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Danke für diese gelungene Aufarbeitung des Themas. Selber teile ich eigentlich die Meinung von Marti/Glättli aber ich frage mich nur welche anderen Werkzeuge denn zur Anwendung kommen könnten. Welche Alternativen gibt es denn zu Leistungsschutzrecht und Upload Filter?

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Vielen Dank! Es ist schwierig Alternativen zu formulieren, zumal auch nicht geregelt ist, was die Tech-Intermediäre wie Facebook überhaupt für eine Art Unternehmen darstellen. (Medien-Unternehmen? Tech-Unternehmen) Das LSR verkennt ein wenig die Logik und Realität von User-Generated-Content-Mechanismen. Ich persönlich plädiere für eine Art Digitalsteuer oder zumindest die Zahlung sämtlicher Unternehmensteuern. So dass die Einkünfte über ein Mediengesetz nach definierten Regeln umverteilt werden können.

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(durch User zurückgezogen)

Uploader sind wir alle (defacto), Anbieter öfter als uns bewusst ist.

  • Ohne Links macht das Internet wenig bis keinen Sinn, da die Verknüpfung von Informationen/Seiten zentral für dessen Funktionsweise ist. Und wie im Artikel aufgeführt bringen Links ja durchaus Besucher auf Seiten welche sie sonst nicht besucht hätten. Wenn Google News nur noch aus blauen "Link"-Texten ohne signifikanten Kontext besteht, wird kaum mehr jemand auf diesen Link klicken (dasselbe gilt in leicht abgewandelter Form auch für sämtliche andere Seiten mit Links)

  • Upload von privaten Videos auf YouTube, Vimeo und wie sie alle heissen ist legal, auch jede Uploaderin ist in diesem Sinn eine Urheberin. Ebenfalls im Rahmen des Urheberrechts geregelt ist, dass auch Zitate etc. durchaus legitim sind und keine Urheberrecht-Verletzung darstellen. Letzteres ist allerdings etwas, was Upload-Filter notorisch schlecht bis gar nicht beurteilen können. Da reicht es dann, wenn in einem Teil des Hintergrunds eines Videos kurz ein TV mit einem Spielfilm zu sehen ist: Zack, ausgefiltert. Und mit dem notorisch schlechten Userservice der üblichen Plattformen kann es Wochen gehen bis man sein Video freigeschaltet kriegt (wenn man nicht bis dann eh vor einem gesperrten Account sitzt).

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Ich weiss nicht ob ich darüber lachen oder weinen soll, wie weit entfernt unsere Politiker sich von der Digitalen-Realität bewegen.
Vielleicht wäre es aber auch heilsam wenn das Leistungsschutzrecht in der verschärften Variante angenommen werden würde. Mal schauen wie lange die Medienhäuser glücklich wären, wenn die pösen, pösen Online-Plattformen keine Links zu ihnen mehr anbieten würden.

