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Von Kreide fressen keine Spur! Im Juli 2021, kurz vor dem Fall Kabul‘s sprach das SEM von ca. 150 Afghaninnen und Afghanen, welche aus der Schweiz auszureisen hätten und allenfalls zwangsweise rückzuführen seien! Später hörte man von 200! Noch im August - als Kabul gefallen war - büsste ein Berner Gericht einen „doppelt negativen“ Afghanen, den man aus seiner Verkaufs-Lehre bei einem unserer grossen Detailhändler gezwungen hatte, weil er noch nicht ausgereist war (der „Blick“ berichtete darüber)! Jetzt, ein halbes Jahr nach dem Fall der Hauptstadt, ist meines Wissens noch keiner der vielen Fälle der 150 oder 200 (??) Afghaninnen und Afghanen wirklich geregelt, die Menschen warten nach wie vor ohne greifbare Perspektive in den „Rückkehrzentren“ unseres Landes, welche keine Rückkehrzentren sind, sondern Aufbewahrungslager für Menschen, welche man in unserem Land, welches die „Humanität erfunden hat“, partout nicht haben, sondern mit möglichst effizienten Mitteln an der Integration hindern will. Ich kenne eine ganze Reihe von Lehrlingen und Lehrmeister, Berufschullehrkräfte, welche jetzt hoffen, dass die jungen Leute ihre abgebrochene Lehre wieder aufnehmen könnten! No News vom SEM! Aus der Staatspolitischen Kommission des Ständerats konnte man gestern per Communique hören, dass die „wenigen Einzelfälle“ keine Regelung, wie die von NR Jürg Grossen mit seiner Motion beabsichtigte, brauchen. Wie mit den Afghaninnen und Afghanen, geht man auch mit abgewiesenen Asylsuchenden aus anderen Herkunftsländern um: In Äthiopien herrscht ein fürchterlicher Bürgerkrieg; das SEM spricht von Unruhen, in Eritrea wütet ein erbarmungsloser Despot, das SEM spricht von „zumutbarer“ Rückkehr! Auch konvertierte Iranerinnen und Iraner können ohne weiteres in ihr Musterland zurückkehren, sie müssen ja dort nicht unbedingt laut sagen, dass sie Christen sind! Geben wir doch zu, dass wir partout keine solchen unerwünschten „Fremden“ bei uns wollen und dass die ganze Geschichte rund um Menschenrechte eigentlich sehr ungelegen kommt und wir lieber unsere „Gschäftli“ machen würden.

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Um von den eigenen Menschenrechtsverletzungen abzulenken, klagen wir andere stetig an ... eine Farce.

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Kleine Präzisierung: von den 1200 am BVGer hängigen negativen Asylentscheiden wird es nur einen Bruchteil betreffen, da es bei diesen meist darum geht, eine vorläufige Aufnahme (neg. Entscheid mit subsidiärem Schutz, F-Bewilligung) in einen Flüchtlingsstatus umzuändern (pos. Entscheid, B-Bewilligung). Die jetzige Praxisänderung des Bundesrats betrifft Personen mit neg. Entscheid ohne subsidiärem Schutz (keine Bewilligung).

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Keller-Sutter .. sie war doch gewählt worden weil sie ein strenges Asyl Regime geführt hatte in St. Gallen… Hat die Wölfin jetzt Kreide gefressen? Oder woher kommt dieser Sinneswandel? Erstaunlich was es alles gibt.

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