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Gemäss Frau Hürlimann ist der Beitrag „bewusst einseitig“ verfasst, d.h. ausschliesslich aus Sicht des Betroffenen. Allerdings. Kritischen Qualitätsjournalismus stelle ich mir eigentlich anders vor. Absolut einseitigen, parteiischen „anwaltschaftlichen Journalismus“ hatten wir doch schon mal und brauchen wir nicht unbedingt wieder. Und noch ein kleines Detail, welches im Beitrag glatt verschwiegen wird: Die zuständige Richterin ist Mitglied der Grünen. Und gleichwohl hat sie sich getraut, den Herrn zu verurteilen. Unerhört, nicht wahr ? Eine mutige Frau.

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Daria Wild
Reporterin
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Guten Tag Herr Fehr, die Berichterstattung über den Fall hat, während und vor des Prozesses, die «andere» Seite ausführlich zu Wort kommen lassen, das ist nachzulesen. Dieser Text gibt – wie sie richtig geschrieben haben – bewusst der bisher nicht beachteten Perspektive eine Plattform. Ihren Einwand der Parteimitgliedschaft der Richterin verstehe ich nicht. Freundliche Grüsse, Daria Wild

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Wer genau ist wir, Herr Fehr? Ich für meinen Teil lese zwischendurch gerne eine Darstellung aus einem bestimmten Blickwinkel, wenn diese Einseitigkeit offen deklariert und nicht die Regel ist. Was hier beides gegeben ist.
Ihre Anmerkung über die Parteimitgliedschaft der zuständigen Richterin verstehe ich nicht ganz. Sollte Justizia nicht blind sein?

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Es ist eine Frage der Verhätnismässigkeit. Zudem werden Motive welche einen gesellschaftskritischen Inhalt vermuten lassen doppelt und dreifach abgestraft. Es ist gut das die Republik über solche Abläufe berichtet. Wenn nun gesagt wird "er hätte ja nicht dabeisein müssen", "er kennt die Täter " und irgendetwas wird schon dransein am Urteil, sauber ist der Junge nicht, urteilt von der Warte des vermeintlich braven Bürgers herab. 100 000 CHF Schulden von heute auf morgen sind für einen Studenten mehr als eine Strafe sondern Existenzgefährdend. Einen dreimonatigen, unbezahlten Einsatz in einem Heim für Schwerstbehinderte wäre zum Beispiel eine "Strafe" die ich mir vorstellen könnte.
Eine solche Justiz macht Angst - und ich habe gänsehäutig den Verdacht das es auch so gemeint ist.

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Chaos und Gewalt in Europa müssen ein Ende haben. Freiheit darf nicht immer Freiheit der Gewalttätigen bedeuten. Gesetze gehören durchgesetzt oder abgeschafft.

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Was ist denn das für ein reaktionäres Geschwafel? Kleine Provokation zum Wachwerden oder sind wir heute auf Krawall gebürstet?

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Aber ist unsere Gesellschaft nicht enorm gewaltfrei? Wenn man nur bedenkt wie vor 50 Jahren Schüler und Lehrlinge geschlagen wurden. Völlig undenkbar. Oder in gewissen Ländern Politiker ermordet werden, hier die Bundesräte ganz normal im ICE herumfahren. Abgesehen von vielleicht Fussball sehe ich wirklich nirgends "Freiheit für Gewalttätige"

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lieber Herr Höner. Den Grossteil der genannten Summe machen der angerichtete Schaden und die Verfahrenskosten aus. Die eigentliche, unbedingte Strafe fällt mit 65 Tagessätzen zu 30 Franken relativ gering aus.

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Ein angerichteter Schaden der nicht und unter keinen Umständen von dieser Einzelperson allein angerichtet wurde! Wenn sich Ihr Magen ob dieser Definition von "Gerechtigkeit" nicht verkrampft und sie nicht einen unmittelbaren Ekel vor einem Polizei- und Justizapparat empfinden, der solche Urteile wegen etwas FARBE ausspricht, gleichzeitig aber absolut keine Probleme hat absolut lachhafte Strafen gegen Gewalttäter gegen Leib und Leben auszusprechen, solange sich diese Gewalttaten nur gegen die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft richten, sagt das eine Menge über sie aus.... nun, ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass jemand NICHT so empfindet! Dieses Urteil ist nicht gerecht, nicht angemessen und nicht zweckdienlich, es sei denn man steht auf staatliche Repression.

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Gibt es da keine Versicherung für den Sachschaden!?

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Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
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Irgendwie passt in diesem Stück zu Vieles noch nicht recht zusammen, und manches fehlt.

