Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Das Abwiegeln ist fast noch schlimmer als die "Manipulation" des Bandlimats; und das von einem Gericht!

53
/
0
Leserin
·

Sehr gute und wichtige Recherche.

50
/
0

Danke!

1
/
0

Was am Bundesverwaltungericht abgeht, ist eine Schande. Die Gerichtsleitung ist offensichtlich schuld. Das müsste Konsequenzen haben, personelle.

50
/
1
ichfürchte...
·
· editiert

Wow. Was bin ich von diesem Gericht enttäuscht. Da bin ich jetzt auf einen Schlag 5 Jahre zynischer geworden. Danke für diesen wichtigen Beitrag.

43
/
0

Es wäre schon mal interessant zu wissen, wie dieser "Bandlimat" überhaupt programmiert ist. Ich nehme an, es ist ein einfacher Zufallsgenerator, der genau die Anzahl Personen benennt, die für den Spruchkörper benötigt werden. Nur so kann ich mir vorstellen, dass anschliessende menschliche Eingriffe "notwendig" sind.

Bessere Lösung: Der "Bandlimat 2.0" listet jeweils alle Richterinnen und Richter in einer zufälligen Reihenfolge auf. Der Spruchkörper wird zwingend entlang dieser Reihenfolge besetzt. Wenn dabei eine Person aus berechtigten, genau definierten Gründen ausfällt, rückt die nächstplatzierte nach bis der Spruchkörper vollständig ist.
Zur Missbrauchsverhinderung: Alle Läufe werden zusammen mit dem Aktenzeichen des Falles protokolliert. Die Liste gehört zwingend zu den Akten des betreffenden Falls.

40
/
0
Publius
·

Das wird im Beitrag in der „Richterzeitung“ ansatzweise erklärt:

Zunächst wird die Sprache, das Rechtsgebiet und die Anzahl Richter:innen vorgegeben. Dann teilt das System die geeigneten Richter:innen mit der bisher niedrigsten Arbeitslast zu. Das wird in einer Datenbank protokolliert, ebenso wie nachträgliche Änderungen.

Besonders problematisch aber: Ein beträchtlicher Teil der Änderungen wurde nicht im System vorgenommen (und damit protokolliert), sondern ergibt sich nur daraus, dass die Besetzung im Urteil von der Besetzung in der Datenbank abweicht. In diesen Fällen ist völlig unklar, wer die Änderung wieso vorgenommen hat, und natürlich wird auch die Berechnung der Arbeitslast so wertlos.

Der Beitrag ist wirklich sehr empfehlenswert, Kiener et al. haben grossartige Arbeit geleistet.

33
/
0

Danke für den Hinweis. Der Abschnitt "Automatisierte Spruchkörperbildung an
Gerichten" (Seite 10 im Artikel der Richterzeitung ) ist wirklich interessant.
Wie gesagt wäre eine zufällige Reihenfolge aller valablen Richter:innen und die zwingende Besetzung des Spruchkörpers entlang dieser Liste die einfachste Lösung.
Alternativ müsste bei Um- bzw. Ersatzbesetzungen auch wieder der "Bandlimat" eingesetzt werden - aber das macht die Sache komplizierter und manipulationsanfälliger.
Manuelle Umbesetzungen sollten die absolute Ausnahme sein.

11
/
0

Hihi, die KKS damals zur Einführung des Losverfahren zur Richterwahl:

Die Einführung des Losentscheides wäre systemfremd, sagte Keller-Sutter. Losverfahren würden der politischen Tradition der Schweiz widersprechen und wären Fremdkörper in der Gesetzgebung.

Vielleicht doch nicht so systemfremd? Stimmt mich optimistisch, dass zumindest hier dem Zufall eine Chance gegeben wird.

