Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Jetzt wäre einmal dringend, das EL-Gesetz so abzuändern, dass Genugtuungsleistungen bis zu einer gewissen Höhe (Fr. 50'000.-, 100'000?) vom Vermögensverzehr (Art. 11 I c ELG) ausgenommen werden. Genugtuungen sollen nach der Praxis des Bundesgerichtes erlittene seelische Unbill teilweise kompensieren, indem der Betroffene mit der Genugtuungszahlung seine Lebensqualität verbessern kann (zum Beispiel eine Reise unternehmen, eine schöner Wohnung nehmen, sich etwas Schönes leisten kann). Wenn man bei bedürftigen Menschen die Genugtuung in die Berechnung der Sozialhilfe oder der EL (die ja nur eine Sonderform von Sozialhilfe sind) einbezieht, dann macht man den Zweck der Genugtuung zunichte. Das gilt nicht nur für Verdingkinder sondern für alle Menschen. Bei den Verdingkindern scheint mir aber ein Handeln (mit Rückwirkung) dringend. Das Prinzip ist ja seit langem bekannt, sind doch Genugtuungen von der Einkommenssteuer befreit und im Betreibungsrecht unpfändbar (Art. 92 I 9 SchKG). Wieso es bei den ELG und vermutlich in einigen Kantonen auch bei der Sozialhilfe nicht realisiert ist, ist mir schleierhaft. Vermutlich ist es die gleiche Gesinnung wie damals beim "Versorgen" von Leuten. Wer arm ist, soll sich nicht auf Staatskosten "bereichern".

30
/
0

Aufarbeitung, damit es nie wieder passiert. Aber es passiert doch wieder! Ausschaffungshäftlinge in Ausschaffungsgefängnissen haben nichts verbrochen. Es sind im Unterschied zu den Verwahrten jedoch Gerichte, die sie wegsperren, und zeitlich beschränkt. Weder gerichtlich verfügt noch zeitlich beschränkt sind die Wegsperrungen und Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit abgelehnter Asylbewerber, die jahrelang ohne Hoffnung auf Besserung in abgelegenen Unterkünften dahinvegetieren. Verbrochen haben sie nichts, ausser in den Augen von Behörden und Regierungsrat Fehr am falschen Ort zu sein. Die Bevölkerung protestiert nicht. Nur wenige kümmert das Schicksal dieser Menschen.

65
/
0

Danke Urs Loppacher für diesen Bezug. Flüchtlinge sind Menschen, aber keine Schweizer. Menschenrechte gelten ( nicht nur) in der Schweiz nur situativ.

22
/
0

Sie haben absolut recht Herr Loppacher! Und: An der Destabilisierung und Ausplünderung des afrikanischen Kontinents machen wir schon lange wacker mit. (Stichwort Glencore, Nestlé, Waffen- und Munitionslieferungen etc.) Die Verzweiflung muss schon sehr gross sein, damit man sich mit Frauen und Kindern in ein Schlauchboot setzt um Europa zu erreichen. Wir haben die verdammte humanitäre Pflicht diese Menschen anständig und würdig zu behandeln.

