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Viel gefährlicher ist es, wenn eine politische Elite in ihrem Machtrausch denkt, es besser zu wissen als das Volk und deshalb Abstimmungsergebnisse ignoriert. Das Volk ist und bleibt der Souverän.

Bzgl. Parlament: natürlich sind die Parlamentarierinnen frei, nach ihrem besten Wissen und Gewissen zu handeln, und somit auch mal von ihren Wahlversprechen abzuweichen. Wenn aber eine klare Vorgabe aus einer verbindlichen Abstimmung besteht, ist es ihre Aufgabe, diese umzusetzen, ob sie gefällt oder nicht. Bei der Masseneinwanderungsinitiative hat unser Parlament hier leider versagt und beim Brexit droht das britische Parlament zu versagen.

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Zum Glück habe wir ein Parlament, dass es besser weiss, als DAS Volk, ohne classe politique hätten wir eine Diktatur der Blocher Dynastie

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Mal sehen, ob sie das immer noch denken, wenn sich das Parlament mal über eine Abstimmung hinwegsetzt, bei der Sie ja gesagt haben. (Die Alpenschutzinitiative ist so ein Kandidat, allerdings weniger deutlich als die MEI.) Sehen Sie kein Problem darin, wenn der Bundesrat vor einer Abstimmung sagt: “wenn ihr ja sagt, dann müssen wir die bilateralen kündigen”, es nach der Abstimmung aber plötzlich ganz anders aussieht? Da leidet doch die Glaubwürdigkeit unserer Regierung, oder?

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Ja, aber das ist nicht das Argument von Herrn M. Wenn er das Volk als "Souverän" bezeichnet, bewegt er sich zwar im Raume des Mythischen. Sein Argument (und das vieler Nicht-Rechten) ist aber, dass wenn sich aus einem Initiativtext relativ klar ein Widerspruch zu einem bestehenden Staatsvertrag ergibt und diese Initiative angenommen wird, der Staatsvertrag zu kündigen oder abzuändern ist. Und dies (in den Augen von gemässigten Juristen), nicht wegen des "Volkswillens" (das ist, wie Sie sagen ein merkwürdiger Begriff) und deshalb auch nicht, weil das Volk "der Souverän" ist (was mystisches Blabla ist), sondern weil die (qualifizierte) Mehrheit der in einer Verfassungsabstimmung nach den klaren Regeln unserer Verfassung Verfassungsgesetzgeber ist und verbindliche Verfassungsvorschriften erlassen kann. Das hat vielmit positivem Verfassungsrecht und fast nichts mit dem contrat social zu tun. Ob es das Parlament "besswer" weiss als das Volk, was ich nicht einmal bestreite, ist also unerheblich, das Vorgehen des Parlamentes bei der MEI verstiess gegen positives (allerdings nicht justiziables) Recht.

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Wieder sehr gut sortiert und auf den Punkt gebracht. Vielen Dank dafür!

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Und vor allem wollen wir von Montag bis Sonntag kein ein(z)ig Volk von Brüdern ohne Schwestern sein. Und auch nicht ohne die mit Stern dazwischen.
Bissig auf den Punkt gebracht wie gewohnt. Man lacht ob der Formulierungen und fragt sich gleichzeitig, ob man über das Beschriebene nicht eigentlich eher erschrecken müsste.

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Gen.rätin Project R
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Als Rousseau 1762 seine Überlegungen zum allgemeinen Willen anstellte, war die Gesellschaft weit davon entfernt, als Bevölkerung überhaupt etwas zu sagen zu haben. Macht und Einfluss besassen vor allem Exponenten, die kraft ihrer familiären (oft adligen) Herkunft das Sagen hatten. Sein Entwurf war ein radikales Gedankenspiel, sich vorzustellen, dass alle zusammen etwas zum Wohl der Gemeinschaft wollen könnten und keiner mehr zählt als der oder die andere. Von einer solchen Idee oder gar Ideal bis zu einer praktischen Umsetzung mit Platz für Diversität und einem klugen Umgang mit Macht ist der Weg lang, mit viel Versuch und Irrtum, wie wir aus oft leidvoller Erfahrung wissen.

