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Ich ziehe aus diesem happigen Beitrag folgende Schlüsse:

  1. Rassistische Vorurteile sind entsprechend der weiten Verbreitung in der Bevölkerung auch in juristischen und ärztlichen Kreisen zu finden.

  2. Gegenseitige Erwartungen spielen in Gutachten eine grosse Rolle, indem die Auftraggeber den Auftrag an ExpertInnen vergeben, von denen am ehesten ein Resultat im Sinne des Auftraggebers zu erwarten ist. Und ExpertInnen sind nicht davor gefeit, diesen (unterschwelligen) Erwartungen zu entsprechen, zumal so weitere Aufträge eher erwartet werden können.

  3. Dies umso mehr, als Expertisen offenbar deutlich besser honoriert werden als „normale“
    ärztliche Arbeit.

  4. Prognosen über Menschen, ihr mögliches zukünftiges Verhalten und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu erstellen, die für diese Menschen existentiell sind, finde ich extrem anspruchsvoll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vierstündiges Gespräch inkl. Tests in einem nicht unproblematischen Rahmen hier ausreicht.

  5. Mir scheint die Gefahr gross zu sein, dass – wie in der Verwaltung und Politik – auch zwischen RichterInnen und ExpertInnen Verantwortungen hin und her geschoben werden. Das Gericht stützt sich auf das Gutachten, und der Gutachter überlässt dem Gericht, was aus dem Gutachten für Schlüsse gezogen werden.

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(durch User zurückgezogen)

Also nochmals

Auf die Frage, welche Risiko­faktoren für zukünftige Straftaten bestünden, listet Knecht unter anderem auch die «Herkunft» von Ahmadi auf.

Das ist so unverhohlen rassistisch, dass das hier so eigentlich gar nicht unwidersprochen abgedruckt werden dürfte und schon gar nicht relativiert werden darf ("weder schlechte Absichten noch rassistische Motive unterstellen"). Wenn etwas rassistisch ist, ist es rassistisch.

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Nach Ansicht des videographierten Selbstporträts des Gutachters bin auch ich fast versucht, hier ein paar Diagnosen, die ich mir auf Wikipedia angeeignet habe, in den Raum zu stellen.

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begründet er seine Ausführungen zur Herkunft von Ahmadi mit der angeblich erhöhten Kriminalitäts­quote von afghanischen Zuwanderern

Statistische Zusammenhänge auf den Einzelfall anzuwenden ist ja gerade die Definition von Diskriminierung. Das ist auch keine "interessante Frage" sondern gesunder Menschenverstand und wird auch in Rechtsvorlesungen so gelehrt. Die Herkunft darf auch nicht ein Faktor von vielen sein, sie darf überhaupt kein Faktor sein.

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Die Herkunft

als einen unter zahlreichen Risiko­faktoren

wie zur Hölle kann das Gericht so argumentieren? Es gibt ein Diskriminierungsverbot in der Schweiz!

Und warum wird das im Bericht nicht thematisiert? Wie ist sowas möglich??

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· editiert

Mein Vertrauen in unser Rechtssystem schwindet und schwindet! Ist ein solches diskriminierendes Vorgehen nicht anklagbar? Muss ein gut bezahlter „Experte“ nicht gerade Stehen für was er tut? Darf vor Gericht gesagt, geschrieben werden was man will?

Es gibt doch ein Gesetz? Gleichstellung Rassismus - plötzlich alles erlaubt? Ich habe zwar keine juristische Bildung aber eine menschliche sehr wohl! Und da tun sich mir immer mehr Abgründe auf.

Danke für den Bericht!

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Antonia Bertschinger
Schreiben und Recherchieren
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Was für ein schwer verdaulicher Einstieg in den Tag ... Ich las den Titel und dachte in der morgendlichen Halbwachheit "Afghanistan exotisch? Da lebt wohl einer in Appenzell Innerrhoden und war noch nie in Ausserrhoden." Und siehe da, so weit daneben lag ich damit nicht ...

