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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, webpubl&lektorin
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Wahnsinn! (Positiv interpretiert, of course; Ausdruck der Begeisterung und des Ausmasses des Erstaunens at the same time.)

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Diese Argumentation muss man auch bei der Formulierung des neuen CO2-Gesetzes in der Schweiz berücksichtigen.

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Yvonne Kunz
Godmother
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Danke allen Verlegenden für die Beiträge und Hinweise. Es gibt schon zu denken, dass nun die Justiz richten soll, was die Politik nicht schafft. Wie diese Woche der Nationalrat, der die Swiss-Kreditgarantie von 1.3 Milliarden Franken ohne jegliche Klima-Auflagen durchwinkt.

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Müssen jetzt wieder die (alten) Frauen an die Säcke? ^^ Manchmal wär weniger blabla und mehr Handeln schon ganz schön. Woher auch immer es kommt......

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1989 Bergen, Norwegen. Bruntland Comission Konferenz. Erste Umweltminister Konferenz weltweit. Es gibt eine Gegenkonferenz.
Wir haben in Bergen demonstriert. Ganz simpel: „Bergen meeting just talk and eating. Bla Bla Bla”

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jaap achterberg
schauspieler aus holland
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Auch in den Niederlanden wurde 2019 höchstrichterlich festgehalten, dass der Staat verpflichtet ist, die Bevölkerung vor Klimakatastrophen zu schützen und deshalb CO2 -Belastungen gesetzlich zu reduzieren respektive zu verbieten sind. Ein Meilenstein im Kampf um Umweltschutz. Siehe Urgenda versus NL

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Bei dieser Gelegenheit sei wieder einmal auf die Klage der KlimaSeniorinnen gegen den Bund auf Einhaltung der Klimaziele hingewiesen, die im Oktober 2016 eingereicht wurde und nach Abweisung und Weiterzug durch die Instanzen seit Januar 2019 beim Bundesgericht hängig ist.
Auch wenn Greta Thunberg der Zielgruppe der Republik wohl eher entspricht, finde ich die Initiative dieser knapp 2000 älteren Frauen einen bemerkenswerten Versuch, in der Klimadebatte endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

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Auch in der Schweiz musste man so weit gehen und mit Verfassungswidrigkeit argumentieren, damit längst beschlossene Gesetze endlich umgesetzt werden: Erst 1990 führte Appenzell Innerrhoden auf Zwang des Bundesgerichts das Frauenstimmrecht ein. Nota bene gegen den Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde. Ich hoffe, die Schweiz spielt in der Sache der Reduktion der Treibhausgase nicht wieder das traurige Schlusslicht.

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Merci für diesen Hinweis. Auch die Bundesverfassung spricht diesbezüglich Klartext:

Präambel
... im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

Art 2 Abs 4
Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

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ichfürchte... (10.5.2020 7.02)
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Nicht nur unsere Verfassung, auch unsere Gesetze wären eigentlich deutlich genug. Können wir nicht auch auf "irrational policy" klagen?

Bundesgesetz über den Umweltschutz, Artikel 1 & 2
Art. 1 Zweck

  1. Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.

  2. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Art. 2 Verursacherprinzip
Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.

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Bin total baff, dass die Anforderungen an den Umweltschutz so glasklar im Gesetz stehen.

Das lässt mich die Umweltschutz-Debatte in einem ganz anderen Licht sehen. Man ist sich ja offenbar schon lange einig, dass man etwas machen müsste und wer dafür haftet. Ich dachte nicht einmal das sei gegeben, zumindest nicht in dieser Deutlichkeit. Und nicht sogar schriftlich. Als Gesetz!

Super Antwort, vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

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