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Es lebe das amerikanische Geschwätz von dem, was SieRecht, Gerechtigkeit und Freiheit nennen: Die mörderischsten Terroristen der Welt, die zahllose unschuldige Menschen ermorden und halbe Länder zerstören liessen, "ehrenwerte" Präsidenten wie Clinton, G.W. Bush, Obama etc., die für ihre Verbrechen schon längst hinter Schloss und Riegel gehörten, lässt man frei laufen, für Gewaltssummen ihre Lügen weiterverzapfen und Menschen, welche die Verbrechen dieser Verbrecher aufdecken, wie Snowden, Assange etc. will man ins Gefängnis stecken und sogar umbringen. Putin lässt grüssen!

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Ich glaub, mich tritt ein Pferd?! 29 LeserInnen haben obigem Text positiv zugestimmt und lediglich 4 distanzieren sich davon? Clinton, Obama und Bush gehören gemäss Text für ihre Verbrechen hinter Schloss und Riegel. Von Trump kein Wort. Und was sind die Verbrechen, welche z.B. Obama persönlich angelastet werden? Gohts no?

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Mein lieber S.,
du musst die Texte in Zukunft sorgfältiger lesen: ich habe Obama namentlich erwähnt. Trump liess ich weg, weil das allen klar ist. Verstehst du jetzt, weshalb so viele meinem Text richtig finden?!

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Ja, der Kommentar ist schon sehr extrem. Und ich bin auch nicht sicher, ob das Anliegen des Kommentators passt. Aber denken Sie an den Irakkrieg wegen fiktiver Massenvernichtungswaffen oder die Drohnenmorde mit unzähligen "collateral damages". ("Kollateralschaden ist jeder Tod, jede Verletzung oder jeder andere Schaden, der als zufällige Folge einer Aktivität entsteht." Dabei ist "zufällig" nach dieser zynischen Terminologie halt schon dann gegeben, wenn es absolut kein Zufall ist, dass Unbeteiligte ermordet werden, und sich der Zufall darauf beschränkt, dass Herr Kreti und Frau Pleti draufgehen und nicht die Damen Hinz und Kunz.)

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Die USA haben unter Obama genügend viele Verbrechen begangen. Ist der Einwand einfach, dass Obama dagegen machtlos war?

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Upvotes gibts hier für alles, was Snowden und/oder Assange positiv erwähnt. Tonfall und restlicher Inhalt scheinen daneben kaum eine Rolle zu spielen. Dieses Voting kann man nicht wirklich ernst nehmen. Aber vielleicht ist ja auch hier nur ein*e schlecht erzogene*r Algorithma*us am Werk?

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Hernâni Marques
Netzaktivist
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Anregung an die Republik: Bitte übersetzt den Artikel in englische Sprache - das Interesse ist international, bin ich überzeugt!

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Versuchen Sie es einmal mit DeepL. Ich kenne professionelle Übersetzer, welche in einem ersten Schritt DeepL übersetzen lassen und dann nur noch nachbearbeiten.

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Geht wahrscheinlich ja nicht darum, dass Hernâni den Artikel auf Englisch lesen kann. Sondern dass der Beitrag in Form eines Republik-Artikels auch den englischen Sprachbereich ansprechen kann.

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Da lässt eine Firma hunderttausende von Datensätzen herumliegen, welche sie ja eigentlich treuhänderisch verwalten und damit maximal schützen sollte, dies aber nicht tut. Dann kommt jemand und macht das publik und wird kriminalisiert. Vom Versagen der beauftragten Firma ist anscheinend keine Rede- wo bleiben die Klagen der Geschädigten, wo die rechtliche Verfolgung dieser Firma? Da hat man es doch mittlerweile schon mit eigenartigen Rechtsauffassungen zu tun.

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Mit den brachialen Verurteilungen von Klima-Protestanten tun wir hier dasselbe, bloss im kleineren Massstab. Firmen, welche für Profit den Menschen die Lebensgrundlagen entziehen, geniessen maximalen Schutz, während diejenigen welche dieses Tun offenlegen von der Justiz verfolgt werden.

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Wohl wahr...da sehe ich auch Parallelen.