14
/
0

Es gab damals sogar ZWANGSSTERILISATIONEN von Frauen in Anstalten und Gefängnissen, dies alles im Rahmen der administrativen Versorgung. Christoph Blocher von der “familienfreundlichen” SVP rechtfertigte es 2003, dass Frauen zwangssterilisiert worden waren (gegen ihren Willen, und ohne sich juristisch dagegen wehren zu können). Zitat der Unabhängigen Expertenkommission UEK: “Christoph Blocher, 2003 kurzzeitiger Justizminister, stellte die Zwangssterilisationen als “damals” rechtmässige Eingriffe hin und argumentierte, es gelte, weiteren finanziellen Ansprüchen… den Riegel zu schieben.”
Ich selber habe 1978 als blutjunge Journalisitin, zusammen mit dem Journalisten Fritz Muri, eine grosse Recherche in der “Schweizer Illustrierten” geschrieben. (Damals eine Zeitschrift, in der Investigativ-Journalismus stattfinden konnte; sie war noch keine Homestory-Zeitung). 1980 habe ich dann eine Serie über das Thema im “Sonntagsblick” geschrieben. Die interviewten Frauen, von denen ich über 40 Stunden Tonbandprotokoll hatte, waren völlig normal, mit guter Intelligenz ausgestattet (nicht wie behauptet schwachsinnig). Ich empfahl damals zwei betroffenen Frauen, sich beim international bekannten Zürcher Psychiater Paul Parin untersuchen lassen. Der kam zum Schluss: “Die Argumente vom dominant vererbten Schwachsinn treffen nicht zu. Es wurden … auch nicht entsprechende Untersuchungen vorgenommen. Beide Frauen sind normal intelligent.” Parin hielt die ganze Sache für einen ausgekochten Skandal, unwürdig eines Landes, das sich "humanitär" nennt.
Ca. 100 Zeitungen im Ausland und in der Schweiz berichteten nach dem Erscheinen dieser beiden Aufdeckungs-Reportagen darüber - "Skandal: Zwangssterilisationen in der Schweiz!". Ein paar deutsche Zeitungen machten diesen Zusammenhang: Zwangssterilisationen – das gabs doch nur im Dritten Reich? Jetzt in der friedlichen Schweiz?
Fall Helene M.: Das uneheliche Kind wurde in ein Heim eingewiesen. Weil Helene M. sich dort häufig gegen die schlechte Behandlung wehrte, wurde sie mit 16 in die Psychatrische Klinik St. Urban LU verwiesen. Dort behauptete man in einem “Gutachten”, Helene M. habe “vererbte charakteriliche Schwierigkeiten” – schon Mutter und Grossmutter hätten an “Triebhaftigkeit und Halt-Armut” gelitten. Auch Schwachsinn wurde ihr unterstellt, obwohl ein Gutachten des kinderpsychiatrischen Dienstes während der Schule das Gegenteil festgestellt hatte.
Fall Tamara M: Ihr Vater beging Selbstmord, ihre Mutter heiratete später wieder. Der Stiefvater missbrauchte die kleine Tamara. Viel später unterstellten Aerzte der 19-jährigenTamara M., sie sei “triebhaft” und “psychopathisch” und “habe eine angeborene Charakterschwäche”, vererbt vom Vater, der sich das Leben genommen hatte. Die schwangere Tamara M. wurde deshalb mit 19 in das Frauengefängnis Hindelbank LU eingewiesen (administrative Versorgung). Dies, ohne irgendwelche Straftat begangen zu haben (ausser dass sie unehelich schwanger war- in den Augen der “Gutachter” offenbar ein Verbrechen.) Das uneheliche Kind, das Tamara M. im Gefängnis gebar, wurde ihr entgegen ihrem heftigen Protest weggenommen; Tamara M. verübte deswegen sogar einen Suizidversuch, den sie überlebte. Dann wurde sie zwangssterlisiert.
Es ist heute kaum zu glauben, dass bis 1981 solch mittelalterliche Praktiken in der Schweiz erlaubt waren. Dies ohne Gerichtsverfahren, ohne dass sich die Betroffenen juristisch wehren konnten! (Justizminister Blocher meinte noch 2003, diese Praxis sei “damals” rechtmässig gewesen.)
Diese beiden Recherche-Artikel (in SI und im So-Blick) führten schliesslich dazu - so bestätigte einer der Historiker der UEK- , dass 1981 die Zwangssterilisationen in der Schweiz abgeschafft wurden.
Darauf bin ich ein bisschen stolz; Investigativ-Journalismus kann also sehr wohl etwas bewirken.

43
/
0

Schon schockierend, 60'000 sind für die kleine Schweiz auch wirklich viel. Wenn man bedenkt, dass dies in den 1960ern war, auf dem Höhepunkt des Kalten Kriegs gegen die Sowjetunion, wo wir uns als die "freie Welt" bezeichneten... Frei war da wohl nur ein Teil unserer Gesellschaft.

19
/
1
· editiert

Ich fände ein detaillierter Artikel zu dem Thema noch spannend. Mir war nicht bewusst das wir solche Praktiken in der Schweiz hatten.
Edit: Ich habe nun das Video der Kommission geschaut. Der Teil mit den Verdingkindern ist mir bekannt da dies auch in meiner Familie vorkam. Ich wusste allerdings nicht wie weit dies noch ging.

17
/
0

Gute Idee, ich würde L. H. als Autorin vorschlagen.

7
/
0

Vielen Dank für diesen Artikel.

13
/
0

wie läuft das heute? Sind wir weiter? KESB, administrative Versorgung, Kinderpsychiatrie mit Gittern an den Fenstern? Ich bin kein Experte, weiss es echt nicht.

