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Die Behandlung/Auslegung der Rechte im Zusammenhang mit der Samenspende für lesbische Paare ist eine etwas schiefe Lobbyarbeit. So was von dümmlich und inkonsistent. Wird so wahrscheinlich nicht wasserdicht sein. Dh anfechtbar. Wie ich's verstanden habe geht es um die Rechte der Vaterschaft, dh Nichtmutterschaft. Die Rechte der Mutterschaft sind unbestritten : die Gebärende. Der Vater ist, biologisch vorgegeben nicht die Partnerin. Die Vaterrechte werden nun der Partnerin nur gegeben falls die Befruchtung in einer Schweizer Klinik erfolgte. Wurde die Befruchtung in einer ausländischen Klinik oder von einem externen Mann durchgeführt, muss die Partnerin eine Adoption durchlaufen. Ist eruierbar von welchem Politiker diese Inkonsistenz kommt ?

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