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Wenn das Wirken von Gutachter Knecht nicht so schlimme Auswirkungen für die von ihm Begutachteten haben würde, würde es einfach nur zum Lachen und ungläubigen Staunen reizen. Erstaunliches Selbstbewusstsein, keine Selbstkritik, mangelnde Ausbildung und ein guter Lohn. Nicht schlecht! Wie kommen die Regierenden im Kanton Schaffhausen dazu, ihn zu ihrem Lieblingsexperten zu machen? Können sie damit rechnen, ein Gutachten zu erhalten, das ihnen passt, weil es dem Bauchgefühl der öffentlichen Meinung entspricht? Ob diese Sitcom mal in die Realität überführt wird? Ob die Expertise Knechts dummerweise mal jemanden trifft, der sich zu wehren weiss?

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Simon Reber
Software Entwickler, Familienvater
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Ich dachte solcher Nazisprech gehöre der Vergangenheit an. Dass gewisse Konservative in der Schweiz immer noch heimlich dem 3. Reich nachtrauern ist aber eine traurige Tatsache.
Was mich auch wütend macht, ist die völlig überrissene Entschädigung für so ein schlampiges Dokument, Gutachten kann man so ein rassistisches Pamphlet nun wirklich nicht nennen.
Der Aufwand dafür dürfte zwei Tage nicht überschritten haben. Ist das wirklich 10000.- wert? In der realen Wirtschaft bedeutet so etwas etwa zwei Wochen Arbeit.
Hier gibt also der Staat, welcher bei Sozialhilfebezügern, Asylbewerbern oder Arbeitslosen kleinlich jeden Rappen spaltet, vollkommen unnötig etwa das 10fache, was angemessen wäre aus. Korruption? Vetternwirtschaft? Gesinnungskumpanei?

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So ist das eben. Die oben verteilen sich die grossen Beträge und die Unteren wollen keine staatliche Hilfe, weil sie sich dafür schämen würden.
Oder die KKS Rechtsberatung darf ja auch mal schnell 10 Millionen kosten…
Schon lustig wie kritisch die Bevölkerung bei den Armen ist und wie blind bei den Reichen.

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Über was sollen wir uns nach dem Lesen dieses Beitrags entrüsten?

  1. Über den „Gutachter“, die Zurückweisung der Haftbeschwerde?
    „Kantonsgericht, Obergericht und Bundes­gericht weisen die Haft­beschwerden von Ahmadis Anwalt Bächtold ab.“
    .. also durch alle Gerichtsinstanzen oder

  2. darüber, dass das:
    „Ausstands­gesuch gegen Gutachter Knecht“
    ebenfalls abgewiesen wurde?
    Oder

  3. liegt die grösste Tragik nicht darin:
    „Derweil wartet der Afghane Karim Ahmadi nun seit bald zwei Jahren in einer Schaffhauser Gefängnis­zelle auf seine Gerichts­verhandlung.“
    … also, wie ein Gericht mit einem Mitmenschen - einem Bewohner unseres Landes umgeht?

Meine anwachsende Sorge wird mit diesem Beitrag (siehe auch der Fall Kowsika oder auch „Die Staatsanwältin muss in den Ausstand“) bestärkt, dass vielen Verantwortungsträgern in unseren Institutionen mehr und mehr eine menschen-würdigende Ethik abhanden gekommen ist.
Woran könnte das den liegen?
Sind diese Verantwortungsträger nicht alle hochgebildetet und trotzdem klafft ein riesiges Loch!
Ich möchte mich nicht einfach darüber empören, was DIE da oben anrichten.
Es geht mich, es geht UNS alle etwas an! Wiegen wir uns ja nicht in naiver Sicherheit, dieses Beispiel(e) betrifft einen Menschen aus Afghanistan (Sri-Lanka, Latein­amerika), wenn unser Recht für die „Schwachen“ (Ausländerinnen) in unserer Gesellschaft nicht durchgesetzt wird, dann wird es bestimmt auch nicht für die „Stärkeren“ (Schweizer) durchgesetzt. Verachtung und Ignoranz durchdringt das ganze Leben - das ganze System!
Unsere Justiz ist dafür da, RECHT zu Sprechen. Darauf hatte auch ich gehofft, als ich in meinem „Streitfall“ (Arbeitsgerichtsfall) durch alle drei Instanzen gehen musste, also bis vor Bundesgericht und schlussendlich nicht am Kläger und seinen Lügen, sondern an der Arbeit der Gerichte „gescheitert“ bin.
In den letzten Beiträgen der Republik

«Aufgrund seines exotischen Hintergrunds ...»

