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Das Wohlstandsmodell unserer Reichen, jahrhundertelang erprobt: Handel mit Kriegsbedarf, Vorteile ziehen aus dem Unglück anderer, Neutralitätsmythos als Geschäftsmodell und unglaublich gute Vermarktung, sprich Vernebelung. Unser Wohlstand: wessen Wohlstand? Die Forschung der Historikerinnen Büsser und Cornut zum Söldnerwesen und zum Entstehen der Neutralität (als Geschäftsmodell) erschüttert unser Selbstverständnis. Bin gespannt, was die Historiker der Profiteure dieses Modells an Forschungen und Erklärungen aus dem Hut zaubern und was die zugewandten Werber und Medien daraus machen.

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Sind wir Schweizer wirklich so schlechte Menschen?

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Ja, wo ist sie hin, die Konsenskultur?

Noch vor 30 Jahren waren 7 von 10 Schlussabstimmungen im Parlament praktisch einstimmig. Heute weniger als 5 von 10 (SRF-link).

Heute finden sich SVP und FDP in Wirtschaftsthemen und setzen die Interessen der Reichsten durch. Ohne Kompromisse.

Lehnt das Volk den einseitigen SVP-FDP-Vorschlag dann ab, ist das Problem nicht gelöst. Umso besser, denn so bleibt die Angst vor der Zukunft. Und wer Angst vor der Zukunft hat, wählt SVP.

Die SVP bringt ihre Wähler über emotionale Ansprache dazu, gegen die eigenen Interessen zu wählen. Hauptsache: gegen Ausländer, Städter, Schwule, Moslems, Schwarze, Experten, Linke, Flexibilität, Bildung, Offenheit, Veränderung.

Dafür muss sie keine Probleme lösen. Im Gegenteil!

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Gut gebrüllt Löwe!,!

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Dass die Fähigkeit Kompromisse auszuhandeln abgenommen hat ist auch Journalisten wie Ihnen, Herr Binswanger, zu verdanken. Haben Sie doch geschlagene 2 Jahre auf alle eingeprügelt die in der Causa Corona eine andere Meinung hatten als die offizielle die Sie mitvertreten haben. Das verunglimpfen von Andersdenkenden führt aber zwangsläufig zu einer Polarisierung der Gesellschaft.

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Binswanger hat doch die "offizielle" Meinung der Regierung nicht vertreten - im Gegenteil! Er war ein stetiger Mahner und hat die Unfähigkeit und die Untätigkeit des BAG, der Kantone sowie der Regierung schonungslos aufgezeigt.
Zu Recht, wie ich finde.

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Aus Sicht von Herrn Güntensperger war Herr Binswanger schlimmer als die "offizielle Meinung" - weil die Massnahmen ihm nicht genug erschienen, während Herr Güntensperger vermutlich gar keine Massnahmen für Wünschenswert gehalten hat.

Nur eine Vermutung, natürlich.

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Interessant - wie Sie das Geschriebene von Herrn Binswanger der letzten zwei Jahre wahrgenommen haben. Ich hab ihn weder prügelnd noch verunglimpfend wahrgenommen.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr Güntensperger, vielen Dank für Ihren Beitrag. Offensichtlich haben Sie zu den Covid-Massnahmen eine andere Haltung als ich. Dass Sie meine Kolumnen zu dem Thema trotzdem zur Kenntnis genommen haben, freut mich. Als Vertreter der offiziellen Seite habe ich mich nun allerdings wirklich nie verstanden. Im Gegenteil: Häufig habe ich ja Kritik der offiziellen Corona-Politik vorgetragen. Es ist auch nicht meine Aufgabe als Journalist Kompromisse auszuhandeln. Das muss schon die Politik machen. Es ist meine Aufgabe die Debatte voranzubringen. Das geschieht, durch das entwickeln von Argumenten und die Artikulation von Positionen. Natürlich soll man Andersdenkende nicht verunglimpfen - und ich mache jedenfalls den Versuch, dies nicht zu tun. Kritik darf scharf sein, aber Sie muss begründet werden. Herzlich, DB

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Gaby Belz
semi-Rentnerin, semi-Berufsfrau
·

Danke für die Aufklärung in einem Dossier dass sowohl für mich wie für viele weitere Bürger:innen mit anderen beruflichen Ausrichtungen und Interessen ein Buch mit sieben Siegeln ist. Ich werde den Text weiträumig verbreiten.

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Über sie Webseite der SP-Schweiz gibt es die Möglichkeit die "Ablehnungskampagne" finanziell zu unterstützen damit eine noch breitere Öffentlichkeit erreicht werden kann.

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Wer sich immer wieder nur mit Forderungen zu Steuersenkungen profiliert, hat in meinen Augen nichts Substanzielles zur Schweizer Standortförderung beizutragen. Die Diskussion um die Reduktion irgendwelcher Steuersätze bindet doch nur Resourcen, um wirklich entscheidende Fragen für die Wettbewerbsfähigkeit anzugehen.

Zum Beispiel schreibt das Ja-Kommitee zur Reform der Verrechnungssteuer auf seiner Webseite unter «Wettbewerbsfähigkeit erhalten»:

Durch die sogenannte "OECD-Mindestbesteuerung" wird sich der Standortwettbewerb weiter verschärfen. Um attraktiv zu bleiben, muss auch die Schweiz Reformen tätigen.

Und alles, was dem Kommitee dazu in den Sinn kommt, sind Steuererleichterungen? Das ist doch eine Kapitulation vor der eigenen Gestaltungskraft. Da haben mich die Vorschläge von Ökonom Gabriel Zucman, wie man Standortkonkurrenz positiv münzen könnte, mehr überzeugt:

«Die Länder [...] müssten sich einen Vorteil verschaffen durch Investitionen in die Infrastruktur, die Hochschulen, das Berufsbildungs­system, den Erhalt der Umwelt. Weiterhin wäre es entscheidend, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient einzusetzen. Aber eine auf positiven Leistungen beruhende Standort­konkurrenz käme der Gesamt­bevölkerung zugute.»

Wir hätten in all diesen Aspekten exzellente Karten, aber stattdessen verplempern wir weiter Zeit damit, ein dem Untergang geweihtes Dumpingmodell künstlich am Leben zu halten.