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Dieses Thema verwirrt mich seit Napster-Zeiten. Wie wird denn heutzutage in den traditionellen Medien eine Album-Rezension von Sängerin A mit abgebildetem Cover vom Gestalter B und Texten von Autorin C behandelt? Wie werden Studien von Hochschulen, Statistiken von Ämtern, Berichte von Kontrollorganen oder Firmen, Sitzungen von Vereinen oder Politikern behandelt? Sind das keine ähnlichen „Verlinkungen“? Oder Schauspieler XY partout nicht mit seinem realen Namen genannt werden will, ein Medium sich aber trotzdem nicht drum schert? Ist dann generell das öffentliche Interesse als höher zu bewerten und wer hat hier die Deutungshoheit darüber? Mir sind die Abläufe, wie solche Inhalte in die Medien kommen, durchaus bekannt, frage mich aber, inwiefern sich das z.B. von Google News unterscheidet, nur weil hier der Mechanismus der Inhaltsfindung elektronisch/algorithmisch, aber nicht redaktionell gesteuert ist. Und wenn ich der einzige bin, der „May“ und „Brexit“ sucht, wird das auch bloss durch mich gefunden, selbst wenn es jederzeit für andere verfügbar wäre. Ist das öffentliche Interesse an dieser Verfügbarkeit nicht ebenso gross? Zudem: Wie wird Wettbewerb im Medienwesen gefördert, wenn sowieso nur noch Mantelblätter erscheinen und sich die Medien untereinander selber referenzieren? Ja, die Republik ist eine löbliche, und daher auch abonnierte, Ausnahme. Wie gesagt, und ohne in What-aboutism verfallen zu wollen, ich bin bei diesem Thema weiterhin verwirrt und habe das Gefühl, dass sich hier gewisse Medienhäuser nicht dem Markt stellen wollen, sondern lediglich Heimatschutz beantragen. Und auch, dass das bisherige Recht genügend Mittel zur Verfügung stellt oder in jüngerer Zeit gestellt bekommen hat, obgenanntem bei unlauterer Verwendung zu begegnen. Ausserdem taugen das Internet bzw. die zugrundeliegenden Kapazitäten noch nicht ansatzweise für eine solche Blockwart-Mentalität - das wird erst späteren Generationen „vergönnt“ sein.

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Was vermuten Sie, Frau Fichter, sind die Gründe für Ihre Prognose:

In der Schweiz dürfte es auch weiterhin ziemlich ruhig bleiben.

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Guten Tag Herr Rebosura. Pardon für die ferienbedingte Verspätung. Nun die netzpolitische Zivilgesellschaft hierzulande nicht zu stark wie in Deutschland.Es gibt zwar den Chaos Computer Club, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Digitale Gesellschaft als Institutionen mit Wächterfunktion für die Digitalisierung. Dennoch kommt erst eine Debatte auf, wenn die Jungparteien mitziehen oder diese initiieren (siehe Referendum über Netzsperren oder biometrische Pässe). Siehe auch Abstimmungen über das NDG-Gesetz, diese wäre wohl viel kontroverser im Medienmainstream in Deutschland diskutiert worden. Unser Bewusstsein für Privatsphäre und Datenschutz scheint mir etwas schwächer ausgeprägt zu sein, ebenfalls fehlt eine Tradition zur Verteidigung der Internetfreiheit. Am 23. März sollte auch eine Demonstration in Zürich stattfinden, ich glaube jedoch, dass diese nur wenige Leute mobilisieren werden. UNklar ist, ob das revidierte Urheberrecht auch eine Art Uploadfilter, wie sie auf EU-Niveau diskutiert werden, legiferieren wird. Zwar gibt es den Lichtbildschutz und den Schutz der künstlerischen Werke von Fotografen im Internet, ob das auch eine Art Uploadfilter auf technischer Ebene impliziert, ist unklar. Artikel 13 bei der EU ist hier viel expliziter. Insofern hat die Schweiz nicht denselben "Triggerpunkt" wie die EU um gegen das Urheberrecht demonstrieren zu gehen.

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Auch wenn überprüfbare harte Zahlen fehlen, so begreife ich nun in einer Art «Frenemy»-Beziehung zu leben. Da reibe ich mir als NewsJunky weiter die Augen 👀 mit herzlichem Dank an die Autorin und Pfadfinderin Adrienne Fichter in den digitalen Landschaften.📌

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Lieber Herr und Frau Tom und Inge Bucher Müller. Vielen Dank, ich versuche mit meinem Kompass weiterhin das Neuland zu erkunden:)

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Ein Update wäre hier super! Hat der Ständerat den Leistungsschutzartikel wieder gekippt? Was ist der Stand?

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Guten Nachmittag Herr Bopp. Der Beschluss: Zurück zum Absender (Kommission), der Ständerat fand die eingeschleusten Klauseln übereilt und will auch abwarten, was in Brüssel Ende März entschieden wird. https://www.nzz.ch/schweiz/staender…ld.1466500 Die Mehrheit des SR ist nicht so begeistert von einem LSR.

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