„Die Staatsanwältin muss in den Ausstand“

„Ihr Name war Kowsika“

wurde uns dargelegt, wie das Recht gebrochen wurde - massiv!
Wer verhilft dem Recht wieder zu seinem Recht, bevor es vollends vor die „Hunde“ geht?

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Auf Ihren Punkt 3 zurückkommend Herr J. Ist es möglich, praktisch etwas zu unternehmen, z.B. über den Verteidiger dem inhaftierten Menschen zu schreiben, ihn zu unterstützen?

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· editiert

Ich kenne jemanden, die via Amnesty an Botschaften, Regierungen etc. Briefe schreibt. Bsp. Afghanistan, Iran und viele mehr. Vielleicht müssten wir, die hier entsetzt sind, nach Schaffhausen schreiben? Können Sie Herr Blülle mir/ uns weiter helfen wohin solche Briefe geschrieben werden könnten oder soll das via Amnesty geschehen? Überhaupt U-Haft über zwei Jahre ist das rechtens? Wie zerstört man Menschen - es gilt ja wie immer die Unschuldsvermutung oder?

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  1. All of the above

ist auch eine Option.

Auch unterstütze ich den Gedanken. Keiner von uns ist frei bis wir nicht alle frei sind.

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Das "Gutachten" von Herrn Knecht müsste wohl eher als "persönliche Einschätzung" bezeichnet werden. Dass aber ein Gericht bei seinen Entscheiden sich darauf beruft, finde ich skandalös. Die Folgen dieser Entscheidung trägt allerdings Herr "Ahmadi", der möglicherweise als Unschuldiger in U-Haft sitzt.

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Enarchist & Anfänger
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Absurd und traurig, so etwas im Namen der Justiz. Eher Menschen, die mit Macht spielen. Meine Einschätzung.

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Wir hatten ja gerade einen Beitrag über KI. Wenn etwas schlau klingt, neigen wir dazu es zu glauben, auch wenn es inhaltlich kaum stimmt.
Herr Knecht behauptet einfach irgendwas und gibt dem dann den Stempel „Expertise“.

Der Rassismus in der Schweiz ist leider so normal G., dass er auch bei Linken in zu hohem Masse verbreitet ist. Viel zu oft wird die Herkunft von Personen als Grund für eine Tat vermutet, obwohl es viel mehr mit der Person selbst zu tun hat.

Dass Herr Knecht rassistisch denkt, ist offensichtlich, aber was ist z.B. mit unserem Schulsystem, dort ist der Rassismus subtil und verursacht für die Betroffenen gravierende und längerfristige Schäden.
Trotzdem denkt wohl der grössere Teil der Bevölkerung, dass Rassismus bei Lehrpersonen praktisch auszuschliessen ist? Viele Menschen mit Migrationshintergrund können das keineswegs bestätigen.

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Die Probleme mit Gutachten waren mir bekannt von der IV, psychologische Schätzungen die zu juristischen Fakten werden, Behörden die Fragen stellen die gar nicht beantwortet werden können und Psychiater die viel Geld verdienen diese Antworten trotzdem zu liefern...

Das Ausmass wie in diesem Falle vorurteile zu Fakten gemacht werden haben mich trotzdem nochmals schockiert.

Das die Gerichte damit kein Problem haben jedoch nicht, bei der Thematik wurde bereits bis in oberste Instanz bestätigt dass das Ziel Systemerhalt und nicht Wahrheitsfindung ist. ("Die IV-Stellen und das Bundesamt für Sozialversicherungen berufen sich in Sachen Invalidenversicherung und speziell bei der Beurteilung der Qualität von Gutachten seit vielen Jahren immer wieder auf die Rechtsprechung bzw. Bundesgerichtsurteile. So gelten beispielsweise seit dem entsprechenden (und mehrmals bestätigten) Bundesgerichtsentscheid behandelnde Ärzt·innen grundsätzlich als voreingenommen und von der IV bezahlte Gutachter (siehe oben) grundsätzlich als «unbefangen» und «korrekt». Weil… nun, das Bundesgericht hat das gesagt, darum ist das so." https://ivinfo.wordpress.com/)

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Senftube
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Jetzt könnte ich von genereller Appenzeller Engstirnigkeit und Gartenzaundenken direkt auf diejenige von Herrn Knecht schliessen. Aber ich entschuldige mich lieber sogleich bei allen Appenzellerinnen und Appenzellern für das Stereotyp - auch wenn es für mich aus urbaner Sicht halt schon manchmal ein bisschen so aussieht ;-) - und vor allem auch sogleich bei Herrn Knecht: Selbst wenn der Durchschnitt korrekt und nicht stereotypisierend ermittelt wird, ist ein Rückschluss auf den Einzelfall Diskriminierung. Und für diesen Vorwurf werde ich mich nicht entschuldigen.

