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Die Polizei darf alles, kann alles machen; vor Strafe muss sie sich nie fürchten (siehe Statistik). Meiner Meinung nach muss zwingend und möglichst bald eine unabhängige Gewalt geschaffen werden (diesbezügliche Forderungen gibt es schon lange). Das Ansehen der Polizei leidet massiv unter solchen Fällen; obwohl sie sonst viel gute Arbeit leistet. Ich verstehe nicht, dass die Polizei nicht selbst gewillt ist, solch gravierende (Ausnahme)Fälle objektiv zu klären.

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System Engineer
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Das krasse an der ganzen Sache finde ich, ist die Tatsache, dass die Polizei ja informiert war.
Wenn sie nicht ausgebildet sind mit psychisch Kranken umzugehen, sollen sie sich halt Hilfe für den Einsatz dazu holen.
Von Profis könnte man also schon etwas mehr erwarten.

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Im ersten Artikel zum Fall steht, dass sonst eine andere Abteilung aus seinem Wohnquartier mit ihm befasst war. Dort war er also vor allem bekannt. Ich nehme an, dass es den beteiligten Polizisten bei diesem Einsatz eben gerade nicht bekannt war, um wen es sich handelte.

Das ist ja ein grundsätzliches Problem von Informationen. Die besten Daten nützen nichts, wenn sie nicht innert nützlicher Frist, für denjenigen der sie grad benötigt, verfügbar sind.

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Edit: Diesen Kommentar hätte ich nicht nochmal so geschrieben. Siehe Antwort an Frau J.

Ergänzen muss ich allerdings, dass auch diese Information die Lage vor Ort für die betroffenen Polizisten nicht entspannt hätte. Einen Schizophrenen im psychotischen Schub können Sie nicht stoppen, in dem Sie beruhigend auf ihn einreden bzw. er ist zu normaler Kommunikation nicht mehr fähig. Da spielt es auch keine Rolle, dass er tagsüber einen völlig anderen und nicht aggressiven Eindruck gemacht hat. Kommt noch hinzu, dass er mit einem 38cm langen Fleischermesser unterwegs war. Und Menschen mit akuter Psychose können ungeahnte Kräfte freisetzen. Offensichtlich war er auch ziemlich schmerzunempfindlich. Jedenfalls bewegte er sich gemäss Aussagen der Polizisten trotz mehrerer Treffer in Rumpf und Arme weiter.

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Danke für das Follow-Up.
Ist das so üblich, dass der gleiche Staatsanwalt das Verfahren nach einer Rüge von oben weiterführt? Wäre es in einer solchen Situation nicht sinnvoller, ihn wegen Befangenheit auszuwechseln?

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Liebe Frau J., gute Frage, ich habe sie in diesem Artikel geklärt: https://www.republik.ch/2020/12/03/cop-culture

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Danke, Frau Hürlimann, war mir nicht mehr präsent. Also üblich. Erstaunlich.

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(durch User zurückgezogen)

Weil es wichtig ist zu wissen, wie die Stimmung bei den Polizisten unmittelbar vor dem Schusseinsatz war.

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Haben Sie weitere Beweise für Ihre Unterstellung, dass die Polizei rassistisch ist und nur deshalb geschossen hat ?

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Es geht nicht darum dass sie den Funkspruch beschrieben haben sondern dass sie das N-Wort explizit ausgeschrieben und nicht umschrieben haben, was ein bisschen nachsitiger gewesen wäre.

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na, damit die leserinnen wissen, um was es geht!! die krassheit des wortes enthüllt doch die haltung, finde ich.

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Danke für die Recherche. Wie oft passieren derartige Fälle in der CH?
Da fragt man sich wer nun die grössere Wahrnehmungsverzerrung hat, wenn jemand 11 (!) Mal abdrückt….ein Schuss sollte doch reichen könnte man meinen…auch das nur im äussersten Notfall…

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Interessante Frage, lieber A. G., Sie meinen, wie oft kommt es zu einem Schusswaffengebrauch in der Schweiz durch die Polizei? Das stecke ich unserem Datenteam... Ich habe allerdings noch nie davon gehört, dass in der Schweiz dreizehnmal auf einen Menschen geschossen wurde. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Also, ich habe nirgends gelesen, wohin denn diese 13 Schüsse überhaupt gingen. Vielleicht hat er ja zuerst 10x in die Luft geschossen? (eher wohl nicht) aber trotzdem- wurde das Opfer mehrmals getroffen? Habe ich das vielleicht überlesen? Abgesehen davon, ich finde, dass die Polizei da definitiv überreagiert hat und Kraft ihrer Ausbildung eigentlich doch adäquater hätte handeln können.

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Auch "nur" ein Schuss ist einer zu viel. Als erster Schritt muss die Polizei entwaffnet werden! (was übrigens nicht unrealistisch ist, siehe Grossbritannien)

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Dieser Bericht bedient ein Klischee (eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als dass ein Polizist schuldig gesprochen wird). Es widerspricht dem Anspruch der Republik, kritischen Journalismus zu bieten, wenn das von Brigitte Hürlimann praktizierte Rollenspiel (böser Polizist – armer Täter) ohne weiteres übernommen wird. Nicht nur Herr Ali, sondern auch der Polizist verdient Gerechtigkeit. Beide haben sie nun bekommen: Das Verfahren gegen Herrn Ali wurde bereits früher eingestellt, der Polizist wurde nun freigesprochen. Gerechtigkeit ist dem im konkreten Strafverfahren Angeklagten geschuldet, hier also dem Polizisten. Bei dieser Beurteilung ist es unerheblich, ob Herr Ali an einem psychotischen Schub litt. Einerseits war das dem Polizisten nicht bekannt und andererseits muss man sich auch von einem schuldunfähigen Täter nicht abstechen lassen. Frau Hürlimann wünsche ich mehr Flexibilität bei der Rollenverteilung, also auch einmal eine Geschichte mit einem armen Polizisten und einem bösen Täter.

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Sehr geehrter Herr B., ein Fehler und eine falsche Unterstellung: Das Strafverfahren gegen Herrn Ali wurde nicht eingestellt. Das Bezirksgericht Zürich stellte mit Urteil vom 9. Dezember 2016 fest, dass er den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Beamte erfüllt habe. Wegen einer nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit wurde er nicht bestraft, es wurde jedoch eine ambulante Massnahme angeordnet. Ich habe ausserdem in meiner langen Journalistinnenkarriere mehrfach über die Polizeiarbeit geschrieben, über deren Wichtigkeit, die Arbeitsbedingungen, die Gefahren. Das können Sie natürlich nicht wissen. Aber Sie sollten deshalb von solch falschen Unterstellungen Abstand nehmen. Mit besten Grüssen, Brigitte Hürlimann

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Ich möchte alle die von "Kontrollverlust" und "Verhältnismässigkeit" schreiben, dazu einladen, es einmal selber zu versuchen: Bitten Sie ihre Partnerin, Sie mit einem Messer anzugreifen: Sie werden staunen, wie schnell der Angreifer bei Ihnen ist und wie wenig Zeit Sie haben, zu entscheiden und zu handeln, um nicht selber umgebracht zu werden.

