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Gut hat der 64jährige Klimaaktivist Marco Bähler einen langen Atem. Es ist zu hoffen, dass seine Aufsichtsbeschwerde an die Zürcher Justizdirektion Erfolg zeitigen wird. Bitte an die Redaktion: Dranbleiben.

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Hans von Arx
pensioniert
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Die Ungleichbehandlung der Gesuchsteller Bähler und Schmid ist unerhört, eigentlich skandalös. Das unverschämte Gebaren des Staatsanwalts Philipp sollte bestraft werden.

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Das Handeln von Herrn Bähler stärkt unsere Zivilgesellschaft, find ich toll. Danke!

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Skeptiker
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Die Willkür ist problematisch und ich bin froh, dass Herr Bähler sich erfolgreich gewehrt hat. Noch problematischer aber finde ich, was Herr Schmid von der SVP mit den eingesehenen Personendaten gemacht hat. Die Strafbefehle samt Personendaten auf Twitter zu veröffentlichen und Hetze zu betreiben ist schon krass daneben. Kann sowas nicht bestraft werden?

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Anwalt und Unternehmer
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«Kann sowas nicht bestraft werden?»

Gemäss dem heute geltenden Recht nicht. Mit dem revidierten Datenschutzrecht, dass im Parlament soeben verabschiedet wurden, wäre eine Bestrafung denkbar.

Wer sich allerdings an der Veröffentlichung der eigenen Daten stört, müsste in erster Linie klagen, denn allein mit einem Strafverfahren und einer allfälligen Verurteilung werden die Daten online ja nicht gelöscht. Immerhin wäre eine solche Klage heute schon mit hohen Erfolgsaussichten möglich, übrigens auch gegen Twitter.

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Aber Persönlichkeitsverletzung wäre einklagbar.

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Leserin
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Der Moment, da ich der Republik zutiefst dankbar bin. So brauchen wir sie.

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Mein lieber Schwan...! Da bekomm ich ein echt mulmiges Gefühl, wenn ich erfahre, dass Staatsanwälte bewusst solche Willkür im Schutze ihrer Machtposition begehen. Diese massive Rechtsverletzung der Justizbehörde muss ein Weckruf dafür sein, die Augen offen zu halten und dafür zu kämpfen, dass solch fiese hinterhältige Machenschaften nicht zur Normalität werden. Danke dem Herr Bähler für sein Insistieren und Danke der Republik für ihre Recherche. Wir brauchen euch!!!

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Mir leuchtet die Anonymisierung nicht ein. Falls jemand eine Fackel zur Hand hat?

Denn da ist: Warum gab Philipp die Straf­befehle schliesslich frei, aber in anonymisierter Form? Hatte Schmids Gebaren die Anonymisierung überhaupt erst zur Folge? Durfte oder sollte Philipp diese an­o­ny­mi­sie­ren?

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Skeptiker
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Würde ich auch gerne wissen. Wenn Philipp diese aus eigenem Antrieb heraus anonymisierte, wären wir wieder bei der Willkür angelangt.. Das müsste dann eigentlich nochmals angefochten werden.

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Anwalt und Unternehmer
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«Er verlässt das Polizei­gefängnis mit einem Strafbefehl wegen Nötigung und Haus­friedens­bruch, verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tages­sätzen à 30 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.»

Wow, das ging ja schnell!

Weniger als zwei Tage, um ein solches Strafverfahren zu führen, erscheint äusserst sportlich … 🤔

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Bei Bähler gab er sie nur anonymisiert frei, weil er die Gesinnung der Verurteilten schützen wollte. Das ist etwas komisch argumentiert bei einem Gesinnungsgenossen. Grundätzlich sind Strafbefehle in Zürich während 30 Tagen ab Rechtskraft nicht-anonymisiert einsehbar. Und das ist richtig so. Es erlaubt Justizkontrolle - analog zum Besuch in einer Gerichtsverhandlung, wo ja due Beschuldigten auch namentlich genannt werden. Nach den 30 Tagen ist der Zugang eingeschränkt.

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Anwalt und Unternehmer
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«Wieso soll das alles plötzlich bei Klima­aktivist Bähler gelten, nicht aber bei SVP-Politiker Schmid? Wieso muss Schmid kein begründetes Einsichts­interesse dartun, sich nicht identifizieren, und wieso werden bei seinem Gesuch die Betroffenen nicht angehört?»