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Ihre Frage, wofür oder wogegen Rousseau seinen (oder genauer, und bescheidener: frz. "Du", also dt. "Vom") Contrat social geschrieben hat, ist historisch interessant. Sie haben's sicher zu einem guten Teil getroffen: aus der leidvoll erniedrigenden Erfahrung einer ständischen Gesellschaft in Frankreich (die auch sein Intimfeind Voltaire ständig verarbeitete). Herausgekommen ist ein hochabstraktes Werk, von dem Rousseau sagt, er hätte dabei - im Positiven - an seine Heimatstadt Genève gedacht. Diese war unvergleichlich demokratischer, demokratischer auch als die die eidgenössischen Orte seiner Zeit, aber diese Demokratie war auch (ständig im 18. Jh.) bedroht durch die besseren und frankreichfreundlichen Familien, die die Macht der Bürgerversammlung einzuschränken versuchten. Rousseau wollte mit der Lettre à d'Alembert von 1758, in der er sich (erfolgreich, und - wenn Sie wollen - durchaus kulturkonservativ) gegen die Einrichtung einer Comédie in Genf wehrte, und wohl auch mit dem Contrat social die Bürgerschaft intellektuell und rhetorisch unterstützen. Als dieses Buch aber mit dem Emile zusammen in Genf öffentlich verbrannt und Buchhändler schikaniert wurden, griff er zur Feder und setzte seine Theorie des Contrat in den Lettres écrites de la Montagne von 1764 wortgewaltig und minutiös zugleich in die Praxis erneuerter Bürgerwirren um.

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Lieber Daniel Strassberg,

ich möchte Rousseaus Begriff der volonté générale etwas rehabilitieren. Dazu schlage ich folgende Unterscheidungen vor: 1. Es gibt den rhetorisch-argumentativen Kniff der Berufung auf einen angeblichen Volkswillen - in der Rhetorik bekannt als Argumentum ad majorem -, der ein Merkmal des Populismus darstellt und eigentlich leicht zu entlarven ist, weil a) sich einer anmasst, diesen angeblichen Volkswillen zu kennen, b) dieser angebliche Volkswille oft nur der einer Minderheit ist (AfD, SVP etc.) und c) dieser angebliche Volkswille nach dem Modell der volonté de tous gedacht wird (vgl. Pkt. 2).

  1. Es gibt die philosophisch interessante und schwierige Frage, wie der sogenannte Volkswille zu verstehen oder gar zu ermitteln ist. Und dafür lässt sich - mit gehörigem Goodwill - die Rousseau'sche Unterscheidung zwischen der volonté de tous und der volonté générale durchaus fruchtbar machen bzw. modernisieren. Als volonté de tous ist der Volks- oder Mehrheitswille entscheidungstheoretisch simpel nach einem geometrisch eindimensionalen Modell gedacht, wo es auf einer Linie entweder in die eine oder andere Richtung geht. Die volonté générale hingegen muss man sich als Resultante eines mindestens zweidimensionalen Vektorfeldes vorstellen. Kooperationstheoretisch gesprochen entspricht der volonté générale (bei einer Auszahlung nach der Struktur des Gefangenendilemmas) die optimale Lösung, der volonté de tous hingegen bloss die suboptimaleLösung; sie kann sich deshalb beispielsweise blockieren (Brexit).
    Demokratietheoretisch entspricht der volonté de tous das reine Mehrheitsprinzip, das Kant deshalb einen Despotismus nannte (Mehrheit kann Minderheit an die Wand stellen.). Der volonté générale kommt die durch das Rechtsstaatsprinzip (Gewaltenteilung, Minderheitenschutz etc.) abgefederte direkte Demokratie zumindest näher.