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Sehr geehrter Herr Bocklet, vergessen Sie nicht: Fünf ausgebildete, bewaffnete und mit Schusswesten geschützte Polizisten standen einem kranken Mann mit einem Küchenmesser in der Hand gegenüber. Herr Ali irrte schon seit mindestens einem Tag (vielleicht waren es auch zwei Tage) durch die Strassen. Passanten, die ihn kreuzten, beschrieben ihn als friedlich, in sich gekehrt, nicht bedrohlich. Das habe ich im ersten Artikel über Herrn Ali geschrieben, im zweiten nicht wiederholt. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Guten Tag Frau Hürlimann, danke für den Hinweis, d.h. die Einweisung hätte vorher - als er noch nicht bewaffnet war - passieren sollen...

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Sie meinen, wie schnell einem ein Kontrollverlust passiert und man in Panik gerät?
Ich meine mich aus dem ersten Bericht zu erinnern, dass es der erste echte Schusswaffeneinsatz des jungen Polizisten war. Er hat elfmal abgedrückt. Das kann man schwerlich eine kontrollierte Schussabgabe nennen.

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Haben Sie eine Waffenausbildung absolviert ?

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Die Panik, resp. der Stress kommen noch dazu, aber einen Messerangriff mit einem Schuss in die Hand, oder ins Bein beenden zu wollen, ist nur im Kino möglich; die räumlichen und zeitlichen Verhältnisse lassen dies meist nicht zu.

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Cool, dass das Angreiffernarrativ einfach übernommen wird.
Cool, dass du ignorierst dass Polizisten explizit nicht einfach eine "Person wie du und ich" sind.

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Zu Cool 1: Da wir nicht in Belarus leben, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Gerichte gerade diese Umstände sehr genau angeschaut haben.
Zu Cool 2: Mir ist sehr bewusst, dass die Polizei das Machtmonopol und damit verbunden, grosse Verantwortung hat, aber Polizisten sind Menschen wie du und ich: Trotz Schutzweste sind erfolgreiche Angriffe mit einem Metzgermesser auf die Halsarterie, die Arm- und Beinarterien möglich und tödlich.

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Richtig. Dabei wäre erst einmal wichtig gewesen zu hören, wie die Abstände denn waren. 11 Schüsse hintereinander waren nicht in einer Angriffssituation, auch wenn die Distanz 5 Meter waren. Die Zeit würde nicht reichen. Es war eine Hinrichtung eines sich nicht Bewegenden.

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Kunstmaler, Autor
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Dieses Urteil des Obergerichts kommt nicht überraschend, denn ein Schuldspruch hätte enorme Kosten für den Kanton Zürich (Verfahrenskosten, Entschädigungen, Genugtuung) nach sich gezogen. Ich hoffe sehr, dass das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung hätte dann, etwas pointiert ausgedrückt, kein Heimspiel mehr.
Zur Sache: Ich hätte die OberrichterInnen (?) gerne gefragt, mit wieviel Schüssen aus kurzer Distanz man einen fragilen, verwirrten Mann, der dazu noch "Kill me!" und nicht etwa "I kill you" gerufen hat, zum Stehen bringen kann. Stürmt ein durch eine Kugel in die Brust getroffener Mann mit erhobenem Messer und wohl kaum klar erkennbarer Tötungsabsicht auf den/die Schützen weiter zu? Braucht es einen zweiten Schuss in die Brust, einen dritten, vierten ....." Ist ein Mann mit fünf Kugeln noch eine Gefahr? Aha, erst nach elf bzw. dreizehn? Wobei es noch einen Schuss von hinten bräuchte?
Dass die Verwendung de 'N-Worts' keinesfalls darauf hinweist, dass die Gewaltanwendung durch latent vorhandenen Rassimus begünstigt worden ist, ergibt sich von selbst ... sowas gibt's bei Schweizer Polizisten so wenig wie bei ihren Kollegen in D, F, I ...
Aus dem bisher zum Fall Gelesenen kann ich nicht ersehen, wie weit der Tatbestand der "Entschuldbaren Notwehr" gemäss Artikel 16 Abs. 1 StGB und nicht nur der der versuchten vorsätzlichen Tötung in die Urteilsfindung einbezogen worden ist (Bei Erfüllung dieses Tatbestands hätte es immerhin einen Schuldspruch, allerdings mit Strafmilderung gegeben, allerdings mit den oben genannten Kostenfolgen).
Auch wenn ich die Akten mit den Details natürlich nicht kenne: Ein ausgebildeter Polizist, der im Verbund mit bewaffneten Kollegen einem als harmlos bekannten Menschen elfmal in die Brust schiesst (evtl. einmal davon von hinten) begeht aus meiner Sicht zumindest einen Notwehrexzess.

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Als Pistolenschütze kann ich zu Ihrer Frage, wie viele Schüsse notwendig sind, um sogenannt 'mannstoppend' zu wirken, das folgende sagen:

  • Das hängt natürlich vom verwendeten Kaliber, sowie der Art der Munition ab - hier vermutlich 9 mm?

  • Wenn dem so ist, dann reicht ein Schuss dazu nicht aus, aber mehr als zwei sollten nicht nötig sein, sofern auf die Brust gezielt wird. Wobei ein guter Schütze ja nicht unbedingt grad auf die Brust zielt - dies ist in den meisten Fällen nämlich tödlich. Man kann ja auch versuchen, einen Schuss in die Beine zu platzieren.

Ein gewisses Verständnis für zwei Schüsse hätte ich, wenn der arme Mann ebenfalls mit einer Schusswaffe herum gefuchtelt hätte - in so einem Fall würde ich auch schiessen. Aber wegen eines Messers? Vier Polizisten in Schutzwesten gegen einen, mit einem Messer herumfuchtelnden Mann? Jeder Zivile würde, zu Recht, wegen Notwehr-Exzess angeklagt und auch verurteilt! Vielleicht sollte man die Strafprozessordnung dahingehend ändern, dass bei solchen Vorkommnissen automatisch die Justiz eines anderen - nicht benachbarten - Kantons eingeschaltet wird.

Dass ein Polizist 11 Mal schiesst, während dem ein anderer Kollege ebenfalls zwei Mal schiesst, zeugt für mich von einer völligen psychischen Überforderung in einer Kampfsituation und dementsprechend von krass fehlender Professionalität. Eine Waffe erfordert ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein und kühles Blut. Andernfalls gehört so ein Polizist dringend ins Büro versetzt - nachdem er für seinen Fehler bestraft worden ist, heisst das.

