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Was ich nicht verstehen kann, ist, dass offensichtlich niemand auf die Idee gekommen ist, Brian selbst zu fragen, wie er sich eine Lösung vorstellt und was ganz konkret seine Bedürfnisse sind. Oder es wurde zumindest nicht an die Presse weitergeleitet.

Ich könnte mir vorstellen dass Brians Bedürfnisse etwa lauten könnten: Respektierung, Vertrauen und Freiheit, das zu tun, was er möchte.

Demgegenüber könnten die Bedürfnisse der "Gegenseite" lauten: Sicherheit, Respektierung sowie körperliche und psychische Unversehrtheit der Bevölkerung im Allgemeinen und der Menschen in Brians Umgebung im Besonderen.

Sobald gegenseitiges Verständnis und Einverständnis über alle genannten Bedürfnisse beider Parteien vorliegt, könnte man GEMEINSAM, also zusammen mit Brian, nach Lösungen suchen. Ich denke, Brian ist ein intelligenter Mann und weiss, dass er schnell "ausrasten" kann. Und er hat bestimmt auch eine Idee, wie es zu vermeiden wäre, dass ebendas passiert.

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Danke für Berichterstattung und Einordnung. Etwas ähnliches war wohl zu erwarten. Die Situation bleibt aber verfahren und traurig. Es gibt immer wieder Menschen, die haben von Anfang an wenig Chancen. Sie verdienen unser Mitgefühl.

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Das Urteil ist ausgewogen. Einen grossen Unterschied zur Verwahrung sehe ich allerdings nicht, denn die verhängte Gefängnisstrafe ist hoch und wird durch neue Delikte sicherlich verlängert werden. Eine Freilassung steht nicht in Aussicht.
Das Sonder-Setting kann man endgültig vergessen, da Brian erwachsen ist. Das wird auch dadurch nicht geändert, dass Brigitte Hürlimann ständig von einem „junge Maa“ redet.

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Das Strafrecht kennt grundsätzlich einen anderen Umgang mit „jungen Erwachsenen“. Die unter diesem Titel möglichen Massnahmen sind, grob gesagt, eine Mischung aus Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. Was Sie schreiben, ist also nicht wirklich richtig.

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Der Richter hat selbst gesagt, die Zeit der Jugendstrafen sei vorbei.

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Wie kann man aus dieser Verfahrenen Situation raus kommen? Was sicher hilfreich wäre, wenn das Umfeld von Brian (insbesondere sein Vater) aufhören würde, ihn in seiner Opferrolle zu bestärken. Hier war leider der Republik-Artikel vom Juni auch nicht sehr hilfrei, weil er aus meiner Sicht, Brian zu stark als Opfer darstellte. Das Abbrechen des Sondersettings betrachte ich auch als Fehler. Das heisst aber nicht dass er ausschliesslich Opfer der Justiz ist. Der Opferanteil durch die familiären Umständ und sein Täteranteil wiegen für mich ungleich höher auf.

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Felix Huber
Wirtschaftsinformatiker und Politiker
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Warum wird Brian hier Mike genannt? Er bat doch selber darum beim Namen gennant zu werden?

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Chefredaktion
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Journalismus ist kein Wunschkonzert für Protagonisten der Berichterstattung. Wir verzichten aus medienethischen Gründen zum Schutz von Mike selbst und seinen Angehörigen auf identifizierende Namensnennungen. Damit halten wir uns auch an die Regeln des Presserats.

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Felix Huber
Wirtschaftsinformatiker und Politiker
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Danke für die Erklärung

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Strafrechtler
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Das Urteil spielt den
Ball dem Justizvollzug zu. Das Urteil definiert nur das strengste Setting, das der Vollzug setzen darf. D.h. Mike darf in einer geschlossenen und hochgesicherten Umgebung untergebracht werden. Aber der Justizvollzug entscheidet schliesslich, ob und wann er in eine offene Anstalt kommt, wann er ausserhalb der Mauern arbeiten und wohnen darf. Sind also keine Straftaten zu erwarten ist auch das alte Fr. 29’200-Setting eine Möglichkeit und zu prüfen. In diesem Sinne ist der Titel des Artikels falsch.

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Geschätzter Strafrechtler, Mike wurde zu einer Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 und 3 StGB verurteilt. Wortlaut von Absatz 3: Solange die Gefahr besteht, dass der Täter flieht oder weitere Straftaten begeht, wird er in einer geschlossenen Einrichtung behandelt. Er kann auch in einer Strafanstalt (...) behandelt werden, sofern die nötige therapeutische Behandlung durch Fachpersonen gewährleistet ist. Ende Zitat. Fast alle grösseren Gefängnisse verfügen heute über 59er Abteilungen. Die Erwähnung von Gittern war also nicht falsch, trifft übrigens auch auf die geschlossene Psychiatrie zu. Beste Grüsse, Brigitte Hürlimann

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Strafrechtler
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Mit Gesetzeszitaten ist es ein wenig dasselbe wie mit Bibelzitaten: Selten gibt der Wortlaut alleine viel her. So kann das Gericht keine 59-er Massnahme nach Abs. 3 verbindlich anordnen, dies ist spätestens seit Ende 2015 (BGE 142 IV 1) Sache der Vollzugsbehörden. Wenn nun diese die Voraussetzungen für Vollzugsöffnungen (Ausgänge, Urlaube, Versetzung in den offenen Vollzug, AEX, WEX, WAEX, bedingte Entlassung, ...) als gegeben Erachten kann Mike zügig mehr Freiheiten bekommen. Das Wichtigste: Ihre, Frau Hürlimann, Hauptarbeit kommt jetzt. Bleiben Sie dran, verfolgen Sie den Fall weiter. Eine der nächsten Hürden: Wenn man im Vollzug mit Entscheiden nicht einverstanden ist, gibt es zwar ein Rechtsmittel dagegen, da es sich jedoch hier um Verwaltungs- und nicht Strafrecht handelt, bekommt man nicht notwendigerweise einen Anwalt zur Seite gestellt. Setzen Sie sich dafür ein!

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(von der Moderation verborgen)
Schreib das auf Kisch!
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Jetzt wäre es doch an der Zeit sich als Journalistin zurückzunehmen und ihm die Chance auf Deeskalation zu geben. Eine falsche Hoffnung zu schüren hilft ihm gar nicht. Aus den Schlagzeilen herausnehmen!

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Verena Goanna •in :)) Rothen
fotografie, texte, webpubl&lektorin
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Liebe Frau Hürlimann
Wie ist das inzwischen weitergegangen?
Würde mich interessieren.

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