Solche Fragen halte ich für gefährlich, denn sie zielen auf weniger statt mehr Justizöffentlichkeit.

Man sollte nicht fragen, wieso diese Einschränkungen nicht für alle gelten, sondern konsequent fordern, dass solche Einschränkungen für niemanden gelten.

Die Fragen erinnern mich an Strategiediskussionen in Gewerkschaften, wo es jeweils harte Überzeugungsarbeit war, dass man nicht gegen die besseren Bedingungen von anderen kämpfte, sondern diese besseren Bedingungen zum Anlass nahm, sie für die eigenen Mitglieder zu fordern. In Gewerkschaft half üblicherweise – das ist als OT-Ergänzung – der Hinweis, dass es Manager mit Erfolg genauso machen …

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Richtig. Die Justizöffentlichkeit ist der zentrale Wert.

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Man stelle sich vor, nicht der Aktivist Bähler, sondern der in einem Asylverfahren eingebundene Tunesier Ali XY, ist in ein ähnliches Verfahren verwickelt. Er hat weder das Recht auf politische Meinungsäusserung, keine Arbeitsbewilligung und lebt in einem Bundesverfahrenszentrum. Hr. Philipp hätte ungestört seine antidemokratische und menschenrechtsverachtende Haltung ausleben können. Unbemerkt und unbestraft. Da dürfte es eine erschreckende Dunkelziffer geben. Jaja, Rechtstaat Schweiz!

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Der Tunesier Ali XY wurde längst ausgewiesen. Er hatte keine Chance.

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Bravo und danke an Die Republik für Recherche und Bericht, denn nun versteht man die tiefliegende Angst der SVP vor "fremden Richtern": Durch Transparenz und Verantwortlichkeit wären die eigenen Vögte gefährdet.
PS. Demokratie muss täglich erkämpft werden und Autokratie kommt schleichend.

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Nic Baschung
Texter Leser
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Was ist der Unterschied zwischen einem Raben? - Er hat 2 gleich lange Beine besonders das Rechte.

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Ich bin der „Republik“ sehr dankbar, dass sie solche sorgfältigen Recherchen zu Fällen von Willkürjustiz macht.
Im Bericht wird erwähnt, wie ähnliche Fälle schweizweit mit sehr unterschiedlichen Strafmassen beurteilt wurden. Liegen solch unterschiedliche Beurteilungen effektiv noch im Ermessensspielraum der Richter? Ich wäre froh, wenn ich da von juristischer Seite Aufklärung erhalten könnte.

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Man müsste die einzelnen Strafbefehle im Detail anschauen. Es kann durchaus sein, dass diese unterschiedlichen Strafmasse sich durch unterschiedliche Deliktsmuster rechtfertigen lassen. So kann es sein, dass im einen Fall nur Hausfriedensbruch, im andern auch noch Nötigung und im dritten auch noch Sachbeschädigung vorliegt, und damit erhöht sich sukzessive das Strafmass. Abgesehen davon ist dann immer auch noch der subjektive Tatbestand mit einzubeziehen - das heisst der Vorsatz und die subjektiven Umstände des jeweiligen Straftäters, der jeweiligen Straftäterin. Aber die grosse Schere der Strafmasse lässt eine vertiefte Recherche als wichtig erscheinen.

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Danke für diese Präzisierungen!

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Man wüsste eventuell noch wissen, von welcher Partei der Staatsanwalt vorgeschlagen wurde. Vielleicht wäre dann einiges klarer.

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Eigentlich sollte das ja nichts zur Sache tun, eigentlich...

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System Engineer
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Kennt hier jemand “Frag den Staat”?
Die Strafbefehle schreien ja gerade zu nach einer einfacheren Landesübergreifenden Plattform.
Wieso muss ich für sowas extra noch eine Email schreiben?
Wenn die Dinger sowieso öffentlich einsehbar sein müssen kann man sie ja auch gleich ganz öffentlich machen.
Mit Inizialen fände ich noch gut, die Beteiligten wissen dann schon um wenn es geht.

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Anwalt und Unternehmer
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«Wenn die Dinger sowieso öffentlich einsehbar sein müssen kann man sie ja auch gleich ganz öffentlich machen.»