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Ich war Staatsanwalt und hatte eine zeitlang ziemlich viel mit US-Rechtshilfe zu tun. Zusammenfassung: wir leisteten in erheblichem Umfang Rechtshilfe und USA gewährten zwar Rechtshilfe (Anordnung), setzten diese aber nicht um. Jahrelang bekamen wir nichts, bis wir das Verfahren einstellten. Als ich ankündigte, die amerikanischen Begehren deshalb liegenlassen zu wollen, gab's schön eins auf die Pfoten; die Beziehungen dürften nicht belastet werden.

Die Schweiz leistet Rechtshilfe, wenn ein Verhalten hüben und drüben strafbar ist. Dabei ist es egal, wie die Strafbestimmung heisst. Aber ein "Tasch vebotte!" reicht nicht. Ein Verhalten ist in der Schweiz nur strafbar, wenn es hier eine Gesetzesbestimmung gibt, welche das Verhalten unter Strafe stellt. Dazu müssen alle "Tatbestandsmerkmale" dieser Gesetzesbestimmung erfüllt sein.

"Tatbestandsmerkmale" sind die Meccano-Teile, aus welchen die Strafbestimmung zusammengesetzt ist, also Stangen, Achsen, Schrauben, Platten usw.. Lehre und Rechtsprechung haben genau definiert, was es alles braucht, damit ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist. Ein Beispiel: Wegen Betruges macht sich strafbar, wer sein Opfer täuscht etc. Das ist überall ziemlich gleich. Ein schweizerischer Betrug setzt aber voraus, dass der Betrüger arglistig handelt. Was Arglist ist, ist hier genau definiert. Weil es dieses Merkmal im Ausland kaum gibt, steht dazu in den ausländischen Rechtshilfeersuchen meist nichts und wäre Rechtshilfe zu verweigern. Das werde, sagte mir mein Kollege beim Bundesamt für Justiz, meistens verschlafen.

Er erzählte mir, dass die Verteidiger regelmässig nicht prüften, ob alle Tatbestandsmerkmale gemäss Ersuchen wirklich erfüllt seien – und das Bundesamt sei grosszügig. Eine zweite Prüfung, nämlich anhand der Ergebnisse der schweizerischen Rechtshilfe, finde oft nicht statt. Dabei gäbe es jetzt die Gelegenheit, die Beweismittel nur zur Verfolgung von Delikten zu übermitteln, welche auch nach Schweizer Recht strafbar seien. Und jetzt wisse man ja auch, was das für Beweismittel und Beweise seien.

Wire fraud und mail fraud – wir lassen uns von diesen amerikanischen Termini gerne beeindrucken – sind Betrugsverbrechen, bei denen der Täter einen Brief über eine Staatsgrenze hinweg verschickt oder darüber hinweg telefoniert etc. ("The U.S. Department of Justice Criminal Resource Manual Section 941.18 U.S.C. 1343 cites these as the key elements of wire fraud: “1) that the defendant voluntarily and intentionally devised or participated in a scheme to defraud another out of money; 2) that the defendant did so with the intent to defraud; 3) that it was reasonably foreseeable that interstate wire communications would be used; and 4) that interstate wire communications were in fact used.”) Die Benützung von Post und Kabel ist somit nur ein Qualifikationsmerkmal zur Begründung der amerikanischen Bundeszuständigkeit und für höhere Strafen.

Aber wir merken schnell: Betrug kann man nicht mit Betrug definieren. Folglich fehlt zum Qualifikationsmerkmal die Tat, welche qualifiziert würde. Darum ist Wirefraud als solcher in der Schweiz nicht strafbar. Vielleicht enthält das US-Rechtshilfeersuchen noch Angaben zu anderen Betrugsdelikten. Wenn die Tatbestandsmerkmale für die entsprechende Tat erfüllt wären, wäre Rechtshilfe möglich, aber wiederum nicht für Wire Fraud, weil dieser ja ein im Schweizer Recht fehlendes Qualifikationsmerkmal zu etwas ganz Bestimmtem ist. Im Ergebnis leistet die Schweiz für Wirefraud wahrscheinlich keine Rechtshilfe. Kurz auf den Punkt gebracht: die Schweiz leistet nur kleine Rechtshilfe, wenn sie bei einem US-Strafübernahmebegehren hier ein Strafverfahren führen würde. Auslieferung (grosse Rechtshilfe) gibt es nicht.