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Lieber Peter,
Deine Unterscheidung ist sehr hilfreich. Es gibt den Volkswillen als argumentativen Kniff der Populisten, und es gibt ihn als philosophisches Konzept von Rousseau. Die Frage ist nun, ob auch die gefährliche Verwendung des Konzept auf Rousseau zurückzuführen ist oder ob sie eine blosse Karikatur ist, wie D. B. meint. Immerhin haben sich Tyrannen und Mörder wie Robbespierre und Pol Pot auf Rousseau berufen, die Frage ist also nicht harmlos. Ich würde darauf bestehen, dass Rousseau ein starkes totalitäres Potential hat, und zwar dort wo er verlangt, Partikularinteressen aufzugeben. Wer das verlangt, kann kann Demokratie nicht mehr Aushandlungsprozess sehen.

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Lieber Daniel,
der "Angelus novus" von Paul Klee blickt bei Walter Benjamin bekanntlich auf die Geschichte als einen Trümmerhaufen. Auch und gerade Rousseaus Werk ist ein solcher Trümmerhaufen, denn es ist schon für die Zeitgenossen voller Widersprüche und sein 'Haus' hat entsprechend von Anfang an Risse. In diesem Sinn bringst du die entscheidende Frage auf den Punkt: Welche Lesart hat unter heutigen Bedingungen totalitäres Potenzial, welchen Gedanken von Rousseau ist aus heutiger Sicht noch etwas abzugewinnen (und kann er sogar als ihr Begründer gelten) und welche Lesart ist eine blosse Karikatur dessen, was ihm zu seiner Zeit vorschwebte. Ich plädiere für eine wohlwollende Interpretation im "Rousseau'schen Geiste", die in diesem Steinbruch die Goldadern herausliest, die heute noch Bestand haben.
Dass dem historischen Rousseau bei seiner Konzeption der volonté générale etwas Ähnliches wie eine kleinräumige, homogene Bauerngruppe vor Augen stand, die in einer Landsgemeinde à la Appenzell Innerhoden den Gemeinwillen feststellt bzw. "ausmehret": zugestanden. Dass die Berufung auf diese durch historische Gegebenheiten mitbedingten Aspekte der volonté générale heutzutage bei AfD oder 5Stelle zu unerträglichen Homogenitätsvorstellungen und Identitätsgeschwafel führt und schon bei Robbespierre und dann auch bei Pol Pot totalitäres Potenzial hatte und durch Ausmerzung alles Abweichenden herbeigezwungen werden musste: zugegeben.
Aber der Konzeption der volonté générale ist - gerade in der Gegenüberstellung zur volonté de tous - auch ein vernünftiger Aspekt abzugewinnen, wenn man ihn auf der richtigen, nämlich der höchsten Ebene des contrat sociale, also der Verfassungsebene ansiedelt: Der Wille der einzelnen Personen stimmt - aus freien Stücken - mit dem Gemeinwillen darin überein, dass eine Verfassung besser ist als keine, dass die Verfassung den Zweck hat, Kooperation und optimale Lösungen gegenüber suboptimalen Lösungen und Trittbrettfahrerei zu schützen usw. usf. - bis hin zu "ausgeklügelten Verfahren, wie in einer Gesellschaft über unterschiedliche Interessen von Gruppen (nicht von Einzelnen!) entschieden wird, flankiert von Institutionen, die diese Verfahren schützen".

