Kontonummer für die Unterstützung von Prozessen ist eine andere als die von XR allgemein:

Spenden zur Unterstützung der Aktivist:innen bei ihren laufenden Gerichtsverfahren (Herbstrebellion 2021 / Quaibrücke-Blockade 2020):
CH74 0839 0036 7366 1010 3

(Auf meine verwirrte Anfrage hiess es, die Website von XR sollte bald aktualisiert werden. Edit: allgemeine Kontonummer von XR entfernt nach Anonym2s Einwand.)

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Als dieser Richter gut zwei Jahre später in einem Strafprozess über eine Sans-Papiers-Frau zu entscheiden hatte, sah das Obergericht keinen Anschein von Befangenheit und wies das Ausstands­begehren der Beschuldigten ab. Dem Richter sei es nicht verwehrt, «seine politische Haltung in der Öffentlichkeit pointiert zu vertreten».

Klitzekleine Frage: Wieso wird der Name dieses Richters nicht genannt? Was ist die Überlegung dahinter? Ihr nennt in der Justizberichterstattung ja sonst immer das ganze Personal beim Namen. Und von öffentlichem Interesse wäre es in diesem Fall doch allemal, insb. wenn er selber die Öffentlichkeit suchte via Zeitungs­artikel, nicht?

Ihr habt nicht zufällig einen Link zu besagtem Artikel?

Ansonsten wie immer: Vielen Dank für die klaren Worte, Frau Hürlimann!

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Arrrggghhh, Herr Brüggemann, ich habe mir das tatsächlich lange überlegt, was die Namensnennung des besagten Richters betrifft. Ich habe mich dagegen entschieden, weil ich diesen Fall nur so nebenbei, quasi als Anekdote, erwähne. Die ganze Sache, auch das Verfahren gegen die Sans-Papiers-Frau, die sich damals vor Gericht verantworten musste, wäre einen eigenen Artikel Wert. Ich habe die Angelegenheit nur gestreift, der thematische Schwerpunkt liegt beim gerichtlichen Umgang mit Klimaprotesten. Und den Artikel kann ich nicht verlinken, es gibt keine Online-Version.

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In dem Fall würde ich mich (zusammen mit sicherlich vielen weiteren Verleger:innen) über diesen eigenen Artikel freuen! Falls ihr Zeit findet. 😉

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Zwischen den Welten
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Wow, es ist das erste Mal dass ich die Kommentarspalte öffne und zwei Frauen sich zu Wort gemeldet haben, kein wortgewaltiger Mann in Sicht (bitte entschuldigen Sie Herr R.). Leider war der Effekt Ihrer Umfrage, warum so wenige Frauen sich zu Wort melden, bald wieder verpufft, und wenn sich eine offensichlich nicht klar männliche Stimme äussert, kann sie sich sicher sein, dass mann vom inhaltlichen Diskutieren überschwenkt zum Zerpflücken des von ihr Geschriebenem.
Zurück zu diesem Artikel. Wow, ein Richter aus der Mitte bringt dem "öffentlichen Ärgernis" mehr Verständnis entgegen als einer mit AL-Parteibuch UND er wagt es, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Höhe mit dem Schweizer Recht zu stellen. Ich hoffe ich werde das Ergebnis meiner Wette mit mir selber noch erleben, ob zuerst das Velo als mindestens gleichberechtigter Partner zu den den vierrädrigen Kollegen auf der Strasse rechtlich anerkannt und geschützt wird, oder ob die Schweiz (jemals) den Schutz und die Rechte der Öffentlichkeit über Privateigentum stellen wird.

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Lucia Herrmann
Community @ Republik
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Ein paar Worte zu Ihrem ersten «Wow»: Ich finde es spannend (und begrüssenswert!), dass Sie hier auf die Meta-Ebene gewechselt sind und sich Gedanken nicht nur zum Inhalt, sondern auch zur Gestaltung des Dialogs hier machen. Denn, wie Sie ganz richtig schreiben, mit einer Umfrage (ich nehme an, Sie meinen diese Debatte vom letzten Sommer?) ist es nicht getan. Wir wünschen uns einen Republik-Dialog, in dem sich viele und nicht nur ein paar wenige, laute Stimmen äussern können. Und das erreichen wir nur, wenn auch hier im Dialog selbst immer wieder darauf aufmerksam gemacht wird. Vielfalt geht nicht auf Knopfdruck. Sie bedingt eine Diskussionskultur, die wir alle zusammen prägen. In diesem Sinne: Merci!
Was Sie ausserdem ansprechen, dass Beiträge nicht inhaltlich diskutiert, sondern bloss auf einer persönlichen Ebene «zerpflückt» würden, ist natürlich nicht in Ordnung. Bitte holen Sie sich in solchen Fällen Unterstützung und rufen Sie die Moderation herbei (oben rechts im Dialogfeld, Drei-Punkte-Menü und dann auf die «Flagge» klicken).

