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Schauen wir mal, wie lange es in einer "direkten Demokratie" geht, bis "mehrheitsfähig" wird, dass legale Korruption dem Ansehen des Landes schadet...
Vermutlich so lange wie mit dem Frauenstimmrecht....

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Marius Schären
Texter, Bilder
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«Wer es erfährt, ist schockiert.»

So erging es mir, als ich vor ein paar Jahren im Gespräch mit einem befreundeten Rechtsanwalt davon erfuhr. (Nebenbei: Ich habe sogar mal 2 Semester Einführung in Rechtswissenschaft absolviert, das Thema interessiert mich. Ganz fern davon bin ich nicht.)
So leid es mir für die kleineren grünen Parteien tut: Dieses System geht einfach nicht. Ganz besonders nicht in einer Demokratie, die sich selbst als vorbildlich sieht und die von vielen anderen so gesehen wird.
Richterinnen und Richtern dürfen nicht einer Partei angehören müssen, und sie dürfen nicht (halbfreiwillig) Parteien Abgaben entrichten müssen – und das alles erst noch so halb versteckt und ganz inoffiziell bzw. nicht gesetzlich verankert. Hervorragende parteilose Leute werden einfach ausgebremst. Und ich halte es sogar für ein besonderes Prädikat, wenn eine qualifizierte Fachperson die Haltung hat, sich nicht für einen Posten verbiegen und einer Partei beitreten zu wollen, wenn sie nicht wirklich davon überzeugt ist. Und genau deswegen soll sie dann einen solchen Posten nicht erhalten?! Da gibt es einfach nicht einen einzigen vernünftigen Grund.
Mein Freund erwog, für einen Richterposten der SVP beizutreten, weil er ohne dies schon gar keine Chance gehabt hätte. Aber er ist parteilos, und wenn er es nicht wäre, dann von der Haltung her am ehesten in Richtung CSP – so viel zum vor allem von der SVP genannten Argument, die Parteizugehörigkeit zeige etwas von der Wertehaltung ...

Wenn die Parteienfinanzierung ein Problem ist, muss dieses angegangen werden. Die Intransparenz dort muss ohnehin unbedingt angegangen werden.
Aber das ist was anderes! Die aktuelle unsachliche, gemauschelige Verknüpfung mit der Judikative empfinde ich schlicht als Skandal.

(bearbeitet: Grammatik ...)

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Stellen Sie sich vor, Sie würden einen Artikel über Richterwahlen lesen. Im ersten Abschnitt insinuiert der Verfasser, dass es sich beim Richteramt um eine Stelle wie jede andere handelt. Ganz als ob Sie bald mal in diese Situation geraten können.

Wie würden Sie das nennen: Irreführung vielleicht? Inkompetenz?

In der 'Republik' nennt man es: Journalismus.

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Nein, lieber Anonymous, man nennt das: Analogie. Bei dieser Analogie geht es eben gerade nicht darum, zu insinuieren, dass Sie und ich in diese Situation geraten könnten. Sondern, weil die meisten Leser die Situation "Bewerbung für ein Richteramt" nicht kennen, eine Situation zu finden, die ähnlich ist, aber in die sich die Leserinnen hineinversetzen können: Voilà, die Bewerbung für einen Job. So funktionieren Analogien.

Haben Sie einen guten Tag, mit besten Grüssen! Bettina Hamilton-Irvine

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Die Analogie hinkt trotzdem leicht, denn Sie als Bewerber*in geben Sie den Obolus jener Institution (Partei), die Ihnen als Türwächter den Zugang zur Bewerbungs-Kommission überhaupt erst ermöglicht. Genau deshalb sind Sie vor Jahren dieser Institution* beigetreten, das gehörte zur seriösen Karriereplanung! Ein 'freiwilliger Proporz' teilt das Geld dann unter den Parteien auf. (Türwärter und Proporz will die Initiative durch eine Expertengruppe ersetzen.)

Die Treuepflicht spielt nicht immer. Ich erinnere von der SP ortierten Stadträte Kaufmann und Lieberherr, nachdem sie sich der Machtfülle ihrer Ämter bewusst wurden.

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Um das Argument der Gegner aufzunehmen dass die Mandatsabgabe "Ergebnis der fehlenden staatlichen Parteienfinanzierung" sei: Die Bundesverfassung ist mit einem einzigen Paragraphen in Art. 137 Politische Parteien erschütternd knapp.
"Die politischen Parteien wirken an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mit."
Fazit:

  • Ja stimmen, um das ohne Rechtsgrundlage existierende Unding "Mandatsagabe" wenigstens bei den Richtern zu beseitigen.

  • Endlich eine ordentliche Verankerung der Parteien in der Bundesverfassung (einschliesslich Grundsätze zur Parteienfinanzierung) an die Hand nehmen.

Frage: Wie müsste Paragraph 137 ergänzt werden?

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Sorry, aber für einmal ist die Republik-Qualität kaum erreicht. Schade. Nur weil eine wenig durchdachte Initiative - zufälliger Losentscheid aufgrund einer nicht definierten Expertenauswahl - wird ein bisher bewährtes demokratisches Richterwahlsystem zum Skandal hochgeschrieben. Intransparenz, ja gar Korruption wird unterstellt. Alles war doch bekannt. Intransparent wäre wohl eher die künftige Experten-Vorauslese, aber dazu gibt es kein kritisches Wort. Alles wird an der Mandatssteuer aufgehängt, die bisher m.E. nur von ein paar knausrigen unter den betroffenen RichterInnen kritisiert worden ist. Und Korruption drohte einzig mal als die SVP die Wiederwahl eines eigenen Richters, der eben wie seine KollegInnen unabhängig richtete, abwählen wollte, was die Bundesversammlung mit grosser Mehrheit verhindert hat! Der Artikel macht mir etwas viel Sturm im Wasserglas und riskiert, dass ein taugliches System von einem kaum definierten Luftschloss abgelöst würde.