Für mich ist das 'Urteil' ein Skandal und man kann nur hoffen, dass dieses einmal mehr ans Bundesgericht weiter gezogen wird.

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Gerechtigkeit, wie er es sich erhofft hatte, bekommt er allerdings nicht.

Ein (erneuter) Fall fürs Bundesgericht? Wäre zu wünschen.

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13 Schüsse in 11 Sekunden! "Die Nerven verlieren" und nicht verurteilt werden?
Es würde mich interessieren, mit welchen Argumenten der Staatsanwalt seine Forderung nach Freispruch begründete. Hier geht es doch neben Kontrollverlust auch um Verhältnismässigkeit.

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Liebe Frau Gallego, der Beschuldigte, der gestern vor Gericht stand, hat elf Schüsse abgegeben, ein früherer Mitbeschuldigter, dessen Verfahren jedoch eingestellt wurde, die ersten zwei Schüsse. Bei den meisten Schüssen sagen alle, auch der Rechtsvertreter von Herrn Ali, dass sie in Notwehr gefallen sind. Bei ganz wenigen Schüssen ist die Notwehrsituation umstritten, darum kam es zu den beiden Prozessen. Aber Sie stellen die zentrale Frage: War dieser Einsatz, dieser Schusswaffengebrauch verhältnismässig? Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Pharagraph 1: Ein Polizist darf das! Der Steuerzahler bezahlt! Man erinnere sich: Lindenhof: Polizei schlug friedliche Demonstranten zusammen. Der Steuerzahler bezahlte die Zuendholzbriefe und andere Propaganda: "Die Polizei dein Freund und Helfer". Erinnert sich jemand an Meier 19?! und etc. etc.

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Wer erinnert sich an Dani, Michi, Renato und Max? Der Doc-Film von Richard Dindo:
https://www.richarddindo.ch/dani-michi-renato--max

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Reisender Rentner
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Wenn ich solche Berichte über die USA lese kann ich nur den Kopf schütteln. Eine Minimalausbildung und dann Pistolen in die Hand drücken! Bei uns benötigt ein Polizist mindestens eine abgeschlossene Lehre und eine zweijährige Ausbildung. Und dann 11 Schüsse, nach einer intensiven Ausbildung und bestimmt regelmässigem Training! Es ist einfach verheerend, dass die (glaube ich) grosse Mehrheit der Polizisten, welche ihren Job mit Einfühlvermögen und Respekt ausführt, durch so ein Vorkommen eines unfähigen Einzelnen in die selbe Ecke gestellt wird. Ich kenne einige Polizisten und haben volles Vertrauen in diese. Waren die Polizisten mit Tasern ausgerüstet? Dann erübrigt sich sowieso ein scharfer Schuss.

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Eingesetzes Pfefferspray war unwirksam und ein angeforderter Taser kam zu spät, so dass er nicht eingesetzt werden konnte. So nachzulesen in den verlinkten Gerichtsakten. Mit Einfühlungsvermögen und Respekt kam der Polizist beim akut psychotischen Herrn Ali nicht weiter. Dann denke ich, dass die Ausbildung das Eine ist und die konkrete Bedrohungssituation, die in der Form sehr selten in einem Schweizer Polizistenleben vorkommt, das Andere.

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Es ist mittlerweile nicht nur ein unfähiger Einzelner.

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Herr Kahlhöfer ist vermutlich selber nie annähernd in solch einer Ausnahmesituation gewesen. Sonst wüsste er, dass - gerade bei nur 11 Sekunden - ein Tunnelblick einstzt, der es dem vermeintlichen Täter nicht erlaubt, die Anzahl Schüsse mitzuzählen.
Allerdings wäre es der Zürcher Polizei anzuraten, ihr Schusstraining unter Leitung von Fachleuten zu verbessern.
Was nun den Funkverkehr angeht : «Der Neger hat ein Messer in der Hand.» ist wohl nicht rassistisch zu werten, wird aber hier natürlich in der üblichen Bürolistenmanier betont, aber durchaus normal, da der Gegner dadurch kurzfristig klar zu indentifizieren ist; dies umsomehr als dass der Gegner auch noch "kill me, kill me" gerufen haben soll und dies als Hinweis auf ein "suicide by cop" verstanden werden kann, bei dem der Angreifer in seinem Tun kaum anders zu stoppen ist.

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Die Verwendung des N-Wortes ist rassistisch. Bei allem Respekt: Das gehört zum Allgemeinwissen. Gehen Sie diesbezüglich nochmals über die Bücher. Hierzu ein paar Leitfragen: Woher kommt der Rassismus? Welche Formen gibt es? Wie zeigt er sich im Alltag? Und ein extra Tipp: Lesen Sie über den Rassismus auch von Autor_innen, die nicht weiss sind.

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Ich nehme aus Prinzip keine Ratschläge von Anomynen an.

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"Der MANN hat ein Messer in der Hand." Warum Neger?? Neger ist und bleibt rassistisch.

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Dieser Fall ist kein Einzelfall. Zum Beispiel wurde in Deutschland auch schon öfter auf Psychisch Kranke geschossen (https://www.sueddeutsche.de/panoram…-1.1975656).
Die Absprache zwischen Polizei und Justiz wird in Zukunft auch nicht weniger werden, dank dem neuen Polizei- und Justizzentrums in Zürich. Das mit der Gewaltentrennung sieht der Staat wohl nicht so eng.

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Märchentante*onkel
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Es stimnt mich an diesen Geschehnissen äusserst nachdenklich, dass Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach der Schiesserei eine unzutreffende Medienmitteilung verschicken, die die Wahrnehmung des Falls in der Öffentlichkeit von Anfang an stark beeinflusst.
Es ist Frau Hürlimann (und natürlich der Republik) zu verdanken, dass sie sich hartnäckig und unvoreingenommen um eine faktentreue Schilderung des Verfahrens bemüht und sich nicht scheut, inakzeptable Vorgänge innerhalb unseres Rechtssystems zu analysieren.
Was mich zur naheliegenden Frage führt, wieviele Prozesse in ähnlicher Weise verzerrend ablaufen, wenn keine Gerichtsberichtserstatterin sorgfältig hinschaut, wieviele Pressemitteilungen die Öffentlichkeit lediglich aus Sicht einer beteiligten Partei geschildert erhält, und welchen Effekt dies einerseits auf die Öffentlichkeit (wir alle), andererseits aber auch auf diese beteiligte Partei (Polizei und Staatsanwaltschaft) hat, wenn Medien diese Parteisicht unkritisch wiedergeben.

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Herbert Bühl
Alt Regierungsrat
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„Der Neger hat ein Messer in der Hand.“ Hat hierzu niemand einen Rassismus-Vorwurf erhoben?

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Der Satz wurde vor Gericht nie thematisiert, weder vor Bezirksgericht noch vor Obergericht. Er findet sich in den Akten wieder (die alle RichterInnen kennen), es ist das Funkprotokoll vor dem verhängnisvollen Polizeieinsatz.