Zum Computerbetrug: Dieser heisst in der Schweiz "Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage" und ist – das ist wesentlich – ein Vermögensdelikt. Nach Schweizer Recht setzt ein Computerbetrug voraus, dass "die Datenverarbeitungsanlage eine Vermögensverfügung auslöst und infolgedessen ein Vermögensschaden bei einem Dritten entsteht". Nach den im Artikel geschilderten Vorgängen ist das aber ausgeschlossen. Folglich liegt nach Schweizer Recht ein Computerbetrug kaum vor. (Die Beschuldigte soll sich an T-Shirts bereichert haben. Den Tatbestand des Computerbetrugs kann so etwas nie erfüllen, weil die Bereicherung durch den Computer verursacht sein muss und nicht durch irgendwelche nachfolgenden Verhaltensweisen.)

Im Artikel ist im Zusammenhang mit dem WEF-Fall ein bisschen angesprochen, dass nicht jede illegale Datenbeschaffung strafbar ist. Die zuständige welsche Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren seinerzeit ein, weil ein Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt war. Bei manchen Coputerdelikten, z.B. beim Datendiebstahl, hängt die Strafbarkeit daran, dass die Daten lege artis gesichert waren. Was ohne grosse Probleme zugänglich ist, ist nicht ausreichend gesichert und kann folglich nicht gestohlen werden. Hier droht dem "Opfer" sogar die Strafverfolgung wegen ungenügender Datensicherheitsmassnahmen. Ergo muss im US-Rechtshilfeersuchen belegt sein, dass die gestohlenen Daten lege artis gesichert waren. In unserem Gesetz heisst es "besonders geschützt". Und das ist nach der Darstellung im Artikel wahrscheinlich nicht gegeben. Ohne diesen Nachweis ist Rechtshilfe jedenfalls nicht möglich.

Es gibt noch weitere Probleme. So werden solche Strafverfahren in den USA gerne vor Gerichten durchgeführt, wo die Geschworenen darauf geeicht sind, solche fremde "Spione" besonders leicht zu verurteilen und hart zu bestrafen. Folglich braucht es Garantien für ein faires Verfahren, wobei Fairness sich nach schweizerischen Massstäben definier. Darum auch: Das US-amerikanische Plea Bargaining ist derart agressiv und das Risiko für den Beschuldigten, der nicht mitmacht, derart gross, dass bei einem solchen Vorgehen gegen Beschuldigte in der Schweiz jedes Urteil aufgehoben würde. Es ist Sache des hiesigen Verteidigers, US-Verfahrensgarantien zu erzwingen.

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Sehr interessante Ausführungen.
Aber es ist wohl egal, ob die Schweiz Rechtshilfe leistet, oder die Tatbestände auch nur nach US-Recht erfüllt sind. Wenn die US-Regierung, bzw. ein Amt jemanden belangen will, dann werden sie es tun, sobald sie seiner habhaft werden. Die Fälle von Assange, Snowden und Guantanamo zeigen eindrücklich, dass es hier um ideologische Verfolgung und nicht um Rechtsstaatliches geht. Darin ähneln sich Russland, China und die USA doch verblüffend.

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Vielen Dank für diesen spannenden Einblick. Gibt es eine Datenbank, welche die Rechtshilfegesuche der USA (oder anderer Staaten) auflistet?
Das BJ scheint ja die Zentralstelle für die Gesuche anderer Staaten zu sein. Gibt es dabei noch ein Organ, welches die Ausführungen des Bundesamtes überprüft?

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Guten Tag, Herr Bader, ich denke, dass das BJ diese Fragen beantworten kann. Weil meine Formulierung vielleicht missverständlich ist, habe ich die erste Zeile meines Kommentars angepasst.

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Zutiefst verstörend. Aber nicht überraschend. Die USA tun alles um gewisse Menschen und Strömungen zu zerstören. Etliche „Kollateralschäden“ gehören dazu. Einiges wurde hier schon erwähnt. Ich danke Tillie für ihre Arbeit.