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Chefredaktion
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Danke für die Kritik. Ich glaube nicht, dass die Schilderungen von Zuständen, die vom Europarat oder von Trancparency International seit langem kritisiert werden (von wegen Korruption: diese Organisationen urteilen unabhängig und nach klaren Kriterien), automatisch als Abstimmungsempfehlung für die Initiative gelesen werden muss.

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Abstimmungsempfehlung habe ich auch nicht behauptet, obwohl es implizit eine ist bzw. der Losentscheid als Alternative zum skandalisierten Zustand inkaufgenommen wird. Die Kritik von Transparency International und Europarat nehme ich auch ernst, wobei ich sie bei den sog. Mandatssteuern als ziemlich formalistisch erachte, die von dieser Seite auch seit Jahren kritisierte Spenden-Dunkelkammer hingegen als sehr gravierend erachte.

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Herr Z., Sie scheinen von der Sache doch eher wenig begriffen zu haben, sonst würden Sie ja kaum die Knauserigkeit der Betroffenen ins Feld führen.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das es um jeden Preis zu verteidigen gilt. Es gab in der Vergangenheit schon viel zu viele Fehlbesetzungen auf Richterstühlen, die nur möglich waren, weil der Parteienproporz über die fachliche und auch menschliche Qualität der jeweiligen Kandidaten gestellt wurde. In der Anwaltschaft wird seit Jahren ein Qualitätsverlust an den gerichtlichen Instanzen beklagt und diverse Entscheide (auch aus Lausanne) zeugen von kompletter Realitätsentfremdung.

Das Interesse am Parteienproporz ist wiederum direkt auf die Mandatssteuer zurückzuführen, die vorallem für die Linke (SP; Grüne) von existenzieller Bedeutung ist.
Aber anstatt die Initiative zu unterstützen und parallel dazu ein Parteienfinanzierungsgesetz anzudenken, ziehen die aus schierem Eigeninteresse den Schwanz ein und halten an einem System fest, das sie in anderem Zusammenhang ohne Weiteres als korrupt bezeichnen würden. Oder wie denken Sie würden diese Kreise reagieren, wenn herauskäme, dass ein Bauherr, Unternehmer etc. vier- oder fünfstellige Beträge einem Bearbeiter zukommen liess, damit ein Bauvorhaben, Submissionsverfahren etc. den "richtigen" Ausgang nimmt?!

Das heutige System erlaubt es, Personen ohne eigentlichen Qualitätsnachweis und oft auf blosse Empfehlungsschreiben von Parteikollegen hin in oberste Chargen zu bringen. Es gibt weder Assessements noch sonstige objektive Vorkehren, die in anderen Ländern völlig üblich sind. Die Wahl ist ein rein politischer Akt, zu dem man sich Zugang verschafft, indem mal zahlt.

Ein Expertengremium wüsste im Unterschied zu den politischen Wahlgremien immerhin, welche Anforderungen an das Richteramt zu stellen sind; und mit dem Losentscheid würde mittelfristig auch eine repräsentative Vertretung erzielt, wo es nicht mehr darauf ankäme, wer mit wem wie verbandelt ist. Und genau das wäre Unabhängigkeit.
Das politische Milieu steht hingegeben für Interessenvertretung und möchte diese auch in der Justiz abgebildet sehen. Das widerspricht bereits dem Grundsatz der Gewaltentrennung.

Wie auch immer: es gibt nur sachliche Gründe, für die Initiative zu sein, doch wie viele andere Initiativen, die die Argumente auf ihrer Seite hatten, wird auch diese Initiatuve voraussichtlich kläglich scheitern.

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Brot
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Speziell seltsam finde ich das Nein der SP. Das Parteiprogramm der SP spricht sich doch klipp und klar für eine unabhängige Justiz aus:

Die SP hält die Gewaltenteilung für eine zentrale historische Errungenschaft und verteidigt sie uneingeschränkt. [...] Die Unabhängigkeit der Judikative muss gestärkt werden.

In der Abstimmungsparole finde ich dagegen nur Argumentation gegen Gewaltenteilung wie:

  • «Wiederwahl sichert das Vertrauen in die Justiz»: Wieso soll eine Abhängigkeit der Justiz vom Parlament mein Vertrauen sichern? Diese Verbandelung ist doch genau das Gegenteil von Gewaltentrennung.

  • «Parteienproporz sichert Ausgewogenheit und Transparenz»: Welche Bedeutung hat das, wenn Richterinnen sich aus Wahlkalkül Parteien anschliessen? Wo bleiben die parteilosen Richter?

  • «Das Losverfahren ist undemokratisch»: Das ist völliger Mumpitz. Demokratie ist nicht gleichzusetzen mit Wahlen. Losverfahren führen zu weniger Machtkonzentration, wenn sie richtig eingesetzt werden. Das Losverfahren hat sich verschiedentlich in der Geschichte der Demokratie bewährt (auch in der Schweiz) und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum elektoralen Auswahlverfahren. David Van Reybrouck legt im Interview mit der NZZ am Sonntag und mehr in Detail in seinem Buch «Gegen Wahlen» hinreichend Argumente dafür vor. Auch beim Echo der Zeit von SRF wird der Frage nachgegangen: «Kann der Zufall demokratisch sein?» Und kommt zum selben Schluss wie Reybrouck. Über die Grösse der Fachkomission für die Wahl lässt sich tatsächlich streiten, aber unter dem Strich ist das allemal besser als das heutige Klüngelsystem.

