Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Leserin
·
· editiert

Arroganter Richter. Was soll die Bemerkung: „Ich habe den Eindruck, dass Sie sich bewusst unter Ihrem Wert verkauft haben.» Das sei nur als Randbemerkung zu verstehen.

Auch der unverständlich formulierte Strafbefehl ist eine Zumutung.

Ich hoffe, das die nächste Instanz die (nach meiner Meinung überhöhten) Anwaltskosten zulasten Staat übernimmt. Den dieser Staat hat das ganze ins Rollen gebracht.

40
/
0

Nicht unwichtig zu wissen: Der “arrogante Richter” ist Mitglied der SVP, und die Angeschuldigte stammt ursprünglich aus Südamerika.

22
/
1

Wegen (eventual)vorsätzlicher Widerhandlung gegen den Anspruch amtliche Dokumente in verständlicher Sprache zu veröffentlichen bzw. der Bürgerin maximale Transparenz über öffentliche Gerichtsverfahren zu gewährleisten durch Verfassen eines unleserlichen Strafbefehls, indem die beschuldigte Amtsperson an unbekanntem Datum (sicherlich kurz vor der Kaffeepause) eine empörend verschachtelte, von mehrfacher Hypotaxe strotzende Ausformulierung einer Verurteilung zur Zahlung einer Busse niederschrieb und sich dabei an ungebrächlichem Vokabular wie dem «Hauptharst» vergriff, wird hiermit die Forderung zur Entklausulierung von an Privatspersonen gerichteten Gerichtstexten postuliert. Zur Förderung der emotionalen Nahbarkeit amtlicher Dokumente und zur Vorbeugung eines erneuten Einsatzes einer Schriftfamilie, die in Australien dafür eingesetzt wird, Zigarettenpackungen möglichst unattraktiv wirken zu lassen, wird ein Weiterbildungskurs in Typographie in Anregung gestellt.

90
/
1

Genial! Da kommt mir doch direkt der alte Song von Reinhard Mey bzw. ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, zum Behuf der Vorlage beim zuständ'gen Erteilungsamt in den Sinn.

11
/
0
ichfürchte...
·

Häh? In dubio pro reo hatte ich anders verstanden als dieses "ichkannihnenzwarnichtsbeweisenabersiesindtrotzdemverdächtigschuldigfreigesprochen".
Ich hoffe, die nächste Instanz zeigt mehr Würde.
Danke für den Bericht!

75
/
1
Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
·

Ich hoffe sehr, dass das Berufungsgericht etwas neutraler zur Sache geht.
Was sind denn das für Begründungen, 'sie haben sich unter ihrem Wert verkauft' oder 'ich habe Zweifel an ihrer Story, es gibt lediglich keine Beweise'?
Da schickt die Staatsanwaltschaft einen völlig unleserlichen Strafbefehl an eine Frau die nicht deutscher Muttersprache ist, so unklar, dass sich selbst geübte Juristen schwertun ihn zu verstehen, und der Richter schwafelt davon, dass es keine Verteidigung gebraucht hätte.
Dass die Genugtuung nicht gewährt wird kann ich nachvollziehen, dass die Aufwände für die Gerichtsverhandlung gestrichen werden ist eine Bestrafung wegen der Gefühle des Richters.
Das ist Gesinnungsjustiz und eines Rechtsstaates unwürdig.
Der Richter gehört unmissverständlich gerügt, wenn nicht gar seines Postens enthoben.
Dem zuständigen Staatsanwalt sollte ein Kurs für die richtige Benutzung eines Textverarbeitungsprogramms auferlegt werden, damit künftig die Strafbefehle wenigstens von Juristen auf Anhieb verstanden werden.

70
/
1

Eine Anklage, gegen die man sich gemäss Richter selbst verteidigen kann, verursacht CHF 3000 Anwaltskosten. Ist das noch verhältnismässig?
Müsste nicht die Anwältin das als Vorwurf der Abzocke verstehen für eine
"unnötige" Beratung? Oder können sich in unseren Rechtssystem nur noch die Reichen wehren?

23
/
5

Ihre abschliessende Frage ist zwar nicht unberechtigt, wenn wir das bisherige Resultat dieses Falles anschauen. Ihre Eingangsfrage ist hingegen genau die, die sich Susanna Meier (und auch ich) stellt: Ich glaube nicht, dass es so leicht ist, sich da selber zu vertreten, wenn schon der Strafbefehl derart unverständlich formuliert ist. Die Anwältin hat jedenfalls nicht nur die Einsprachen geschrieben und sich auf die Verhandlung vorbereitet, sie hat ihre Mandantin auch an die Befragung vor der Stadtrichterin und ans Gericht begleitet. Da kommen schnell mal 4, 5 Stunden allein für die Anwesenheit zusammen.

28
/
1

Ihre Anwältin Viviane Hasler sagt eine Woche später auf Nachfrage, dass sie Berufung angemeldet und das begründete Urteil bestellt habe – wobei sie natürlich nicht den Freispruch anfechten will.

Laien-Frage: Heisst in diesem Fall "Berufung anmelden" also nicht, dass sie den Fall definitiv weiterzieht? Sondern etwas in der Art, dass man möglicherweise in Berufung gehen wird (und es irgendeine Frist dafür gibt, wieso man das schon mal vor-anmelden muss, bevor man das schriftliche Urteil hat)? Oder hat sie tatsächlich schon beschlossen, das Urteil bei der nächsthöheren Instanz anzufechten, bevor sie das begründete Urteil lesen konnte?

3
/
0

Grundsätzlich ist es so, dass ein Strafurteil zuerst nur im Dispositiv, d.h. nur der Urteilsspruch, eröffnet wird. Sofern eine Partei innert einer Frist Berufung anmeldet, wird das Urteil nachträglich schriftlich begründet. Die Partei kann sich danach immer noch entscheiden, auf die Berufung zu verzichten. Dies soll Aufwand und Kosten sparen, da viele Urteile bereits unbegründet akzeptiert werden.

5
/
0

Besten Dank für die Erklärung! Dann ist es ungefähr so, wie ich es mir nach dem Lesen zusammengereimt hatte.
Kostet denn so eine Urteilsbegründung etwas, für die Partei, welche sie einfordert?

3
/
0