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Für diejenigen, die sich näher mit dem Fall beschäftigen wollen, habe ich die Verfügung und Beschluss vom 23. Oktober 2018 der III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich gefunden, die den Fall aufgrund der Beschwerde von Herrn Ali gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich vom 8. März 2018 behandelt hat.

Aktuellere Gerichtsakten habe ich bisher nicht gefunden. Vermutlich werden die erst später online gestellt. Aber hier wird der Tathergang aus Sicht der beteiligten Polizisten (Herr Ali kann sich ja verständlicherweise an nichts erinnern) klarer.

Exemplarisch zitiere ich hier die Zeugenaussage von dem Polizisten, der elf mal schoss (im Text Beschwerdegegner 1 genannt, der Polizist, der 2 mal schoss, ist Beschwerdegegner 2 und Herr Ali ist der Beschwerdeführer):

Der Beschwerdegegner 1 sagte aus, der Beschwerdeführer sei kontinuierlich in kleinen Schritten auf die Beamten zugegangen und habe immer gesagt "kill me, kill me", das Messer in der Hand haltend. Auch er selbst habe ihn aufgefordert, auf Deutsch und Englisch, das Messer auf den Boden zu legen, aber der Beschwerdeführer sei immer aufbrausender geworden und habe angefangen, immer mehr zu fuchteln und Stichbewegungen zu machen. Er sei immer emotionaler geworden. Er sei kontinuierlich näher gekommen und habe plötzlich einen Schritt auf ihn zugemacht. Es sei noch eine kurze Distanz von ca. sieben Meter gewesen und der Beschwerdeführer habe das Messer auf Brusthöhe gehalten (Urk. 7/3/1 S. 4). Der Beschwerdegegner 1 habe dann einen Schuss gehört, und der Beschwerdeführer sei nochmals mit einem grossen Schritt auf ihn zu gekommen. Er sei beinahe gerannt, die Klinge auf den Oberkörper des Beschwerdegegners 1 gerichtet. In diesem Moment habe der Beschwerdegegner 1 zweimal geschossen, in den Torsobereich, wie sie es gelernt hätten. Er sei davon ausgegangen, dass er getroffen habe, da er eine gerade Schussbahn gehabt habe. Es sei alles sehr schnell gegangen, er habe Todesangst gehabt. Dann sei der Beschwerdeführer fast bei ihm gewesen, er sei zurückgewichen und sei dabei bei der Front des Wagens "... [fahrzeug 2]" angelangt. Er sei mit dem Rücken gegen die Stossstange gestossen und rückwärts zu Boden gefallen. Dann habe er nochmals geschossen, als der Beschwerdeführer ganz kurz vor ihm gewesen sei. Der Beschwerdeführer sei irgendwie über ihn gebeugt gewesen, die genaue Position könne er nicht mehr sagen, da es so schnell gegangen sei. Dann sei es zu einem Gerangel gekommen. Er könne sich nicht mehr erinnern, was dann geschehen sei. Er habe sich irgendwie wegstossen können und der Beschwerdeführer sei dann dem Beschwerdegegner 2 nachgerannt. Als der Beschwerdegegner 1 wieder aufgestanden sei, habe er gesehen, wie der Beschwerdegegner 2 mit den Fäusten auf den Beschwerdeführer eingeschlagen habe und dieser dann zu Boden gefallen sei. Dort sei noch ein Pfefferspray eingesetzt worden. In diesem Moment habe der Beschwerdegegner 1 gemerkt, dass die akute Gefahr weggewesen sei, und er habe seine Waffe ins Holster getan. Dann habe er dem Beschwerdegegner 2 und F._ geholfen, den Beschwerdeführer zu arretieren, wobei dieser geschrien und geflucht habe. Dann hätten sie erkannt, dass sie ihn getroffen hätten, weil es Blut gehabt habe. Sofort sei ein Krankenwagen angefordert und gefunkt worden, dass es zu einer Schussabgabe gekommen sei (Urk. 7/3/1 S. 4 ff.; Urk. 7/5/2 S. 11 f.; S. 15 f.).

Die ganze Geschichte ist jedenfalls wie zu erwarten äusserst komplex. Je mehr ich in diesen Akten gelesen habe, desto grösser wurde mein Verständnis für den bzw. die betroffenen Polizisten. Für diese hat sich die Situation nämlich überhaupt nicht so dargestellt, dass ein harmloser, psychisch Kranker durch die Stadt läuft. Es war eine extrem bedrohliche Situation.

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Märchentante*onkel
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Für ein korrektes Verständnis des Hergangs wären allerdings das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) sowie das ballistische Gutachten des FOR höher zu gewichten. Aus diesen Dokumenten erscheint die Schilderung des Beschwerdegegners 1 unvollständig.

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Haben Sie zu diesen Dokumenten einen Link bzw. wissen Sie, was da drin steht?

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Die Argumentation des Anwalts von Herrn Ali war ja gemäss den verlinkten Gerichtsakten, dass seiner Ansicht nach aufgrund des ballistischen Gutachtens mindestens vier Schüsse von hinten erfolgt seien und somit nicht in Notwehr abgegeben worden sein können.

Die Staatsanwaltschaft interpretiert es jedoch anders, da es sich um drei Schüsse in die Arme handelte und die Armhaltung zum Zeitpunkt der Treffer nicht mehr rekonstruiert und keine zielführenden Schmauchspuren gefunden werden konnten. Der vierte Treffer im Rücken lässt auch einen Schuss von der Seite zu. Die ganze Situation ist zudem hochdynamisch. Das Obergericht folgt der Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, dass nicht bewiesen werden kann, dass die vier besagten Schüsse von hinten auf Herrn Ali abgegeben wurden, als er sich bereits abwandte.

Dass die Schilderung des attackierten Polizisten, der meiner Ansicht nach glaubhaft von seiner Todesangst berichtet, der von Herrn Ali mit dem grossen Fleischmesser attackiert wird, zurückweichen muss vor ihm, obwohl er mehrere Schüsse auf ihn abgibt, dann zu Boden stürzt und den Angreifer über sich sieht, bis dieser vom Kollegen weggestossen wird, dass also die Schilderung dieses Polizisten unvollständig ist, dafür habe ich vollstes Verständnis bzw. fände es geradezu erstaunlich, wenn er sich an jeden Schuss und jedes Detail erinnern könnte.

In erster Linie ist das einfach ein unglaublich tragischer Fall, vor allem natürlich für Herrn Ali, der für sein Leben gezeichnet ist und höchstwahrscheinlich starke chronische Schmerzen hat, aber sicher auch für den attackierten Polizisten.

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Sehr geehrte Frau Hürlimann, in Ihrem ersten Artikel über Herrn Ali haben Sie den beschuldigten Polizisten zitiert:

Weiter gab er zu Protokoll: «Warn­schüsse gibt es bei der Stadt­polizei Zürich keine, weil es eine Stadt ist mit vielen Leuten. Wir lernten Treffer im Torso­bereich, also nicht auf Arme und Beine zu zielen.»

