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Guten Tag, Herr Bühler, habe Ihre Auslegeordnung zum "Werdegang" des Covid-19-Gesetzes und den möglichen Interpretationen seiner hypothetischen Ablehnung am 13. Juni mit grossem Interesse gelesen. Wie konnte ein Verein, der den demokratischen Bundesstaat grundsätzlich hinterfragt, gleichzeitig das Wort Verfassung im Namen trägt, mit Begriffen wie Ermächtigungsgesetz operiert, zur referendumsfähigen Kraft werden, der am Abstimmungssonntag laut letzter SRG-Umfrage 32% (!) der Stimmberechtigten folgen würde? Was bedeutet das für die politische Kultur in der Schweiz? Trotz dem zu erwartenden Ja zum Gesetz hat der Verein m.E. bereits gewonnen und wenn er nicht ernst genommen wird, könnte er bei der nächsten Abstimmung mehr als einen Achtungserfolg erzielen. Die Arbeit beginnt m.E. am 14. Juni erst recht.

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Ein Nein zum Covid19 Gesetz wurde von den Gegnern als ein Nein zu den Massnahmen definiert. Die Gegner riskieren, dass die Finanhilfen für die wirtschaftlich Geschädigten ausfallen, nur um dem Bundesrat und dem National-/Ständerat eins auszuwischen. Für mich sind das einfach Egoisten.

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Dennis Bühler
Autor Bundeshaus
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Liebe Frau T., ich bin vollkommen Ihrer Meinung. Es spricht zur Zeit sehr vieles dafür, dass der Verein «Freunde der Verfassung» in zehn Tagen einen Achtungserfolg von bis zu einem Drittel der Stimmen wird verbuchen können. Das muss den etablierten Politikkräften zu denken geben. Zumal der Verein politisch aktiv bleiben und den Bundesrat und das Parlament weiterhin vor sich hertreiben wird, u.a. voraussichtlich ja mit einem Referendum gegen das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (siehe meinen kurzen Artikel von letzter Woche: https://www.republik.ch/2021/05/28/…verhindern). Beste Grüsse, Dennis Bühler

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Wenn also eine Regierung weniger als 70% Zustimmung geniesst, "muss das den etabilierten Politikkräften zu denken geben". Schöne neue Welt.

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Was sagen Sie zum Video über den Bomben werfenden Berset?

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Was sagen Sie zum bücherschreibenden Berset, trotz "Jahrhundertpandemie"?

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Was für ein pseudo-juristisches 'Geschwurbel' !
Es ist doch eigentlich ganz einfach: Die Kritik am Gesetz, welche 90'000 Personen unterzeichnet haben, ist sehr klar im Referendumstext formuliert. Durch Neuerungen seit der Urfassung werden diese Argumente noch zusätzlich begründet. Damit ist die inhaltliche Aussage einer Ablehnung ganz klar - alles andere ist Schindluder gegenüber den Stimmberechtigten.
Dass ich heute noch lesen muss, die Kritik richte sich nicht gegen dieses Gesetz, sondern eigentlich gegen das Epidemiegesetz, finde ich unglaublich: Tatsache ist, dass für eine Notsituation die rechtlichen Grundlagen für ein Handeln der Behörden zur Genüge gegeben sind:

  1. ist in diesem Sinne das Covid-19 Gesetz gar nicht notwendig.

  2. umfassen die Interpretationen im Gesetz, die sich auf das Epidemiegesetz stützen, klare Verschärfungen, welchen durch das Referendum widersprochen wird.

Dass sich der Bundesrat auf ein solch billiges 'Spiel' mit dem Souverain einlässt, ist mir politisch unverständlich und demokratisch mehr als bedenklich !
Dass hier auch versucht wird, die Initianten des Referendums hinterhältig zu disqualifizieren, passt zwar zur offenbar aktuellen 'politischen Korrektheit'(;( - aber das 'Argument' richtet sich praktisch direkt gegen die 90'000 besorgten UnterzeichnerInnen - politischer Anstand adee !
Dass nun versucht wird, schlangenfängerisch der Stimmbevölkerung zu suggerieren, dass bei einer Ablehnung die ganzen Entschädigungen verloren gehen würden - und sie damit zu 'kaufen' - ist ein weiteres Schmierenstück, denn diese Entschädigungen können nach einer Ablehnung des Gesetzes am einfachsten mit einer neuen gesetzlichen Grundlage gerettet werden.
Das ganze 'Geschwurbel' dieses Artikels stellt damit nur eine zusätzliche Verwirrung der Menschen dar - und damit einen verdeckten Versuch, diese Missgeburt von einem Gesetz zu retten ...

  • mit verheerenden Folgen für unsere demokratischen Strukturen und die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.