3
/
4

genau an das habe ich auch gedacht. ebenso bin ich kein experte und kenne die KESB nur aus den medien. aber die stories die da manchmal auftauchen... sollten wir bei der betrachtung der vergangenheit uns auch ins bewusstsein holen, dass es eben durchaus auch sein kann, dass diese form von unrecht weiterhin passiert, genau hier genau jetzt, zwischen uns? und wie wir genau jetzt damit umgehen?

1
/
3

Ich wäre vorsichtig, die Kesb (Plural) in einen Topf mit der früheren Praxis zu werfen. Die heutigen Behörden sind Fachbehörden. Die administrativen Versorgungen waren dort am haarsträubendsten, wo Laien am Werk waren. Ausserdem richten sich die heutigen Fachbehörden nach der Frage, was der betreffenden Person dient – und nicht der Gesellschaft genehm ist. Eine Ausnahme bildet die Frage der Fremdgefährdung, damit tut man sich heute (zu Recht) schwer. Wo ich allerdings mit Ihnen übereinstimme: Man muss die Tätigkeiten der verschiedenen Kesb (Plural) im Auge behalten und ihre Entscheidungen kritisch hinterfragen. Ich für meinen Teil hege die Vermutung, dass in den meisten Fällen eine Fachbehörde zu vernünftigeren Entscheiden gelangt als früher die Laien und Dorfoberen. In der Forderung, die Fachbehörden abzuschaffen und wieder durch Laien zu ersetzen, sehe ich eine grosse Gefahr. Und: Mir scheint, viele der medial kolportierten Kesb-Fälle sind von der äusserst aktiven Anti-Kesb-Lobby aufbereitet.

10
/
0

ja, die Anti Kesb Lobby hat ihre Wurzeln in der SVP, die den Staat schlank halten will. Ich denke, dass es auch eine linke Position gegen die Sozialindustrie geben müsste, die ängstlich mutige Lösungen vereitelt zu Gunsten des Amtsweges. Stichwort Psychiatrie statt offene Strukturen, Medis statt Empathie, speziell bei Kindern.

0
/
1

Wenn man die Dokumentation schaut und dabei die Artikel über Mike im Kopf hat wird einem irgendwie ein bisschen schlecht.

10
/
0

Ich möchte mich A. Z. anschliessen. Zwar wusste ich von Wegsperrungen wegen "Liederlichkeit", was das aber im einzelnen genau bedeuten konnte und welches Ausmass an Absurdität diese Entscheidungen annehmen konnten, kann ich nur vermuten. Ich hoffe auf einen aufklärenden 3-Teiler.

7
/
0
Thea Mauchle
Aktivistin Behindertengleichstellung
·

Ja, Urs Loppacher, du hast Recht: "es passiert doch wieder" - in vielen neuen Varianten. Aber gibt es eigentlich dieses kollektive Gefühl der "Wut" oder "Scham" über das, was anderen Menschen durch den Staat angetan wird? Wer fühlt sich denn verantwortlich und wer IST verantwortlich?

7
/
0

Wie harmlos und niedlich der Begriff der "Administrativen Versorgung" klingt und welche katastrophalen Folgen es für die Betroffenen hatte. Das Leben tausender Menschen wurde zerstört.
Nach langem Ringen wurde den Opfern eine kleine finanzielle Entschädigung zugesprochen, was einige Amtsstuben nicht davon abbringen konnte, die Entschädigung mit Ergänzungsleistungen zu verrechnen. Nein, das kann ja nicht sein, dass die plötzlich so viel Geld erhalten!
Das Muster der sozialen Ausgrenzung, der Einteilung nach sozialen und finanziellen Kasten erlebe ich vor allem hier in der Schweiz. Und wie Sie es formuliert haben: Das System hat funktioniert, weil viele sich Vorteile verschafften (kostenlose Arbeit, ...) und noch mehr einfach wegschauten. Vergangenheitsbewältigung täte gut. Doch eine breite gesellschaftliche Diskussion höre ich nirgends. Warum?

Den wenigen Opfern, die jetzt noch leben, müsste eine angemessene und lebenslange überdurchschnittliche Rente ausbezahlt werden, denn diese konnten sie nie erarbeiten. Das Geld wird der Staat noch aufbringen können. Es ist eine Frage der Haltung und des Willens Unrecht anzuerkennen. Aber eben: "Bei uns wurde doch niemand einfach weggesperrt." Frau Keller-Sutter wird die Angelegenheit "prüfen", wurde heute im Rahmen der Übergabe des Schlussberichts formuliert. Ach wie niedlich!