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Die ganze Idee von IQ, gerade im Zusammenhang mit "Herkunftspopulation", aber auch im Allgemeinen, ist übrigens Quatsch. Siehe dazu das (über 2.5h dauernde) Video von Shaun: The Bell Curve

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Natürlich ist das Quatsch. Das müsste Knecht auch wissen. Es ist eine Grundaussage, die im Rahmen der Testpsychologie seit über 50 Jahren gelehrt wird, dass jeder Intelligenztest i
kulturabhängig ist. Bevor er angewendet werden kann, muss er in dem Umfeld validiert werden, in dem er angewendet werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass er wirklich das misst, was er messen soll. Da Knecht wohl kaum in Afghanistan einen dort validierten Test durchgeführt hat, kann er keine Aussage zur angeblichen durchschnittlichen Intelligenz von AfghanInnen in Afghanistan machen.
Einen in Europa validierten Test in Afghanistan anzuwenden ist sinnlos. Da im vorliegenden Fall zudem der Beschuldigte seit Jahren nicht mehr in Afghanistan lebt, wäre es zudem Unsinn seinen IQ auf Grund eines afghanischen Tests zu bestimmen. Vermutlich würde Knecht in einem afghanischen Test unterdurchschnittlich abschneiden, weil er bestimmte Inhalte nicht Begriffe.

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Leserin
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Vielen Dank, Herr Herrmann, für den Tip zum Video von Shaun: The Bell Curve. Als die Publikation von Herrnstein und Murray 1994 herausgekommen ist, war ich konsterniert und etwas hilflos, weil alles so schön wissenschaftlich daher kam. Selber habe ich erst später studiert und hatte die Publikation schon etwas vergessen. Das Video sollte eigentlich Pflicht sein in jedem Grundkurs zu sozialwissenschaftlichem Arbeiten. Nochmals: Vielen Dank!

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Bitte sehr gern geschehen! :)

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Privat
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Die Kosten von 10‘000 für ein geradezu lächerliches Gutachten ist das Eine, die Kosten für 720 Tage Untersungshaft x390Fr./Tag) das Andere. Ganz zu schweigen vom sozialen Schaden. Man sollte den Gutachter für die Folgekosten eines inkompetenten Gutachten haftbar machen.