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Ich gebe Ihnen absolut Recht. Allerdings ist doch auch bei diesen Massnahmen ein Hauen und Stechen um Subventionen etc. Und hinsichtlich Infrastruktur: Nehmen wir da mal die Beispiele Energie oder Telekommunikation. Der Ausbau des 5G-Netzes wird an vielen Orten aus wissenschaftlich wenig nachvollziehbaren Gründen bekämpft. Dasselbe gilt für Energieprojekte, sei es Wasserkraft (egal ob klein oder gross), Solar (Was ist so schlimm an einer PV-Pflicht für Immobilien?) oder Wasserstoff (wie jüngst in Birsfelden, wo der Bau einer Elektrolyseanlage vereitelt wurde).
Es tut mir leid, aber wir haben wohl - zumindest zu einem gewissen Grad - die Politiker, die wir verdienen...

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Das ist ein interessanter Punkt, den Sie da aufwerfen: An abstrakten Finanzzahlen herumzuschrauben wird vielleicht auch lieber gemacht, weil weniger Leute dreinreden.

Bei Projekten, die sich nicht nur in einem virtuellen Raum bewegen (wie in Ihren Beispielen), sind viel mehr unterschiedliche Spieler am Tisch. Mit der grösseren Angriffsfläche steigt das Risiko für Reputationsschäden und damit leider der Wille, sich als Politikerin dafür einzusetzen. Dann doch lieber den vermeindlich einfachen Weg gehen und ein paar schwer verständliche Zahlen anpassen.

Für mich ein weiterer Hinweis darauf, dass elektoral-repräsentative Demokratie in der heutigen Form nicht zukunftstauglich ist. Ich wünsche mir neue politische Instrumente wie Bürgerkammern gewählt im Losverfahren. Dann hätten wir definitiv die Politiker, die wir verdienen: Uns.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
·
· editiert

Auf das Risiko hin, mich hier unbeliebt zu machen, möchte ich kurz darlegen, weshalb ich persönlich für die Abschaffung der Verrechnungssteuer bin. Mit meiner Firma Aktionariat (aktionariat.com, 10 Mitarbeiter) bin ich selbst in einem Bereich tätig, der der Verrechnungssteuer unterliegt, und ich sehe daher konkret in meinem Alltag, welche Probleme die Verrechnungssteuer heute verursacht.

Im Beitrag werden insbesondere zwei Argumente vorgebracht, denen ich widersprechen möchte.

Erstens wird behauptet, "wer seine Zins­einkommen als Einkommen ehrlich deklariert, kann sie schliesslich zurück­fordern." Das stimmt leider nur für Personen, die in der Schweiz steuerpflichtig sind. Ausländerinnen und Ausländer können die Verrechnungssteuer in der Regel nicht zurückfordern und werden somit unter der heutigen Rechtslage unverhohlen diskriminiert. Für alle Emittenten, die auch ausländischen Investorinnen und Investoren gegenüber offen sein wollen, wird damit das Finanzierungsinstrument der Schweizer Anleihe unattraktiv.

Zweitens wird behauptet, es seien "ohnehin nur grosse Konzerne, die sich statt über Bankkredite über Unternehmens­anleihen Kapital beschaffen". Es stimmt zwar, dass Anleihen heute vor allem von grossen Konzernen und öffentlichen Körperschaften wie beispielsweise der Stadt Zürich ausgegeben werden, doch liegt dies unter anderem gerade an der Verrechnungssteuer, die die Ausgabe von Anleihen für kleinere Firmen unattraktiv macht!

Die Republik hätte nicht mit einem Bankkredit gegründet werden können, weil Banken nur an traditionellere Geschäftsmodelle mit handfesten Sicherheiten Kredite vergeben. Glücklicherweise hat sich hier ein anderes geeignetes Finanzierungsinstrument gefunden. Doch ich sehe in meinem geschäftlichen Alltag immer wieder kleinere bis mittelgrosse Schweizer Firmen, für die eine Anleihe ein gutes Finanzierungsinstrument wäre, sich dann aber für eine etwas weniger geeignete Alternative entscheiden, weil ihnen die Verrechnungssteuer einen Strich durch die Rechnung macht.

Aus dieser Erfahrung heraus bin ich ziemlich sicher, dass die Verrechnungssteuer auf Anleihen heute mehr Kosten als Nutzen stiftet. Die grosse Unbekannte dabei ist der Umfang der Steuerhinterziehung mit Anleihen, wenn wir keine Verrechnungssteuer hätten. Dieser lässt sich leider schwer abschätzen.

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Jacqueline Badran
in den Nationalrat gewählt
·

Entschuldigung, aber das stimmt jetzt alles so gar nicht. 1. Alle ausländischen Anleger können selbstverständlich die Verrechnungsteuer zurück erlangen, sofern sie in einem Land ansässig sind, das ein Steuerabkommen mit der Schweiz hat. Und das sind fast alle relevanten Länder. 2. In KMU legen ausländische Grossanleger (es sind fast ausschliesslich Institutionelle) ohnehin nicht an. Diese gehen in Staatsobligationen und Grosskonzerne. Auch mit einer Abschaffung der Verrechnungsteuer würden sie das nicht tun, weil die Volumina viel zu klein sind - also der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu gross. Unter einem Emissions- Volumen von 100 Millionen geht da gar nichts. Nachweislich. Das hat also auch nichts mit Vertechnungssteuer zu tun.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
·

Es freut mich, von Ihnen persönlich eine Antwort zu erhalten. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass für Ausländer selbst bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen die Verrechnungssteuer nur teilweise zurückgefordert werden kann. [1] Die ESTV behält oft die sogenannte Sockelsteuer von 15% zurück, so dass zum Beispiel ein deutscher Anleger nur 20% zurückfordern kann. Und an der Technologie, den Verwaltungsaufwand von Wertschriften dramatisch zu reduzieren, so dass sich diese auch für kleinere Firmen lohnen könnte, arbeite ich wie eingangs ausgeführt beruflich. Die Verrechnungssteuer ist hier eine von verschiedenen Hürden, die ich und andere gerne los würden.

