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Das ist ja (endlich mal) ein schöner Erfolg in die richtige Richtung.

Aber 2045? dann bleiben ja lockere 5 Jahre als Puffer! Und das als eine der grössten Wirtschaftsnationen der Welt aber immerhin mit der allgemeinen Erkenntnis, dass Deadlines ja nur sehr sehr selten überschritten werden.

Zum Glück hat die kleine Schweiz der Welt gezeigt, wie das richtig geht und dem ambitionierten CO2 Gesetz an der Urne mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Besonders die naturverbundene Landbevölkerung hat sich den Klimaschutz auf die Fahne geschrieben und die sturen Stätter mit ihrem Elan mitgerissen. Einmal mehr zeigt sich: steter Tropfen höhlt den Stein
Und das Beste:
noch schneller gehts mit einer Sturmflut.

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System Engineer
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Nicht so viel Zynismus am Morgen 😁

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Leider bleibt einem im Moment nur noch die Flucht in den Zynismus.

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Yvonne Kunz
Godmother
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Wir haben eben Eigenverantwortung!

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Ich wollte grad sagen, das Wort der Stunde, des Jahres, wenn nicht des Jahrhunderts! fehlt da noch. Ein Zitat aus der Gegenargumentation zur Verfassungsänderung (Klimaschutz-Artikel) des Kantons Bern vom 26.09.2021:

"Die Ratsminderheit war der Ansicht, dass mit dem bestehenden Umweltschutz­
Artikel in der Kantonsverfassung (Arti­kel 31) das Anliegen bereits erfüllt sei. Der Klimaschutz ist in ihren Augen ein Teilaspekt des Umweltschutzes. Bereits heute könne man auf Gesetzesstufe Massnahmen zum Schutz des Klimas be­schliessen. Nötig seien statt eines neuen Verfassungsartikels vielmehr innovative Projekte und eigenverantwortliches Han­deln von Wirtschaft und Bevölkerung."

(Hervorhebung durch mich)

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(von der Moderation verborgen)
System Engineer
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Ich dachte schon ein paar Mal, dass ein Verfassungsgericht schon eine schöne Sache ist.
Wo kann man den Antrag für eines stellen?

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Brigitte Hürlimann
Gerichtsreporterin
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Schnappen Sie sich eine Bundesparlamentarierin... Oder starten Sie eine Volksinitiative. Meine Unterschrift haben Sie.

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System Engineer
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Wir könnten die Freunde der Verfassung darauf loslassen.
Dann machen sie was Sinnvolleres als gegen das Covid Gesetz zu wettern. 🤔

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Nationalratskandidatur
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Wir können den Trommelwirbel starten, denn gerade sind wieder zwei Vorstösse im Bundesparlament hängig, welche ein Verfassungsgericht anregen:

https://www.parlament.ch/de/ratsbet…d=20213690

https://www.parlament.ch/de/ratsbet…d=20213689

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Genau. Die Schweiz hielt es ja bisher nicht für nötig, ein solches Verfassungsgericht zu installieren, wie in demokratisch regierten Ländern eigentlich Usus. Kein Wunder, wenn man meint, überall so wie so die besten zu sein. Was sich je länger je mehr als Irrtum herausstellt.

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Theologin/Pfarreiseelsorgerin
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Für das Gericht geht schlicht nicht an, dass man sich kurzfristig unter vergleichs­weise milder Reduktions­last grosse Teile des CO2-Budgets genehmigt, wenn dadurch nachfolgende Generationen ihre natürlichen Lebens­grundlagen nur mit radikaler Enthaltsamkeit bewahren können.

Es scheint notwendig zu sein, solche Selbstverständlichkeiten per Verfassungsgericht festschreiben zu müssen. Unfassbar einerseits. Andererseits sehr gut, dass das Gericht den Schritt (so weitgehend) gemacht hat.

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Timon Zielonka
Sales @ zukunft.com
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Ob und auf welche Höhe die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre und der Temperaturanstieg zu begrenzen sind, ist eine klimapolitische Frage. Sie ist nicht durch die Naturwissenschaften zu beantworten.

Aus Rn. 35 des Urteils.

Diesen Teil vom Beschluss verstehe ich nicht. Weiss jemand, wie das zu interpretieren ist?

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Yvonne Kunz
Godmother
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Ist wie bei den Corona-Massnahmen: Zwar haben die Gesetzgeber ihre Massnahmen auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der wissenschaftlichen Taskforce abzustützen, aber die konkreten Massnahmen festzulegen und zu vermitteln ist letztlich der Job der Regierungen. Aber das Gericht sagt dann eben später auch: Es gehört zur Sorgfaltspflicht, vom Worst Case auszugehen, nicht von den optimistischsten Einschätzungen.

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Ich würde dazu noch ergänzen, dass das auch heisst, dass die Regierungen gewisse Konsequenzen in Kauf nehmen können.
Die Wissenschaft kann Modelle erstellen, welche zeigen, was im Worst Case passiert, und was in 1,2,3... besseren Fällen passiert. Dann können die Regierungen entscheiden, welchen Fall sie anpeilen - das muss (leider) nicht unbedingt der beste Fall sein!

Aber das Gericht sagt eben auch, dass man nicht zukünftige Generationen in die Lage bringen darf, dass sie zwischen Worst Case und "Ökodiktatur" entscheiden müssen, wenn man mit stetigeren, strikteren Massnahmen die striktesten Massnahmen verhindern kann.

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Die Aufgabe der Naturwissenschaft ist die Schaffung von Wissen über die Natur - im Fall der Klimaerwärmung das Wissen, welche Massnahmen zu welcher Zukunft führen.