In der Einleitung wird das ganze Schweizer Gerichtssystem auf die Strafjustiz reduziert ("die Menschen, die als Verurteilte aus dem Gerichtssaal treten..."), obschon bereits die verlinkte Grafik zeigt, dass dies nur einen kleinen Teil ausmacht. Das erwarte ich eher im Boulevard als in der Republik.

Für welche Straftaten genau der Beschuldigte verurteilt wurde, was der konkrete Vorwurf war, wird nicht ausgeführt, obwohl für die Einordnung des Strafmasses und der langen Probezeit sehr wichtig.

Es werden strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte vermischt. Die Solidarhaftung für Schäden aus unerlaubter Handlung ergibt sich aus dem Zivilrecht (Art. 50 OR), nicht aus dem Strafrecht. Auch nicht erwähnt wird, dass der Beschuldigte sich in zivilrechtlicher Hinsicht wesentlich besser hätte stellen können, wenn er seine Mittäter nicht gedeckt hätte (und offenbar weiterhin deckt). Zwar gilt dann für den Sachschaden immer noch Solidarhaftung; aber der Verurteilte kann anteilsmässig Regress auf die Mittäter nehmen. Und die Verfahrenskosten wären mehreren Beschuldigten im Normalfall nicht solidarisch, sondern anteilsmässig auferlegt worden (Art. 418 Abs. 1 StPO).

Dass der Verurteilte sich beobachtet fühlt, wird im Titel zu einer Tatsache gemacht. Dabei sind seine Befürchtungen ziemlich sicher völlig falsch. Nur weil er in Probezeit ist, steht er - selbstverständlich - nicht unter staatlicher Überwachung, es werden deswegen weder seine SMS gelesen noch seine Gespräche mitgehört. Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn er weiterer, schwerer Straftaten verdächtigt würde (vgl. BÜPF). Hier würde ich mir von einer Gerichtsreportage eine kritischere Auseinandersetzung mit etwas mehr Abstand wünschen.

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Lieber Herr Humm, es stimmt, dass sich dieser Bericht mit der Sicht des Verurteilten befasst, und diese Ausgangslage bedeutet zwangsläufig eine bestimmte Einseitigkeit. Das haben wir bewusst in Kauf genommen, weil diese Sichtweise fast nie zur Sprache kommt. Und natürlich ist das in weiten Teilen das subjektive Empfinden des Betroffenen, darum haben wir seine Schilderungen als direkte Erzählung wiedergegeben. Interessanterweise gehen Sie davon aus, dass er am Farbanschlag mitbeteiligt war. Diese Information habe ich nicht. Und die Tatbestände, für die er schuldig gesprochen wurde, werden im Bericht erwähnt. Aber ich verstehe Ihre Kritik. Und vollkommen korrekt ist, dass wir Gerichtsbarkeit nicht mit Strafjustiz gleichsetzen sollten. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Caspar Humm
Rechtsanwalt. Vater. Bürger. etc.
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Liebe Frau Hürlimann

Danke für ihre Antwort. Ich finde die Berichterstattung aus Sicht des Betroffenen wertvoll. Überhaupt lese ich die Gerichtsreportagen in der Republik sehr gerne. Nur fehlte mir hier in gewissen Punkten halt eine ergänzende Analyse mit etwas Distanz zum persönlichen Empfinden des Verurteilten.

Völlig recht haben Sie damit: Ich weiss nicht, ob er unschuldig war oder nicht, und habe die Schuld aufgrund der im Artikel beschriebenen Indizien und der nicht angefochtenen Verurteilung vorausgesetzt. Wenn er tatsächlich unschuldig ist und nicht dabei war, kann er natürlich die eigentlichen Täter auch nicht kennen (und entsprechend auch nicht Regress nehmen). Bei der Lektüre des Artikels hat sich bei mir allerdings das Grundgefühl eingestellt, er sei schon dabei gewesen oder kenne die Täterschaft zumindest. Es scheint ihn ja auch nicht die Verurteilung an sich so sehr zu stören, sondern eher die Konsequenzen, die sie für ihn hat. Tatsächlich musste ich jetzt noch einmal kurz nachlesen, um zu verifizieren, dass er überhaupt auf unschuldig plädiert hatte.

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Es sollte mehr über die Konsequenzen von Vandalismus und Gewalt gegen die Polizei berichtet werden. Einerseits als Abschreckung, anderseits damit Bürger die die Schnauze langsam richtig voll haben nicht meinen, es kämen alle straflos davon.
Von Einsicht scheint bei dem Täter wenig zu spüren. Aber als abschreckendes Beispiel taugt er doch.