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Brigitte Graf
Ärztin&DJ
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Richter Hauser ist der AL nicht würdig.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Ich muss den Richter ein klein wenig in den Schutz nehmen. Wegen des Parteiproporzes sind die Richter:innen gezwungen, einer Partei beizutreten, es gibt nur wenige, die davon absehen, und ab der zweiten Instanz ist es mehr oder minder unmöglich, ohne Parteibuch einen Richter:innen-Job an einem Berufungsgericht zu erhalten. Ich erwähne die Parteizugehörigkeit der Richter:innen ab und zu, nicht konsequent, und wegen dieses Zwangs auch immer mit einem leicht schlechten Gewissen.

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ich bin in der AL und könnte mir gerade die Haare ausreissen

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Tun Sie es nicht, wäre schade.

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Ich frage mich, ob die Rechtsprechung des EGMR in diesem Artikel wirklich sinngemäss wiedergegeben wird. Im zitierten Urteil (AFFAIRE BARRACO c. FRANCE) erinnert das Gericht durchaus daran, dass auch nicht authorisierte Demos zu einem gewissen Grad toleriert werden müssen (soweit gibt der Artikel alles korrekt wieder). Das Urteil geht aber weiter:
"46. La Cour constate à cet égard que le requérant n’a pas été condamné pour avoir participé à la manifestation du 25 novembre 2002 en tant que telle, mais en raison d’un comportement précis adopté lors de la manifestation, à savoir le blocage d’une autoroute, causant par là-même une obstruction plus importante que n’en comporte généralement l’exercice du droit de réunion pacifique (voir G. c. Allemagne no 13079/87, décision de la Commission du 6 mars 1989, DR 60, p. 256).
47. S’il ressort en effet des éléments du dossier que le déroulement de la manifestation, depuis 6 heures du matin jusqu’à 11 heures, a entraîné une gêne partielle de la circulation, il est également admis que l’opération entreprise a provoqué, à plusieurs reprises, un blocage complet de la circulation sur l’autoroute, dû à l’arrêt volontaire des véhicules en tête du cortège, dont celui du requérant. Cette obstruction complète du trafic va manifestement au-delà de la simple gêne occasionnée par toute manifestation sur la voie publique. La Cour note que les forces de police, qui étaient présentes afin de garantir le maintien de l’ordre et de la sécurité publics, n’ont procédé à l’interpellation des trois manifestants que dans le but de mettre fin au blocage complet et après que ceux-ci eurent été à plusieurs reprises prévenus de l’interdiction de s’immobiliser sur l’autoroute et des sanctions qu’ils encouraient. La Cour considère que le requérant a pu exercer, dans ce contexte, et durant plusieurs heures, son droit à liberté de réunion pacifique et que les autorités ont fait preuve de la tolérance nécessaire qu’il convient d’adopter envers de tels rassemblements (voir mutatis mutandis Éva Molnár c. Hongrie, no 10346/05, § 43, 7 octobre 2008).
48. Dans ces conditions, mettant en balance l’intérêt général à la défense de l’ordre et l’intérêt du requérant et des autres manifestants à choisir cette forme particulière de manifestation, et compte tenu du pouvoir d’appréciation reconnu aux Etats en cette matière (Plattform « Arzte für das Leben » c. Autriche, 21 juin 1988, § 34, série A no 139), la condamnation pénale du requérant n’apparaît pas disproportionnée aux buts poursuivis (G. c. Allemagne, précité).
49. Partant, il n’y a pas eu violation de l’article 11 de la Convention."

Je nachdem wie intensiv die Blockierung des Verkehrs im vorliegenden Fall war (was man im Artikel nur schwer herauslesen kann), ist es absolut denkbar, dass der hier besprochene Zürcher Fall unter die AFFAIRE BARRACO c. FRANCE subsumiert werden würde und die fragliche strafrechtliche Verurteilung als EMRK konform erachtet werden würde.

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Vielen Dank für diese Ergänzung, ich stimme Ihnen zu, ich hätte wohl noch andere Entscheide des EGMR verlinken können. Ich habe mich hier sehr kurz gehalten, es ist in der Tat keine umfassende Würdigung der einschlägigen EGMR-Rechtsprechung, da war zum Beispiel Richter Harris in einem seiner Urteile sehr viel ausführlicher.

