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Danke für den wertvollen Nachtrag und den Artikel. Toll wie das Zusammenspiel zwischen Presse (Republik!) , engagierten Netzakteuren und den Behörden so schnelle Ergebnisse liefert. So kann ich jetzt den Daten wirklich vertrauen. Ich hoffe, dass wir ein bisschen dieses dynamischen kollaborativen Geistes in der Schweiz auch nach der Krise weiter erhalten und kultivieren können!😊

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Warte nur, bald kommt ein Update. ;) Super Artikel, der alle wichtigen Dinge zusammenfast. Wie immer, sauber Arbeit von A. Fichter.

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Vielen Dank an alle für die Initiativen und die Mitarbeit. Dies Problem ist nun wohl praktisch gelöst.

Wenn ich mir diesen Artikel ( https://smw.ch/article/doi/smw.2020.20225 ) ansehe, warten noch zwei weitere Probleme darauf gelöst zu werden:

testing und tracing

Mein Eindruck ist, dass an dem Thema testing inzwischen intensiv gearbeitet wird. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege!
Beim tracing scheint man noch etwas unsicher zu sein, ob und was man machen möchte. Gesundheitsminister Berset sagte am Mittwoch, dass darüber diskutiert werden müsse, ob die Bevölkerung künftig freiwillig auch persönliche Informationen preisgeben wolle. Ich wäre dafür, nicht lange zu diskutieren, sondern einfach eine tracing app anzubieten. Ist ja freiwillig! Mein Vorschlag wäre owntracks.org als Basis zu nehmen. Gibt es schon ein Projekt dazu?

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Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Gab es noch vor vier Tagen eine grosse Diskrepanz bei den gemeldeten Positiv­befunden und Todes­fällen zwischen dem BAG und anderen Tools, schliesst sich allmählich diese Zahlen­lücke.

Das ist mir gestern auch aufgefallen.

SRF, das wie die Republik das Zahlen-Wirrwarr kritisierte, orientiert sich mittlerweile – entgegen Daniel Kochs Weisung – nun ebenfalls an den Zahlen des Statistischen Amtes des Kantons Zürich.

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Das «Meldeformuar zum klinischen Befund für hospitalisierte, laborbestätigte COVID-19 Fälle», wie man es jetzt in diesem Moment auf der BAG-Website herunterladen kann, ist weiterhin nicht digitalisiert, mal abgesehen von der Veröffentlichung als PDF-Datei.

Das Formular ist weiterhin dafür gedacht, ausgedruckt und von Hand ausgefüllt zu werden, um danach per Fax oder als Scan per E-Mail an Kantonsarzt und BAG zu gelangen.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/hom…ulare.html

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Adrienne Fichter
Redakteurin @ Republik
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Also die jetzige (noch) fehlerhafte Formular-Version muss trotzdem ausgedruckt werden, das ändert auch keine HIN-Mail, klar. Den Punkt mit der "Verringerung der handschriftlichen Probleme" wie Leserlichkeit wird dann mit Punkt 3) "Einführung des Web-Formulars" oder gar Schnittstelle zu Datenbanken hoffentlich beseitigt. Hätte dies weiter unten zuordnen sollen. (Wenn das offiziell nun eingeführt und auch vom BAG entsprechend kommuniziert wird, was ich hoffe.)

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Sehr geehrte Frau Fiechter

Humor in der Republik ? Ein „Augenfaxenzwinkern“ in Zeiten der „Corona“.
Zum humoristischen Thema der „BAG- Faxen“ eine Vorbemerkung.
Ich weis nicht, ob Sie auch für „Humorseiten“ der Republik zuständig sind, aber das Thema würde im derzeit „coronären“ Ernst der Nation sicher etwas Abwechslung bringen.

(Sprachalgorithmisch- IT- technischer Hinweis
Ich habe meinen Text als Wordformat abgefasst und „gefaxt“ in das Kommentarfenster einkopiert, was die IT- Brille der Republik nicht kongruent wiedergibt. Mein Original war diesbezüglich aus „faxtechnisch-fotografischer Sicht “„fehlerfrei“. Ich bitte um Berücksichtigung, dass mein Beitrag „Darstellungsfehler“ im Republik-Format aufweisen könnte. )

Die unten folgenden Zitate des nicht mehr ganz neuen, aber hochaktuellen Link habe ich vom „Beobachter“ übernommen, um uns humoristische „Grimassen“ oder „Faxen“ zu Zeiten der Coronakrise zu gönnen.

Gutachter: Die Gesundschreiber - Beobachter https://www.beobachter.ch/geld/ahvi…esundschre...