8
/
1

Michael Rüegg, ich bin mit Ihrem ersten Fazit, dem Schämen, sehr einverstanden. Aber das mit der Wut halte ich für kontraproduktiv, sogar für gefährlich. Wut macht blind und führt meiner Erfahrung nach meistens in die falsche Richtung. Nicht nur in kleinen Dingen, sondern auch im Grossen. Ein Blick in Richtung Ostdeutschland und den Wahlen am vergangenem Wochenende zeigt, wie sich eine Wutgesellschaft entwickelt.

Statt der Wut würde ich einen sensibilisierten Blick auf die Mechanismen im Jetzt und Heute vorschlagen. Einige Stichworte wurden hier diesbezüglich ja bereits gegeben.

6
/
0

Einverstanden. Ich glaube, es gibt verschiedene Arten von Wut. Ich denke an eine Wut. Vielleicht müsste man dieser Wut, die ich empfinde, einen anderen Namen geben. Aber wenn ich die einzelne Geschichten höre, mir das Verhalten der Verantwortlichen vor Augen halte, dann spüre ich eine Art von Wut. Nicht einfach nur Empörung oder Ohnmacht. Es ist irgendwie Schade, dass AfD und Co. uns die Wut gestohlen haben.

3
/
0
· editiert

Wut gibt aber auch Energie, sich mit einem Missstand nicht einfach abzufinden, was Scham nicht leisten kann. Ich finde beide Gefühle berechtigt und notwendig. Wie man damit umgeht ist eine andere Frage.
Der beste Schutz vor dem Missbrauch eigener Macht dünkt mich die ehrliche Frage an sich selber: wie wäre das für mich, was ich da über den andern/die andere verfüge?

P.S. Einen konstruktiven Umgang mit Wut über die Belastung und Zerstörung, die die administrative Verwahrung über ihr eigenes Leben und das ihres Sohnes gebracht hat, hat bspw. Mariella Mehr gefunden, die ihre eigene Geschichte und die ihrer Mutter literarisch und in Theaterstücken aufgearbeitet hat.

2
/
1

Ich glaube nicht, dass dieses Kapitel abgeschlossen ist und nach 1981 keine solche Dinge mehr geschehen sind.
Die Bezeichnungen wurden geändert.
Die Medien schauen alle zurück, die Politiker entschuldigen sich für ihre Vorgänger und wir alle haben das wohlige Gefühl, dass jetzt alles gut ist.
Ich kenne persöhnlich 2 Personen, die weit nach 1981 Opfer von Zwangsmassnahmen geworden sind. Aber wer interessiert sich schon für so etwas ?

6
/
0

"Administrativen Versorgung" gibt es nicht mehr, aber die Betroffenen und ihre Nachkommen, die davon Schaden genommen haben, die leben mit uns. Und auch die Moralvorstellungen und die gesellschaftliche Prägung, die nötig waren, damit Administrative Versorgung überhaupt möglich war, die verschwindet nicht einfach.
Einmal werden Trauma an die nachkommenden Generationen weitergegeben (siehe z.B. https://www.srf.ch/sendungen/puls/p…ene-trauma) oder werden sogar verrebt (https://www.news.uzh.ch/de/articles…umata.html), d.h. was den direkt Betroffenen geschah, verfolgt manche Familienmitglieder über Generationen weiter. Und weiter halten sich die Moralvorstellungen darüber wer Nacherzogen werden muss, bis heute in unserer Gesellschaft (siehe z.B. https://www.tagesanzeiger.ch/sonnta…y/16270140), oder wer weggesperrt werden muss (Beispiel Flüchtlinge).
Was bedeutet dies für unsere Gesellschaft? Wieviel bezahlen wir, im übertragenen Sinne, für diese Gewalt? und wer profitiert bis heute von dieser engen, gewaltgeprägten Gesellschaft?