26
/
1
· editiert

„… dem Zufall eine Chance gegeben“?! Doch genau nicht! Da sitzt bei der Fallzuteilung im Bundesverwaltungsgericht ein Bürogummi (ja, wahrscheinlich sind es mehrere) mit intransparenten geheimen Instruktionen offensichtlich aufgrund einer Hidden SVP-Agenda und hilft dem Zufall in fast der Hälfte der Fälle nach, und RA Gabriel Püntener wird eingedeckt mit Kostenauflagenverfügungen (ja, dazu möchte ich unbedingt mehr wissen bitte!) bis ihm das Liegen weh tut. Dass KKS nicht rot wird, wenn sie lügt, ist allen längstens klar, die es wissen wollen. Die „politische Tradition der Schweiz“ ist offenbar Säuhäfeli-Säudeckeli in den Hinterzimmern der hochwürdigen Gerichte …

10
/
0

Sie haben recht, präziser wäre: Dass zumindest hier dem Zufall eine Chance gegeben wurde. Mich freut, dass immerhin theoretisch ein Losverfahren angedacht ist.

2
/
0
Benjamin Schlegel
Doktorand Politikwissenschaft
·

Hier noch eine Studie aus der Politikwissenschaft (ETH/UZH/London) zum Thema Parteizugehörigkeit der Richter bei Asylentscheiden: http://benjaminlauderdale.net/files…Panels.pdf

23
/
0

Danke für diese Ergänzung!

2
/
0

Mich würde nicht überraschen, wenn der Bandlimat auch von Herrliberg aus bedient werden könnte (natürlich Ironie).

21
/
1
Kritisch denkender Ingenieur
·
· editiert

Spannender Beitrag, aber diese Thematik war doch vor einem Jahr aktuell?
Siehe von ihnen zitierte srf news vom 27.01.2021: https://www.srf.ch/news/schweiz/bun…fuer-unmut

Hat sich seither nichts verändert? Stammt die Reaktion von Sibel Arslan auch aus dieser Zeit oder ist das eine aktuelle Aussage?
Oder wurde damals der Rundschau einfach nicht vertraut und es brauchte zuerst eine Studie?

12
/
1

Geschätzter T. R., es braucht wohl beides, sinnvollerweise. Zuerst der Hinweis der Rundschau, dann die wissenschaftliche Analyse aus den Universitäten Bern und Zürich. Und beides wird im Text gleich zu Beginn genannt, auch die Reihenfolge:

Dieses elektronische Zuteilungs­system nach dem Zufalls­prinzip – eine Art Gütesiegel für Unparteilichkeit – arbeite in 95 Prozent der Fälle voll­auto­matisch, erklärte die Gerichts­leitung jahrelang gegenüber der Aufsicht und der Öffentlichkeit. Doch das stimmt nicht, wie die SRF-«Rundschau» aufdeckte.

Nun kommt auch eine aktuelle Studie, die in der Schweizer Richterzeitung «Justice – Justiz – Giustizia» veröffentlicht wurde, zu diesem Schluss: «Der vom Bundes­verwaltungs­gericht erweckte Anschein einer grund­sätzlich automatisierten Spruch­körper­bildung entspricht nicht der geübten Praxis», schreiben Forscher der Universitäten Zürich und Bern. Basis ihrer Aussage ist die Analyse von insgesamt 47’291 Urteilen der Jahre 2008 bis 2018.

17
/
0

dh wir können garnicht kritisch genug sein. und vor allen dingen offiziellen statements misstrauen und sie hinterfragen. dazu brauchts eine wachsame und investigative presse. danke dafür! und es braucht aber auch mitbürgerinnen, die dann nicht locker lassen, nicht?
und abschliessend - ich bin nicht verwundert...

10
/
0

Lieber Herr R., über die Thematik wurde tatsächlich bereits berichtet. Neu ist jedoch die Studie, die besagt, dass der Bandlimat in 45 Prozent der Fälle übersteuert wird. Und neu ist auch die Erkenntnis, dass es in vielen davon keinen ersichtlichen Grund dafür gibt. Sowie die Erkenntnis, dass unbefugte Personen den Bandlimat bedienen können. Und ja, auch die Aussage von Sibel Arslan ist aktuell. Freundliche Grüsse!

