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Paeng! Wieder so eine Geschichte, die mich vor den Kopf stoesst. Das ist ja unglaublich! Und das in der Schweiz! Bitte Republik bleibt dran. Forscht nach. Das kann man doch nicht einfach so stehen lassen.

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Es macht mich stinksauer, dass Menschen in der Schweiz so behandelt werden. Das es so schnell ging und Herrn K. seine Rechte verwehrt blieben, war kaum ein Zufall. Also wer steckt dahinter? In welchem Büro, von welcher Person wurde das genau so geplant? Oder ist es noch schlimmer, und solche Sachen "passieren einfach" aus Versehen und Unachtsamkeit? Und wie geht es weiter mit Herrn K.: Was macht er jetzt nach so langer Zeit in der alten Heimat? Kann er (darf er) wieder zurück in die Schweiz? Bitte dranbleiben liebe Republik.

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Widerlich, unmenschlich und ..... ach, ich weiss nicht. Ich schäme mich für mein Land, das sich stets als so erhaben und perfekt inszeniert. Kratzt man an der Oberfläche, kommen solche Geschichten hervor, die, da bin ich mir sicher, keine Einzelfälle sind. Behörden, die das Recht nicht einhalten, machen mir Angst.

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Tobias Oetiker
Full Stack Engineer
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Was mich interessieren würde: WER hat den konkreten Auftrag für diese Ausschaffung gegeben? Hat das keine rechtlichen Folgen für diese Person?

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Das nimmt mich auch Wunder! Die Ausschaffung scheint alles andere als rechtlich korrekt abgelaufen zu sein. Gibt es in diesem Fall nicht die Möglichkeit, die Ausschaffung als ungültig zu erklären? So dass Herr K. zurück in die CH geführt und den Status Quo vor Ausschaffung erhalten müsste? Solche behördliche Willkür und dass Behörden bei rechtswidrigem Verhalten ungeschoren davonkommen kann und darf nicht sein.

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Carlos Hanimann
Reporter Republik
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Sehr geehrter Herr Oetiker,
Die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern fällt den kantonalen Migrationsbehörden zu, das ist in diesem Fall das Zürcher Migrationsamt. Das Amt hat die Ausschaffungshaft von Herr K. beantragt, nicht zum ersten Mal im Übrigen. Überprüfen muss die Haft dann das Zwangsmassahmengericht. Dort ist in diesem Fall der Fehler passiert, wie das Verwaltungsgericht festgestellt hat.

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Tobias Oetiker
Full Stack Engineer
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· editiert

Ja natürlich, aber "Im Amt/Gericht" arbeiten Menschen. Hat es Folgen innerhalb des Amtes/Gerichtes wenn solche Fehler passieren. Wird das aufgearbeitet, werden Abläufe angepasst, zusätzliche Sicherungsschritte eingebaut?

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Hat das SEM in diesem Fall gar nichts zu sagen?

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Physiker & Unternehmer
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Was für ein Alptraum. Und was für eine Schande für die Schweiz. Unwürdig und uns alle erniedrigend.

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Danke für den Bericht, der mir im Herzen schmerzt. Dies haben wir den Reaktonären in der Schweiz zu verdanken.
Ich kenne zu viele davon.
Ein Überlebender

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Für mich ist die Geschichte eindeutig noch nicht fertig; das Gericht hat die Illegalität festgestellt. Wer hat illegal gehandelt? Gibt es Konsequenzen für diese Person? Wird die illegal ausgeschaltet Person auf Kosten der Schweiz wieder zurück geholt?

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Und wieder einmal spüre ich Verachtung für einen Teil unserer Gesellschaft, die solche unmenschlichen Praktiken gutheissen und/oder fördern.

Nebst der wiederrechtlichen Verhaftung stellten sich mir auch zur Ausschaffung Fragen:

  • Unterhält die Schweiz ein Gefängnis in Istanbul, also im Ausland?

  • Falls Ja: Was ist die legale Basis dafür?

  • Falls Nein: Wurde Herr K. der Obhut der türkischen Polizei übergeben? Welche rechtlichen Grundlagen erlauben dies?

Vielleicht kann dazu ja jemand Auskunft geben.

Wie immer: Herzlichen Dank für den Artikel!