Doch welche Zukunft wollen wir?

Dies zu entscheiden ist nicht Sache der Naturwissenschaft, sondern der Politik.

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· editiert

Von mir aus gesehen stellen Sie damit nur fest, dass z.B. die 1.5°C maximale Erwärmung gegenüber vorindustrieller Zeit ein einigermassen willkürlich gewähltes Ziel ist. Man hätte auch 1.7°C oder 1.356°C oder halt eben 2°C nehmen können, die Auswirkungen werden halt schlimmer oder weniger schlimm, aber diese Abwägung, wie schlimm der zukünftige Status sein darf, ist a priori nicht wissenschaftlich begründbar festzulegen. Wissenschaftlich gesehen kann man nur sagen: möglichst wenig wäre gut, weil dann die geringsten Auswirkungen zu erwarten sind.

Bezogen auf eine kleinere Einheit wie z.B. die Stadtstaaten Bremen oder Hamburg (siehe Karte der Gebiete in Deutschland 2050 unter Meeresspiegel + Flutrisiko https://www.focus.de/wissen/klima/s…91334.html) wäre aber eine solche Aussage möglich. Da könnte man mit Modellrechnungen wissenschaftlich begründen, welche maximale Temperatur anzustreben ist, bevor 100% der ständigen Wohnbevölkerung umgesiedelt werden müssten infolge Meerespiegelerhöhung.

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Timon Zielonka
Sales @ zukunft.com
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Ja, richtig. In Rn. 162 des Urteils heißt es:

Wenn der Gesetzgeber .... die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C zu begrenzen, mag dies danach politisch als zu wenig ambitioniert beurteilt werden.

und weiter in Rn. 163

... kann aktuell nicht festgestellt werden ...

Dem Urteil wird natürlich viel auf den IPCC 5. Sachstandsbericht, Klimaänderung 2013 verwiesen und die als Grundlage angenommen. Ich lese das als Aufforderung das Urteil auf Basis des 6. IPCC Berichts nochmal durchzugehen und zu prüfen, wo aktuell genaueres festgestellt werden kann.

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... weniger euphorische Kommentare unken, die «Apokalyptiker aus Karlsruhe» hätten mit ihrem Entscheid das Fundament einer Ökodiktatur gelegt.

Gut, dass dieser ("Ökodiktatur") Begriff im Text auftaucht. Er muss dringend diskutiert und von seinem negativen Image befreit und als das betrachtet werden, was er impliziert, wenn man sich die Begriffshistorie (Quelle: Wikipedia) der Diktatur vor Augen führt: als ein Verfassungselement (der römischen Republik) für den Ausnahmezustand!

Da wir uns bezüglich des existierenden Klimawandels global längst in einem solchen Ausnahmezustand befinden, sollte es für alle politischen Entscheidungsträger darum gehen, sich einer wissenschaftlich fundierten "Ökodiktatur" unterwerfen zu müssen und deren notwendige Implikationen der Gesellschaft zumuten zu dürfen.

In diesem Sinne verstehe ich das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes als eine wichtige Legitimationsbasis für künftige Regierungen, Entscheidungen zu treffen, die durchaus als eine Ökodiktatur verstanden werden können, dadurch aber nicht in Frage geraten sollten.

Ob die Schweiz über den Weg basisdemokratischer Volksentscheide - so wertvoll sie für viele andere politische und gesellschaftliche Aspekte sind! - der aktuellen, absoluten Brisanz dieser Problematik genügend Rechnung tragen werden kann, bleibt abzuwarten.
Die erfolgreiche Ablehnung des CO2-Gesetzes weist diesbezüglich nicht gerade in die erforderliche Richtung ...

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Timon Zielonka
Sales @ zukunft.com
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Danke für den Artikel und vor allem für die Erinnerung, sich das Urteil anzusehen. Der nächste Schritt wäre, das zu konkretisieren. Ich sehe bis jetzt nicht, warum das nicht so sein sollte:

  1. Für alle Klimagasemissionen an der Quelle Zertifikate verlangen

  2. Die Anzahl der Zertifikate angemessen reduzieren, also z.B. 10% pro Jahr

  3. Solange noch nicht alle Länder mitmachen, beim Import für die grauen Emission ebenfalls Zertifikate verlangen und beim Export zurückerstatten

Hier mehr Schweiz spezifischen Details.

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Yvonne Kunz
Godmother
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Unbedingt, Herr Zielonka, lesen Sie das Urteil! Die Kritik des Gerichts am Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht natürlich viel weiter in die Details, als mein Text vermuten lässt. Es stört sich zum Beispiel auch daran, dass man zwar für die Zeit vor 2030 (sektorenweise) jährliche Reduktionsziele aufstellt, gleichzeitig aber sagt: Wenn man sie in einem Jahr nicht erreicht, kann man den Minussaldo einfach ins nächste Jahr mitnehmen. Man kann sich ausmalen, wie's ab ca. 2027 aussieht.

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Johanna Wunderle
Muttersprache NL
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Vielen Dank für diesen äusserst wichtigen Beitrag Frau Kunz. Hoffentlich wird der Entscheid des Deutschen Verfassungsgerichts Schule machen.

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Leserin
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Danke Frau Kunz für diese Einordnung. Etwas Licht am weit entfernten Horizont. Die morgendlichen ZynikerInnen haben mir auch gefallen.

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Yvonne Kunz
Godmother
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Sehr gerne doch, Frau C. Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele diesen Beschluss zu Herzen nehmen.

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