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Juristisches Geschwurbel? Nun, wenn man sich schon "Freunde der Verfassung" nennt, sollte man bitte auch juristisch argumentieren und genau dies tun die im Text zu Worte kommenden Personen. Da könnten sich die "Freunde der Verfassung" eine Scheibe von abschneiden.

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Die einzelnen Befragten schon; aber der Artikel st ja ein Konstrukt, das durch Fragen und (passende ? - leider schon konkret erlebt) Antworten zusammengeschustert ist

  • und das Ergebnis ist hier eben ein pseudo-juristisches 'Geschwurbel' ;-)

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Dieses Gesetz ist eine unüberschaubare Ansammlung von 20 Artikeln unterschiedlichster Inhalte. Man stelle sich vor, man würde als Person einem Vertrag pauschal zustimmen der 20 Positionen plus Unterpositionen beinhaltet ohne in grober Gliederung darauf Einfluss nehmen zu können. Ich finde von daher schon allein Formal die Vorstellung für abwegig ein solches Werk - pauschal - ab zu segnen.

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Ein solches Konstrukt verletzt die "Einheit der Materie". Aus unerfindlichen Gründen ist dann trotz dieses Fehlers alles in ein Gesetz gepackt worden. Das gilt es nun mit einem Nein zu korrigieren.

Sehe ich genauso. Zudem können die unumstrittenen Finanzhilfen in ein neues Gesestz "gerettet" werden, wie im Artikel erklärt.

Mit der Aufforderung, man solle bei jeder Gesetzesänderung erneut zum Referendum greifen, macht es sich die Regierung m.E. zu einfach. In den Abstimmungsunterlagen vom 13. Juni müsste klar und deutlich stehen, dass dieses Gesetz auch die Grundlage z.B. für das Covid-Zertifikat bildet. Ein lapidarer Verweis auf "nachträgliche Änderungen am Gesetz" genügt nicht.

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Musikerin & Autorin
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Danke für den interessanten Artikel! Was mich als selbständige Kulturschaffende besonders umtreibt, ist natürlich die Frage, ob bei einer Ablehnung die finanzielle Nothilfe via Arbeitslosenkassen/EO dahinfallen würde oder gar zurück bezahlt werden müsste? Eigentlich gäbe es bei einer Ablehnung des Gesetzes ja keine Grundlage mehr dafür. Das wär natürlich das totale Desaster für viele Kulturschaffende! Gibt es dazu irgendwelche Erkenntnisse?

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Musikerin & Autorin
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Danke für das Mitgefühl. Die heutige Lösung ist nicht ideal, das sehe ich nur zu gut, bei mir und bei Kolleg*innen. Sie ist aber auf jeden Fall besser als keine Unterstützung (so wie es z.B in manchen deutschen Bundesländern ist, wo es de facto überhaupt keine Unterstützung gibt). Von daher glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, das auf's Spiel zu setzen, denn wer garantiert, dass es nach einer Ablehnung diese bessere Unterstützung dann auch geben wird? Zudem könnte man diese Verbesserungen auch machen, wenn das Gesetz angenommen wird - wenn man denn will. Übrigens empfiehlt auch der Musiker Verband Sonart, da kein Risiko einzugehen: https://www.sonart.swiss/de/news/al…esetz-700/
Ich habe jetzt auch grad gesehen, dass es da ein sehr prima FAQ gibt für viele Fragen rund um das Gesetz (z.B auch so diese Ideen, dass bei einer Ablehnung dann alle Massnahmen aufgehoben würden und wieder ganz normale Kulturveranstaltungen stattfinden können - was nicht stimmt). Lohnt sich, da mal reingucken! Hier der Link zu den FAQ: https://www.sonart.swiss/de/covid-v…id-gesetz/

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Dennis Bühler
Autor Bundeshaus
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Liebe Frau W., das Innendepartement schreibt zu Ihrer Frage: «Wenn die Stimmbevölkerung das Covid-19-Gesetz ablehnt, tritt es ein Jahr nach der Annahme durch das Parlament ausser Kraft, also am 25. September 2021. Dies ist von der Verfassung so vorgegeben. Damit würde die gesetzliche Grundlage für die aufgeführten Unterstützungsleistungen entfallen, auch wenn sie weiterhin nötig sein sollten. Alle Änderungen des Covid-19-Gesetzes, welche die Bundesversammlung seit dem 25. September 2020 beschlossen und dringlich in Kraft gesetzt hat, fallen gesamthaft dahin, wenn der Grunderlass wegfällt. Das betrifft zum Beispiel: Die ausgeweiteten Härtefallhilfen (…). Weitere Unterstützungen nach diesen Bestimmungen wären nicht mehr möglich. Während der Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes bereits ausbezahlte oder in Form von Krediten oder Bürgschaften gewährte Unterstützungen bleiben jedoch bestehen.» (https://www.edi.admin.ch/edi/de/hom…esetz.html)