  • «Die Initiative ist ein Egotrip eines Multimillionärs»: Aha. Dann ist der Inhalt ja nicht mehr wichtig. So ein armseliges Argument.

Das lässt mich total konsterniert zurück. Mit der Recherche der Republik ist mir jetzt klarer geworden, dass neben dem Machterhalt der Parteien auch deren Finanzierung eine Rolle spielt. Danke dafür, toll recherchiert und erzählt! Ich würde mich freuen, wenn ihr der Verleumdungskampagne gegen das Losverfahren auch etwas entgegen halten würdet.

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Liebe Republik, leider beginnt Ihr Beitrag mit einer halben Wahrheit und einer halben Unwahrheit. Sie schreiben umersten Abschnitt:
"Beim Vorstellungsgespräch sagte Ihnen ein Mitglied der Bewerbungs­kommission, Sie könnten den Job haben. Sie müssten ihm bloss die Treue schwören und versprechen, jedes Jahr zehn Prozent des Lohns abzugeben."
Fakt ist, dass kein/e Richter/in der Partei die Treue schwören muss, da er per Definition einzig dem recht bzw. der Suche nach Gerechtigkeit verpflichtet ist. Das dürften auch Sie wissen, weshalb schreiben Sie denn so etwas.
Die Verpflichtung zur Mandatssteuer entspricht hingegen der (halben) Wahrheit. Und darüber könnt man in der Tat diskutieren. Leider setzt die Initiative jedoch nicht dort an, sondern postuliert einen demokratisch absolut unhaltbaren Losentscheid. Sie ist deshalb abzulehnen.

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Guten Tag Herr S.,
In meiner Analogie am Anfang des Texts entspricht der Treueschwur dem faktischen Zwang zum Parteibeitritt, dem die Bundesgerichtskandidat:innen unterstehen. Und die Abgabe des Lohns entspricht der Mandatssteuer. Ich sehe nicht, wo hier eine halbe oder gar eine Unwahrheit zu finden wäre.

Viele Grüsse

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Matthias Scheurer
Rentner
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Den mit der Mandatssteuer habe ich begriffen, es ist für mich die halbe und zudem durchaus diskutable Wahrheit. Beim "Treueschwur" handelt es sich jedoch um eine bestenfalls poetische, leider aber keine journalistisch haltbare Analogie, denn ein Parteibeitritt ist, wie die Realität zeigt, zumindest in unserem Lande nie ein Treueschwur. Zudem dürften Sie wissen, dass Bundesricherkandidaten/innen allesamt bereits vor ihrer Nomination Parteimitglieder waren - was soll also das Festhalten an einer missglückten Analogie?

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Marius Schären
Texter, Bilder
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Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sind Mitglied einer politischen Partei? Und wie viele Richterinnen und Richter der Schweiz sind Mitglied einer politischen Partei – bzw. müssen es sein, um überhaupt das Richteramt zu erhalten?
Und was in den beiden Antworten ist demokratisch haltbar?

Was ist demokratisch haltbar daran, das Bewerbende für Richterämter einzig aus dem Grund Mitglied einer bestimmten Partei werden, weil sie nur so überhaupt eine Chance haben, das Amt zu erhalten? Selbst wenn sie noch so hervorragend qualifiziert sind und sich andernfalls niemals bei dieser Partei einschreiben liessen?

Ferner zum Losentscheid: 1. Er würde aus einem ausgewählten Pool getroffen. 2. https://www.swissinfo.ch/ger/democr…s/44967530

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Herr Schären, dass ein/e Bundesrichter/in Mitglied einer Partei ist, ist in meinen Augen politisch durchaus haltbar und die Qualität der Richter/innen in unserem Land erachte ich über alles gesehen als absolut befriedigend. Ich werde daher die Initiative ablehnen, aber Sie dürfen sie selbstverständlich gerne weiter befürworten.

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Wieviele RichterInnen in der Schweiz Mitglied einer politischen Partei sind, lässt sich ziemlich genau beantworten: fast alle. Denn auch für die unteren beiden Instanzen in den Kantonen werden RichterInnen a) auf kantonaler Stufe von den Kantonsparlamenten b) auf Bezirksstufe von den Wahlberechtigten auf Vorschlag der Parteien gewählt. Hin und wieder wird auch mal ein/eine ParteiloseR gewählt - aber die Mehrheit ist Parteimitglied. Daran änder sich auch mit der Justizinitiative nichts. Und weil Bundesrichter-KandidatInnen meistens Gerichtserfahrung haben (sollen), wird sich nicht mal mit Losverfahren daran im Bundesgericht viel ändern. Es könnte nur sein, dass per Los mehr VertreterInnen einer Partei ausgelost werden, als ohne.

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Da gibt es nur eine Lösung: Am 28. November "Ja" stimmen!

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Ein spannender, mutiger Beitrag!
Ich denke, wie auch immer die Abstimmung ausgeht, zwei Ergebnisse sind jetzt schon wahrscheinlich:

  • Die Reputation unserer Parteien, und wohl der Berufsgruppe der Politiker generell, nimmt einen ordentlichen Schaden. Wenn sie sich nicht im Lauf des Abstimmungskampf noch besinnen.

