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Das doppelte Dilemma der Steuerreform

Danke, Simon Schmid, für diese gute Analyse des Steuerteils der Abstimmungsvorlage. Das Dilemma zwischen prinzipieller und pragmatischer Beurteilung ist allerdings - und das kommt m.E. nicht ganz zum Ausdruck - ein doppeltes: Eigentlich sollte man m.E. prinzipiell NEIN stimmen, denn der Steuerwettbewerb ist aus ordnungspolitischer Sicht kein gemeinwohldienlicher Leistungswettbewerb, sondern zielt nur in (national oder kantonal) egoistischer Weise darauf ab, fremdes Steuersubstrat anzuziehen, dessen Besteuerung rechtmässig anderen Standorten zustünde. In so einem unsinnigen Pseudowettbewerb sind am Ende alle Verlierer - ausser die standortflexiblen Konzerne, die ihn zu ihrem Vorteil ausnutzen und am Ende fast nirgends mehr Steuern zahlen.

Doch wer NEIN stimmt, sagt damit gewollt (wie die die rechten Fundis) oder ungewollt (wie die Vertreter der oben skizzierten Haltung) zugleich JA zum Status quo. Und dieser selbst besteht ja gerade darin, dass die Schweiz seit langem an vorderster Front das üble Spiel des Steuerwettbewerbs anheizt, indem sie insbesondere ausländischen Holdings massive Steuervorteile offeriert hat. Auch dazu sollte man prinzipiell NEIN sagen können! Geht aber nicht, würde doch ein NEIN von der EU höchstwahrscheinlich vorwiegend als ein nationalegoistisches Ja der Schweiz zum Status quo interpretiert und mit entsprechenden Sanktionen bestraft. Dabei wäre es eigentlich von den eher links denkenden Neinstimmenden nur als ein Nein zur vorgesehenen Veränderung des Steuerregimes, die am Prinzip des von der Schweiz betriebenen Steuerwettbewerbs nichts ändern will, intendiert...

Dementsprechend ist eine pragmatische Entscheidung auch für all jene unausweichlich, die prinzipiell den Steuerwettbewerb eindämmen möchten. Simon Schmid zeigt jedoch recht plausibel auf, dass dies nach einem Nein zur Vorlage, bei späteren Korrekturversuchen der inländischen Politik, kaum besser gelingen dürfte. Es liegt im Wesen dieses unsinnigen neoliberalen Standortwettbewerbs via Steuern, dass er nur mit internationalen Initiativen, die möglichst alle konkurrierenden Standorte einbinden, eingeschränkt und so eine angemessene Firmenbesteuerung in allen Ländern bewahrt oder realisiert werden kann. Aus diesem Blickwinkel dürfte ein prinzipielles Nein auch abgesehen von der vermutlich falschen Interpretation im Ausland wenig hilfreich sein. Eher sollte den konzeptionell fortgeschrittenen Bemühungen der OECD zur Bekämpfung von BEPS – „Base Erosion and Profit Shifting“ - und dem dagegen wirkenden Prinzip des „Country-by-country Reporting” der Rücken gestärkt werden.

Der ganze Schlamassel der Unmöglichkeit für die Stimmenden, in dieser Paketvorlage die eigene Haltung klar zum Ausdruck zu bringen, ist im Übrigen vor allem ein klares Lehrstück, dass das Parlament dem Prinzip der Einheit der Materie in Zukunft wieder konsequenter Beachtung schenken muss, falls es die Stimmberechtigten ernst nimmt.

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Vielen Dank Peter Ulrich für diese sehr aufschlussreiche Präzisierung; enorm hilfreich!

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Lieber Herr Biland, ich bin mit allen Ihren drei Punkten - und auch mit den eventuell ebenfalls von Ihnen stammenden Bemerkungen vor zehn Stunden - prinzipiell ganz einverstanden. Aber das ändert ja nichts daran, dass das mir eigentlich ebenso nah wie Ihnen liegende NEIN doppeldeutig ist, weshalb es ja auch Unterstützung von ganz rechts oder prinzipiell EU-feindlichen Kreisen findet. Die pragmatische Frage, was in der Qual der Wahl die klügere Entscheidung ist, bleibt offen und sachbezogen gar nicht entscheidbar. Vielleicht aber spielt es gar nicht so eine Rolle, wie es herauskommt, falls die internationale Entwicklung bald ohnehin in Richtung der überfälligen Eindämmung des ausufernden Steuerwettbewerbs geht und die Schweiz z.B. als OECD-Mitglied nachziehen muss. Dann wird fast automatisch auch die Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs auf die innenpolitische Agenda gelangen.