Kurzum: Ja, ab dem 25. September könnte keine finanzielle Nothilfe via Arbeitslosenkassen/EO mehr ausbezahlt werden; möglicherweise würde in der Herbstsession des Parlaments aber ein neues, nicht dringliches Bundesgesetz geschaffen, um weiterhin finanzielle Unterstützung auszahlen zu können (wie ich es im Artikel als Option beschrieb); bevor dieses in Kraft treten könnte, müsste jedoch die hunderttägige Referendumsfrist abgewartet werden. In Kraft treten könnte dieses allfällige neue Bundesgesetz deshalb erst Ende Januar oder im Verlauf des Februars 2022; so oder so entstünde also eine mehrmonatige Lücke. (Sollte das Referendum ergriffen werden – wovon freilich nicht auszugehen wäre –, ginge es noch länger).

Was zweifelsfrei feststeht: Bezogene finanzielle Hilfe muss nicht zurückbezahlt werden (dies gebietet das Erfordernis der Rechtssicherheit).

Beste Grüsse aus Bern, Dennis Bühler / Bundeshausredaktor Republik

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Musikerin & Autorin
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Lieber Herr Bühler
Vielen Dank für die umfassende Antwort! Das wäre für viele Kulturschaffende eine sehr schlechte Sache. Es ist unwahrscheinlich, dass im nächsten Herbst/Winter bereits wieder normales Booking stattfinden wird, egal ob bis dahin die Pandemie einigermassen gebändigt sein wird oder nicht. Viele Veranstalter haben ja die bereits gebuchten und dann abgesagten Acts einfach verschoben und so wird es schwieriger, neu zu booken. Ausserdem könnten auch weiterhin Abstandsregeln gelten, sprich: die Locations können nicht alle Plätze besetzen, also gibt's weniger Einnahmen. Ich kann mir vorstellen, dass das vielen Kulturschaffenden finanziell das Genick brechen wird, wenn es keine Unterstützung mehr geben sollte.

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Mitstreiter
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Die Frage sollte eher lauten: 'Was, wenn das Covid-19 Gesetz angenommen wird?'

Wir werden entmündigt! Das Volk hat wie jetzt nicht's zu melden und wird durch die Sch***se mitlaufen weil es ihnen befohlen wird und es einfacher ist als der steinige Umweg.

Dieses Versprechen mit der gesicherten Finanzhilfe ist so haltbar wie ein Mantel an einer Garderobe ohne Hacken. Wieso sollten sie jetzt unterstützt werden, wenn das ganze Geld, welches ihnen zustand in die Medien floss und sie in den Ruin trieb?
Erst ein Bein stellen, um dann mit ausgestreckter Hand zu fragen: "Kann ich helfen?" Um dann kurz bevor sie denken wieder Halt gefunden zu haben, wieder loszulassen weil das wird geschehen.
Gesetzte ändern wie es ihnen grad in den Kram passt......Schöne Regierung.
700 Jahre Herzblut ihrer Vorgänger, die die Schweiz zu der gemacht haben, die sie bis noch vor kurzem war, wird mit Füssen getreten und drauf gespuckt.
Wilhelm Tell würde sich 700 mal im Grab umdrehen.

Die Vorstellung muss mit einem 'Ja' vor Augen ablaufen.

Was geschieht wenn die Nebenwirkungen mit Folgeschäden von der Impfung bei sich selbst, Familie aber vorallem bei den Kindern auftreten? Einer Impfung, die man als 'freiwillig' unter stark eingeschränkten Bedingungen verkauft wird? Niemand zum heutigen Zeitpunkt weiss, ob die Nachwirkungen haben wird?
Wie sieht es dann aus?

Man wird niemand verantwortlich machen können aber ein Sündenbock muss her.
Amokläufer werden zur Tagesordnung gehören.

Gehen wir zum PMT Gesetz:

Ein Terrorist ist kein Einzelgänger.
Um Parkbusse zu verteilen braucht es drei Polizisten und einer soll ein Terrorist festnehmen auf Grund welchen Verdachtes?

So eine Willkür habe ich mein Leben nicht gehört.
Dieses PMT Gesetz legalisiert Rache, Antipathie, Rivalität, Neid u.s.w. Es war noch nie so einfach, sich eines Menschen zu entledigen nur weil er im Weg steht.
Ein anonymer Anruf mit einer erfundener Geschichte und weg ist er.

Karma wird für Gerechtigkeit sorgen.
Diejenigen, die dafür sind, werden die ersten sein, die grundlos eingesperrt werden.

Die Wahrheit kommt früher oder später ans Licht. Das ist ein Naturgesetz.

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