Mich würde interessieren, ob Sie dieser Aussage mal nachgegangen sind bzw. ob das tatsächlich so ist, dass das so gelehrt wird. Ich habe absolut keine Ahnung von der Materie.

Überhaupt kann ich mir ein mögliches Szenario vom Ablauf des Vorfalls nur sehr schwer vorstellen. Haben alle 13 abgegebenen Schüsse Herrn Ali getroffen? Am ehesten könnte ich mir noch vorstellen, dass sich Herr Ali mit dem grossen Messer (Wie gross war es eigentlich genau? Wie weit war Herr Ali entfernt?) auf den Polizisten zubewegt und dieser in Panik immer wieder auf ihn schiesst. Dabei taumelt oder fällt er auf den Polizisten zu, der in seiner Panik nur mitbekommt, dass der Körper von Herrn Ali ihm immer näher kommt. Wenn sich Herr Ali dabei noch um die eigene Körperachse dreht, könnten die Schüsse von hinten („als er sich schon abgewendet hat“) zu erklären sein.

Ich weiss, dass das alles natürlich hochspekulativ ist. Ich finde es einfach sehr unbefriedigend, wenn man überhaupt keine mögliche Erklärung hat. Wurde im Prozess versucht, den möglichen Ablauf zu rekonstruieren mit Skizze der beteiligten Personen, Aufnahmen vom Tatort etc.?

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Sehr geehrter Herr H., ja die Aussage, dass die Zürcher Stadtpolizisten angehalten sind, in einer solchen Situation sofort auf den Torso zu schiessen, wurde am Prozess vor Obergericht wiederholt. Ich kann nicht alle Ihrer Fragen beantworten (weil ich schon bald an den nächsten Prozess muss/darf), darum nur dies: Der Sachverhalt wurde nicht im Gerichtssaal rekonstruiert, aber die Richter und Richterinnen kennen natürlich sämtliche Akten. Die Schüsse, die Herrn Ali von hinten trafen, werden vom Staatsanwalt, von den Oberrichtern und vom Verteidiger des Polizisten mit dem dynamischen Geschehen erklärt, mit dem Gerangel zwischen Herrn Ali und dem beschuldigten Polizisten. Das Küchenmesser hatte eine Klingenlänge von rund 25 Zentimeter. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Vielen Dank für Ihre Antwort! 25cm Klingenlänge ist schon recht gross. Unsere Brotmesser zu Hause haben 20cm Klingenlänge. Ich persönlich habe beim Begriff „Küchenmesser“ so ein kleines Messer zum Rüsten mit 10cm Klingenlänge vor Augen. Aber das ist sicher bei jedem anders.

Dass die Zürcher Stadtpolizisten auf den Torso schiessen sollen, finde ich allerdings recht krass und erstaunlich. Die Gefahr einer tödlichen Verletzung ist dabei ja sehr hoch. Wieviele Schüsse hatten denn Herrn Ali getroffen?

Auch dass man den Sachverhalt im Gerichtssaal nicht rekonstruiert, hätte ich nicht erwartet. Wird das grundsätzlich nicht gemacht bzw. in welchen Fällen macht man das überhaupt?

Es bleiben mir weiterhin viele Fragezeichen…

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Andy Abderhalden
Tech-Priester
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Danke Frau Hürlimann für den spannenden, wenn auch etwas bedrückenden Artikel.

Gerne möchte ich zu einigen Punkten im Artikel meine Denkanstösse geben.

Im Artikel wird angesprochen, dass Herr Ali wohl verwirrt jedoch nicht aggresiv war, bis die Polizisten aufgetaucht sind. Ich denke diese Art der "verwirrtheit" (paranoide Schizophrenie), kann nur schwer zugunsten des Herrn Ali ausgelegt werden. Natürlich handelt es sich dabei um ein tragisches leiden für welches er nichts kann, jedoch bedeutet das für die Polizisten, dass Sie eingeschränkt in der Kommunikation sind. Eventuell war ein Beruhigen gar nicht mehr möglich. Eventuell sah Herr Ali die Gefahr durch die Schusswaffen in seinem Wahn schlichtweg nicht mehr und wurde dadurch noch gefährlicher.

Weiter erwähnen der Artikel, dass keine Warnschüsse erfolgt sind.
Sowas wie Warnschüsse gibt es meines Wissens nach nicht bei der Polizei in Zürich (siehe Reglement über den Gebrauch der Schusswaffe durch die Polizei: https://www.stadt-zuerich.ch/conten…i%20V1.pdf).
Selbst, wenn es sowas gäbe, müsste sich der Polizist die Frage stellen, wohin schiesse ich den? Dem Angreifer vor die Füsse, nein Kugeln in flachen winkeln vom Bode ab, sogenannte "Querschläger". Am Angreifer vorbei? Was ist hinter dem Angreifer? Eine Wand? Kann die Wand die Kugel stoppen? Wer oder was ist hinter der Wand? In die Luft? Wo kommt die Kugel wieder runter?

Zur Schussabgabe selbst:
Man schiesst immer mit der Absicht zu töten, im Militär lernt man sogenannte Dubletten (also zwei Salven) auf den Torso zu feuern. Einen Angreifer zu lähmen, z.B schiessen ins Bein o.ä ist viel zu schwierig und nicht praktikabel. Es grenzt wirklich an ein Wunder, dass Herr Ali überlebt hat. Diese 11 Schüsse waren also eindeutig nicht verhältnismäßig. Aber auch hier müsste man die Situation miterlebt haben um zu wissen wie sie sich abgespielt hat. Ich kann aus Kursen zu Selbstvereidigung gegen Messer oder auch Pistolen aus eigener Erfahrung sagen, dass man kaum Zeit zu reagieren oder denken hat. Ein Abstand von 5 Metern sind für einen Angreifer mit Messer in einem Augenblick überwunden und im Nahkampf steht man mit einem Messer einfach besser da (Ein Messer tötet immer, eine Pistole nur in der Sekunde in der man den Abzug drückt).

Ich nehme dem Polizisten hier wirklich ab, dass er in Todesangst gehandelt hat.
Wenn du weisst, jemand der verwirrt ist und dadurch eventuell nicht einmal mehr Angst kennt, auf dich zurennt und dich töten möchte dann heisst es, ich sterbe oder du stirbst. Ich denke der Polizist wusste, dass er den Angreifer auf keinen Fall an sich heranlassen darf und hat darum versucht ihn mit aller Macht zu stoppen.