Auf der prinzipiellen Ebene ist Ihr Punkt drei, also die Ablehnung der Art und Weise, wie das Parlament mit STAF das AHV-fokussierte Volk für dumm verkauft , wohl das stärkste Argument. Wer das am höchsten gewichtet, kann in der gegebenen verwirrenden Situation durchaus zum Schluss kommen, dass es primär der in der Tendenz korrumpierenden Politik entgegenzutreten gilt, solange die Stimmberechtigten keine Chance erhalten, präzisere Signale an die Politiker senden zu können.

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Lieber Herr Ulrich,

Im Falle eines Neins zur STAF wird nicht der Status Quo zementiert. Die restlichen alten Privilegien (jene auf Bundesebene hat der Bundesrat bereits unabhängig von der STAF gestrichen - Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branch) müssen unabhängig von der STAF bis Ende diesen Jahres abgeschafft werden. Bei einem Nein zur STAF ist es sehr wahrscheinlich, dass Bundesrat und Parlament sofort eine neue Mini-Steuervorlage bringen. Das bestätigen auch zahlreiche bürgerliche Akteure in Bern, das Finanzdepartement, der Präsident der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz und das sagen auch die NZZ und hier die Republik so voraus. Das heisst: Die aus Sicht der innenpolitischen wie internationalen Steuergerechtigkeit sehr wünschenswerte Abschaffung von bestehenden Anreizen für Gewinnverschiebungen aus dem Ausland in die Schweiz wäre nicht gefährdet. Hingegen wären die schädlichen Ersatzanreize aus der STAF erneut zur Disposition gestellt und die Chancen auf Grund der neuen politischen Konstellation grösser, dass die alten Privilegien in viel beschränkterem Ausmass als in der STAF durch neue ersetzt würden. Mehr dazu hier: https://www.alliancesud.ch/de/polit…-etiketten

Beste Grüsse,
Dominik Gross

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Lieber Herr Gross, es kann sein, dass Ihre Prognose eintreffen würde; kann aber auch nicht sein. Wie das Parlament nach einem NEIN herumtricksen würde, um möglichst viel von den unredlichen alten Steuerprivilegien zur Attraktion ausländischer Firmen zu retten oder sie durch neue von den EU-kompatiblen Sorten zu ersetzen, steht in den Sternen. Ob es nicht doch klüger wäre, jetzt zuerst einmal die diskriminierenden Steuerpraktiken zu beseitigen und in Zukunft politisch Druck für generell angemessene Firmensteuern in der Schweiz zu machen - also wenigstens den interkantonalen Steuerwettbewerb einzudämmen - und gleichzeitig auf der internationalen Ebene, also aussenpolitisch, sich für das Anti-BEPS-Programm der OECD zu engagieren? Ich weiss, Letzteres drängt sich für vernünftige Bürger und Bürgerinnen ebenfalls unabhängig vom Ausgang der STAF-Abstimmung auf. Leider werden die sogenannt „bürgerlichen“ Parteien wie seinerzeit beim Steuerhinterziehungsgeheimnis für Ausländer (und noch immer für Inländer) wohl wiederum die Letzten sein, die zur Vernunft kommen.

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Der Artikel - wie auch der allgemeine Diskurs - geht von der Annahme aus, dass höhere Steuern zu Steuerflucht führt.
Handelt es sich bei dieser Annahme um ein Faktum?

Ist es auszuschliessen, dass die
Multinationalen aus anderen Gründen bleiben? Beispielsweise aufgrund der durch Steuern finanzierten Bildung, Infrastruktur und Sicherheit (sozial, recht etc.).

