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Der Inhalt des Anwaltsberufes ist tatsächlich problematisch. Zusätzlich zu den im Artikel aufgeworfenen - berechtigten - Fragen kommt, dass die Anwälte (zusammen mit den Treuhändern) über Jahrzehnte verhindert haben, dass unser Steuerstrafrecht einigermassen europa- und OECD-kompatibel ist, und erst Entscheide aus Strassburg und der Druck der OECD zur Einsicht führten. Der Grund war einfach: einige der im Parlament vertretenen Anwälte (unter anderem auch solche, die später Bundesrat wurden, Namen nennt der Unterzeichnende privat) vertraten ausländische Steuersünder und lebten von dem sicheren Hafen, den die Schweiz bieten konnte, sehr gut.

Ein anderes Problem ist, dass Anwälte als Finanzintermediäre auftreten dürfen. Das Geldwäschereirecht ist hier für mich unbegreiflich. Ein Finanzintermediär muss seine Dossiers den Inspektoren der SRO voelegen, ein Anwalt darf seine Dossiers niemandem vorlegen. Wenn man für die gleichen Klienten als Finanzintermediär und als Rechtsvertreter in einem Gerichtsverfahren tätig ist, dürfte es extrem schwierig sein, dies abzugrenzen. Ich war deshalb immer der Meinung, den Anwälten müsse die Tätigkeit als Finanzintermediär verboten sein. Wer prozessiert, soll kein Geld verwalten (ausser Geld im Zusammenhang mit Prozessen wie Kautionen, escrow etc.). Aber dafür gab es im Parlament nie eine Mehrheit.

Meine Tochter studiert Jura in Luzern. Dort tritt ein Anwalt als Dozent für Anwaltsrecht auf. Anscheinend erklärte er ganz am Anfang, heute müsse man eine enge Spezialisierung wählen, als Allgemeinpraktiker komme man auf keinen grünen Zweig. Damit meint er im Klartext, als Allgemeinpraktiker komme man nicht auf eine halbe Million. Wenn man das nicht will, kann man durchaus auch noch als Allgemeinpraktiker angemessen verdienen. . Diese kommerzielle Sichtweise, man spricht auch von der Bewirtschaftung der Mandate (wie der Kellner noch einen Salat und einen Dessert zur Bestellung hinzu empfiehlt, verkauft man dem Scheidungsklienten auch noch ein Testament und einen Aktionärbindungsvertrag), hat mich immer etwas angewidert. Im römischen Recht hiess es mandatum nullum nisi gratuitum, der Auftrag ist zwingend unentgeltlich.- Das führte dazu, dass die Klienten eben Klienten waren (Hörige des Anwaltes, der als pater familias seine Familienmitglieder und Bedienstete vor Gericht vertrat) , und war auch nicht ideal. Irgendwie müsste man ein Zwischending zwischen gratis arbeitenden Patronen und Bewirtschaftern finden.

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Weil im Zusammenhang mit Politikern und Interessenkonflikten immer auf das Milizsystem verwiesen wird... die Sache ist im Grunde sehr einfach. Wer vermittels seines Milizpostens Einkommen erwirtschaftet kann eben den Milizstatus für sich nicht beanspruchen sondern ist ein hauptberuflich tätiger Politiker, was wiederum das schweizerische Milizsystem ad absurdum führt. Das Milizmäntelchen verkommt so letztlich zu einer fadenscheinigen Legitimation der Selbstbereicherung und Intransparents.

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Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
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Bei mir als Anwalt hinterlässt die Lektüre dieses Beitrages gemischte Gefühle. Die rechtsstaatliche Bedeutung des Anwaltsgeheimnisses (selbstverständlich nicht nur in der forensischen, sondern auch in der viel bedeutsameren, beratenden Tätigkeit) ist enorm. Ich habe den Eindruck, diese Bedeutung wird hier unterschätzt, weil das Thema aus dem doch eher ungewöhnlichen Lobbying-Blickwinkel betrachtet wird. Dass das Anwaltsgeheimnis regelmässig für die geheime Vertretung von Partikularinteressen im Parlament missbraucht würde, wage ich zu bezweifeln. Würde man das Anwaltsgeheimnis für Parlamentarier aufheben (und das scheint der Beitrag zumindest implizit zu wünschen), würde das m.E. umgekehrt bedeuten, dass Anwälte sich zum Schutz ihrer Klientschaft praktisch nicht mehr ins Parlament wählen lassen könnten. Das fände ich nicht gut.

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Chefredaktion
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· editiert

Als langjähriger Bundeshausjournalist und mit Hinweis auf die Beispiele im Beitrag wage ich Ihren vagen Zweifeln zu widersprechen: Natürlich wird das Anwaltsgeheimnis im Parlament missbraucht. Wie dagegen vorgegangen werden kann, bleibt offen.

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(durch User zurückgezogen)

Pandora-Papers:

Wie sehen sie es als Journalisten: Ohne davon auszugehen dass diese Informationen ''gefälscht'' sind so besteht doch die berechtigte Annahme, dass sie gefiltert wurden oder von einem politischen Akteur geleakt wurden. Das Problem bleibt, dass nicht alle, die nicht erwähnt werden, Unschuldslämmer sind.

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