Dann noch zu einem etwas "ekelhaften" Punkt, der aber leider sicher nicht zu vernachlässigen ist:
Der Anwalt von Herrn Ali spricht an das Chance auf eine Verurteilung mehr als gering sind. Ich denke die Gerichte möchten möglichst keinen Präzedenzfall schaffen, in dem ein Polizist durch Schusswaffengebrauch verurteilt wird, ansonsten wird sich in Zukunft eventuell irgendwann ein Polizist nicht mehr trauen zu schiessen, wenn er auch müsste.

Auf jeden Fall wünsche ich Herrn Ali und dem Polizisten alles Gute und beste Gesundheit!

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Lieber Herr Abderhalden, vielen Dank für Ihr Mitdenken und für Ihren konstruktiven Beitrag hier im Dialog. Auch bei mir bleiben viele offene Fragen zuürck. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Daniel Reichenbach
Filmer, Fotograf
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Ich hatte berufsbedingt bereits mehrmals die Möglichkeit, an Imagefilmen für verschiedene schweizerische Polizeikorps mitzuwirken. Wir haben immer versucht, die Klischees guter Cop, böse TäterInnen möglichst nicht weiter zu zementieren. Deshalb führten wir unzählige Interviews mit Polizistinnen und Polizisten, um echte, meist auch unspektakuläre Geschichten aus dem Polizeialltag zu recherchieren. Diese Interviews waren immer sehr persönlich, gingen soweit in die Tiefe, dass hinter der schützenden Hülle Uniform verletzliche, auch mal ängstliche, selbstkritische Menschen zum Vorschein kamen, sich echte Betroffenheit zeigte.

Es mag sie geben, die Rambos, doch sie sind selten. Dagegen waren Schilderungen von Frust, Verunsicherung, psychische Belastungen, Extremsituationen sehr häufig.

Haben Sie sich schon mal überlegt, wieso wir an der Front sehr oft eher jüngere Polizistinnen und Polizisten treffen? Ganz einfach, weil die älteren bereits „verbrannt“ sind und sich in ruhigere Bürojobs zurückziehen. Der gesellschaftliche Druck, der abnehmende Respekt vor Gesetzeshütern und unzählige andere Faktoren sind mitverantwortlich. Dies ist nicht verwunderlich: PolizistInnen sollten nämlich zwei wesentliche Dinge beherrschen: Erstens müssen sie ein super toughes Auftreten haben, um sich erstmals Respekt zu verschaffen, gleichzeitig aber auch jederzeit helfend einspringen und Empathie abrufen können, wenn Menschen in Not sind. Dieses Umschalten zwischen zwei Extremen ist meiner Meinung nach trotz intensiver Ausbildung anfällig für Fehlverhalten. Besonders bei jüngeren Corpsmitgliedern. Hand aufs Herz: Wer von uns RepublikleserInnen würde sich zutrauen, innerhalb Bruchteilen von Sekunden in einer Stresssituation zwischen dem Ziehen einer Waffe und dem Abrufen von Empathie entscheiden zu müssen?

Trotz oder gerade wegen dieser intensiven Berührungspunkten zu PolizistInnen stellen sich mir beim Fall Ali Fragezeichen. Schliesse ich Fehlverhalten und internes Gemauschel nicht aus. Da müsste doch 5 (hoffentlich) durchtrainierten und in Nahkampf ausgebildeten PolizistInnen ein anderes Vorgehen zugemutet werden können, als gegen einen verwirrten Menschen mit Messer gleich nach der Pistole zu greifen.

In meinen Interviews mit PolizistInnen stellte ich oft die Frage, wieso es für diese Behörde derart schwierig sei, sich gegenüber der Öffentlichkeit auch mal ein Fehlverhalten eingestehen zu können. Eine heikle Frage, die mir nur selten befriedigend beantwortet wurde. Vielleicht auch, weil es darauf keine befriedigende Antwort gibt, weil ein klassisches Dilemma vorliegt, weil Empathie und Waffengewalt nie vereinbar sein werden.

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So recht Sie haben, so beliebig ist Ihr Satz:
"Deshalb führten wir unzählige Interviews mit ..........., um echte, meist auch unspektakuläre Geschichten aus dem ...........alltag zu recherchieren. Diese Interviews waren immer sehr persönlich, gingen soweit in die Tiefe, dass hinter der schützenden Hülle [...] verletzliche, auch mal ängstliche, selbstkritische Menschen zum Vorschein kamen, sich echte Betroffenheit zeigte." Dieser Satz könnte auch bei der Deza stehen, im Heft 'Eine Welt'.

Ein Chirurg darf nicht umkippen, wenn er Blut sieht, und wer Metzger wird, muss töten können. Darum Augen auf bei der Berufswahl und manchmal ist ein Berufswechsel für alle das beste.

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Daniel Reichenbach
Filmer, Fotograf
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Dieser Satz könnte auch bei der Deza stehen, im Heft 'Eine Welt'.
Gefällt mir ;-)

Gebe Ihnen recht mit den Berufswechseln. Nur sind diese Prozesse oft zäh, langfädig oder werden zu spät erkannt. Kenne die Geschichte eines ehemals äusserst erfolgreichen Kinderherz-Chirurgen, der im Alter einige Missgriffe mit Todesfolge brauchte, bevor er selber einsehen musste , dass es wohl an der Zeit wäre, seinen geliebten Job an den Nagel zu hängen.

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Danke, Daniel Reichenbach, ich habe Ihre Zeilen erst jetzt, aber mit dem grössten Interesse gelesen. Sehr bereichernd, was Sie schildern.

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Daniel Reichenbach
Filmer, Fotograf
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Oh, danke schön!

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Danke Frau Hürlimann, für Ihre Antwort und die Erläuterung. Der Ausgang des Verfahrens gegen Herrn Ali war mir bis jetzt nicht im Detail bekannt. Jedenfalls wurde aber auch er nicht bestraft. Im Übrigen habe ich nicht behauptet, Sie hätten noch nichts Positives über die Polizei geschrieben. In Erinnerung geblieben sind mir aber vor allem diverse Gerichtsberichterstattungen, welche ich zwar als gründlich recherchiert und dargestellt betrachte. Mir bleibt aber der Eindruck, dass dabei die Rolle des Bösen immer den Strafverfolgungsbehörden und die Rolle des Armen dem Täter zugeschrieben wurde. Beste Grüsse

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Sehr geehrter Herr B., entschuldigen Sie meinen etwas harschen Ton in der ersten Antwort, natürlich können Sie nicht wissen, über was ich in meiner langen Journalistinnenkarriere schon geschrieben habe. Ihre Unterstellung hat mich verletzt, darum der Tonfall. Aber: Ich werde eine Auge darauf halten, dass wir die wichtige Arbeit der Strafverfolger auch künftig gebührend würdigen. Dominique Strebel führte mal ein spannendes Interview mit einem Leitenden Staatsanwalt, ich verlinke Ihnen diesen Text. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann https://www.republik.ch/2020/12/09/…en-zwecken

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Sehr geehrte Frau Hürlimann

Auch mein Ton war wohl etwas harsch. Ich wollte Sie aber nicht verletzen, denn Ihre Berichte halte ich für qualitativ hochstehend, auch wenn ich mit den Schlussfolgerungen nicht durchwegs einverstanden bin. Aber deswegen diskutieren wir ja darüber. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen alles Gute.