Schade ist, dass in diesem Fall keine Kompromisslösung gefunden wurde. Ich sehe nämlich durchaus ein, dass es bei einer allfälligen Abschaffung der Verrechnungssteuer wünschenswert wäre, den Finanzsektor dafür anderswo stärker zu besteuern um den Ausfall bei der Verrechnungssteuer zu kompensieren.

[1] https://www.trex.ch/de/verrechnungssteuer-auf-dividenden#:~:text=Die%20Schweiz%20darf%20jedoch%20gem%C3%A4ss,abz%C3%BCglich%20Sockelsteuer)%20bei%20der%20Eidg.

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Danke für Ihre ausführliche Darstellung. Leider wird mit dieser Vorlage wie häufig sonst auch ein legitimes Anliegen - wie von Ihnen beschrieben - umfunktioniert oder erweitert, so dass sich unzulässige Umverteilungen ergeben, deshalb werde ich die Vorlage wohl ablehnen.

Was ich nicht verstehe, Sie schreiben, dass i.d.R. nur CH-Steuerpflichtige die Verrechnungssteuer (VST) zurückfordern können, aber auf der Webseite der ESTV gibt es entsprechende Formulare und die schreiben dort auch:

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie angesichts der rund 300 000 [Hervorhebung durch LN] jährlich zu prüfenden Anträgen um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.

Das tönt für mich jetzt eher danach, wie wenn das schon einigermassen funktionieren würde?

@Rest der Downvotenden: Wenn jemand eine ausführliche sachliche Stellungnahme schreibt wie Hr. Meissner, dann wäre es schon i.O. wenn jemand auch antworten würde statt einfach runtervoten. Trollbeiträge kann man getrost kommentarlos versenken, das hier ist aber keiner.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
·
· editiert

Vielen Dank für diese Ergänzung. Es ist in der Tat so, dass auch Ausländerinnen und Ausländer einen Teil der Verrechnungssteuer zurückforden können, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht. Dabei ist es in der Regel so, dass die Schweiz 15% zurückbehält (die sogenannte Sockelsteuer) und 20% zurückgefordert werden kann. Das bedeutet, dass steuerplfichtige im Ausland oft etwas mehr als die Hälfte der Verrechnungssteuern zurückfordern können, während Schweizer die Verrechnungssteuer vollumfänglich zurückfordern können. Ich habe mir erlaubt, dies im Eingangskommentar vereinfacht darzustellen.

Auch Weggelassen habe ich das Problem der zeitlichen Verzögerung. Die Verrechnungssteuer wird sofort beim Auszahlen des Zinses fälligt, kann aber meines Wissens erst zusammen mit der Steuererklärung für das entsprechende Jahr zurückgefordert werden, womit das zurückbehaltene Geld für ein bis zwei Jahre nicht zur Verfügung steht, obwohl es eigentlich dem Zinsempfänger gehört.

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Danke für diese interessante Ergänzung!

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Besten Dank, Herr Binswanger, für die Informationen. Einmal mehr zeigt sich, wer in Bundesbern das Sagen hat: Politiker mit einem ausgeprägten Hang zum Lobbyismus. Es ist schon dreist, wie rechtsbürgerliche Politiker Politik in eigener Sache machen und dies unverhohlen am Souverän vorbei, der - womöglich - der Komplexität wegen das Handtuch wirft oder - einmal mehr - den Reichsten für Steuerhinterziehungen das Terrain vorbereitet. Eine Umverteilung erster Güte von unten nach oben, was Standard geworden ist.

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Danke für die sehr zutreffende Analyse. Die Staf-Vorlage war sicher ausgewogener. Solche Päckchen haben aber den Nachteil, dass man die Stimmberechtigten entmündigt, indem sie sich nur für fertige Kompromisse entscheiden können, statt über die einzelnen Streitpunkte. In der Vergangenheit wurden so oft unerwünschte Auswirkungen am Volkswillen vorbeigeschmuggelt und so herrscht berechtigterweise eine Skepsis zu solchen Paketvorlagen.

Dass das Parlament handlungs­unfähig und dysfunktional sein soll, ist natürlich nur aus linker Perspektive inklusive der Mitte nachvollziehbar. Die bürgerliche Mehrheit sieht dies sicher anders. Mit Inspiration z.B. aus den USA stellt diese fest, dass politische Kompromisse in der heutigen Zeit immer weniger nötig werden. Deshalb kann man Ihre Schlussfolgerung nur wiederholen:

Der Schweizer Souverän muss deutlich machen, dass er diese Entwicklung nicht akzeptiert.

Die SP könnte es dem Souverän leichter machen, wenn sie sich wieder mehr über solche Themen empören würde, statt sich mit LGBTQIA+ und ähnlichem zu verzetteln.

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Jacqueline Badran
in den Nationalrat gewählt
·

Ehm, excüsi, aber wer macht seit Jahr und Tag die Referenden gegen diese Machenschaften ( USR, Stempel, Verrechnungssteuer, etc.pp) und kämpfte über 40 Jahre für eine Weissgeldstrategie? Das alles bindet circa 100 mal mehr Ressoucen und Aufmerksamkeit von der SP als alles andere. Und "verzetteln" tun wir uns nicht mit den berechtigten Gleichstellungsanliegen und Freiheitsrechten von queeren Menschen, die wir die letzten 100 Jahren äusserst erfolgreich Schritt für Schritt vorangetrieben haben.

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Nichts gegen Sie Frau Badran. Wenn die ganze SP sich wie Sie selbst einsetzen würde, hätten wir garantiert weniger Probleme. Ich bezweifle auch nicht, dass die SP sich im Parlament nach wie vor für die Sozialversicherungen, steuerliche Gerechtigkeit, usw. einsetzt. Deshalb bin ich nach wie vor ein treuer Wähler. Die Kommunikation diesbezüglich finde ich jedoch heute viel harmloser als zu der Ära Bodenmann und früher. Die Kommunikation muss sich an die Mehrheit richten, nicht an Minderheiten, das hat die SVP viel besser verstanden als die aktuelle SP. Die Gleichstellungsanliegen sind natürlich berechtigt, aber seien wir mal ehrlich: in einer Gesellschaft die Solidarität wirklich leben würde, wären solche Anliegen selbstverständlich, da müsste man gar nicht gross drüber streiten…

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Danke für diese erhellenden Hintergrundinformationen, welche – wieder einmal – die schamlose Dreistigkeit der Wirtschaftslobby im Parlament aufzeigen. Ich vermute, dass diese Gedanken für viele LeserInnen im Hinblick auf die kommende Abstimmung sehr hilfreich sind.