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Es geht im Steuerteil der #STAF nicht um „Fundis“ vs. „Realos“, sondern darum, ob man in Zeiten von Klimabedrohung, 60 Millionen Flüchtenden und grassierender sozialer Ungleichheit in erster Linie das Wohl von ein paar Vermögenden fördern will (nicht nur in der Schweiz, die meisten AktionärInnen von Schweizer „Multis“ leben im Ausland), oder jenes von möglichst vielen weltweit (auch in der Schweiz). Und darum, ob man die Abhängigkeit des Schweizer Fiskus von hier stationierten multinationalen Konzernen, deren Gewinne hier versteuert, aber oft in den ärmsten Ländern der Welt erarbeitet werden, weiter erhöhen will.
Aber immerhin stimmen bei euch die Fakten (ausser bei der Patentbox und dem Kapitaleinlageprinzip, da sind sie etwas gestreckt) - das ist in diesem Abstimmungskampf voller Nebelpetarden auch nicht selbstverständlich. Danke dafür! https://www.republik.ch/2019/04/30/…ks-waehler

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Merci für den Kommentar. Zurm Kapitaleinlageprinzip: Hier ist es wohl Ansichtssache, ob dieses stark eingeschränkt wird oder nicht. Alle Details dazu hier https://www.parlament.ch/centers/do…5-25-d.pdf und hier https://www.parlament.ch/centers/do…8-09-d.pdf. Zur Patentbox und Softwarefrage: man könnte hier noch präzisieren, dass die Ausklammerung von Gewinnen nur für inländische Software gilt, bei ausländischen bleibt sie drin. Siehe auch hier: https://ictswitzerland.ch/publikati…hteiligen/

Herzlichen gruss, Simon Schmid

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Vielen Dank für die Antwort!
Noch eine Ergänzung zum Kapitaleinlageprinzip (KEP): Die Einschränkung durch die Rückzahlungsregel greift nur bei inländischen Kapitaleignern, für juristische Personen gilt sie generell nicht. Die meisten AktionärInnen/Kapitaleigner Schweizer Konzerne sitzen aber im Ausland. Insofern bleibt die Einschränkung des KEP dort wirklungslos, wo das Steuervermeidungsinstrument am attraktivsten ist: Bei grenzüberschreitenden Kapitalausschüttungen. Von einer "starken" Einschränkung des KEP kann man deshalb aus meiner Sicht nicht sprechen. Das gilt auch finanziell: Es geht ja immerhin um ca. 3000 Mia. unversteuerte Einlagen. Da sind 140 Mio. plus schon eher wenig. Ausserdem kommen diese Berechnungen aus der WAK-S, gemäss meinen Infos eher so Handgelenk mal pi. Aber das wird sich weisen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schreibt dazu: "Gemäss dem von der WAK-S unterstellten Szenario mit Mehreinnahmen von 150 Mio. CHF. Die ESTV hat keine eigene Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips vorgenommen. Sie erachtet den von der WAK-S geschätzten Wert von 150 Mio. CHF Mehreinnahmen aber als plausibel." (Vgl. Ihre verlinkte Zusammenstellung in der Fussnote). Zum Problem beim KEP und der Abzugsfähigkeit beim Zuzug von Stillen Reserven, in dem ein verheerendes neues Steuerschlupfloch steckt, das vor allem auf Kosten der Entwicklungsländer gehen wird, gibts mehr Informationen in diesem Beitrag des "Echo der Zeit" von letzter Woche: https://www.srf.ch/play/radio/popup…1bd43aac41

Noch zur Patentbox: Auf Grund der massiven patentrechtlichen Differenzen zwischen versch. Staaten (namentlich der USA und der CH) kann auch die Eidgenössische Steuerverwaltung nicht ausschliessen, dass ausländische Software doch wieder in die Patentbox hineingezogen werden kann. Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates zur SV17, S. 22: "Im Unterschied zu den Patenten existiert für den Urheberrechtsschutz kein Register, und die Steuerbehörden verfügt nicht über das nötige Fachwissen, um zu beurteilen, ob eine konkrete Software tatsächlich Urheberrechtsschutz geniesst oder nicht." Dieses vermeintliche Detail kann vor allem für den Finanzplatz Zürich einen riesigen Unterschied machen: IT-Ausstattung, die CH-Banken Inhouse in ihren Niederlassungen in den USA entwickeln, könnten in die Patentbox fallen. Ungemütlich für den Stadtzürcher Fiskus.
Mehr Informationen zu weiteren Schwächen der neuen Privilegien hier: https://www.alliancesud.ch/de/polit…-etiketten