  • Den Anspruch der Schweiz, sowas wie der Vatikan der Demokratie und guten Staatsführung zu sein, schminken wir uns mal ab.
    Für beides sollten wir Adrian Gasser dankbar sein.

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Die Frage der Parteienfinanzierung taucht noch regelmässiger auf als das Ungeheuer von Loch Ness. Und solange es keine Parteifinanzierung durch den Staat gibt, wird dies auch so bleiben. Ich kann mir eher schlecht vorstellen, dass es Bundesgerichtsurteile gibt, die auf einer "Parteilinie" liegen. Denn es sind ja nicht einzelne Richter die Urteile fällen sondern ein Kollegium mit Mehrheitsentscheid.
Vielmehr sind es Entscheidungen von Parteien, die Positionen aus Rücksicht auf grosszügige Sponsoren anders ausfallen als wenn sie von diesen unabhängig wären. Aber das findet viel öfter im Dunkeln statt und ist umso einfacher je mehr Parolen durch den Vorstand statt durch Delegierte gefällt werden.

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Was soll denn eine Parteienfinanzierung durch den Staat ? Sollen die Parteien unabhaengiger werden ? Die wollen das ja gar nicht. Sie wollen ja Jemanden oder etwas vertreten. Wenn Jemand die Erdoelvereinigung vertritt ist das sein Job. Jetzt soll man diesem Politiker Steuergeld geben, dass er diese nicht mehr vertritt ? Dann kann man mir auch gleich Steuergelder geben, dass ich diese nicht vertrete und zuhause bleibe...

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Das kann man natürlich auch so sehen. Ich bin einfach der Meinung, dass es besser ist, die Parteifinanzierung erfolgt offen über Steuergelder als versteckt durch irgendwelche Interessengruppen, die der Wähler sehr oft gar nicht kennt. Gerade die "geheimen" Spender würden nämlich abspringen, wenn es Pflicht wäre, alle Spender offen zu deklarieren. Zudem finde ich es irgendwie unwürdig, wenn die Parteien Spendern nachrennen müssen. Denn sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Demokratie – ob einem das jeweilige Parteiprogramm nun passt oder nicht.

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Hier im Forum werden besonders Parteien bzw. deren Haltung kritisiert, die eine sehr grosse Nähe zu ihren (vermuteten) Financiers aufweisen. Geld von finanziell potenten SpenderInnen bekommt, wer deren Haltung möglichst direkt vertritt. Nun gibt es ja nicht nur SVP und FDP . Es gibt auch Parteien, die weltanschaulich Organisationen nahestehen, die finanziell selbst nicht im Geld schwimmen und also auch keine Grosspenden machen können (und auch keine machen dürfen). Diese Parteien sind durchaus an einer Parteienfinanzierung durch den Staat interessiert, weil ihnen diese ihre Arbeit erleichtern würde. In der Schweiz kennt man weder eine Offenlegungspflicht für Grossspenden, noch eine staatliche Parteienfinanzierung. Man liefert damit die Parteien mehr oder weniger Grossspendern aus - und die Stimm- und Wahlberechtigten wissen nicht einmal, an wessen "Fäden" die Parteien da hängen. Sorry, aber es ist ein Witz, sich über Mandatssteuern an Parteien zu nerven, gleichzeitig es aber völlig unbedenklich zu finden, wer die Parteien denn sonst finanziert.

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Mit anderen Worten gestaltet also die Erdoelvereinigung die Politik im Bundeshaus.

Und weil der "Jemand" der Erdoelvereinigung auch Präsident des Schweizer Wasserwirtschaftsverbandes ist, spricht dieser "Jemand" ein gewichtiges Wort mit bei den Fossilen Energien, den Erneuerbaren, beim Wasserzins und bei Fluss- und Bachrenaturierungen. Gleichzeitig hat dieser Jemand neben Swissoil noch andere bezahlte Mandate, bei Nagra und Astag, senesuisse (Alters- und Pflegeheime), VSMR, Gastrosuisse.
Da können 'Fridays for Furture' und 'Pussy Hats' demonstrieren so viel und so oft sie wollen.

Diese 'Interessenbindungen' waren vor einigen Jahren noch geheim, dank neuer Transparenzregeln können sie beim Bund abgerufen werden: https://www.parlament.ch/de/biograf…B6sti/4100

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Am Bundesverwaltungsgericht gibts Einzelrichterurteile. Wenn man da in bestimmten Sachgebieten eine bestimmte "Partei" erwischt, muss man keine Hellseherin mehr sein, um das Urteil vorauszusehen.

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Hier geht es aber um das Bundesgericht in Lausanne und nicht um das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

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Fazit zum Artikel: Ein JA zur Justizinitiative ist ein Nein zu Bestechung.

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Dieses System ist schlicht schockierend.

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dieses system schockiert mich! auch natürlich, weil ich bis anhin nichts davon gewusst habe (schande über mich, ich weiss).
also:

  • abschaffung der mandatsbesteuerung

  • parteienfinanzierung gemäss anzahl wählerstimmen

  • offenlegung der parteienspenden
    oder?

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Gut, hat man diese Situation mit den Bundesrichterwahlen mal ans Licht gezerrt. Wenn man als Bürger davon ausgegangen war, dass die Sache mit der Gewaltentrennung - wenn irgendwo - dann sicher in der der sich mit Rechtmässigkeit brüstenden Schweiz so clean wie nur möglich sei, dann sieht man sich getäuscht. Welche kleine Schwächen die neue Regelung auch haben mag: Sie erschwert dem Parlament und den Parteien (den definitiv nicht Unparteiischen, wie ihr Name schon sagt) die Einflussnahme auf die Judikative, sei der Einfluss nun direkt oder indirekt. Es ist klar: 100% clean wird es nie werden, aber doch etwas sauberer, und dies motiviert mein JA zur Justizinitiative.