11
/
0
Geschädigt durch SVPler
·

Dass Straftaten wahrscheinlich nicht unabhängig von der Parteizugehörigkeit gleich verfolgt werden, musste ich selber erfahren. Während mir die Polizei zur Anzeige riet und sich zuerst sehr hilfsbereit zeigte, erfolgte rund ein Monat nach Erstattung der Anzeige die Sistierung des Verfahrens. Begründung: unbekannte Täterschaft und es bestehen keine weiteren Ermittlungsansätze. Wieso habe ich dann selber kurz darauf mit viel beschränkteren Mitteln den Täter ermitteln können? Zufall, dass es ein gut vernetzter SVP-Politiker ist? Wieso findet die Einvernahme erst ein Jahr, nachdem ich die Anzeige erstattet habe, statt? Wäre dies bei einem Ausländer oder SPler auch so gewesen?

14
/
0

Nennen Sie bitte Namen.

0
/
3
Leserin
·

Harter Brocken am frühen Morgen. Bestätigungswissen kann schmerzen.

13
/
0

Wenn jemand nicht hinsehen will, ist nicht zuletzt die Gerichtskommission des Parlaments zu nennen, deren Aufgabe die Oberaufsicht über die eidgenössischen Gerichte wäre. (Das hatten wir alles auch schon in anderen Zusammenhängen, Stichworte Bundesstaatsanwaltschaft und Bundesstrafgericht, alles u.a. durch die Republik längstens dokumentiert.)

Verblüffend auch die Bemerkung von NR Arslan, grünes Mitglied der Gerichtskommission, sie sei schockiert. Zum einen gab es für solches Erschrecken seit langem reichlich Gründe. Zum anderen: Erinnern wir uns daran, dass die Grünen (wie sämtliche anderen relevanten Parteien) die Justizinitiative, über die wir vor gerade zwei Monaten abgestimmt haben, zur Ablehnung empfahlen.

16
/
3
Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Der einfachste hack bleibt immer noch das social engineering. Da kann der Algorithmus noch so secure, open und transparent sein.

12
/
2
ichfürchte...
·

Wobei es nur aus der eigenwilligen Perspektive des Gerichts ein Hack ist. Für die Gesellschaft ist es ein Crack... ;-)

5
/
1
Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Und für manche wiederum it's not a bug, it's a feature.

8
/
0
ehem. Fachrichter im Nebenamt
·

Die Missstände mit den manipulierten Fall-Zuteilungen (Bandlimat) an einzelne Richter sind nur die Spitze des Eisberges. Die Missstände, Sumpf und Filz an Gerichten sind sehr häufig, wie ich während zwölf Jahren als gewählter Fachrichter im Nebenamt leider selber feststellen musste. Grauenhaft und zutiefst erschreckend. Oder wie ein inzwischen pensionierter Gerichtsvizepräsident mir gegenüber einmal sagte: "die Gerichte sind ein orientalischer Bazar, vergiss eine Gerechtigkeit".

Dass Manipulationen bei der Fallzuteilung regelmässig (45%) geschehen, haben nebst der Dissertation von G.Gertsch nun auch umfassende Studien der Uni's Zürich und Bern ergeben. Damit ist auch erwiesen, dass die Gerichte mit ihren Angaben von 5% klar und vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hatten.

Und hier liegt der Haupt-Skandal: Die Gerichte und deren Juristen kennen KEINE Fehlerkultur. Sie wähnen sich gottesgleich unfehlbar. Anstatt Missstände und Fehler zu korrigieren: Vertuschen, Transparenz-verhindern, Beschwichtigen und Falschaussagen verbreiten. Gegenseitiges Schulternklopfen statt Ehrlichkeit.
Personen wie z.B. G.Püntener, die Transparenz und Auskunft verlangen, werden mit 46’800.- Fr. gebüsst. Ein groteskes Rechtsverständnis der Gerichte.

