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Ein interessantes Detail: Die Gegendarstellungen der ETH wurden bei den jeweiligen Republik-Artikeln am Textende angehängt, was sachlich ja logisch und richtig ist. Das bedeutet aber auch, dass Leute, die nur die Gegendarstellungen lesen wollen, erstmal durch den ganzen, langen Artikel scrollen müssen... das werden wohl nur die wenigen tun, die es wirklich sehr interessiert. Ob die Juristen der ETH daran gedacht haben, dass eine Gegendarstellung in einem Online-Magazin etwas anders daher kommt als in einer gedruckten Zeitung?

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Was die ETH-Verantwortlichen bei ihren Gegendarstellungen voll übersehen haben, ist die Tatsache, dass das Hauptgebäude entgegen der Republik-Aufnahme in Wirklichkeit gar nicht knallrot ist.

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Frage: bedeutet: "Die Republik hält an ihren jeweiligen Darstellungen fest.", dass die ETH in ihren Gegendartstellungen in keinem einzigen Punkt recht hat oder ist dieser Satz einfach der juristischen Auseinandersetzung geschuldet, die keine andere Reaktion zulässt? Falls letzteres zutrifft, reicht mir folgerichtig die Antwort no comment o.ä. .
PS: danke nochmals für die Artikel-Serie. Diese beharrliche Berichterstattung schätze ich sehr an der Republik.

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Danke für die Frage! Sie werden sicher verstehen, dass wir im Moment nicht in die Details gehen können. Grundsätzlich aber: Der Satz bedeutet genau das, was er aussagt. Wir stehen zu unserer Berichterstattung - und halten an unseren jeweiligen Darstellungen fest.

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Gute Tag Herr Fuchs, ich danke Ihnen für die prompte Antwort und habe volles Verständnis.

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Die ETH kann also gerichtlich durchsetzen, dass sie belegen kann ihre eigenen Regeln eingehalten und nicht willkürlich gehandelt zu haben (erste Gegendarstellung zum letzten Artikel der Serie). Das ist eine ziemlich krasse Aussage, nachdem die Republik so viel investiert hat das Gegenteil zu behaupten. Ich finde die Aussage “die Republik besteht auf ihrer Darstellung“ da etwas lapidar. Zweifelt man denn jetzt die Neutralität der Gerichte an, oder waren es zweifelhafte Beweise, welche das Gericht überzeugt haben? Ich bin vielleicht etwas kritisch weil ich oft finde die Medien sind wahnsinnig kritisch gegen alles ausser sich selber. Eine Gegendarstellung ist wichtig, aber macht nie die Schlagzeilen der ursprünglichen Artikel, schon gar nicht im Ausland mit den ganzen Englischen Übersetzungen. Man hat erfolgreich am Ruf der ETH gekratzt, aber war es auch gerechtfertigt?

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Chefredaktion
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Lieber Herr B., das Gericht beurteilt Gegendarstellungen nicht auf ihre inhaltliche, sondern nur auf ihre formale Richtigkeit. Wir werden das demnächst ausführlich erklären.

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Verleger
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· editiert

Lieber Herr M.

Schon der zweite Satz des Republik-Manifests (https://www.republik.ch/manifest) unterstreicht wie wichtig uns das "freie Wort" und "der Wettbewerb der besten Argumente" ist. Würde die Zulassung der Gegendarstellung nicht ebendies ermöglichen? In Demokratien erlaubt man bei einem fairen Gerichtsverfahren dem Angeklagten ja auch im gleichen Forum seine Sicht der Dinge darzulegen, damit sich Richter oder Geschworene ein möglichst ausgewogenes Bild machen können.

Ich konnte leider nicht nachvollziehen, weswegen wir Gegendarstellungen mit hohen Kosten gerichtlich abzuwehren versuchen und würde gerne die Erläuterung lesen, die Sie erwähnt haben, falls sie inzwischen verfügbar ist.

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Danke. Da bin ich gespannt.

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Es muss auch für die Redaktion ein Lehrstück sein wie man mit Gegendarstellungen nicht nur redaktionell sondern auch gestalterisch umgeht. In der Regel ist es so abzudrucken wie auch die betroffenen Texte abgedruckt sind.
Im Newsletter und Online.

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Könnt ihr auch alle Gegendarstellungen hier anzeigen?

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Wäre leserfreundlich.

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Vor welchem Gericht wurde das verhandelt? Bezirksgericht, Kantonsgericht?
Ist der Entscheid rechtskräftig, d.h. wird er durch die Republik nicht mehr angefochten?

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Chefredaktion
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Zürcher Bezirksgericht. Wir haben bereits einen substanziellen Teilerfolg errungen, da das Gericht 2/5 der Gegendarstellungen formal zurückgewiesen hat. Ob wir in Berufung gehen oder nicht entscheiden wir die Tage. Herzlich!

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Mich erstaunt in dem Fall, dass eine Gegendarstellung veröffentlicht wird, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Muss man das?

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