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Passionerter + ernstmeinender Erneuerer
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Guten Tag Frau Hürlimann
darf ich Sie zu einem andern Thema etwas fragen? Ich weiss nicht, wie ich Sie sonst erreichen kann.
Sie haben offenbar einmal über das Ursenertal geschrieben. Könne Sie mir angeben, wo ich das finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
V. K. , Mitverleger seit Anbeginn.🤩

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ehem. Fachrichter im Nebenamt
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In der Schweiz haben wir ein sehr grosses Problem mit der Nähe der (nicht neutralen!) Staatsanwaltschaften zu den Gerichten. Diese wiederum neigen ihrerseits in sehr vielen Fällen dazu, den Behörden, Staatsangestellten und Staatsinstitution Recht zugeben. Der Rechtstaat Schweiz erodiert von innen heraus !
Kein Einzelfall; auch wenn keine 13 Schüsse abgefeuert wurden und daher nicht in den Medien erwähnt werden: das Vertuschen, unterschlagen und decken von Amtsmissbräuchen und von Korruption (Begünstigung von "Juristen- + Amts-Berufskollegen") ist sehr häufig. Nachzulesen u.a. in: www.omerta.org

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Beobachter
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Ich würde gerne wissen, wer hinter omerta.org steht: einer Organisation, die auf ihrer Website kein Impressum hat und auch sonst keine Hinweise auf die Macher und ihre Ziele gibt, stehe ich erst mal skeptisch gegenüber.

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ehem. Fachrichter im Nebenamt
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Sehr geehrter Herr D.,
Das Impressum finden Sie auf der hintersten, zehnten Seite; anklickbar und auch herunterladbar. Dort sind auch die Ziele einer Transparenz beschrieben.
Die beschrieben Fakten sind zudem allesamt durch Akten belegt.
Mit besten Grüssen
T. F.

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Geschildert wird die Beurteilung durch ein Gericht. Sie kann weitergezogen werden. Ueberlässt der Arbeitgeber dem Gericht die Bewertung bezüglich Professionalität des Einsatzes? Das wäre sehr schlimm, denn der Fall zeigt doch sehr viele nicht angemessene Reaktionen in einer äusserst angespannten Situation. Der Fall müsste ein Schulungsbeispiel sein um angemessene Reaktionen zu trainieren.

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Was ich übrigens im Bericht nicht erwähnte (shame on me): Das Urteil des Obergerichts kann noch vor Bundesgericht und danach allenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gezogen werden.

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Meinen Sie damit, dass es erst nach einer Beurteilung durch das Bundesgericht zu einer Veränderung in der Rekrutierung und im Training von Polizisten kommt? Und noch eine Frage an die Zürcher Öffentlichkeit: wieviele stadt - und polizeibekannte Menschen gibt es, die ab und zu Furcht erregend auffällig werden? Haben wir nicht auch eine Fürsorgepflicht ihnen gegenüber? Müssen die und ihre Angehörigen ganz real um ihr Leben fürchten?

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Habe mit Interesse einige Kommentare gelesen. Mit vielen bin ich nicht einverstanden. Das Hr, Ali die Sache weitrziehen kann, ist Propaganda! Wir leben in einem kapitalistischen "Rechts"-Staat, dem Klaeger Ali wird innert kuerzester Zeit das Geld ausgehen. Die Polizei verfuegt aber ueber ca. das gesamte Vermoegen des Steuerzahlers, die koennen die Sache also bis zum "Inter-Planetarischen-Gerichtshof" weiterziehen und bezahlen selber keine Gebuehren! Auch wundere ich mich, Hr. Ali hat unkontrolliert mit dem Messer herumgefuchtelt. Wieso gehen ihm, die nervlich ueberbelasteten Polizisten, denn so nahe, dass sie sich bedroht fuehlen?? Mit beobachten des Taeters, vor dem Schiessen, haette das Debakel sicher verhindert werden koennen. Indem man den "Angreifer"ohne Waffen ueberwaeltigen haette koennen.

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Was irgendwie nicht klar ist, wie weit die Schützen vom Opfer enfernt waren. Handgemenge ? Eher unrealistisch.

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Gemäss Antwort von Frau Hürlimann sieht es das Gericht wohl anders:

Die Schüsse, die Herrn Ali von hinten trafen, werden vom Staatsanwalt, von den Oberrichtern und vom Verteidiger des Polizisten mit dem dynamischen Geschehen erklärt, mit dem Gerangel zwischen Herrn Ali und dem beschuldigten Polizisten.

Oder gibt es einen Unterschied zwischen Gerangel und Handgemenge? In beiden Fällen kommt es nach meinem Verständnis zu direktem Körperkontakt.

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Schiesst man bei einem Handgemenge, wenn man selbst drin steckt? Der Arm mit der Waffe, die Hand mit der Waffe, zeigt in einem Sekundenbruchteil in irgend eine Richtung, nur nicht auf das Opfer. Das iat das Erste was der Angegriffene macht, die Waffe wegdruecken. Wenn der Schütze den Brustkorb trifft war er nicht im Handgemenge. Anderswo wuerde die Situation rekonstruiert

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Danke für den tragischen Bericht, Frau Hürlimann.

Mich würde interessieren, weshalb die Polizisten nicht Bescheid wussten, dass Herr Ali's Frau der Polizei mitgeteilt hatte, dass ihr Mann einen seiner psychotischen Schübe hat und zu kühl bekleidet herumirrt.

Hat hier die interne Kommunikation versagt?
Wurde dies in der Verhandlung thematisiert?

Natürlich ist ein 25 cm langes Messer furchteinflössend. Bei so einer Begegnung würde mir der kalte Schweiss ausbrechen und die Knie schlottern.

Dennoch finde ich es unbegreiflich, dass von ausgebildeten Polizisten gleich 13 mal direkt auf den Torso gefeuert wurde.

Darf ich erwarten, dass Polizisten im Umgang mit tödlichen Schusswaffen entsprechend geschult werden, auch in psychologischer Hinsicht?

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Liebe Frau B., die Mitteilung, dass Herr Ali in einem Krankheitsschub durch die Strassen irrt, ist offenbar nicht bis zu jener Polizeiwache vorgedrungen, die den Einsatz anordnete. Und ja, ich hoffe wirklich sehr, dass in der Polizeischule breit über den Schusswaffengebrauch ausgebildet wird; wie es genau abläuft, das weiss ich nicht. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Was mir in der Berichterstattung (und in den Kommentaren) fehlt, ist der Bezug der Schiesserei zum vorgängigen Telefonanruf von Herrn Alis Frau an die Polizei. Die Streife hätte also informiert sein müssen, dass es sich um einen psychotischen Kranken handelt. Insbesondere, weil solche Hilfsappelle seiner Frau schon früher mehrmals an die Polizei gerichtet worden seien.