Ein weiteres Beispiel der Willkür, eines von vielen:
Eine Befangenheitsklage gegen Bundesrichter S., die direkt an die zuständige Bundesgerichtspräsidentin N. gesandt wurde, wurde offenkundig vom Sekretär P. abgefangen, der verantwortlichen Bundesgerichtspräsidentin vorenthalten und direkt an den selber befangenen Bundesrichter S. weitergeleitet. Dieser beschied "in persona" sich gleich selber, dass er nicht befangen sei. Wo bleibt die verfassungsmässige Gewaltentrennung? Zudem verweigerte er erneut das Rechtliche Gehör und auch die Akteneinsicht. Leider nicht das erste Mal, der Grund für die Befangenheitsklage: Es war derselbe Bundesrichter S., der wiederholt das Rechtliche Gehör verweigerte. Der Hintergrund: Der zürcher Verwaltungsrichter F. hatte am 8.August ein von ihm selber verfasstes "Urteil" direkt hintenherum an seinen Parteifreund S. des Bundesgerichtes weitergezogen. Nicht etwa eine der beiden Verfahrensparteien! Nein, der zürcher Verwaltungsrichter F. zieht sein eigenes, von ihm verfasstes Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter. Bundesrichter S. seinerseits eröffnete kein Verfahren, verweigerte das Rechtliche Gehör, gewährte keine Akteneinsicht und erlässt bereits wenige Tage später am 14.August seinerseits ein "Urteil", um seinen zürcher Parteifreund F. rein zu waschen. Die monierten Verfahrensparteien wussten gar nicht, dass sie offenbar "Verfahrenspartei" an einem laufenden Prozess am Bundesgericht in Lausanne waren. Eine verfassungswidrige Geheimjustiz. Der zürcher Verwaltungsrichter F. war zudem mit einer Verfahrenspartei, der Gemeinde R.(aktenkundig) eng verbandelt, daher ohnehin selber befangen. Die laufende Befangenheits- und Verfahrensklage ignorierte er. Gegen Ignoranz und Verfahrensmissbräuche hilft auch ein "Bandlimat" nichts.

Weitere aktenkundige Willkür und Verfahrensmissbräuche der zürcher und lausanner Gerichte sprengen den hiesigen Rahmen. Die Gerichtsbarkeit und damit der Rechtstaat erodiert von innen heraus. Nicht nur bezüglich dem "Bandlimat", die Gerichtsbarkeit hat generell zunehmend ein grosses Glaubwürdigkeitsproblem!

Hier sind die Aufsichtsinstanzen (Zürcher Kantonsrat) und die Gerichtskommission in Bern gefordert, ihre Aufsichtspflichten wahrzunehmen. Auch die Presse (auch Repubik) sollten/müssen als vierte Instanz hier genauer hinschauen. Ohne Transparenz und (investigative) Medien stirbt eine Demokratie.

9
/
1
Geschädigt durch SVPler
·

Leider gibt es bei uns in der Region praktisch keine Medien, die sich für Transparenz einsetzen. Meiner Meinung haben diverse sogar den Täter noch lange bewusst geschützt oder schützen ihn sogar jetzt noch. Und eine Demokratie, wo man frei seine Meinung äussern darf, gibt es hier leider nicht mehr. Da ich absolut sachlich gewagt habe, meine Meinung zu äussern und auch auf Gesetzesverstösse aufmerksam machte, hatte es für mich deftige negative Folgen. Aber ohne Geld und Macht gegen jene zu kämpfen, die beides haben, ist leider etwas schwierig.

3
/
0

Danke für den wichtigen Beitrag.
Für mich die wichtigste Erkenntnis: dass niemand bezweifelt, dass es den Bandlimat braucht. Dass es wichtig ist, welcher Richter den Fall bekommt. Dass Richter eben nicht unparteiisch sind. Diese Einschätzung teile ich auch. Jedenfalls für die Schweiz.
Bedeutet aber zwei unheilvolle Dinge:

  • Unsere Justiz ist politisiert. Eigentlich eine Art weiteres Parlament, aber mit sehr eingeschränkter Wählbarkeit. Jedenfalls: Gewaltenteilung ade.