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Sie haben das Loblied über Chinas tolles Polizei-, Überwachungs- und Justizsystem heute noch nicht gesungen, lieber Herr B. Wäre doch eine Supergelegenheit gewesen. Gerade auch mit Blick auf Hong Kong.
Aber Ihr Votum erlaubt dennoch spannende Einblicke. Der Wutbürger soll aus Ihrer Sicht mit diesem Urteil bedient werden, damit er nicht das Gefühl erhält, es kämen 'alle' straflos davon. Dieser Wutbürger wird in einem totalitären Staat mit Schauurteilen bedient, die ihn einerseits davon ablenken, dass viel gravierendere Gesetzesverstösse von Mächtigen ungeahndet bleiben, und andererseits seine Ohnmacht zementieren und Loyalität gegenüber dem Polizeistaat einfordern. Und gleichgeschaltete Massenmedien berichten darüber devot.

Oder es ist Zeichen eines demokratischen Staatswesens, dass es Urteile mit Augenmass fällt und sich seiner eigenen Grenzen bewusst ist. Der Satz der Einzelrichterin «Die Polizei erstattet spürbar mehr Anzeigen als früher.» lässt aufhorchen. Er heisst ja auch, dass viel mehr Menschen in Verfahren hineingezogen werden, obwohl es nicht gerechtfertigt ist. In welche Richtung bewegen wir uns? Wie werden Polizistinnen geschult? Welche Prioritäten setzen unsere Strafverfolgungsbehörden? Wer entscheidet darüber, welche Mittel bei den Strafverfolgungsbehörden wo eingesetzt werden? Wer kontrolliert dies? Und wie gleichgeschaltet sind unsere Massenmedien (in der Hand weniger schwerreicher Besitzerfamilien wie Coninx, Ringier und Blocher) und wie kritiklos berichten sie und schüren Ressentiments?

Nur ein Beispiel: Die paar Farbflecken am Polizeiposten sind vernachlässigbar gegenüber den zusätzlichen Todesfällen, die die erhöhte Luftverschmutzung von Dieselautos mit gefälschten Abgaswerten in Schweizer Städten bewirkte. Und ich rede nicht von den Fahrzeughaltern, sondern von denen, die diese Fahrzeuge produzierten und als 'saubere' verkauften.

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Jeder der gegen Vandalismus und Hooliganismus ist, ist Wutbürger?
Mehr Anzeigen bedeutet dass diese nicht gerechtfertigt sind? Nein, ich bin nicht einig mit Ihnen. Wenn man sagt Farbanschläge schaden nichts, dann soll man sie straffrei machen, dafür gibt es entweder einen parlamentarischen Prozess oder das Initiativrecht. Dass Polizei und Justiz geltendes Recht durchsetzen, finde ich wirklich nicht verwerflich.
In Hongkong wird sowohl geltendes hongkonger Recht als auch chinesisches Verfassungsrecht respektiert, soweit ich weiss. Eine von der HK Regierung geführte Polizei versucht mit Tränengas und Gummischrot Proteste gewalttätiger Jugendlicher unter Kontrolle zu bringen. Da habe ich in der Schweiz wesentlich härtere Gangart erlebt, z.B. gegen die anti WEF Proteste. Heute sah ich ein Video wo 6 Vermummte mit Eisenstangen auf einen am Boden liegenden Polizisten eindreschen. In welchem Land würde da nicht geschossen um das Leben des Beamten zu retten? Damals in Genua wurde in einer wesentlich weniger brenzligen Situation tödliche Schüsse abgegeben.

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sirius
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wie spüren sie denn einsicht? über buchstaben?

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Durch die Zitate im Text.

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Der Verurteilte kann die Schäden, die ihm zur Last gelegt werden, offensichtlich nicht selber verursacht haben. Trotzdem hafter er dafür. Was im Artikel nicht erwähnt wird: Er weiss sehr wohl, wer die Verursacher sind, hat sich aber entschieden, ihre Namen nicht zu nennen. Damit übernimmt er die Verantwortung für ihre Taten und schützt sie vor Strafverfolgung. Aus seiner Sicht ist das sehr anständig. Es liegt nun aber an ihm, die Betreffenden, resp. deren Eltern, dazu zu bewegen, ihn beim Begleichen des Schadens zu unterstützen. Oder den Schaden allein zu bezahlen, wenn er sie auch davor schützen will.

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Lieber Herr P., es ist interessant, dass Sie davon ausgehen, der Student kenne die Verantwortlichen des Farbanschlags. Vielleicht wissen Sie mehr als wir? Mit freundlichen Grüssen, Brigitte Hürlimann

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liebe Frau Hürlimann. Der Student wurde für seine Teilnahme an der Tat verurteilt. Seine Teilnahme ist unbestritten, ich gehe also erstens davon aus, dass er nicht unschuldig verurteilt wurde. Zweitens halte ich es für praktisch ausgeschlossen, dass er seine Mittäter nicht gekannt hat. Nicht, weil es höchst verantwortungslos von ihm wäre, sich einer Gruppe von völlig unbekannten anzuschliessen, um eine Straftat zu begehen, sondern weil die Berner Besetzerszene, im der er sich bewegte und immer noch bewegt, sehr überschaubar ist. Bei gewalttätigen Ausschreitungen an Demos wird zwar auch gerne so argumentiert, es ist aber unmöglich, dass er nicht wenigstens einen Teil der Teilnehmer mit Vor- und Nachnamen kennt.