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Lieber Daniel
Der Contrat social ist ein Buch der Freiheit; der erste Satz des ersten Kapitels des ersten Buches geht so: "L'homme est né libre, et partout il est dans les fers." Kaum jemand hat rhetorisch so brillant ein Buch so auf dem ersten Ton durchgehalten wie JJ. Man kann ihn wirklich nicht für das verantwortlich machen, was spätere Autoren aus ihm gemacht haben. (Kant, der ihn wohl etwas authentischer verstanden hat als Robbespierre oder Pol Pot, war ja im übrigen begeistert von ihm.)
Zur volonté générale (VG) habe ich Dir die Lektüre der weiteren einschlägigen Kapitel empfohlen. P. R. kennt diese offensichtlich und sagt (oben und unten) dazu viel Richtiges. Eine totalitäre Aufgabe von Partikularinteressen findest Du in seinem (gerade auch vektoriellen!) Kalkül der VG nicht: während die volonté de tous nur eine Summe aller Partikularinteressen ist, ist die VG eine "Kraft", die in der politischen Entscheidfindung neben völlig legitimen und akzeptierten Partikularinteressen auch für den Respekt eines GEMEINinteresses plädiert. Sie muss als Wunsch oder Bereitschaft verstanden werden, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft teilt, das zu wählen und zu verfolgen, was im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft ist – und dass er das gewissermassen auch zu seinem eigenen Interesse macht (deshalb folgt in Buch II auf die Theorie der VG ihre Anwendung auf die generell-abstrakte Kategorie des Gesetzes - allerdings, da sehe ich eingestandenermassen eine eine grosse Hypothek, nach einem die Todesstrafe legitimierenden Einschub). Wenn das totalitär ist, dann ist jegliche Forderung oder Zumutung von Gemeinsinn, Bürgersinn oder -tugend totalitär.

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Das ist nun aber ein Karikatur von Jean-Jacques, lieber Daniel. Nicht einmal die Referenz stimmt (es ist Buch I, Kap. 6). Um die volonté générale zu verstehen, musst Du schon noch etwas mehr Denkarbeit verrichten und die einschlägigen II, 1-4 und IV, 1-3 mitlesen.

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Lieber Daniel , für die falsche Referenz möchte ich mich entschuldigen, da ist mir das I auf die falsche Seite des V gerutscht. Allerdings mangelndes Denken vorzuwerfen, ohne ein Argument zu liefern, worin Du anderer Meinung bist, finde ich etwas shofel. ES gibt immerhinh bedeutende Rousseauforscher, die das sehr ähnlich sehen (Jaakov Talmon)

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Was bedeutet shofel?

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Auch Talmon ist eine Karikatur. Schickst Du mir Deine E-Mail-Adresse an dbyc@hispeed.ch? Ich habe Dir ein Ms.

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Ich bin wohl ein wenig spät mit meinem Beitrag. Aber, Ihr Schlusswort „... wir sind kein Volk ...“, Herr Daniel Strassberg, hat mich persönlich sehr berührt. Ich, gebürtiger Leipziger, heute Doppelbürger und wohnhaft im Kanton Bern, bin zu seiner Zeit in Leipzig lebend, als 29-jähriger keinen Meter Demo gelaufen und hatte insgesamt 0 mal „Wir sind das Volk gerufen“. Hatte mich viele Jahre lang versteckt mit diesem „Versäumnis“, ja , bin sogar verdächtig gewesen, wenn ich es erzählt hatte - „... war wohl einer von den Linientreuen ...“.
Ja tatsächlich, es gab damals nur wenige Stunden, an denen ich mit meiner freien und liberalen Überzeugung hätte dabei sein können (müssen), dies schreibe ich auch entgegen des heutigen Jubels zum 30. Jahrestag der Montagsdemos. Heute wird vergessen, dass die Friedensgebete in der Nikolaikirche schon Monate vorher von ausreisewilligen DDR-Bürgern dominiert war - man ging nicht hin, wenn man HIER bleiben wollte. Wenig Wochen nach den wichtigen und wirklich revolutionären Stunden im Oktober, wechselten die Demos vom rechtskonservativen „ .... Deutschland einig Vaterland ...“ ins Rechts-Nationalistische. Ja tatsächlich, man will es heute nicht mehr wissen oder gar mit dieser Zeit zusammen bringen, aber zu meinen Erinnerungen gehören Hitlergrüsse und Stechschrittparaden des Volkes an den Montagsdemos im Dezember 1989.
Und trotz allem, sehr geehrter Herr Strassberg, ob nun Volkswille oder der Wille Einzelner, ich bin froh wie alles gekommen ist und denke heute manchmal wie alles gekommen wäre, wenn Glasnost und Perestroika in diesen Tagen des Oktobers 1989 nicht zu Ende gegangen wären.