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Ich bin für die Erhöhung des AHV-Alters für Frauen aus dem folgenden einfachen Grund: Wie Herr Binswanger schreibt, kommt man um die Erhöhung nicht herum. Also wird meine 35-jährige Tochter bis 65 arbeiten müssen. Wenn das aber sowieso sicher ist, so ist es im Interesse meiner Tochter, dass der Wechsel möglichst früh kommt. Die anderen, berechtigten Anliegen, sind separat zu verfolgen.

Die Schweiz hat eine seltsame Art, mit ihrer Kundschaft umzugehen. Bei Leuten ganz unten besteht der allgemeine Verdacht, sie seien Sozialschmarotzer. Folglich hat unser Volk kein Problem, Sozialdetektive auf die Leute ganz unten loszulassen.
Erinnert sich noch jemand, was eine solche Überwachung bei jemandem ganz oben bewirkt? Iqbal Khan wurde überwacht und nahm sich einen Professor vom Psychiatrischen Dienst der Zürcher Justiz und bekam schwerste Ängste und was sonst noch alles attestiert. (Dabei ist er doch eine super-stabile Persönlichkeit und Kronprinz für die Leitung der grössten Bank des Landes.) Bei den Leuten ganz unten gibt es nicht so viel Federlesen. Wenn sie schon arm sind, halten sie das umso besser aus.
Und so, wie die ganz unten generell als Sozialschmarotzer verdächtigt werden, nennt man die Sozialschmarotzer ganz oben, welche vielfach viel grössere Summen abstauben, "Steuersünder", manchmal auch "Sünderlein". Das finde ich krasse Doppelmoral.

Nach den vielen Steuersenkungen für Unternehmen und Reiche soll jetzt auch die Verrechnungssteuer zurückgedrängt werden. Dabei ist sie eine sehr soziale Steuer, welche vollständig zurückerstattet wird, wenn man sein Einkommen aus Vermögen richtig deklariert. Natürlich hat alles auch seinen Nachteil. Aber dieser fällt hier kaum ins Gewicht, wenn man bedenkt, was alles für Steuersenkungspakete schon durchgingen. Ich verstehe nicht, weshalb die Leute das nicht im Gesamt-Zusammenhang durchdenken. Und, ganz bizarr: Erinnert sich jemand, dass es keine nachträgliche Kontrolle über die Wirkung gibt? Passt perfekt zum Mitleid mit den Steuersünderlein.

Meine Frau und ich leben sehr gut. Dieses Jahr bekamen wir so viel Verrechnungssteuer zurückerstattet, dass wir für Staats- und Gemeindesteuer nur noch Fr. 2'000 zahlen mussten. Ich bin also kein neidischer Prolet.

Im Wirtschaftsgymnasium lernte ich vor gut 50 Jahren, was für eine schlaue, gerechte Steuer die Verrechnungssteuer sei. Weiter lernte ich, dass die Erbschaftssteuer die sozialste Steuer sei, denn bezahlen müsse der Erbe, der wahrscheinlich schon sein ganzes Leben lang von den guten Verhältnissen der Eltern profitierte und dann ohne jede Gegenleistung ein Vermögen bekomme. Die Warenumsatzsteuer, heute Mehrwertsteuer, sei dagegen die unsozialste Steuer, weil sie jeden bei den lebensnotwendigen Ausgaben trifft, unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
War das eine linke Schule? Im Gegenteil, rechts aussen. Die Leitung bot Ernst Cincera auf, damit er uns Vorträge über die linke Subversion halten konnte. (FDP-Cincera führte ein Register linker Leute und tat sein bestes und sehr erfolgreich, ihnen das wirtschaftliche Fortkommen schwerzumachen. Es gab einen grossen Skandal). Das nach heutigen Vorstellungen linke Steuerverständnis war damals bei den Rechten common sense.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Anonym 3, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Analyse teile ich weitgehend. Nur Ihr Argument für die AHV-Revision kann ich nicht nachvollziehen: Ja, die Finanzierung muss gesichert werden, und eine Erhöhung des Pensionsalters für Frauen wird irgendwann kommen. Aber man müsste die Finanzierung nicht über die Mehrwertsteuer gewährleisten, gegen die Sie selber ja die entscheidenden Argumente vortragen. Und man könnte mit der Pensionsalter-Erhöhung für Frauen auch warten, bis die krassesten Asymmetrien in Einkommen und Vorsorge-Sicherheit sich viel stärker reduziert haben - bzw. Massnahmen ergreifen, um sie zu reduzieren. Herzlich, DB

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Ja, politischer Kompromiss- und Lösungswille sind für eine funktionierende Demokratie lebenswichtig. Die hervorragende Analyse der Verrechnungssteuervorlage zeigt, dass die Selbstbedienungsmentalität einer kleinen Minderheit rechtsaussen sich inakzeptabel durchgezwängt hat.
Zur unausgewogenen AHV-Vorlage möchte ich noch daran erinnern, dass sie weit weg vom 50jährigen Verfassungsziel ist, das keinen neuen Abbau erlaubt, sondern vielmehr einen Ausbau bedingt: In der Bundesverfassung steht, die AHV müsse den «Existenzbedarf angemessen decken» (Art. 112) und mit der Pensionskasse «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen» (Art. 113). Zwischen Fr. 1195 (Minimalrente) und Fr. 3585 (Maximalrente für Ehepaare) liegt heute die AHV meilenweit davon entfernt. Jedes zweite Renteneinkommen (AHV + Pensionskasse zusammen!) ist unter Fr. 3'500. Statt der Abbaureform - nota bene diesmal ausschliesslich aufkosten der Frauen, die heute schon bei den Pensionkassenrenten viel zu kurz kommen - ist ein Ausbau der AHV als Ausgleich dringend nötig! Geld dafür, dass zeigt auch das Umfeld der Verrechnungssteuervorlage, ist hierzulande ausreichend vorhanden. Unsere AHV ist der Kern und ein Vorzeigebeispiel der solidarischen Seite der Schweiz. Sie sollte es bleiben. Aber nur ohne die vorliegende Abbaureform.