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Wege entstehen, wenn man sie geht.
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Der Raum, in den Herr K. in Istanbul gesperrt wurde, lag wohl im Transitbereich. Dort gilt meines Wissens internationales und nicht türkisches Recht.

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Von den widerlichen Ausschaffungspraktiken mal abgesehen, gruselt es mich, dass in einer "lupenreinen" Demokratie das Recht ignoriert und sogar mit Füssen getreten wird.

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glücklicher rentner/kino-operateur
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ja, und es passt auch dazu, dass die ausschaffung über einen drittstaat abgewickelt wurde, der das recht ebenfalls mit füssen tritt, indem er andersdenkende einfach wegsperrt...

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beschämter Schweizer
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Da wird uns doch immer wieder hartnäckig weisgemacht, wir lebten in einem Rechtsstaat; von wegen! Herr K. musste - wie so viele Andere - schmerzhaft feststellen, dass Recht haben und Recht bekommen in der Schweiz zu oft zwei völlig verschiedene Dinge sind.

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Michael Rüegg
Freier Autor
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Falls es Herrn K. gelingen sollte, wieder in die Schweiz einzureisen und erneut ein Härtefallgesuch einzureichen, wird es dereinst wohl mit der Begründung abgelehnt, er sei ja zwischenzeitlich über die Türkei nach Algerien zurückgekehrt.

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Sorry aber einer, der lückenlos alle rechtlichen Bedingungen erfüllen will, gehört einfach ausgeschafft! Was würde das denn für ein Licht auf unsere braven Schweizer Steuerhinterzieher werfen?! 🥴

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Ein Problem ist sicherlich die Politik, woduch es überhaupt zu solchen Ausschlaffungen kommt. Aber Recht wird am Ende immernoch von der Justiz angewandt. Von einer Armee von Juristen, die die Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismässigkeit während ihrer Ausbildung hoch und runter gebeten haben, doch in der Praxis wohl unfähig sind diese anzuwenden. Erschreckend. Es beleuchtet aber genau dieses Problem. Wer am Gericht sitzt oder ein Gefängnis oder eine Polizeiabteilung leitet ist genau so wichtig, wie jeder Urnengang.

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Es gibt eine Person, die das politisch verantworten muss und das ist Mario Fehr. Der Kanton Zürich und damit auch Mario Fehr ist für die strenge Handhabung von Härtefallgesuchen bekannt.

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Ein Riesenskandal!
Siehe unseren Film DAS EINZIGE WAS WIR HABEN IST UNSERE STIMME
https://vimeo.com/469731268
Passwort sanspapiers

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Müsste es im zweiten Absatz nicht heissen „Zu den Zweiteren...“?

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ichfürchte...
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Ich bin dort auch hängen geblieben. Vielleicht gehörte er zu ersteren, bis zum Zeitpunkt des Asylantrags?

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Carlos Hanimann
Reporter Republik
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Korrekt. Herr K. Gehört zu den Zweiteren. Wir pasden das an.

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Erschütternd und wirklich unwürdig eines Landes, das sich als Verfechter der Menschenrechte sieht… Sieht das CH Recht keine Wiedergutmachung gegenüber dem widerrechtlich behandelten Menschen vor? Ist es hierzulande möglich, dass Behörden mit einer Anhäufung widerrechtlichen Vorgehens jemanden ausschaffen kann?Ohne Konsequenzen, ohne Wiedergutmachung? Falls ja, ist das nicht nur ein Skandal, sondern eine Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit…

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Auch meiner Meinung nach viel zu viele Verstösse gegen die Rechtstaatlichkeit und zuviele offene Fragen um hier nicht nachzuhacken

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Ich schäme mich so für mein Land, das ich eigentlich liebe. Wer immer so eine rechtswidrige und menschenunwürdige Behandlung veranlasst hat, der vertritt offiziell auch mich als Bürgerin und Steuerzahlerin, und da wird mir schlecht. Was aber kann man tun? Ich schliesse mich der Bitte an: Republik, bitte dran bleiben und weiter berichten, ob es Konsequenzen für die Verantwortlichen gibt und wie es Herrn K. ergeht. Das wohl Einzige was wir tun können ist Druck aufbauen.

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Kulturschaffende
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Dito. Ich bin erschüttert ob diesem Bericht.

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