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Leo Huwyler
Pensioniert
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Die Geschichte mit der Mandatssteuer ist in der Tat stossend. Ein anderes Argument, das immer wieder für das aktuelle System gebracht wird, scheint mir aus juristischen Gründen aber wichtiger, nämlich, dass Richter die Parteilandschaft abbilden müssten. Auch die Wahl durch das Parlament erhöhe ihre demokratische Legitimation.
Ich denke, das ist falsch. Dass die Gesetzgebung im Parlament stattfindet und das Organ entsprechend politisch zusammengesetzt ist, ist geradezu zwingend. Die Rechtsprechung darf aber gerade nicht politisch erfolgen, sondern muss ausschliesslich auf juristisch, rechtsstaatlichen Elementen erfolgen.
Die Wahl durch Losentscheid nach einer qualifizierten Prüfung durch eine vom BR eingesetzte Fachkommission reduziert aus meiner Sicht die demokratische Legitimation in keiner Weise. In Italien etwa sind die Richter und Staatsanwälte autonom und werden durch das CSM (oberster Gerichtsrat) ernannt, dem formal der Staatspräsident vorsteht. Dieser setzt aber jeweils einen operativen Verwalter ein. Damit ist die Rechtsprechung demokratisch legitimiert und unabhängig. Das wäre auch das neu vorgeschlagene System in der Schweiz.

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Was am heutigen System aussergewöhnlich ist, ist die Mandatssteuer. Die wiederum könnte man vermeiden/abschaffen, indem man eine Parteienfinanzierung einführte. Bisher war/ist das aber in der Schweiz nicht gewollt. Gleichzeitig sollen Parteien and er politischen Willens- und Meinungsbildung mitwirken - das ist nicht gratis zu haben.

Die Parteienbindung der RichterInnen auf der obersten juristischen Ebene, ist dagegen in vielen demokratischen Staaten normal. Meistens ist sie nicht so offensichtlich, wie in den USA, aber sie spielt durchaus eine Rolle. In Deutschland z.B. macht eine Fachkommission die Wahlvorschläge, zu der ein Gremium des betroffenen Gerichts Stellung nimmt, bevor der/die Vorgeschlagenen ernannt werden. Aber die Kommission nimmt bei ihren Vorschlägen Rücksicht auf die Parteien, die jeweils Personal-Vorschläge machen. In Frankreich werden drei von neun Richterstellen des obersten Gerichts vom Staatspräsidenten und weitere drei (von ingsgesamt neun) von den Parlamentskammern ernannt. Selbstverständlich spielt dabei auch die Parteizugehörigkeit eine Rolle. Diese ist also kein Alleinstellungsmerkmal der Schweizer RichterInnen. Frankreich räumt sogar die Möglichkeit ein, dass ehemalige Präsidenten Verfassungsrichter werden können.

Die meisten Staaten sehen für die Mitglieder der obersten Gerichte zudem keine Wiederwahl vor. Entweder die RichterInnen werden einmalig für eine bestimmte Amtsdauer gewählt (z.B. deutsches Bundesverfassungsgericht: 12 Jahre) oder bis zum Rentenalter oder gleich auf Lebenszeit (z.B. USA). Sobald die Wiederwahl entfällt, entfällt auch der Druck, Mandatssteuern bezahlen zu müssen - man muss sich ja mit der Partei nicht unbedignt gut stellen...

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Die Mandatssteuer ist stossend und muss unbedingt unterbunden werden. Die Wiederwahl ist auch zu überdenken, das erscheint mir auch wichtig.
Leider aber überzeugt mich die Idee des Auslosens auch nicht wirklich. Deshalb fühle ich mich bei dieser Abstimmung in der Zwickmühle.

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...die Mandatssteuer. Die wiederum könnte man vermeiden/abschaffen, indem man eine Parteienfinanzierung einführte.

Der Konjunktiv scheint mir hier noch wichtig.

Man kann die Mandatssteuer problemlos auch abschaffen ohne eine (staatliche) Parteienfinanzierung einzuführen. Was jedoch unabhängig vom Einen wie vom Anderen die Glaubwürdigkeit der Parteien deutlich erhöhen würde, wäre die Verpflichtung ihre Einnahmequelle offen zu legen.