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An das Thema Generationenkonflikt will ich gerne anknüpfen. Dieser ist auch ein Grund dafür warum "für Recht und Ordnung" gesorgt werden muss. Natürlich haben sich vor 40 Jahren auch mutige Menschen für einen Gesellschaftswandel eingesetzt, und sie haben damit viel erreicht. Aber die Ziele von damals sind längst überholt.
Auch die grüne Partei betont z.B. vor dem Konflikt in Lützerath es gäbe keinen Generationenkonflikt. (Konzernnahe Klimapolitik aus Sicht der "Jungen"). Sie täuschen sich meiner Meinung nach gewaltig. Der Konflikt hat eine Größenordnung die vermutlich sogar über die sogenannten 68er hinausgeht. Die konservative Weltsicht (50er) auf der einen Seite, die revoltierenden Jungen auf der Anderen. Damals lange Haare und schockierende Musik auf der einen und Grauer Patriarch mit Hut auf der anderen Seite, um es oberflächlich darzustellen. Die Belange der damaligen Jugend waren völlig unverständlich und bedrohend für die Älteren.
Ich bin der Meinung heute ist es genauso, obwohl sich vielleicht keiner mit seiner Elterngeneration vergleichen lassen will.
Die sogenannte Klimajugend bzw. Menschen, die den Wandel intensiv mitmachen haben eine dermassen andere Weltanschauung, dass nur scheinbar ein Konsens über das Klimathema besteht. Letztendlich ist der Klimawandel auch ein Indikator für eine Gesellschaft.
Die aktuelle Gesellschaft hat (im besten Wissen, auf jeden Fall mit bestem Gewissen) die aktuelle Situation hervorgebracht. Der Wunsch nach "Klimagerechtigkeit" lässt sich gar nicht mit "grünen" Anliegen der Vergangenheit vergleichen. Diese waren wichtig, aber könnten mit der jetzige Gesellschaft (die sie auch mitentwickelt hat) rücklickend leicht gelöst werden.
Bei der Klimabewegung geht es um globale und Generationsgerechtigkeit, die aktuell durch kein Parteiprogramm wirklich vertreten wird. Es geht um Kommunikation (z.B. Konsensieren), die sehr von der aktuellen sogenannten Demokratie unterscheidet, es geht um ganz andere Identitäten, Lebenstile.
Die Klimabewegung lässt sich nicht von Kämpfen um Geschlechterdefinitionen, gegen Sexismus und Rassismus trennen. Aber dies sind nicht die selben wie die der 68er, sondern eine Version 2.0. Oder eher eine Komplettüberholung.
Was der grösste Unterschied ist: die einen halten am bestehenden System fest mit allen Mitteln. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ein Wirtschaftssystem ohne Wachstum bedeutet den Zusammenbruch. Der Wandel durch die Mächtigen soll daher "Realpolitisch" erfolgten und ignoriert dabei jede wissenschaftlich belegte Unmöglichkeit. Dies ist keine böse Absicht, sondern lässt sich eher mit einem blinden Fleck vergleichen. Weniger wertend, könnte es als unterschiedliche Lebensrealitäten bezeichnet werden. Wobei eine der Lebensrealitäten der Jugend ist "eine Zukunft zu haben". "Es gibt nichts zu verlieren bzw. sehr viel". Der Anspruch auf eine Zukunft, steht über dem Erhalt veralteter Prinzipien.
Weniger ambitionierte Klimaziele unterscheiden sich nicht einfach in der Quantität. Sie stellen mit allen Konsequenzen den erhofften Status Quo über den Versuch eines Gesellschaftswandel. Übrigens ein sehr schönes Beispiel, wie sich Alt und Jung missverstehen ist die Diskussion um "Selbstoptimierung", d.h. einen Wandel über den grünen Lebensstil zu erreichen.
Ein weiteres Thema ist "legal" und "legitim". Der Mechanismus, wann es legitim ist, ein Gesetz zu brechen ist überhaupt nicht subjektiv. Beides wären sehr interessante Themen.

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Pflegefachmann FH
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Wie kommt man denn dazu, eingeladen zu werden, mit ins Gericht zu gehen? Zumindest kann ich mich nicht entsinnen, solch einen Aufruf in der Verlagsetage vernommen zu haben?!

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blauäugige Bürgerin
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Später Nachtrag: Schon in den 80ern galten unserem Rechtsstaat (pun intended) lediglich sechs SP-Richter als befangen, die ein Inserat mitunterzeichnet hatten, welches eine Amnestie für die Bewegten befürwortete. Die notorischen Hardliner der damaligen ersten Krawallgruppe konnten schalten und walten, wie sie wollten. Leseempfehlung: "Unrecht für Ruhe und Ordnung", Peter Schneider. (Nicht der Analytiker,sondern ein SP-Richter, der den Beruf an den Nagel gehängt zu haben scheint - was wurde aus ihm?)

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