Vorsicht, das Ziel ist Justizöffentlichkeit und kein Pranger. «Ganz öffentlich» würden auch Sie vermutlich nur so lange befürworten, wie eine eigene Verurteilung nicht googlebar oder anderweitig «ganz öffentlich» zugänglich ist …

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System Engineer
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Mit Inizialen fände ich noch gut, die Beteiligten wissen dann schon um wenn es geht.

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Korrekt. Die Zugangshürde ist zu hoch. In der Rechtswissenschaft wurde auch schon eine zentrale Datenbank vorgeschlagen, zu der akkreditierte Journalist/innen Zugang haben sollten.

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Anwalt und Unternehmer
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Die «zentrale Datenbank» gäbe es, wenn Justitia 4.0 zustande kommen würde … Ich schreibe absichtlich im Konjunktiv. Hat sich die «Republik» eigentlich schon mit diesem Thema befasst?

https://justitia-40.ch/ von Anwaltskollegin Claudia Schreiber könnte ein spannender Ausgangspunkt sein.

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Und gleich springt jemand aus der Ecke und schreit «aber der Föderalismus!».

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(Ihre Rollenbezeichnung lässt durchblicken, dass Sie der Gattung der Problemlöserinnen angehören. Da gibt aber auch die Gattungen Erhaltkämpfer und Regeldurchsetzerinnen – nichts, wofür man sich schämen müsste – und die Gattungen vertragen sich untereinander schlecht.)

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Schüler (ausser Freitags)
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Liebe Republik,
bitte schreibt doch anstatt „64 Männer und Frauen“ einfach Menschen. Ist viel einfacher und inkludiert jede*n.
:)
Ausserdem: Bitte sprechen wir über Fakten und nicht „sie kritisieren die Anlagepolitik der CS, weil sie ihrer Meinung nach den Klimawandel beschleunigt“. Es ist ein Fakt, dass die CS und weitere Finanzinstitute die KLIMAKRISE beschleunigen.

Lg, Malik

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marco bähler
aktivist, strahlenschützer
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du sprichst mir aus dem herzen, Malik

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Die von Ihnen beschriebene Geschichte betrifft die Oberstaatsanwaltschaft und nicht eine der Staatsanwaltschaften. Christian Philipp arbeitet als Staatsanwalt bei der Oberstaatsanwaltschaft. Die Oberstaatsanwälte sind seine Vorgesetzten. Er hat diese Entscheide ganz sicher nicht frei und selbstständig gefällt, sondern handelte auf Weisung der Vorgesetzten.

Unterdessen habe ich einige recht krasse Kommentare zu Staatsanwalt Philipp gelesen. Es wäre wirklich wichtig, die tatsächlich Verantwortlichen zu benennen und nicht nur ihren Adlaten.

Es ist sehr wichtig, diese Hintergründe im Aufsichtsverfahren zu beachten. Wenn die Justzdirektion die Aufsichtsbeschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft zurückgegeben sollte, müsste hier eingehängt werden.

Sehr gut, dass die Republik bei diesen Sachen einhängt. Wir haben ein Gesinnungsstrafrecht - in dem Sinne, dass Leute mit der falschen Gesinnung härter verfolgt werden, als brave Bürgerlein und sehr viel härter als z.B. Wirtschaftskriminelle. Man schaue sich nur einmal an, wie billig z.B. Remo Stoffel nach einem bis zur Verjährung verschleppten Verfahren davonkam.

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marco bähler
aktivist, strahlenschützer
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dazu kann ich schon weitere namen liefern:
meinen strafbefehl (nötigung, hausfriedensbruch) unterzeichnete daniel aepli, mlaw. (das heisst wohl meister des gesetzes?)

gründlich verärgert hat mich aber der leitende staatsanwalt daniel kloiber, welcher mit einer beängstigenden argumentation^^ die erkennungsdienstliche erfassung aller aktivistInnen verfügte. diese erfassung gipfelte in der angeordneten entnahme von wangenschleimhaut-abstrichen, bei weigerung auch unter gewaltanwendung. ich habe persönlich folgenden dialog gehört, während ich in einem kleinen kämmerlein auf meine erkennungsdienstliche abfertigung warten musste:
aktivistin: "und wenn ich mich weigere?"
polizist: " dann rufe ich noch einen kollegen, der hält Ihnen dann die nase zu, bis sie das maul aufmachen, und dann nehmen wir den abstrich. WIR NEHMEN IHN SO ODER SO..."
^^ als die nazis in deutschland ans ruder kamen, schrieb erich kästner: wenn einer keine angst hat, hat er keine fantasie

ich werde den text dieser verfügung von herrn kloiber gerne scannen und hier veröffentlichen falls nachfrage besteht.