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Eva Eliassen
Funktion? ich hoffe doch ...
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Machen wir uns doch nichts vor: keine Richterin und kein Richter wird unabhängiger durch einen Losentscheid. Schlimmstenfalls entscheidet sich das Los für Richterinnen und Richter, die alle zwar fachlich einwandfrei sind, aber von ihrer Wertehaltung und ihrem Menschenbild alle etwa gleich einseitig oder einäugig sind: ein Los merkt das nicht ... Ich finde es ausgewogener, wenn ich weiss, wes Geistes Kind eine Richterin oder ein Richter ist, weil ich seine Parteizugehörigkeit kenne. Aber ich weiss auch, dass bei Richterwahlen darauf geachtet wird, dass darunter Fachleute aller Couleurs, bzw. Parteizugehörigkeit sind. Bei Losentscheid, wie auch beim Label "parteilos" habe ich meist keine Ahnung, wie die Gewählten denken und entscheiden, wenn ich sie nicht kenne. Unabhängigkeit beruht auf Reife, auf der Möglichkeit, zu denken und zu urteilen auf differenzierte Art, auf dem Betrachten verschiedener Vorgehensweisen, Menschenbildern und Wertehaltungen. All das kann ein Losentscheid nicht lösen.
Über Mandatsabgaben und deren Höhe oder Existenz kann man unabhängig von dieser Abstimmung meinetwegen diskutieren, es sollte aber nicht das ausschlaggebende Argument bei der Abstimmung sein, das ist ein Nebengleis. Es betrifft auch Exekutiv- und Legislativ-Wahlen: auch die bezahlen meist eine Mandatsabgabe. Dafür gewähren die Parteien den Gewählten auch Support und umgekehrt. Wenn man das nicht will, kann man die Parteien überhaupt abschaffen. Aber glaubt ja nicht, dass das die Sache besser (oder unabhängiger) macht: wir wählen danach einfach die Katze im Sack und wissen dann nie so genau, wie die oder der Gewählte tickt und ob das wirklich das ist, was wir uns gewünscht hätten.
Ich hoffe, dass eine gewählte Richterin oder ein gewählter Richter schon menschliche Reife, Haltung, Wissen, Können und Denken mitbringt, um seine Entscheide sinnvoll und unabhängig zu fällen, egal, wie seine Parteioberen selber denken (die sind ja meist nicht informiert und involviert, um was es in einem Prozess geht). Setzt aber auch voraus, dass die Partei dies unterstützt, was nicht allen Parteien gleich gut gelingt ... aber doch in der Regel funktioniert. Dasselbe gilt auch für Bundesräte, Regierungsräte, Stadträte und weiter Exekutivmitglieder und soll auch weiterhin für Richter gelten!

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Manchmal habe ich das Gefühl, die ganze Diskussion wird recht schizophren geführt. Auf der einen Seite will man wissen, auf welcher politischen Linie die Richter stehen, um die ämter möglichst ausgewogen zu besetzen, auf der anderen Seite soll die politische Haltung aber sowieso nicht so wichtig sein, weil Richter ja mit Vernunft und nach objektiven Massstäben urteilen.

Indes frage ich mich, ob bei einem Losverfahren prospektive Richter weniger schleim- ähh ich meine networken müssten. Wär doch auch schön.

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Sie vergessen bei der Kritik zum Losentscheid, dass vorgängig eine "unabhängige Expertenkommission" die Kandidaten für die Lostrommel auswählt. So ganz zufällig ist die Auswahl also nicht.

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Die "unabhängige Expertenkommission" soll vom Bundesrat bestimmt werden. Worauf wird der wohl achten? Auf die Vertretung der Sprachregionen, der Geschlechter, der juristischen Kompetenz und evtl. vielleicht womöglich - doch auch der Parteienvertretung?

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Besserwisser
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Danke!Für!Diesen!Beitrag! Jetzt wird die Sache vom wolkigen Kopf mit Dichtern und Philosophen auf die schmutzigen Füsse gestellt.

Nur zwei Dinge habe ich zu bemängeln:

Der Begriff "Mandatssteuer" ist ein typisch schweizerischer Euphemismus, d.h. die "beschönigende, verhüllende, mildernde Umschreibung für ein anstößiges oder unangenehmes Wort". Und dieses anstössige Wort ist so unangenehm, weil es so klar ist und man auf einmal weiss, worum es geht: Es heisst "Ämterkauf". Die Leute kaufen sich ein Amt. Und weil es ein Dauerschuldverhältnis ist (man kann nicht sagen: ich hab's gekauft, jetzt gehört es mir für immer), müssen die Leute weiterhin brav sein: immer wieder zahlen und sich verpflichten, z.B. im Sinne der von Dr. Blocher geführten Partei zu entscheiden, und somit pflichtwidrig abhängig.

Zweitens stimmt der folgende Satz nicht: "Komplizierter ist es bei den Vertretern der dritten Gewalt, der Judikative." Jedes staatliche Handeln ist dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Dazu gehört, dass auch die Beamten z.B. des Steueramtes die Gesetze gleichmässig anwenden und dort, wo sie Ermessen haben, dieses im Sinne des Gesetzes anwenden und nicht im Sinne der von einem Milliardär geführten Parte. Das Problem ist also nicht nur auf die Judikative beschränkt.

Ich habe mich ja schon mehrfach gegen dieses System ausgelassen. Beim ersten Mal hiess es, ich sei wohl frustriert. Dabei sollten diese Fragen nicht auf die persönliche Ebene geholt werden; es ist schon kompliziert genug.
Heute hat es im Tagesanzeiger ein Interview mit dem früheren Oberrichter Peter Diggelmann. Er sagt es gleich wie ich. (Sorry, ich sage es gleich wie er.) https://www.tagesanzeiger.ch/vieles…2507981296. Im Interview fehlt allerdings die "Ehrencharta" - auch ein Euphemismus dafür, dass die ehrenwerten Leute versprechen, rechtswidrig abhängig von den Zielen der Partei zu entscheiden.

Übrigens: ist bewusst, dass der SVP-Chef, der es ja mit den "angeblichen Eliten" nicht so hat, einmal wegen Verkaufs anvertrauter Aktien vor Zürcher Obergericht stand und freigesprochen wurde, weil er nicht gewusst habe, dass das verboten sei? Der Verbotsirrtum sei im Falle des Juristen verzeihlich. Lustig, wessen Aktien das waren, und lustiger, wer die Initiative startete.
Mir fällt immer noch etwas ein, 'tschuldigung: Wir Zürcher zerreissen uns das Maul über die Bündner Gerichtsbarkeit. Tatsächlich können die Bündner von uns lernen, doch wird es dann nicht besser. Also: "... werfe den ersten Stein".