Der Link verweist auf die „Faxen“ des Vizedirektors Ritler BASVs eines „Parallel – Departements“ von Bundesrat Berset, welches Sozialrecht mit geistiger Gesundheit von Bundesrichtern abgleicht, sich also um „neuromotorische“ Fax- Produkte resultierend der Hirnzustände der Bundesverwaltungsrichter kümmert, wenn deren „Urteilsfähigkeit“ in „stringenten Wasserdichteparametern“ erfasst wird.

(um den notwendigen Fachdiskurs zu klären: Stefan Ritler hat eine Psychologieausbildung und formuliert auch in physikalischen Messeinheiten wie „Psychometrie“).

Ich zitiere/kopiere also via Recherchen des „Beobachter“ den administrativen Fachspezialisten Stefan Ritler:
„Beobachter: „Viele Gutachter tun aber gerade dies nicht. Nehmen Sie
eigentlich jeden, der für Sie Expertisen schreiben will?“
Ritler: „Nein, wir nehmen nicht jeden. Es stimmt zwar, der Markt ist
trocken, es gibt wenig qualifiziertes Personal. Doch das heisst nicht,
dass deswegen die Qualitätsanforderungen sinken. Die Latte bleibt
hoch, und deshalb bleibt es auch die Qualität der Gutachten. Das
Bundesgericht kritisiert zwar vereinzelt Expertisen. Aber in mehr als
90 Prozent aller Fälle kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die
polydisziplinären Gutachten Beweiswert haben. Sie sind stringent,
logisch und wasserdicht. Das ist für uns ein wichtiger Indikator.“

Überlegung:
Als Republikredaktorin wird man Ihnen seitens der EMPA vielleicht die Versuchsanordnungen erklären, wenn Bundesrichterhirne an der Arbeit auf „Wasserdichte“ ihrer Produkte geprüft werden, nachdem Sie sich des Lesens von Fakten aus formaljuristischen Gründen verabschiedend, verweigerten.
Die „Faxen“ der beklagenswerten Referenten, wenn „Hochdruckreiniger“ sich den Wasserverdichtungsarbeiten der beklagenswerten Juristenhirne annehmen....
denen (ich habe die Daten) die Medikamentenverwechslungen des SIM Präsidenten Dr. med. Ebner entgingen, die aber die „bundesverwaltungsrichterlich“ (Luzern) übernommen Daten absegneten, welche formulierten:

„Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern vom 22.Februar 2016, IV/15/514, S.13-14“:
„Aus psychiatrischer Sicht erfüllen die Gutachten von Dr. med. Ebner vom 23. Juni 2013 und 4. März 2014( AB 511,51,2 ) die von der höchstrichterlichen Rechtssprechung an den Beweiswert eines Medizinischen Gutachtens gestellten Anforderungen (vgl. E. 3.2 hiervor), weshalb ihnen volle Beweiskraft zukommt(+Urteilszitate). "

Kommentar J. R.:
Auch der Sachverhalt, dass das höchstrichterliche Berner Gremium gemäss der eigenen Urteilsfähigkeit „nicht lesen“ kann, also auch durch „Faxprodukte“ überfordert war, ist und bleibt, und, weil die Medikamentenverwechslungen im viel gerühmten Gutachten 2 Seite 24-28 allenfalls auch für die Richter tödlich enden könnten, da der Gutachter die von der Pharmaindustrie und Swissmedic (Kompendium) geforderten nötigen Laboruntersuchungen „vergass“ (Leberschäden, Nierenversagen, „Impulshandlungen“ „Selbstmord“ bei Valdoxan), wäre zu berücksichtigen:

Unter welcher „Professionalität“ möchte das Berner Gremium zu Grabe getragen werden?
Als von Stefan Ritler „stringent“ durchtriebene „wasserdichte“ Juristen?
oder lieber „höchstrichterlich“ senile Psychiater?

Die Faxen- Frage, ob Corona- Verstorbene nach BAG-Vorgaben per Fax die Ankunft im jeweiligen Nirwana ans Bundesamt handschriftlich unterzeichnet vermelden müssen, um der handschriftlichen Unterschriftspflicht formaljuristisch rechtsgültig nachzukommen, dürfte von den Berner Verwaltungsrichtern gegengezeichnet im vergleichbaren Sinne der Aufgaben des Corona- Referenzlabors in Genf an juristischer Glaubwürdigkeit der Existenz eines Lebens nach dem Tod im Sinne der allgemein anerkannten Allmächtigkeit eines Vaters im Himmel mit höchstrichterlichen Kompetenzen des jüngsten Gerichts zuträglich sein.

Viel Spass und mit freundliche „Faxen“- Grüssen
J. R.

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