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Diese angebliche Arglosigkeit und Unwissenheit hat System, sei es der sog. Herr Zimmer mit seinem Pamphlet, sei es Freysingers Reichskriegs-Fahne oder sei es Ueli Maurers Trychler-Hemmli, um nur einige zu nennen. Die üble Masche der Verharmlosung von Angriffen auf demokratische Institutionen, Aufwiegelung, Hetze und Rassismus muss immer wieder offen gelegt und benannt werden.

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William Stern
Gerichtsreporter
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Kienholz. Ich bin Ihrer Meinung, aber ich bezweifle, dass der Gerichtssaal auf lange Sicht der richtige Ort ist, um darauf aufmerksam zu machen. Aufklärung und Bildung tun Not - und eine klare Kante im Umgang mit rechten Strömungen. Mit freundlichen Grüssen, William Stern

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Jeder Ort ist der richtige Ort um darauf aufmerksam zu machen!

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Daniel Rubi
Heizungsinst. und Spengler mit NIV 15
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Sollte es bei 34 % nicht heissen: Die Rassismus-Strafnorm, Artikel 261 des Strafgesetzbuchs, stellt jedoch Handlungen unter Strafe, mit denen öffentlich Ideologien verbreitet werden, die Personen oder Personengruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung systematisch herabsetzen und verleumden.

Sonst super Rubrik wie immer, nur weiter so.

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