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Aus seiner Sicht ist das sehr anständig

Das ist auch aus meiner Sicht sehr anständig. Das Recht sollte Bürger nicht dazu drängen, ihre Mitbürger zu verraten. Dass er sich also anständig im gängigen und besten Sinne verhält, rechtfertigt die Solidarhaftung keineswegs.

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Herr N., Sie fordern damit aber automatisch, dass Beziehungen über Recht gehen. Ich lebe in einer Gesellschaft wo das so ist, wo der erste Schritt immer ist, über sein Netzwerk einen Bekannten in einer Firma oder einem Amt zu finden, und der legale Prozess nur als letzte Hoffnung in Erwägung gezogen wird. Irgendwie funktioniert auch so eine Gesellschaft, aber ob die Schweizer dafür bereit wären? Denn wenn Sie das so absolut postulieren, gälte es ja auch für die Banker und die Grossunternehmer welche über Parteikollegen staatliche Aufträge erhalten. Sagen Sie, diese dürfen alle nicht befreundet sein (in der kleinen Schweiz sehr schwierig) oder sollen die dann doch Freunde verpfeifen, wenn das Gesetz gebrochen wird? Ich plädiere für letzteres.

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Ja, nach dem Lesen dieses Artikels bleibt bei mir ein Unbehagen. Wollte man aufzeigen wie es einem Menschen während Tatbestandsabklärung, Gerichtsverfahren und danach ergeht (die deklarierte Intention für diesen Beitrag), so wünschte ich mir eine klarere Ausgangslage als in diesem Fall. Denn es macht für mich einen Unterschied, ob jemand an einer Straftat beteiligt war, zu der er steht, oder ob da ein total unschuldiger junger Mann verurteilt wurde. Es bleibt bei mir ein Geschmack von nebulös und tendenziös zurück.

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Vielleicht nicht grad tendenziös aber schon dem Täter eine einseitige Plattform gebend.

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Daria Wild
Reporterin
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Das ist, wie B. S. eigentlich richtig erkennt, deklariert; dass es um die Perspektive des Verurteilten geht. Was mich interessieren würde wäre aber ihre Auffassung einer klaren Ausgangslage. Und: Macht es wirklich einen Unterschied und wenn ja, was für einen? Freundliche Grüsse, Daria Wild

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Danke für den interessanten Artikel und die konsequent durchgezogene Sichtweise. Spannend finde ich die Reaktionen, die Ihr Artikel auslöst. Guter Journalismus kann zum Denken und Überdenken der eigenen Sichtweise anregen. Das geschah auch bei mir: Ist er nun, oder nicht? Ist das nun recht und gerecht? Und schon bin ich mitten drin. Das ist doch unser Rechtssystem, daran glaube ich und so muss es sein.
Nur wo setze ich, setzen wir die Wertigkeiten? Gibt es noch andere Sichtweisen? Oder urteile ich aus meinem wohligen Sofa heraus ohne es zu merken?
Auch mal von der anderen Seite zu hören, die ja auch nur eine Sicht haben kann, tut gut. Danke.

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Daria Wild
Reporterin
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Danke für die Rückmeldung, genau diese Fragen dünken mich auch sehr interessant!

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Daria Wild
Reporterin
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Guten Tag Herr P., ein Detail: Allein die schriftliche Urteilsbegründung hätte M.C. nach eigenen Angaben 1000 Franken gekostet, das Urteil weiterzuziehen mehrere Tausend mehr. Für jemanden wie M.C. bedeutet das ein (zu) grosses finanzielles Risiko. Das war der Grund, nicht das «Akzeptieren» der Strafe. Auf ihre (wiederholte) Mutmassung, M.C. kenne die Beteiligten, ist ja schon Brigitte Hürlimann eingegangen. Freundliche Grüsse, Daria Wild

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Neutraler Beobachter
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Mitgegangen - mitgehangen.... Man kann nicht einerseits der Held sein der die Kumpane nicht verpfeift und dann andererseits jammern, dass man allein den ganzen Schaden hat.

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Daria Wild
Reporterin
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Guten Tag Herr F., mich würde es wundernehmen, warum sie davon ausgehen, dass er die Beteiligten kennt? Da wissen sie mehr als ich und die Ermittlungsbehörden. Freundliche Grüsse, Daria Wild

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