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Was waere denn unter geregelter Politikfinanzierung zu verstehen ? Dass Parteien ihre Finanzierung offenlegen ? Das hat hier aber keinen Zusammenhang. Da waeren die (quantitativen)Geldfluesse zu den einzelnen Politikern interessanter.

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Vernünftig geregelte Parteienfinanzierung heisst:

Jede Partei enthält Finanzierung entsprechend den erhaltenen Wählerstimmen.

Dann sind die Parteien finanziell vor allem auf ihre Wähler angewiesen. So sollte das auch sein.

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Die gewaehlten Politiker beziehen ja jetzt schon einen Lohn fuer ihre Funktion.

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Gleich lange Spiesse

  • Entschädigung aller an Wahlen beteiligten Gruppierungen gemäss Wählerstärke aus Bundesmitteln.

  • Offenlegung von Spenden ab einer gewissen Grösse.

  • Verpflichtung wie jede Aktiengesellschaft zu Jahresabschüssen.

  • Keine schwarzen Kassen.

  • Keine Koffer voller Geld von der 'Stiftung für bürgerliche Politik'.

Die Interessenbindungen der Politiker*innen müssen bereits mit bezahlt oder ehrenamtlich angegeben werden, die Offenlegung der entsprechenden Beträge wäre zu begrüssen.

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Besserwisser
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Die Parteien ereifern sich gegen die angeblichen verleumderischen Unterstellungen (in der Republik) und durch den pensionierten Zürcher Oberrichter Diggelmann (Artikel im Tagi). Und blenden dazu einfach die "Ehrencharta" etc. aus.

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Unter einer "Mandatssteuer" hätte ich mir vorgestellt, dass es eine rechtliche Grundlage gibt, und vor diesem Recht alle gleich behandelt werden. Nun lese ich im Artikel, dass die Mandatssteuer je nach Partei und sogar innerhalb der Partei unterschiedlich ist? Da sind wir dann doch relativ nah an einer Vorteilsnahme?

Frei nach dem Motto: Kommen sie zu uns! Wenn sie uns beitreten (und sich linientreu verhalten) profitieren sie von einer tieferen Mandatssteuer!

(bin juristischer Laie und lasse mir gern erklären, wie das verhindert wird)

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Die Befürworter des heutigen Systems, zumindest einige davon, behaupten einerseits die richterliche Unabhängigkeit stehe über allem und sagen gleichzeitig die Wahl durchs Parlament sei wichtig wegen der Proporzverteilung.

Das passt für mich nicht zusammen.

Wenn alle so unabhängig wären wie sie gerne wären, dann könnte doch das Bundesgericht auch aus lauter SVP-Richterinnen oder SP-Richtern bestehen, oder?

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(durch User zurückgezogen)
Lucia Herrmann
Community @ Republik
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Hallo Anonym 3, verraten Sie uns noch, was das für ein Dokument ist, das Sie in Ihrem Beitrag verlinkt haben? Wer sind die Urheber?

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(durch User zurückgezogen)

Das erste Mal, dass ich hier von der R einen schwachen Artikel lese (oder ich bin zu doog um die Argumente zu verstehen). Das Schweizer Volk möchte sich in der Judikative, wie der Artikel es ja auch nennt, in seiner (politischen) Wertevielfallt abgebildet sehen. RichterInnen sind (und sollen?) auch keine Rechtsautomaten, sondern Menschen einer Gesellschaft mit Werten sein (bspw. Ermessungsspielraum in der Rechtssprechung). Beides wird meines Erachtens durch die Wahlempfehlungen durch die Parteien abgestützt. Und dann verstehe ich den Korruptionsvorwurf nicht, jede/r muss die Mandatsabgabe bezahlen, es ist nicht so, dass sich die RichterInnen ins Amt hochbieten. Also eine Art job requirement über deren Sinn man natürlich diskutieren kann (bsp. alternatie Finanzierungsmodelle für die Parteien?) die aber doch nicht Korruption sind! Oder verpass ich da etwas?

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In der Diskussion um unabhängige Richter:innen, und so auch im diesem Artikel, wird oft von einer falschen Prämisse ausgegangen: Die Justiz, die Rechtsprechung könne objektiv und frei von Werten funktionieren. Dem möchte ich klar widersprechen.
Nicht umsonst ist die Judikative die dritte Gewalt unseres politischen Systems. Die Rechtsprechung kann die Praxis ändern, ohne dass das Gesetz sich ändert. Begründet wird dies mit veränderten Lebensrealitäten und Wertvorstellungen. Die Judikative ist ein wichtiger Teil der Politik. Es ist also zentral, welche Werte an den Gerichten vertreten sind. Transparenz über die Grundhaltung einer richtenden Person ist geradeso wichtig wie die Transparenz über Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern. Die Parteien sind eine Orientierungshilfe für alle, welche grundsätzliche Wertehaltung jemand vertritt. Ob die Parteizugehörigkeit gleichzeitig an eine Mandatsabgabe gebunden ist, erscheint dann sekundär.
Die Intransparenz resp. den „Klüngel“ sehe ich viel mehr innerhalb der Welt der Jurist:innen. Da gibt es Abhängigkeiten zwischen etablierten und aufstrebenden Jurist:innen. Das hat aber wenig mit der Parteizugehörigkeit oder einer Mandatsabgabe zu tun. Im Gegenteil können die Nicht-Jurist:innen in einer Partei auch korrigierend wirken, da sie unabhängiger vom Goodwill hoher Richter:innen entscheiden und handeln können.