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Danke, Herr Bieler, für dieses Zeitzeugnis aus erster Hand. Dass das so schnell gedreht hat, war mir völlig unbekannt. Sind dann auch viele der damals schon Rechtsnationalen (bis -extremen) geblieben und machen jetzt das Substrat der AfD aus?

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Ich las mal einen Text, der begründete, warum wir Schweizer* nicht so recht wissen wer wir sind und zu wem wir/nicht gehören. Der Trost am Ende war: Wenigstens sind wir eine Willensnation. Gemeint war, dass wir schlussendlich einfach die Schweiz bilden wollen, warum auch immer. Ich fand diese Inklusion von Irrtum und Durcheinander gut. Um zu sagen: "Naja, wenigstens gehts vorwärts". Ich möchte gerne bei meiner Definition bleiben. Ansonsten einverstanden. ;-)

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Debattierfreudiger
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Mir wird himmelangst, was ich zum Thema Demokratie in der Republik lese:

  • Seit ich Zeitungen lese, galt für die Schweiz: Das Volk ist der Souverän. Dass wir als Elite das gerade bzw. erst jetzt in Frage stellen, wo unsere Haltung öfters nicht mehr die Mehrheit zu erringen vermag, hat einen schalen Geschmack. Und wenn nicht das Volk - wer ist dann der Souverän? das Parlament?

  • Dass ein Parlamentarier, nachdem er gewählt ist, sich ganz frei entfalten kann und es keinen Wählerauftrag mehr geben soll, das habe ich schon gehört. Allerdings nie als das formulierte Recht eines Schweizer Parlamentariers, sondern als Vorwurf an pseudodemokratische Parteirepräsentanten, z.B. in Russland zu den Zeiten von Jelzin. Ich sehe es eher so: ein direkt repräsentatives Parlament, das im Widerspruch zur Mehrheit der Stimmbürger steht, sägt an seiner Existenzberechtigung. Etwas anders ist es nur bei Standesvertretungen, wie beim House of Lords. Oder dem Ständerat.

  • Warum von Politikern, die versuchen, einen Volkswillen umzusetzen, oder die das auch nur vorgeben, eine grössere Gefahr zur Dikatur ausgehe als von denen, die das weder versuchen noch vorgeben, ist mir schleierhaft.
    Natürlich, ich bin auch nicht glücklich mit verschiedenen Entscheiden und Manifestationen des "Volkswillens". Manches wird sich als schlechte Entscheide herausstellen und dasselbe Volk wird einiges wohl bereuen. Nebst Segnungen hat die Demokratie auch Gefahren.
    Ich finde diese Selbstvergewisserung einer in Frage gestellten und verunsicherten Elite unkonstruktiv. Eine Elite kann nur dann den Gang der politischen Dinge wieder beeinflussen, wenn sie den Draht zur breiten Masse sucht und findet. Und nicht versucht, diese zu ignorieren. Oder kleinzureden.

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Die Unterscheidung zwischen "volonté de tous" und "volonté générale" ist in der Tat sinnvoll und höchst aktuell. Beispiel Internetforen: Daumen rauf, Daumen runter: So artikuliert sich die "volonté de tous". Eine Diskussion, wie sie z.B. hier geführt wird: So artikuliert sich die "volonté générale". Als ständiger Prozess, mit offenem Ausgang.

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