Herzlich,
Dominik Gross

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Mit der Steuervorlage ist auch ein ziemlich massiver Transfer ins Ausland verbunden. 2/3 der Gewinnsteuern werden von 1% der Unternehmen bezahlt. Diese sind wiederum zu 60 - 80% ausländisch beherrscht. Werden die Steuern gesenkt, so steigt der Gewinn. Die Steuersenkung wird folglich zu rund der Hälfte als Dividende ins Ausland transferiert.
Ein aus liberaler Sicht noch grösseres Ärgernis ist der Abzug für Forschung und Entwicklung. Dabei soll für folgende Aufwendungen ein Abzug von 150% möglich sein:
wissenschaftsbasierte Innovation (Innovation): die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft durch Forschung, insbesondere anwendungsorientierte Forschung, und die Verwertung ihrer Resultate.
Die Aufwendungen in der Schweiz für nicht staatliche Forschung betragen rund 19 Milliarden Franken pro Jahr. Die wirtschaftliche Innovation ist statistisch nicht erfasst.

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Irgendwie ist mir nicht klar, weshalb auslaendische Firmen spezielle Steuer Vorteile/Senkungen bekommen und meine Firma nicht.

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Mich dünkt die Vorlage eigentlich nur für unsere Journalisten ärgerlich. Ich habe mich sehr gefreute dass 1. mal ein Kompromiss ausgehandelt wurde, wo beide Seiten etwas nachgeben, seit langem wieder; und 2. zumindest ein klein bisschen komplexer gedacht wird. Gute Lösungen sind nicht singuläre Eingriffe, komplexe Systeme kann man nur mit komplexen Eingriffen steuern. Ich hoffe daher auf eine Annahme, und vor allem dass wir in Zukunft noch mehr kombinierte Vorlagen sehen werden. Die gesamte westliche Demokratie steckt doch seit bald 20 Jahren in einer massiven Krise, einer fast totalen Lähmung. Wenn solche Vorlagen kommen, ist damit vielleicht ein Weg in die Zukunft gefunden.

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Als Vernunftswesen, also Realistin, in Ihrer Definition Mitte-Links-Reala, habe ich Ja gestimmt. Allerdings ist mein Couvert längst abgeschickt. Selbst, wenn ich mich heute hätte vom Nein überzeugen lassen, hätte das nichts mehr genützt. Deshalb meine Frage: Warum publizieren Sie diese - gut zusammengefasste - Entscheidungshilfe erst jetzt, wenn vermutlich der grösste Teil der Leserschaft bereits abgestimmt hat? Und noch eine kleine Nebenbemerkung: Erklärstück wirkt besserwisserisch. Schreiben Sie doch einfach Entscheidungshilfe.

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Danke für die Rückmeldung, Frau F., der Beitrag erschien bereits am 30.4., wir haben ihn am Abstimmungswochenende bloss nochmals für Unentschlossene im Newsletter erwähnt. LG

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Habe ich übersehen. Mein Fehler. Sorry.

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Die Sicht Links oder Rechts ist mir nicht wichtig. Ich werde Nein stimmen, weil das Paket das ungleiche männerdiskriminierende Rentenalter von Frau und Mann zementiert. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb eine Gesellschaft, die sich die Gleichstellung der Geschlechter auf die Fahne geschrieben hat, im Jahr 2019 noch allen Ernstes die Höhe des Rentenalters vom angeborenen Geschlecht abhängig machen will.

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Ein klares nein. Nicht gegen oder für das eine odere andere, sondern gegen eine unrechtmässige Verknüpfung von Vorlagen, auch wenn juristische Spitzfindigkeiten das zulassen.

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Viva Kanton Zug, viva Schweiz, viva Trump. Adios Sozialdemokratie.

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Gratulation, ein sehr aufschlussreicher Beitrag. Ich werde mit den Realos stimmen.

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