5
/
0
(durch User zurückgezogen)

Es gab damals sogar ZWANGSSTERILISATIONEN von Frauen in Anstalten und Gefängnissen, dies alles im Rahmen der administrativen Versorgung. Christoph Blocher von der “familienfreundlichen” SVP rechtfertigte es 2003, dass Frauen zwangssterilisiert worden waren (gegen ihren Willen, und ohne sich juristisch dagegen wehren zu können). Zitat der Unabhängigen Expertenkommission UEK: “Christoph Blocher, 2003 kurzzeitiger Justizminister, stellte die Zwangssterilisationen als “damals” rechtmässige Eingriffe hin und argumentierte, es gelte, weiteren finanziellen Ansprüchen… den Riegel zu schieben.”
Ich selber habe 1978 als blutjunge Journalisitin, zusammen mit dem Journalisten Fritz Muri, eine grosse Recherche in der “Schweizer Illustrierten” geschrieben. (Damals eine Zeitschrift, in der Investigativ-Journalismus stattfinden konnte; sie war noch keine Homestory-Zeitung). 1980 habe ich dann eine Serie über das Thema im “Sonntagsblick” geschrieben. Die interviewten Frauen, von denen ich über 40 Stunden Tonbandprotokoll hatte, waren völlig normal, mit guter Intelligenz ausgestattet (nicht wie behauptet schwachsinnig). Ich empfahl damals zwei betroffenen Frauen, sich beim international bekannten Zürcher Psychiater Paul Parin untersuchen lassen. Der kam zum Schluss: “Die Argumente vom dominant vererbten Schwachsinn treffen nicht zu. Es wurden … auch nicht entsprechende Untersuchungen vorgenommen. Beide Frauen sind normal intelligent.” Parin hielt die ganze Sache für einen ausgekochten Skandal, unwürdig eines Landes, das sich "humanitär" nennt.
Ca. 100 Zeitungen im Ausland und in der Schweiz berichteten nach dem Erscheinen dieser beiden Aufdeckungs-Reportagen darüber - "Skandal: Zwangssterilisationen in der Schweiz!". Ein paar deutsche Zeitungen machten diesen Zusammenhang: Zwangssterilisationen – das gabs doch nur im Dritten Reich? Jetzt in der friedlichen Schweiz?
Fall Helene M.: Das uneheliche Kind und wurde in ein Heim eingewiesen. Weil sie sich dort häufig gegen die schlechte Behandlung wehrte, wurde sie mit 16 in die Psychatrische Klinik St. Urban LU verwiesen. Dort behauptete man in einem “Gutachten”, Helene M. habe “vererbte charakteriliche Schwierigkeiten” – schon Mutter und Grossmutter hätten an “Triebhaftigkeit und Halt-Armut” gelitten. Auch Schwachsinn wurde ihr unterstellt, obwohl ein Gutachten des kinderpsychiatrischen Dienstes während der Schule das Gegenteil festgestellt hatte.
Fall Tamara M: Ihr Vater beging Selbstmord, ihre Mutter heiratete später wieder. Der Stiefvater missbrauchte die kleine Tamara. Viel später unterstellten Aerzte der 19-jährigenTamara M., sie sei “triebhaft” und “psychopathisch” und “habe eine angeborene Charakterschwäche”, vererbt vom Vater, der sich das Leben genommen hatte. Die schwangere Tamara M. wurde deshalb mit 19 in das Frauengefängnis Hindelbank LU eingewiesen (administrative Versorgung). Dies, ohne irgendwelche Straftat begangen zu haben (ausser dass sie unehelich schwanger war- in den Augen der “Gutachter” offenbar ein Verbrechen.) Das uneheliche Kind, das Tamara M. im Gefängnis gebar, wurde ihr entgegen ihrem heftigen Protest weggenommen; Tamara M. verübte deswegen sogar einen Suizidversuch, den sie überlebte. Dann wurde sie zwangssterlisiert.
Es ist heute kaum zu glauben, dass bis 1981 solch mittelalterliche Praktiken in der Schweiz erlaubt waren. Dies ohne Gerichtsverfahren, ohne dass sich die Betroffenen juristisch wehren konnten! (Justizminister Blocher meinte noch 2003, diese Praxis sei “damals” rechtmässig gewesen.)
Diese beiden Recherche-Artikel (in SI und im So-Blick) führten schliesslich dazu - so bestätigte einer der Historiker der UEK- , dass 1981 die Zwangssterilisationen in der Schweiz abgeschafft wurden.
Darauf bin ich ein bisschen stolz; Investigativ-Journalismus kann also sehr wohl etwas bewirken.

4
/
0