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Christina Marchand
Geschäftsleitung myNewEnergy
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Die SVP kämpft gegen ein harmlosen Vertrag mit der EU, dabei sind wir schon längst fremdbestimmt und das vor allem von den USA und China, welche nicht zimperlich mit ihren Methoden sind. Wir sollten uns besser mit der EU verbünden, damit wir gemeinsam stark genug sind um uns nicht von den Grossmächten gängeln zu lassen.

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Mit der EU verbünden? Mit den gegenwärtigen Strukturen aber auch Anschauungen der EU könnte ich dies nicht befürworten. Nur schon, wie die EU die griechische Finanzkrise gemanagt hat, ist ein soziales Desaster. Insbesondere in Krisen zeigt sich wie geführt wird. Ich habe das schleichende Gefühl, dass die Bürgerinteressen in der EU noch weniger berücksichtigt bzw. ihre Interessen vertreten werden in den EU Gremien, wie die Bürger*inneninteressen im Schweizer Parlament.
Mir ist schon klar, dass Rückzug keine Lösung ist. Aber unnötig, in eine nicht gut aussehende Beziehung eintreten, macht ebenso wenig Sinn. Vielleicht macht "ein Verbünden", zu einem späteren Zeitpunkt, tatsächlich Sinn.
Und gegängelt werden wir so oder so . . . . von der EU mit der EU etc. etc.

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Vielen Dank für die Tech-Beiträge. Ich finde es enorm wichtig, dass über Technologie-Folgen aus verschiedenen Blickwinkeln berichtet wird.

Wer Sicherheitslücken findet steht immer vor dem gleichen Dilemma: öffentlich machen um maximalen Druck auf den Hersteller auszuüben, die Lücke schnellstmöglich zu beheben, oder nur den Hersteller informieren und risikieren dann mundtot gemacht zu werden oder dass die Sache über lange Zeit verschleppt wird... Selbst Giganten wie Google mit ihrem Projekt Zero, dass sich sehr strikte Regeln diesbezüglich auferlegt hat, kommen immer mal wieder ins Stolpern. Hier wäre sowas wie ein Whistle-Blower Gesetz für Sicherheitslücken vielleicht hilfreich.

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Ja, ja, die 'guten' USA sind also gar nicht sooo weit vom 'Chinesischen Modell' entfernt, oder? Es wird hier nur ein wenig anders verpackt.

Hüben tun sie's um die Menschen besser kontrollieren zu können und drüben tun sie's, um damit Geld zu scheffeln. Aber in beiden Fällen geht es rein nur um die Ausübung von Macht.

Frau Kottmann ist mir sehr sympathisch, weil sie sehr, sehr mutig ist. Und sie hat absolut recht: Das kapitalistische System steht eigentlich am Abgrund, nicht zuletzt, weil es ein gravierend starkes Gefälle zwischen Arm und Reich geschaffen hat - immer mehr zu Lasten des Mittelstandes, übrigens. Die Mär vom 'trickle down effect' hat eben noch nie gestimmt - selbst jetzt nicht, wo Geld quasi gratis zu haben ist: Wo fliesst es hin? Nein, nicht zu den Notleidenden der Corona-Krise und auch nicht in die Schaffung von realen Gütern und Dienstleistungen. Nein, es wird damit an der Börse gezockt, schlimmer als in jedem Casino. Und die Politik? Die schaut einfach nur zu, was den starken Durchgriff der Konzern- und Finanz-Lobbies auf diese klar zeigt.
Dass ein solch starkes Gefälle zwischen Arm und Reich - oder müsste man besser sagen, zwischen den Mächtigen und den Überwachten halt Widerstand erzeugt, ist m. E. absolut normal und legitim. Aber oh, pardon, wir bezeichnen solchen Widerstand dann ja gerne auch mal als 'Terrorismus' gell... Die Amerikaner auf jeden Fall. Diese zeigen auch 'schön' auf, wie verdreht das Rechtsempfinden mittlerweile geworden ist. Anstatt der Frau Kottmann und anderen HeldInnen dankbar zu sein, einen solch riesigen Pfusch aufzuzeigen und die Macht der Konzerne ans Tageslicht zu befördern, klagt man sie als Terroristen, oder Kriminelle an. Ein global wirksames Whistle-Blower-Gesetz täte da schon sehr Not.

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System Engineer
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Hoffe also auch für sie, dass die Schweiz sie nicht ausliefern wird.