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Ist die Mandatsabgabe wirklich der springende Punkt? Und "empören" wir uns hier nicht ein wenig an den wirklich wichtigen Fragen vorbei?

Ich finde die Mandatsabgabe auch gelinde gesagt unsauber und unschön. Und ich hoffe hier auf eine Veränderung. Aber (für mich) nicht mit dieser Initiative. Denn viel wichtiger als diese Zahlungen ist ein gutes, ausgewogenes Funktionieren des Bundesgerichtes. Ich bin der Meinung, dass eine ausgewogene Repräsentation der Gesellschaft (aktuell mittels Parteienproporz) sehr sinnvoll ist (auch wenn es vielleicht noch bessere Wege dazu gäbe). Stellen Sie sich einmal bei Annahme der Initiative vor, durch das Los würden in direkter Folge 3,4,5... Bundesrichter eines politischen Pols (z.B. rechts aussen) ins Amt gewählt, und das auf Lebenszeit. Das Gericht, und seine Entscheide würden so auf lange Zeit einseitig beeinflusst.

Deshalb: Eine Reform ist nötig. Ich bin der Meinung, es müssten auch Richter ohne Parteizugehörigkeit möglich sein. Und die Mandatsabgabe muss weg. Aber diese Initiative birgt zu viel Gefahr für eine unausgewogene Besetzung des Gerichts auf seeehr lange Zeit. Und davor bevorzuge ich das aktuelle System.

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Andreas Greuter
Aktivrentner
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Dass die Abschaffung der Mandatssteuer überfällig ist, braucht ich mehr lang diskutiert zu werden. Dennoch lege ich ein Nein ein bei der Justizinitiative. Sie hat zwei konzeptionelle Schwachstellen.

  1. Da Gremium der Fachleute, welche die für das Losverfahren qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten bestimmen wird vom Bundesrat ernannt. Besser wäre, die vereinigte Bundesversammlung könnte den Vorschlag des Bundesrats gutzuheissen, ablehnen oder abändern. Man erreichte damit die gleiche demokratische Legitimation wie im Status quo.

  2. Das Erfordernis, dass die Amtssprachen im Bundesgericht angemessen vertreten sein müssen verträgt sich nicht mit dem Losverfahren. Selbst wenn Amtssprachen angemessen im Kandidatenpool vertreten wären, könnte dennoch per Los z.B. dreimal hintereinander eine italienischsprechende Person gewählt werden, was zu einer Untervertretung des Französischen führen könnte.

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Mir ist die Initiative auch nicht sympathisch, aber man sollte ihr nichts unterstellen. Das einzige Kriterium, das sie aich im Losverfahren eingehalten sehen will, ist das der Vertretung der Sprachregionen. Sie lässt lediglich offen, wie das zu erreichen wäre. Also ob auf eineN FranzösischsprachigeN immer wieder einE solcheR folgen müsste oder ob z.B. auch mal ein Sitz vorübergehend einer anderen Landessprache zukommen könnte. Erreichen liesse sich das schon - man müsste einfach mehrere Los-Körbe machen - pro Landessprache einen und die Ziehung der "Lottozahlen" erfolgte eben aus dem jeweils passenden Sprach-Chörbli.

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Besserwisser
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Ich glaube, dass da einige Dinge vermischt durch die Köpfe geistern, was einen klaren Blick verhindert.

  1. Da haben wir zunächst den Parteienproporz, dass also das Parteibuch am Anfang wichtig ist. Das ist aber nicht nur schlecht. Wenn wir eine parteimässig breite Streuung von anständigen und kompeten Leuten haben, ist das grundsätzlich gut.

  2. Dann haben wir das mit Ämterkauf, dass die Leute bezahlen müssen. Das ist übel, schmutzig und unwürdig. Aber: wenn alle zahlen müssen und wenn sie keine Beförderungen kaufen können, geht es noch nicht ans Eingemachte. (Und geben wir es zu, in einem Land, in welchem der Inhaber einer Bank lärmen kann, Steuerhinterziehung sei Notwehr - und die Finma döst weiter - passt das doch irgendwie.)

  3. Schlimm wird das Ganze erst, wenn wir erkennen, dass das Ganze ja nicht statisch ist. Das heisst, wenn die Richter/innen ein für allemal gewählt würden, hätten sie alle beim Start einen ziemlichen Makel. Aber dann könnten sie arbeiten und sich in ihrer Arbeit so entwickeln, wie es der Charakter zulässt. Niemand mehr könnte sie von aussen unter Druck setzen. Keine/r müsste unter dem Joch einer "Ehrencharta" (was für ein verlogenes Wort) hindurch. Manche würden vielleicht schlecht und schlechter. (So sind die Menschen; das gibt es überall.) Aber sicher nicht alle. Und viele bekämen die Möglichkeit, einen beruflichen Ehrgeiz zu entwickeln, der auf Qualität abzielt. Sie könnten sich in ihr Amt hinein-entwickeln und dieses gross machen.

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Besserwisser
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Zunächst: danke allen, welche die Justizinitiative annehmen wollen.

Wenn wir den Gegnern der Initiative nicht zuhören und auf ihre Argumente und Fehler nicht eingehen, reden wir noch in 100 Jahren aneinander vorbei. Darum habe ich im vorangehenden Kommentar versucht, zu differenzieren und darzulegen, worin das Gift der jetzigen Regelung liegt: dass es nicht einmalig und dann überstanden ist, sondern dauernd fortwirkt.
Wer das rasch, rasch überfliegt und dann einen falschen Schluss zieht, sollte es nochmals probieren 😉

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