  • unsere Kultur der Staatsführung ist, vorsichtig gesagt, sehr pragmatisch. Wir sind definitiv nicht mehr der Vatikan von Demokratie und guter Staatsführung. Es geht eher in Richtung Degeneration. Insbesondere wenn es um Fragen der Unabhängigkeit der Institutionen geht, sollten wir andere Länder (USA, Ungarn, Türkei...) nur noch mit Vorsicht und Bescheidenheit beurteilen.
    Vielleicht ist es aber auch ganz anders. Vielleicht macht es Sinn, das Justizwesen als eine eigene Welt zu betrachten, in der die Juristen selber eine Partei sind, die versucht, sich eigenmächtig zu verwalten und die Geldflüsse der Aussernwelt (Saläre, Parteientschäadigungen) zu maximieren und intern selber zu verteilen?

4
/
0
ehem. Fachrichter im Nebenamt
·

Leider Ja. Ein Juristen- und Richter-Kartell !
Ein Kartell, das sich aktiv jeglicher Kontrolle entzieht. Ein Kartell, das bei jeder sich bietenden Gelegenheit von "Selbstkontrolle", von "Würde" und derlei hohlem Geschwätz parliert. Eine Erosion des Rechtstaates von innen heraus.

4
/
0

Ein wichtiger Beitrag. Stossend ist vor allem, dass die Richter nicht genau hinsehen wollen. Andererseits: Jeder Mensch und auch jeder richtende Mensch hat sein eigenes Weltbild. Das kann aber muss sich nicht unbedingt in der Parteimitgliedschaft spiegeln. Denn diese hängt vielfach nur davon ab, mit welcher Parteimitgliedschaft eine Kandidatin oder ein Kandidat sich besser Wahlchancen verspricht. Das Problem ist halt nicht einfach schwarzweiss.

5
/
2
Johanna Wunderle
Muttersprache NL
·
· editiert

Da gibt es keine Worte mehr...

Vielen Dank Herr Buchbinder für diesen äusserst notwendigen Beitrag.

2
/
0
interessierter Leser
·

Ein sehr wichtiger Beitrag; denn zuwenig Medien leisten sich den Aufwand, um die Gerichte zu beobachten und fachlich (statt aus Eigeninteresse wie die Justizinitiative von Herrn Gasser) zu kritisieren. Ich hoffe sehr, dass das Problembewusstsein und damit die Fehlerkultur bei den Gerichten steigt - beim Bundesverwaltungsgericht scheint es zu fehlen. Das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Gerichte ist aber von unschätzbarem Wert für den Frieden im Lande - man vergleiche nur mit den USA!

1
/
0
Michel Rebosura
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
·

Ein Follow-up im heutigen Beitrag vom Tagi (und in der Rundschau von heute Abend): «Wegen Pfusch bei Auswahl von Richtern stehen Hunderte Asylurteile infrage».

Nun zeigt sich aber aufgrund von getrennt geführten Recherchen dieser Zeitung und der «Rundschau» von SRF, dass manuelle Manipulation in den Richtergremien am Bundesverwaltungsgericht alltäglich war. Das Auswechseln von Richterinnen und Richtern geschieht viel häufiger, als dies das Gericht bisher öffentlich einräumte. Und zwar vor allem in den Asylabteilungen.

Gerade in Wengers Asylabteilung V haben die zuständigen Richter offenbar nie kontrolliert, ob die jeweiligen Richterzusammensetzungen überhaupt dem Reglement entsprechen.

Die «Rundschau» zeigt in ihrer Sendung vom Mittwoch gerichtsinterne Dokumente. Diese sollen belegen, dass Unbefugte Spruchkörper bei einem penibel arbeitenden Asylanwalt extra abgeändert haben. Die manuellen Änderungen deuten gemäss «Rundschau» auf Manipulationen hin.