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Hernâni Marques
Netzaktivist
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Was zumindest gesagt werden kann: es wurde noch nie eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit ausgeliefert. Auch Vorstösse der SVP wegen "Terror" haben daran nichts geändert - der Bundesrat blieb auf dem Standpunkt, dass egal, was eine Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit gemacht haben soll, diese nach Schweizer Recht beurteilt werden kann. https://www.parlament.ch/de/ratsbet…d=20193060

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Rudolf Weiler
Enthusiast und Feedbäcker
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Da beweist jemand grossen Mut und greift Tech-Giganten und indirekt die USA an. Die Schweiz hat sich im Fall Snowden nicht mutig gezeigt und auch im Fall Assange zu wenig protestiert. Es soll aber bei Hackern gar nicht unüblich sein, dass diese statt durch Strafe verfolgt von den Angegriffenen für ihre Aufdeckungsarbeit entlöhnt oder sogar engagiert werden. Eine kleine Verschiebung der Optik kann hier Dinge total umkehren.

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Das FBI ist einen weiten Weg gegeangen. Von einer Institution, welche einst Al Capone fassen konnte zu einer welche jetzt die Haende an die Twitter Nutzerbedingungen legt. Ob das nun das Geschaeftsmodell ist oder nicht ist weniger relevant. Die letzten 4 Jahre, als der groesste Luegner ueber Twitter Milliarden Menschen informierte waeren sie grad anders beschaeftigt. Die Institution wird zur Posse.

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Wieder einmal eine Freude aber auch ein Schauder!

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Die Sicherheitslücke, die Kottmann offenbart hatte, «sollte ein Weckruf sein für die Gefahren der Selbst­überwachung», zitierte die «Washington Post» den Rechtsprofessor Andrew G. Ferguson. «Wir bilden ein Überwachungs­netzwerk, dem wir nicht entkommen können, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Unser Wunsch nach einem falschen Gefühl von Sicherheit wird zur eigentlichen Bedrohung unserer Sicherheit.»

Der obige Auszug von Daniel Ryser bringt es exakt auf den Punkt, wo wir heute als Gesellschaft stehen. Dies beobachte ich nicht nur im "Internet" sondern ebenfalls seit neustem auf der Autobahnstrecke Bern - Thun, wo letztes Jahr modernste Überwachungskameras inklusive Blitzer installiert wurden. Ja, und nicht etwa ein oder zwei, auf dieser kurzen Strecke, nein es müssen gleich etwa vier sein, in beide Richtungen. Was blüht uns wohl demnächst an Überwachung auf der Autobahnstrecke A1 zwischen Bern und Zürich? Welche in der Region Bern soeben saniert, modernisiert und "sicherer" gemacht wird.

Und, war es nicht Obama, welcher Angy Merkel nicht widerstehen konnte, so, dass "er" ihr Handy hacken musste? Was waren damals die Konsequenzen, als er sie und den BND bloss stellte? War da nicht die "Deutsche Sicherheit" gefährdet?

Weiter zum Thema, Watson 19. April 2021.
UNO-Folterexperte Nils Melzer: «Der Fall Assange ist wie ein dunkles Familiengeheimnis»
https://www.watson.ch/!414782946?ut…n-site-web

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denizen of the internet
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APT 69420.
Nice.

Edit: Danke auch für den Ars Technica Link zum Intel leak; den Artikel hatte ich verpasst. War ja mehr oder weniger nur ein ungesichertes CDN mit NDA Material für Partnerfirmen drauf. Ich weiss nicht, ob das als "Hack von öffentlichem Interesse" gilt. Die Geschichte mit den Kameras erinnert mich sehr an die Beiträge von @internetofshit.

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Hernâni Marques
Netzaktivist
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Den "veröffentlichten" Daten nach sind die Intel-Daten auf jeden Fall interessant. Relevanter Punkt aber ist, wie du sagst: die waren ja schon im Netz. Ob man das also Tillie anhängen kann, ist mehr als fraglich.

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Hernâni Marques
Netzaktivist
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Ein vergleichbarer Fall gabs übrigens mit den unredigierten US-Depeschen im Assange-Case, der hier bei der Republik auch schon Thema war: da konnte Christian Grothoff, Prof. der Berner Fachhochschule BFH, vor Gericht zeigen, dass die Daten schon vorher im Netz waren, dass sie WikiLeaks also nicht erstveröffentlicht hat.