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Besten Dank für diese fundierte Auslegeordnung. Besonders gut finde ich den quasi Quervergleich, bzw. die Art wie die Vorlagen zu einander in Beziehung stehen. Sehr aufschlussreich. Die Materie um die Verrechnungssteuer ist ja nicht gerade leichte Kosten, wenn man da als "Laie" darauf blickt. Da leistet der Beitrag von Herrn Binswanger einiges an Information.

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Messerscharf analysiert! Danke!

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Hallo Herr Binswanger. Teil 2 Ihres Berichts scheint mir soweit korrekt ohne alle Details geprüft zu haben/zu kennen, da vertraue ich auf Sie! Die ersten Sätze rund um die dringends nötige (es müssen bald weitere folgen) AHV-Reform jedoch weniger. Sie schreiben: „Mit der Erhöhung des Renten­alters für Frauen schliesslich wird diejenige Hälfte der Bevölkerung, die im Schnitt die viel, viel schlechtere Alters­absicherung hat, einseitig mit einem zusätzlichen Leistungs­abbau belastet. Kann man machen. Aber wo ist das Gegen­geschäft?“ Isoliert die AHV betrachtet beziehen Schweizer Frauen höhere Leistungen als sie einzahlen. Daher ist auch die Anpassung auf 65 (wurde ja auf 64 reduziert…) vertretbar. Eigentlich müssten wir auf Basis der demografischen REALITÄT bereits über 66, 67 für beide Geschlechter sprechen. Es geht ja nicht nur immer nur um höhere Einnahmen für die Altersvorsorge (Höhere Lohnabzüge, Steuererhöhungen usw.) sonder auch um tiefere Ausgaben. Und ja, dies ist natürlich schmerzhafter. Und zur Frage des Gegengeschäfts. Die Antwort liegt in der BVG-Reform.

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Vielleserin
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Grüezi Herr H.
Würden Frauen für all ihre Gratisarbeit AHV-pflichtig entlöhnt (Kinderbetreuung, Haushaltsarbeit, Nachbarschaftshilfe usw.) würden sie ihre Bezüge mehr als selber finanzieren. An der 2. Säule verdienen in erster Linie die Versicherer (und die dahinterstehenden Aktionäre), deshalb wurde sie ja - statt einer existenzsichernden AHV - auch eingeführt. Einzelne Versicherer haben über Jahrzehnte bis zu 25% der einbezahlten Beiträge als Verwaltungskosten verrechnet (sog. Rentenklau). Die 2. Säule gehört abgeschafft und eine existenzsichernde 1. Säule eingeführt. Leider besteht keine Hoffnung, dass sowas geschehen wird, nicht mal bei den Linken ist das ein Thema.

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Genau. Deshalb finanzieren die Versicherungen und die Banken (v.a. wegen des nur für sie profitablen Geschäfts mit der sog. 3. Säule) die Millionenkampagne für die aktuelle AHV-Abbau-Reform. - Übrigens: Die existenzsichernde AHV (Verfassungsauftrag!) ist durchaus ein Thema bei der Linken und die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften immerhin ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die dringend nötige Rentenerhöhung wird aber nur ein realistisches Thema bleiben, wenn 'AHV 21' bachab geschickt und damit auch das nächste bürgerliche Abbauprojekt mit Rentenalter 67 für alle vom Tisch sein wird.

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Guten Tag Frau L.
Die Probleme in Verbindung mit der Kinderbetreuung sind mir privat durchaus bekannt und müssen separat angepackt und verbesser werden. Da helfe ich gerne. In Bezug zur 2. Säule bitte ich Sie dringends genau die Gründe der Unverteilung von durchschnittlich rund 6 Mrd. jährlich von der jüngeren Generation zur Rentnergeneration nachzulesen! Bspw. eine VZ-Studie zur Umverteilung finden Sie online bzw. kann dort bestellt werden. Die Materie ist nicht ganz so simpel! Geklaut wurde nichts, es wurden die letzten 20 Jahre zu hohe Renten versprochen, u.a. augrund veralterter Sterbetafeln. Weiter gebe ich Ihnen jedoch Recht, einzelne grosse Pensionskassen verlangen zu hohe Verwaltungskosten pro versicherte Person. Auch hier findet man online die Ratings dazu. Nun müssen nur alle Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den Stiftungsräten darüber Bescheid wissen und anschliessend auch Optimierungen einleiten.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr H., vielen Dank für Ihren Beitrag. Sicher, die Frauen beziehen insgesamt mehr Leistungen als sie einzahlen - was primär aber mit der höheren Lebenserwartung zu tun hat. Sollen sie dafür bestraft werden? Das erscheint mir problematisch. Der andere Punkt ist das BVG. Wir sollten lieber die AHV ausbauen, als der BVG Kompensationsmassnahmen aufbürden. Die AHV ist effizienter, nachhaltiger und sozialer. Herzlich, DB

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Hallo Herr Binswanger. Merci. Vorab zur Lebenserwartung: Ist es somit unfair, dass Frau und Mann das gleiche Referenzalter bekommen und noch offensiver ausgedrückt müsste ja somit das Referenzalter der Frauen höher liegen?
Zum BVG: Mit der Halbierung des Koordinationsabzugs und Glättung der Altersgutschriften wird einerseits der versicherte Lohn für Teilzeiter erhöht sowie die Lohnnebenkosten von älteren Arbeitnehmern reduziert. Beides durchaus soziale Punkte. Mich würde sehr interessieren wieso aus Ihrer Sicht die 1. Säule nachhaltiger und effizienter ist?

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Ein informativer, leicht verständlicher und politisch kluger Artikel. Danke Herr Binswanger. So lese ich die Republik gerne.

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Müssen wir nicht von einer Lex-Blocher sprechen? Matter führt doch nur aus, was der Chef und SVP-Besitzer anordnet.

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Ach, vermutlich kann Matter das auch alleine ganz gut. Für solche Anliegen braucht er den grossen Manitu wohl nicht (mehr).

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Für die Ausführung braucht er ihn nicht, aber als Auftraggeber schon. Der grosse Manitu bestimmt, was gemacht wird.

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Danke. Schön dass das mal einer sagt.

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Ein ganz hervorrgender Artikel! Gratulation!