0
/
0

Es gibt eine langjährig konstante Rechtsprechung zur Frage der Voreingenommenheit, Befangenheit etc. von Richtern etc. Und ebenso zu den Folgen.

  1. Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob eine Justizperson befangen ist oder nicht. Massgeblich ist einzig, ob ein solcher Anschein besteht.
    Die Leser der Republik werden erkennen, dass die Verteidigungsbemühungen des Gerichts darauf ausgerichtet sind, die eigene Befangenheit zu bestreiten und ihr Verhalten als zulässig hinzustellen. Kein Wort aber zur Frage nach dem Anschein der Befangenheit. Die Krux des Falles wird ausgeklammert.

  2. Justizpersonen, bei denen ein Anschein der Befangenheit bestehen könnte, müssen von sich aus darüber informieren und in den Ausstand treten. Es kann ja einmal etwas dümmer aussehen als es ist. Dann müssen die Justizpersonen von sich aus die Sachverhalte offenlegen und erläutern, weshalb eben doch keine Befangenheit bestehe.

  3. Zentral ist Transparenz. Wenn eine Justizperson fragwürdige Umstände vertuscht, verstärkt das den Anschein der Befangenheit.

  4. Wenn die Justizperson nicht in den Ausstand tritt, sind alle ihre weiteren Handlungen anfechtbar - und zwar so lange, bis die tatsächlichen Verhältnisse an den Tag kommen. Somit sind auch alte Urteile gefährdet. Man stelle sich einmal vor, was das bei einer jahrelangen Praxis bedeutet.

  5. Zur Manipulation der Zusammensetzung des Gerichts kommt hier noch hinzu, dass Richterinnen und Richter, welche als Mitglieder der geführten Partei SVP "Ehrenerklärungen" unterschrieben haben, wonach sie Ermessensfragen im Sinne des Parteichefs und seiner Statthalter entscheiden, selbst besiegelt haben, dass sie nicht unabhängig entscheiden wollen.

Ergebnis: Ich würde meinen, dass Parteivertreterinnen es in der Hand haben, alle Fälle, bei denen seltsam zusammengestellte Gerichte urteilten, ans Bundesgericht weiterzuziehen - und zwar auch dann, wenn sie jahrealt sind. Weil das Bundesgericht immer wieder zeigt, dass es die Kirche im Dorf lassen will (weil sonst ja die SVP mit Abwahl droht) würde ich schon heute für eine Finanzierung im Hinblick auf den Weiterzug an den europäischen Gerichtshof sorgen. Leider kann man keinen Pilotfall laufenlassen, weil eine Partei, welche die ungehörige Zusammensetzung des Gerichts oder Befangenheit Einzelner geltendmachen will, das innert nützlicher Frist tun muss.

0
/
0

ich würde sagen, sie irren sich. Über solche Fragen wird immer mal wieder entschieden, so z.B. hier,E.2 „ Ausschliesslich an die Parteizugehörigkeit anknüpfende Ausstandsbegehren, die keine Gründe nennen, weshalb die betreffenden Richter in einem konkreten Fall befangen sein sollten, sind unzulässig“ oder hier „Cela est d’autant plus vrai lorsqu’aucune raison objective ne permet de soupçonner que le magistrat mis en cause n’a pas regardé le serment qu’il a prêté lors de son entrée en fonctions comme prioritaire par rapport à tout autre engagement social ou politique (voir, mutatis mutandis, Salaman c. Royaume-Uni (déc.), no 43505/98, 15 juin 2000). En particulier, la Cour a jugé manifestement mal fondées des craintes relatives à un manque d’impartialité fondées sur les opinions politiques des juges dans des circonstances où aucun lien n’existait entre l’objet de la procédure nationale (qui, en l’espèce, concernait des infractions fiscales et ne mettait donc pas en cause les idées politiques du prévenu), et les propos ou l’engagement politique des juges concernés (M.D.U. c. Italie, décision précitée).“

0
/
0