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Die Daten von Intel in dieser Art "verfügbar" zu machen, dies war sicherlich etwas kurzsichtig.

Ich hoffe aber, dass wir die Bedeutung von Open Source für eine transparente Geselleschaft mehr und mehr erkennen.

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Hernâni Marques
Netzaktivist
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Eine Frage hier sicher ist, ob man das als Erstveröffentlichtung qualifizieren kann: siehe Kommentare weiter unten.

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Vielen Dank! Ein wichtiger Einwand. Dann ist das "kurzsichtig" relativiert.

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Inside Intel 💙

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Kluuung. Klung, kling, klung, kling.

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Zum Verstoss gegen die Geschäfts­bedingungen von Twitter, den das Justiz­departement als Bundes­verbrechen qualifizieren will, sagt Kottmann: «Das wäre ja ein krasser Präzedenz­fall. [...]»

Diese Art von Missbrauch hat aber bereits System: https://www.eff.org/issues/cfaa

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Mir schien Tillies Kernaussage ‚queer uprising‘ zu sein. Die CIS Welt liebt Schlagwörter wie Kampf dem Kapitalismus/Überwachungs Gesellschaft/Anarchie während diese ‚anderen‘ eben wirklich ihre Agenda unzensiert auf den Tisch legen und von systemischer Gewalt an Ihnen sprechen-hier wird es Zeit dass wir zuhören.
Dann noch...coding/hacking ist nicht nur Kultur sondern auch Kunst, wahrscheinlich kann man sich 2021 nicht mehr daran festhalten dass es ein Internet gibt das alle glücklich macht. Diese Kunst steht im krassen Gegensatz zum Term ‚wire fraud‘ dass in etwa so altmodisch tönt wie Moses hat das Meer geteilt. Danke Republik!

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Ein guter und interessanter Artikel, danke!

Was sich dabei als Muster durchziehe, sei, dass die US-Regierung seit den Achtzigern «unverhältnismässig aggressiv» gegen solche Hacktivisten vorgehe[...]

Die Schweiz ist nur weniger direkt betroffen, aber sonst m.E. auch nicht viel besser: ein nationalrätlicher Antrag, E. Snowden Asyl anzubieten, wurde damals (2013?) vom Parlament abgelehnt. Dies kommt einer Unterstützung der Verfolger gleich.

Wie im Artikel angedeutet fällt auf, dass eigentlich nur der Überbringer der Nachricht gejagt und keineswegs die Lösung der Ursache angegangen wird. Wieviele Sicherheitslücken existieren wohl, von denen die Öffentlichkeit keine Ahnung hat und wie lange schon, alles auf Kosten normaler Bürger?

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Bin leider etwas spät dran mit Lesen. Vielleicht bekommt das hier trotzdem noch jemand mit...

Zu dem "Hack" (der keiner ist) und den Folgen dadurch muss ich nichts mehr ergänzen. Aber das Problem mit dem Sammeln von Spenden macht mich mal wieder nachdenklich, das Problem hat Assange dazumal auch schon gehabt:

Praktisch alle Plattformen sind indirekt abhängig von US-Systemen, und seien es nur Mastercard und Visa - die dann Zahlungen über ihre Infrastruktur unterbinden und damit ebenfalls indirekt einem Beschuldigten die Finanzierung ihrer eigentlich rechtlich zugesicherten Verteidigung sabotieren.

Europa hat es leider komplett verpasst, Kreditkarten und Debitsysteme zu entwickeln, die nicht nur national funktionieren (Twint etc). Auch die klassische EC-Karte, heute Maestro (M für Mastercard) und V-Pay (V für Visa) basieren auf US-Systemen.

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Liebe Republik, auch wenn "Tillie Kottmann" kein eigentliches Deadnaming ist, da es ihr früherer Chosen Name war, so ist "maia arson crimew" kein Pseudonym, sondern ihr jetziger Chosen AND Legal Name, sprich sie heisst maia arson crimew (ein tatsächliches Pseudonym wäre "deletescape"). https://twitter.com/_nyancrimew/sta…zknZT95VgQ

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Danke für die rasche Anpassung!

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