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Die Streife hätte also informiert sein müssen, dass es sich um einen psychotischen Kranken handelt.

Ich würde das eher als eine interessante und wichtige Frage formulieren.

Zunächst einmal gehe ich stark davon aus, dass den beteiligten Polizisten die psychische Erkrankung nicht bekannt war. Dies denke ich, weil die psychische Erkrankung von Herrn Ali in den mir bekanntem Gerichtsentscheid des Obergerichts Zürich mit keinem Wort erwähnt wurde und somit auch der Anwalt von Herrn Ali dies gar nicht als strafrechtlich relevant angesehen bzw. nicht angeführt hat. Zudem wurde im Artikel bereits erwähnt, dass Herr Ali in einem anderen Quartier von den Polizisten angetroffen wurde, als er sonst für gewöhnlich unterwegs war. Bei seiner wohnortnahen Quartierwache war er offensichtlich bereits persönlich bekannt.

Die Frage, ob die beteiligten Polizisten Kenntnis von der Meldung der Ehefrau hätten haben „müssen“, ist vermutlich auch zu verneinen. Sonst hätte das der Anwalt von Herrn Ali wahrscheinlich als strafrechtlich angeführt. Ist nur meine Vermutung.

Zur Frage, ob die Polizisten diese Information hätten haben „können“, fehlen mir viele Informationen. Ich weiss z. B. nicht, wie der Polizeifunk in Zürich funktioniert. Werden alle Vermisstenmeldungen gleich an alle Streifenwagen gefunkt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Haben die Polizisten eine aktuelle Datenbank zur Verfügung, die sie vor einer Personenkontrolle schnell checken können? Ich stelle es mir eher so vor, dass sie nach einer Personenkontrolle und Feststellung der Identität die Zentrale anrufen oder anfunken, um zu prüfen, ob eine Vermisstenmeldung oder Fahndung vorliegt.

Die zwei beteiligten Polizisten, die als erste vor Ort waren, weil sie Herrn Ali während ihrer Streife mit einem grossen Messer in der Hand sahen, haben auf jeden Fall Folgendes zu Protokoll gegeben:

4.3. Aussagen zur Anhaltung des Beschwerdeführers
Gemäss übereinstimmender Aussagen sahen E._ und sodann auch F._ (Polizeibeamte im Streifenwagen "... [fahrzeug 1]") als erste den Beschwerdefüh- rer, wie er mit einem Messer in der Hand auf der D._-Strasse stadtauswärts ging (Urk. 7/6/23 S. 3, Urk. 7/6/26 S. 3). Auf F._ habe der Beschwerdeführer recht aggressiv gewirkt, zumal er mit dem grossen Küchenmesser in der Hand auf dem Trottoir marschiert sei. Er habe das Küchenmesser recht kräftig in der Hand gehalten (Urk. 7/6/26 S. 3). E._ und F._ sei sofort klar gewesen, dass sie diesen Mann einer Personenkontrolle unterziehen müssten (Urk. 7/6/23 S. 4; Urk. 7/6/26 S. 3). E._ habe deshalb per Funk Unterstützung des Streifenwa- gens "... [fahrzeug 2]" angefordert (Urk. 7/6/23 S. 4). Damit übereinstimmend ergibt sich aus der Niederschrift der Funkgespräche, dass "... [fahrzeug 1]" um 06:08:28 Uhr von "Fahrzeug 2]" Unterstützung anforderte (Urk. 7/1/7; G._).
E._ habe sich noch im Wagen überlegt, wie die Kontrolle zu erfolgen habe. Gemäss Ausbildung sei dies eine Personenkontrollstufe 3 gewesen, weil der Beschwerdeführer eine Waffe offen mitgetragen habe. Daher sei das erste Ansprechen mit gezogener Waffe durchzuführen gewesen. Er sei als erster ausgestiegen und habe den Beschwerdeführer mit gezogener Waffe angesprochen mit den Worten "Stopp Polizei", er solle das Messer weglegen (Urk. 7/6/23 S. 4). Der Beschwerdeführer habe ihn verdutzt angeschaut, das Messer auf Brusthöhe ange-hoben und gesagt "what do you want to do?" worauf E._ geantwortet habe: "Police, put the knife down and get down, don't move". Daraufhin habe der Be- schwerdeführer geschrien "kill me, kill me" und sei schrittweise auf ihn zugekommen. Da habe E._ erkannt, dass sie da "sauber" nicht mehr raus kommen würden, da der Beschwerdeführer es drauf ankommen lassen wolle. Er sei nach rechts hinter den Stromkasten ausgewichen und habe über Funk ein Destabilisationsgerät (DSG) bestellt, wobei er den Beschwerdeführer weiterhin mit gezogener Waffe visiert habe (Urk. 7/6/23 S. 5 f.). Diese Darstellung stimmt überein mit der Tatsache, dass um 06:09:25 Uhr, rund eine Minute nach dem ersten Funkspruch, "... [fahrzeug 1]" per Funk mitteilte, es würde ein DSG benötigt (Urk. 7/1/7).

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Aus meiner Sicht müsste dieser Fall auch aus der Perspektive von systemischem Rassismus und Intersektionalität betrachtet werden. Die Machtstrukturen eines Staates in diesem Fall die Beurteilung von Polizeigewalt durch eine der Polizei nahestehende und mit ihr zusammenarbeitende Institution dürfen ebensowenig ausser Acht gelassen werden, wie die vorherrschenden und institutionalisierten rassistischen Denkmuster.

Noch eine Bitte an die Kommentierenden und die Redaktion. Bitte verzichten sie auf die Ausschreibung des N-Wortes. Dieses ist klar rassistisch und sollte nicht reproduziert werden.

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Schweizer bei Polizeieinsatz in Morges tödlich verletzt: Im Bahnhof Morges ist ein 37-jähriger Schweizer bei einem Polizeieinsatz um Leben gekommen. Der verwirrte und mit einem Messer bewaffnete Mann habe auf Warnungen der Polizisten nicht reagiert. Ein Beamter habe von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht, als er von dem Mann mit dem Messer bedroht wurde.

Titelt der NZZ News-Letter von heute. Ein Vergleich der Resultate der staatsanwaltlichen Untersuchung mit der Geschichte von Herrn Ali wäre sicher spannend, auch wenn unterschiedliche Umstände nicht direkt vergleichbar sind.

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(durch User zurückgezogen)
(von der Moderation verborgen)

ACAB, Swiss edition

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Was heisst ACAB?

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Das steht hier vermutlich für «All cops are bastards», etwa «Alle Bullen sind Schweine», und hat mit diesem Beitrag meiner Meinung nach nichts zu tun.

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