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Kritischer Leser
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Eine offenbar schlampig verfasste Expertise, ein fragwürdiger Psychiater, und ein Gericht, das einen Angeklagten in einem offenen Prozess, abgestützt auf diese "Expertise", seit zwei Jahren in Unterstuchungshaft belässt, und seinen wichtigsten Gerichtspsychiater samt seiner "Expertise" nicht desavouieren mag, weil das belegen würde, dass es seine Sorgfaltspflicht nicht ernst genug nimmt. Da kommt einiges zusammen.
Die "Expertise" von Herr Knecht stützt sich offenbar auf lauter Allgemeinplätze und ist, wo sie auf den IQ des Mandanten zu sprechen kommt, objektiv falsch. Insgesamt kommt sie einer Vorverurteilung gleich. Zu diesem "Urteil" genügten dem Gerichtspsychiater offenbar ganze 4 Stunden einer persönlichen Begegnung inklusive körperlicher Untersuchung. Plus unspezifiziertes Aktenstudium.
Bei dem bekannten amerikanischen Psychiater Irvin D. Yalom kann man lernen, was einen guten Psychiater ausmacht: Neben seinem Fachwissen und seiner Erfahrung sind das vor allem Empathie und Einfühlungsvermögen. Herr Knecht verfügt offenbar weder über das eine noch das andere. Zu dem Schluss kommt, wer dem Hinweis auf ein Videportrait zu ihm folgt. Da spricht er zunächst über Mörder und Vergewaltiger, mit denen er zu tun, Autopsieberichte, die er zu studieren habe. Von tragenden Beziehungen, die eine solch belastende Arbeit kompensieren würden, hören wir aber nichts. Stattdessen kommt er ausgiebig auf seine Liebe zu Autos, Motorrädern und Booten zu sprechen, von denen er offenbar jeweils mehrere besitzt. Vielsagend seine Einschätzung, wie er die, aus seiner Sicht erfolgreiche Beziehung zum jeweiligen (Zwangs-)Klienten einschätzt: Sie ist "auf der Stufe einer gelungenen Motorradtour". Trotzdem bescheinigt sich Herr Knecht, ein Künstler der Menschenbehandlung zu sein: Auch da betont er sein Herrschaftswissen, nicht seine Beziehung zum Klienten, der ja ein anderer Mensch ist, in diesem Fall ein Mensch in einer offensichtlichen Notlage.
Und dabei stützt sich Herr Knecht auf Allgemeinplätze über Afghanistan, das Heimatland seines Klienten. Gibt in der Verteidigung seiner "Expertise" aber selber den Hinweis, wo deren grösste Schwäche zu suchen ist. Transkulturelle Psychiatrie ist ein Unternehmen, das unter den besten Bedingungen eine grosse Herausforderung für beide Parteien ist. Unter den Bedingungen einer Untersuchungshaft, und einer sehr eingeschränkten persönlichen Bekanntschaft mit dem Klienten, zusammen mit kulturellen und sprachlichen Barrieren, aber zu einem unmöglichen Unternehmen werden muss. Die Abstützung auf "den neusten Stand der Wissenschaften" verkommt in diesem Fall zur blossen Anmassung.
Man kann aber aufgrund der Herkunft des Klienten durchaus zu ganz anderen Schlüssen kommen als Herr Knecht. Etwa die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er es mit einer traumatisierten Person zu tun hatte. Während der gesamten Lebenszeit von Herr Ahmadi war Afghanistan ein Bürgerkriegsland gewesen. Kein 17-Jähriger wird sich ohne schlimme Erfahrungen auf eine lange und gefahrvolle Flucht begeben, die wahrlich genügend Anlässe zu weiteren schlimmen Erfahrungen oder zu Retraumatisierungen bot. Die Untersuchungshaft ihrerseits musste unter diesen Bedingungen zu einer äusserst belastenden Erfahrung für Herr Ahmadi werden. Allein solche Überlegungen hätten Herr Knecht warnen müssen, zu voreiligen Schlüssen und zu einer Vorverurteilung zu kommen. Stattdessen verteidigt er sein fürstlich entlohntes, aber offensichtlich mangelhaftes "Gutachten" gegen alle Einwände. Und kommt damit durch, weil sich das Gericht weigert, sich selbst und seine Wahl seines Vorzugs-Gerichtspsychiaters zu desavouieren.
Man kann nur hoffen, dass der Anwalt von Herr Ahmadi den Fall ans Bundesgericht weiterzieht.

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Mathematiker
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@Korrektorat: gleich nach dem ersten Zwischentitel (ca. 12%) „Bei dem Mandaten ...“ müsste heissen ...Mandanten..., noch einmal ein paar Zeilen weiter unten (ca. 25%). Und „...wir nennen in K.A. ...“ müsste lauten „wir nennen ihn“.

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Antonia Bertschinger
Schreiben und Recherchieren
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(((aufwändig heute auch eher wieder aufwendig:-)))

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Kathrin Graffe
Korrektorin
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Lieber Herr A., liebe Frau Bertschinger, auch von mir herzlichen Dank für Ihre wertvollen Hinweise bezüglich der Fehler, die ich in diesem Text übersehen habe. Herzliche Grüsse von Kathrin Graffe

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Daniel Meyer
Korrektor Republik
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Lieber Herr A., liebe Frau Bertschinger, vielen Dank, wir haben die Stellen ausgebessert. Ich wünsche einen schönen Tag, herzlich! DM

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Die Informationen über den Afghanen im Bericht weisen für mich auf organisiertes Verbrechen hin. Diese Dimension wird ausgeblendet. Der Gutachter arbeitet wohl nicht sorgfältig, liegt aber realistisch betrachtet mit krude gewählten Worten richtig. Was mich erstaunt ist, dass sich die meisten Kommentare moralisierend unreflektiert über die Justiz aufregen, die in unserer komplexen Welt navigieren muss.

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Artist
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Auch lesenswert zum Thema: Vorbeugende Anhaltung von Dr. Ulrich Lewe.

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