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Vielen Dank Herr Binswanger für die verständlichen Erläuterungen und Beurteilungen der Abstimmungsvorlagen.

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Spannend, dass auch bei diesem Thema Abschaffung der Verrechnungssteuer die Anwälte ihre Hände im Spiel haben. Oder wer hat uns nochmal die ganze Chose betreffend Geldwäscherei eingebrockt, als sich die Herren Anwälte mit Ehrversprechen aus dem Zielkreis herausgewunden haben?
Alleine dieses Verhalten diskreditiert für mich FDP und SVP, die hier nur allzu bereitwillig Steigbügelhalter spielen.

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Mathematiker
·

Ich erinnere mich schwach, bin aber im Moment zu faul, das nachzurecherchieren, dass vor vielleicht 20 oder 30 Jahren in den Eidgenössischen Räten der Antrag diskutiert wurde, die Verrechnungssteuer von 35% auf 50% zu erhöhen. Anlass für diesen Vorschlag war die Tatsache, dass die Verrechnungssteuer einen grossen Überschuss lieferte, d.h. viel Verrechnungssteuer wurde nicht zurückverlangt, die entsprechenden mit Verrechnungssteuer belasteten Erträge von den Empfängern also vermutlich nicht versteuert; es gab also überdeutliche Anzeichen, dass die Verrechnungssteuer ihren Zweck, die Steuerhinterziehung zu erschweren, nicht (mehr) gut erfüllte, also erhöht werden müsse. Sehr gut erinnere ich mich jedoch an das eindrückliche Zeter-Mordio-Geschrei, das damals von bürgerlicher Seite losbrach, sehr wahrscheinlich war Vater Blocher damals auch dabei, dass man auf keinen Fall so eine exorbitante Steuer einführen dürfte, Raubzug auf wohlerworbene Erträge, geradezu ein Verstoss gegen die Eigentumsgarantie – was weiss ich noch alles. Wie wir alle wissen, wurde die Verrechnungssteuer nicht erhöht.

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Mathematiker
·

Möglicherweise war (und ist!) der Satz der Verrechnungssteuer von 35% tiefer als der Grenzsteuersatz vieler Betroffener auf Mehreinkommen, d.h. für sie 'lohnt' es sich, das mit der Verrechnungssteuer belastete Einkommen nicht zu deklarieren und auf die Verrechnung der Verrechnungsteuer zu verzichten; diesem Spielchen hätte die Erhöhung auf 50% natürlich für die allermeisten Betroffenen einen Riegel geschoben.

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Guter Punkt, aber ich denke es ist noch schlimmer: Die Verrechnungssteuer soll ja auch der Hinterziehung der Vermögensteuer vorbeugen. Ein Rechenbeispiel:

Vermögen: 50'000
Zinsertrag: 1'000 (2%)
Verrechnungsteuer: 350

vs zusätzliche Steuern

Vermögenssteuer: 35 (sonstiges Vermögen: 100'000)
Einkommensteuer: 44 (alleinstehend, steuerbares Einkommen 50'000)
Einfache Steuer: 79
Steueranlage: 4.56 (Stadt Bern, konfessionslos)
Kantons- und Gemeindesteuer: 360
Bundessteuer: 26
Steuern: 386

Für Anlagen mit tiefer Dividende ist die Verrechnungssteuer also schon bei mittelständischen Steuertarifen billiger als die eigentlich fälligen Steuern ...

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Bruno Weber
Psychologe/Coach/in Pension
·

Herr Binswanger, nachdem ich seit Monaten keinen Ihrer Artikel zu Covid fertig lesen konnte, gratuliere ich Ihnen zu dieser heutigen Meisterleistung in Analyse, Aufbau, Integration und Folgerungen. Das ist der Binswanger, den ich seit vielen Jahren sehr schätze!!

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
·

Lieber Herr W., vielen Dank für Ihr grosszügiges Kompliment. Könnte es sein, dass Sie bezüglich Covid ganz einfach meine Meinung nicht teilen? Dass meine entsprechenden Artikel bezüglich Analyse, Aufbau, Integration und Folgerung völlig anders geartet wären, ist - jedenfalls aus meiner Sicht - eine wenig plausible Hypothese. Herzlich, DB

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Bruno Weber
Psychologe/Coach/in Pension
·

Lieber Herr Binswanger, da haben Sie recht. Es ist wohl so, dass Ihre Artikel bezüglich Covid in Analyse, Aufbau, Integration und Folgerung ebenso gut aufgebaut waren. Aber ich bin bei diesen Artikeln schon in Ihrer Analyse gescheitert: diese Vorsicht, diese Ängstlichkeit, dieser Ruf nach MEHR, dieser Glaube, dass wir nur SO die Pandemie in den Griff kriegen. Da dachte ich oft: der Binswanger hat noch Angst, dass uns demnächst der Himmel auf den Kopf fällt. Bei Ihrem neuen Artiker über die Lex Matter gefallen mir wohl eher - auch - der Mut und die klare Sichtweise in Ihren furchtlosen Überlegungen.

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Ich denke nicht, dass die Abschaffung ein Referendum überstehen würde.
35% Steuern für ein Nebeneinkommen (bei den meisten Privatpersonen), welche man nach der Versteuerung zurückerhält, wird wohl kaum auf Widerstand der Mehrheit ohne Kapitaleinkommen stossen.

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„Die „Schwachen“ tragen die Last“. Ich würde davon absehen, das heute noch so zu formulieren. „Schwach“ tönt einfach schwach. Die „Benachteiligten“ oder so ähnlich wäre meines Erachtens in diesem Kontext viel angebrachter.