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Einen guten Überblick gibt der folgende Bundesgerichtsentscheid: https://www.bger.ch/ext/eurospider/…w_document

Eine begründete Anordnung eines DNA-Profils müsste enthalten:

-- Gründe, weshalb das Profil zur Beweisführung nötig ist (nicht möglich, wenn Beweis schon erbracht ist),

-- Gründe, weshalb das Profil nicht auch später gemacht werden kann, denn das DNA-Profil ist wohl das einzige Beweismittel, das nicht so bald als möglich erhoben werden muss. Es verändert sich ja nicht,

-- Alles, was sonst im konkreten Fall abgewogen werden muss.

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Danke für den präzisierenden Hinweis.

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Das ist leider sehr typisch für die CH Justiz. Wie haben die schlechtesten Staatsanwälte der Welt. Ein Beispiel: obschon die Autoindustrie bewusst und absichtlich die Abgasvermeidungssysteme manipuliert hat, und dabei unsere Kinder vergiftet hat, hat kein Staatsanwalt auch nur einen Finger gerührt.
Die CH, eine Bananen-Justiz-Republik.

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Luca Liechti
Informatiker
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Uff. Wenn ich gleichzeitig in diesem: https://www.berliner-zeitung.de/pol…-li.105978 Interview mit den Brüdern Semsrott lese, wie Skandinavien das macht, habe ich gleich noch weniger Verständnis für diese Schikane gegen die wichtigsten Mitglieder der Gesellschaft.

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Ätzend. Bis jetzt habe ich recht grosses Vertrauen in die Judikative der Schweiz. Toll, wenn die Glaubwürdigkeit so untergraben wird. Ebendiese Nutzniesser wie hier wären ja nur zu gerne daran interessiert, die Gerichte auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Oder noch besser für ihre eigenen Zwecke, und nur für diese, einsetzen zu können.

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Verlegerin
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Es braucht Mut und Überzeugung den Bundesplatz zu besetzen. Und es braucht viel Ausdauer, immer wieder das Gleiche zu sagen und zu sehen wie nichts passiert. Vielen Dank an alle Klimaaktivisten, die sich tagtäglich für unsere Zukunft einsetzen.

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Darum fürchten insbesondere SVP'ler die «fremden Richter»… es könnte ja sein, dass sonst der kleine Schweizer zu seinem Recht kommt, Das ist aber unerwünscht!
Beispiele? –> Oelsoldaten, Sandbunker, Verdingkinder, Galileo-Umfrage Expo 1964, Fichenskandal, Asbestopfer, verschwundene Judengelder (wurden nur Dank USA-Richter ausbezahlt), Swissair-Pleite, Skyguide-Skandal (wurde durch Selbstjustiz gelöst) , VW-Dieselskandal etc.
In allen diesen Fällen ist nie jemand schuld und die Opfer gingen leer aus…

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marco bähler
aktivist, strahlenschützer
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heute konnte man erfahren dass in genf ein klima-aktivist in zweiter instanz freigesprochen worden ist. dem nachrichtensprecher vom radio mangelt leider die empathie des gerichtes: der stil der nachricht war in traurigem kontrast zum erfreulichen inhalt: es war von schmierereien die rede. viel lieber würde ich erfahren WAS der junge mann wohl an die fassade der Credit Suisse schrieb oder zeichnete ! ich habe übrigens vor drei tagen auf den dritten (besänftigenden) beitrag von anonym 1 geantwortet.

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Patrick Frey
Inhaber ComelFex AG - Informatiklösungen
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Wieso bekommt Clowndio Schmid die Angaben mit vollen Namen und nicht anonymisiert? Darf er diese dann effektiv öffentlich machen auf Twitter wenn ein normaler Bürger diese sonst nur anonymisiert erhält?

So ein Verhalten sollte klar strafbar sein.

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