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Lieber Herr S., ich verstehe Ihren Vorbehalt. "Schwach" könnte implizieren, dass ich damit den Betroffenen ein persönliches Merkmal, gar ein Verschulden zuspreche. Aber für mein Gefühl wird aus dem Kontext deutlich, dass wirtschaftliche Schwäche gemeint ist. Und die ist gegeben und, so scheint mir, sollte auch als solche angesprochen werden. Herzlich, DB

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Guten Tag Herr Binswanger
Meiner Meinung nach tragen die Schwachen (und damit häufig die Frauen!) die Last, wenn wir die neue AHV-Vorlage ablehnen. Die Inflationsrate ist in diesem Jahr beträchtlich gestiegen und es ist nicht absehbar, wie es diesbezüglich weitergeht. Wie soll man beispielsweise mit ungenügend gefüllten Kassen je einen Teuerungsausgleich ausbezahlen können? Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% ist für mich ein Kompromiss von oben nach unten, denn wem es möglich ist, mehr zu konsumieren, trägt auch mehr zu einer gerechten Umverteilung bei. Zudem erhöht sich bei einer Teuerung der absolute Beitrag zur AHV linear mit.
Klar, es gilt die Kröte der Erhöhung des Rentenalters der Frauen zu schlucken. Dieser Umstand ist einfach zu verstehen und man kann sich leicht darüber empören. Dass die wirkliche Ursache der Altersarmut vor allem in der 2. Säule begründet ist, braucht mehr Kenntnisse über unsere Vorsorgewerke. So müssen dort Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug dringend sinken.
Übrigens liegt das Rentenalter der Frauen bei den meisten Pensionskassen schon bei 65 Jahren. Wie ist das eigentlich bei der PK der Republik? In meinem Bekanntenkreis (ich gehöre zu Jahrgang 1957) wollen deshalb viele Frauen bereits jetzt bis 65 arbeiten, weil sich dadurch ihre Renten verbessern.
Es braucht eine Reform zur Verhinderung eines Defizits bei der AHV! Wenn nicht jetzt, dann verstreichen wieder JAHRE bis endlich etwas passiert.
Freundliche Grüsse

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Vielleserin
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· editiert

Grüezi Frau Habluetzel
Mit einigen Ihrer Begründungen gehe ich einig. Aber: Ich empöre mich nicht leicht darüber, dass Frauen "die Kröte schlucken sollen". Ich werde ein gaaaanz klares Nein in die Urne legen. Dies sind meine Beweggründe:
Obwohl in der Bundesverfassung, Art.8 verankert ist "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit", verdienen Frauen noch immer fast 20% weniger Lohn, davon sind über 40% unbegründet (Quelle bfs).
Gemäss Statistik bfs leisten Frauen - im Vergleich zu den Männer - noch immer mehr als 50% an die Haus- und Familienarbeit (Gratisarbeit). Und nein, ich gebe die Schuld nicht den Männern, sondern der Wirtschaft. Solange diese, zumindest jenen Männer, welche nach einer Familiengründung ihre Verantwortung für Familienarbeit wahrnehmen wollen keine Möglichkeit bietet, Teilzeit zu arbeiten, wird aus der Gleichstellung gar nichts. Für moderne Arbeitgeber ist das höchste der Gefühle, dass man Männern 80%Jobs anbietet (oft verbunden mit 80% Lohn, 100% Arbeit, wie bei den Frauen). Und ja, es ist möglich bis ins höchste Kader "nur" 60% zu arbeiten, oft sogar zu Gunsten der Arbeitgeberin. Ich rede aus Erfahrung, ich habe praktisch immer in solchen Betrieben gearbeitet und es hat wunderbar funktioniert.
Und obwohl heute die Quote der Frauen mit Hochschulabschluss höher ist als derjenige der Männer (Quelle bfs), strahlen mir aus den Printmedien immer noch 7 glücklich strahlende Männer entgegen, welche in Geschäftsleitungen, Verwaltungsräte usw. befördert wurden. Auch hier: Moderne Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben es teilweise gecheckt und lassen dann doch immerhin 1 Frau unter 6 Männern mitstrahlen.
Und zu guter Letzt: Solange wir über genügend Steuergelder verfügen, um Grossunternehmen und Superreichen Steuergeschenke zu machen, solange z.B. eine Erhöhung der Erbschaftssteuer ein absolutes Tabu ist, lasse ich mir nicht weismachen, dass eine vorübergehende Finanzierung der AHV-Kasse nicht möglich sein soll.
Und nicht zu vergessen: Wenn wir unser Geschlechtermodel nicht ändern, leiten wir eine neue Ära von Frauenarmut ein. Mit dem neuen Scheidungsrecht werden Frauen, selbst wenn es schon nach wenigen Jahren zu einer Scheidung kommt, ganz schnell in die Armut rutschen. Selbst Frauen mit Hochschulabschluss werden, nachdem sie wenige Jahre nicht oder nur im niedrigen Stellenprozentbereich gearbeitet haben, nur schwer eine ihrer Ausbildung entsprechende Arbeit finden, landen dann an der Kasse eines Grossverteilers oder sonst in einem schlecht bezahlten Job.
(Edit: Ergänzt mit letzten Absatz)

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Sie haben sich m. E . von den unsachlichen Darstellungen der Gender-Pay-Gap täuschen lassen. (Ja, auch beim Bund haben gewisse Leute eine politische Brille auf, wenn nicht gar eine private politische Agenda.) Ich empfehle Ihnen dazu meinen Kommantar eine Ebene oberhalb (= Antwort auf den ursprünglichen Kommentar).

Und nein, eine rechtliche Diskriminierung einer Gruppe mit Geburtsmerkmal XY kann nicht dadurch begründet werden, dass einige Personen der komplementären Gruppe mit Geburtsmerkmal XX angeblich irgendwelche nicht rechtlich vorgeschriebenen und willkürlich kategorisierten Tätigkeiten (häufiger als Personen der Gruppe XY) ausüben.

(Das entsprechende Diskriminierungsverbot steht auch in der Verfassung. Und damit ist AHV 21 verfassungswidrig, sofern kein öffentliches Interesse daran besteht, Männer*, die tatsächlich das rechtlich benachteiligte Geschlecht sind, weiterhin schlechter zu behandeln.)

Ausserdem erwähnt die Frauen*lobby nie, dass die ausserfamiliäre ehrenamtliche Arbeit (Vereine, Milizsysteme) meist von Männern* erbracht wird. Soll das auch noch verrechnet werden, obwohl ebenfalls selbstgewählt und themenfremd? Vom Militär ganz zu schweigen!

Und selbstverständlich wird bei den neulinken identitätspolitischen/"kulturmarxistischen" Spielchen (hier: Geschlechterkampf) immer schön ausgeblendet, dass in Ehen und nach Scheidungen natürlich AHV und PK/BV i. a. R. geteilt werden – es also kaum ein zentrales systematisches Problem gibt.

Es sei denn, jemand (meist: eine Frau*) hat sich jahrelang um Kinder, Verwandte oder Haushalt/Garten gekümmert, ohne sich durch Heirat oder private Verträge von der Parter*in absichern/entschädigen zu lassen. Das würde ich aber als mangelnde Selbstverantwortung sehen, da ich auch Frauen* vollständige Mündigkeit zurechnen würde. Zuerst nicht wirtschaftlich selbständig zu sein, sondern vom traditionellen (Ehe-)Modell der Versorgungspartnerschaft zu profitieren und sich danach zu beschweren, finde ich daher lächerlich – zumal die meisten heterosexuellen Beziehungen wohl von Frauen* beendet werden.

Wenn wir schon diskriminieren wollen würden, dann müssten wohl eher dia Frauen* später in Rente gehen, weil sie länger leben oder – mit anderen Worten – deutlich mehr AHV beziehen, aber noch deutlich weniger einzahlen als die Männer*. Bei den EL ist es vermutlich ähnlich.

Es ist einfacher, die Menschen zu täuschen, als ihnen beizubringen, dass sie sich haben täuschen lassen. (frei nach einem alten weissen Mann zitiert)

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Daniel Binswanger
Feuilleton Co-Leiter
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Liebe Frau Hablützel Fahrni, vielen Dank für Ihren Beitrag. In mehrfacher Hinsicht kann ich Ihnen nicht zustimmen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist kein Kompromiss von oben nach unten, nachweislich nicht, der stark degressive Charakter von Mehrwertsteuern ist ein Gemeinplatz der ökonomischen Theorie. Erstens ist Mehrwertsteuer proportional, das heisst die finanzstarken Bürgerinnen werden für ihren Konsum nicht mehr belastet als die einkommensschwachen. Das ist keine Umverteilung. Zweitens ist die Mehrwertsteuer deshalb nicht nur proportional sondern de facto degressiv, weil einkommensschwache Bürgerinnen gar keine Wahl haben, als ihr gesamtes Einkommen für Konsum auszugeben - und darauf dann auch die höhere Mehrwertsteuer zu entrichten. Bei finanzstarken ist das Gegenteil der Fall: Sie geben nur einen Teil ihres Einkommens für Konsum aus - und legen den Rest, auf dem sie dann auch keine Mehrwertsteuern entrichten, zurück.
Was das Verhältnis zwischen erster und zweiter Säule betrifft: Ja, das Gefälle zwischen den Geschlechtern ist vor allem auf die zweite Säule zurückzuführen. Im Rahmen des Rücklage-Modells wird sich das auch erst ändern, wenn sehr bedeutende gesellschaftliche Veränderungen sich verwirklicht haben - vielleicht in ein oder zwei Generationen? Die AHV ist bereits heute viel effizienter, billiger und ausgleichender. Und jetzt will man die AHV schwächen weil die Vorsorge nicht funktioniert? Das ist absurd. Herzlich, DB

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Wenn mensch sich Privilegien gewohnt ist, erscheint einem Gleichbehandlung als Benachteiligung (oder eben Kröte).

Ich haben noch nie von jemandem, der suggeriert, es gäbe eine geschlechtliche Lohndiskriminierung, je einen Beleg dafür geliefert bekommen, dass die nicht durch die vorhandenen Daten erklärte Lohndifferenz (ganz oder zumindest teilweise) auf illegitime geschlechtsbezogene Diskriminierung zurückzuführen ist.

Und die Beweislast liegt bei den Gender-Pay-Gap-Mythos-Jünger/*innen, denn eine Diskriminierung wäre schon seit Jahrzehnten illegal und würde heute wahrscheinlich von keinen 5 % der Bevölkerung gutgeheissen.

Zudem macht eine illegitime Diskriminierung ökonomisch keinen Sinn – im Gegenteil. Könnten Firmen Frauen* anstelle von Männern* anstellen und damit für gleichwertige Arbeit bzw. Leistung weniger Lohn zahlen, dann würden Reihenweise Männer* entlassen werden – zumal neueren Erhebungen zufolge nur noch ca. 2 % der Gender-Pay-Gap nicht mit den verfügbaren Daten erklärt werden können (Ten Years Gender Pay Gap-Mistake - Ein Irrtum wird zehn Jahre alt (Thomas Moser, 18.03.17, Telepolis)).

Genauso belegfrei oder ideologisch könntne übrigens behauptet werden, die 2 % seien allein dadurch begründet, dass Frauen* einfach schlechter arbeiten würden (= keine gleichwertige Arbeit) und dass sie daher zurecht weniger verdienen würden.

Die Erklärung "Sexismus" als Ursache für die nicht durch die verfügbaren (legitimen Lohnfaktor-)Daten erklärte Differenz zwuschen den Geschlechtern ist nicht mehr als eine Annahme – und somit eine eher schlechte Grundlage für massive staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit.

Ich hoffe, nachdem die GPG schon im öffentlichen Sektor (wo sicher gleiche Löhne gelten) nicht zu verschwinden scheint und auch die zig Lohnanalysen in den grossen und mittleren Firmen kaum je unerklärbare Unterschiede feststellen (werden), sehen es auch die Frauen* und Linken bald mehrheitlich ein.

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Ich habe noch eine grundsätzliche Unklarheit bezüglich Verrechnungssteuer:
Jährlich bleiben der Bundeskasse rund 6 Milliarden aus der Verrechnungssteuer.
6 Mia. entsprechen rund 1/3 der Zinserträge aus Kapital welches somit steuermässig nicht deklariert wurde, somit hinterzogen wurde.
Das sind bei einem angenommenen Ertragszins von 2% rund 900 Milliarden unversteuertes Kapital.
Dieses riesige unverteuerte Vermögen darf doch nicht wahr sein?
Hoffentlich mache ich einen Überlegungsfehler.
Weisst du mehr dazu?

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Sehr guter Artikel. Danke.

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Das beste an unserem politischen System ist, dass es langsam und schwerfällig ist. Das ist gut, da machen wir nicht jeden Mist mit. Leider sollten wir aber hie und da trotzdem etwas vorwärts kommen und nicht nur einfach alles blockieren und verhindern. (Wo? das ist umstritten, deshalb blockiert).

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