Die Republik ist nur so stark wie ihre Community. Werden Sie ein Teil davon und lassen Sie uns miteinander reden. Kommen Sie jetzt an Bord!

DatenschutzFAQErste-Hilfe-Team: kontakt@republik.ch.



Ja! Wieso? Sie hat einen Menschen mit egoistischer Absicht und klarem Vorsatz getötet. Dass mildernde Umstände geltend gemacht werden, ist die gleiche Frechheit wie bei jenen Mördern, die im Drogenrausch töten und dann wegen Unzurechnungsfähigkeit mild bestraft werden. Das ist ein Freifahrtsschein!

1
/
32
· editiert

Nun, Pasquale P., zum Glück haben wir einen (zum allergrössten Teil) funktionierenden Rechtsstaat und Urteile werden nicht von der Menschenmenge auf dem Dorfplatz gefällt und ausgeführt.

  1. Die Geschichte, auch wenn wir sie nur bruckstückhaft kennen, gibt einen Hinweis darauf, dass die Mutter das vierte Kind zur Adoption freigeben wollte, soviel zum Vorsatz.

  2. Und welche egoistische Absicht können Sie erkennen? Sie hatte ja schon drei Kinder, um die sie sich kümmerte, und es muss für sie klar gewesen sein, dass sie durch ihre Tat Gefahr lief, den Zugang zu ihren Kindern oder das Sorgerecht für diese zu verlieren.

  3. Eine Geburt ist wahrlich ein körperlicher und psychischer Ausnahmezustand, dessen Intensität und Ausmass für Aussenstehende schwer nachvollziehbar sind.

  4. Freie Fahrt? Wohin denn?
    edit: für diejenigen, die sich fragen, an wen sich mein Kommentar eigentlich richtet: der Mitverleger "Z. M." hiess vor wenigen Minuten noch "Pasquale P."

20
/
1

Geschätzte Viktoria

Vorweg: Ich habe (grundsätzliches) Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Trotzdem erlaube ich es mir, Urteile in Frage zu stellen, auch wenn es um solch emotionale Themen/Taten geht.

Demnach bezeichnen Sie die Staatsanwaltschaft als "Menschenmenge auf dem Dorfplatz", weil diese auf Mord plädiert hat und ich deren Ansicht (soweit beurteilbar) teile?

Zu Ihren Punkten:

  1. Wissen Sie, weshalb es nur beim "wollen" blieb?

  2. Hätte sie sich dieser Gefahr/Überforderung etc. nicht schon vor der Schwangerschaft bewusst sein sollen? Ich gehe davon aus, dass die Schwangerschaft aus freien Stücken geschah. Haben Sie andere Infos?

  3. WORD! Habe nie was anderes behauptet und dies zu beurteilen würde ich mir auch nie anmassen. Ist die Tat dadurch aber zu entschuldigen/rechtfertigen, wenn es doch andere "Auswege" gegeben hat?

  4. Freie Fahrt: Dass Menschen Dinge tun, die sie nicht tun sollten, anderen damit Schaden zuführen und nicht vollständig zur Rechenschaft gezogen werden.

2
/
12
Selina Wittwer
Sozialpädagogin
·
· editiert

Liebe Frau Hürlimann, an dieser Stelle ein grosses Kompliment an Sie und die gerichtsangefressenen Mitreporter bei der Republik. Ihre Beiträge gehören zu meinen Lieblingen! Sie schaffen es mit Feingefühl, ein Bild der am Gericht anwesenden Menschen zu zeichnen, das vielleicht weder Verständnis, noch Billigung - aber Mitgefühl ermöglicht.

16
/
0

Grosses Danke zurück!

0
/
0

Der Tatbestand scheint etwas aus der Zeit gefallen zu sein. Heute gibt es Hilfe an allen Ecken, Babyfenster und das Stigma mit der Sozialhilfe (oder IV?) zieht nicht mehr. Sind zweieinhalb Stunden unmittelbar nach der Geburt? Zum Glück geschehen solche Taten sehr selten und die Frau ist mit der Tat vermutlich schon genug gestraft. Wie steht es um das Kindswohl der anderen Kinder?

3
/
4

Was Sie ansprechen, ist exakt die Haltung der einen Seite. Just darum habe ich erwähnt, dass der Tatbestand der Kindstötung kontrovers diskutiert wird, innerhalb und ausserhalb der Fachkreise. Und ja, da bin ich absolut Ihrer Meinung: Zum Glück kommen solche Delikte seit ein paar Jahrzehnten selten vor. Wie es den drei älteren Geschwistern geht, darüber wurde in den Urteilen nichts geschrieben. Da sich die Mutter aber in psychiatrischer Behandlung befindet und überhaupt wegen dieser schrecklichen Tat, gehe ich davon aus, dass die Kindesschutzbehörde sehr genau hinschaut, was in dieser Familie passiert.

3
/
0

Soweit ich die verlinkten Paragraphen richtig verstehe, bedingt Mord doch einen besonders skrupellosen und verwerflichen Beweggrund. Was erschien der Staatsanwaltschaft denn so besonders verwerflich an dieser Verzweiflungstat, dass sie nicht etwa für Totschlag 'wegen einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung' plädierte, sondern für Mord?
Und: ist vorsätzliche Tötung das gleiche wie Totschlag?

2
/
1

Liebe Frau J., nein, gar nicht. Beim Totschlag handelt der Täter "in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung". Das kommt dem privilegierten Tatbestand der Kindstötung nahe, die vorsätzliche Tötung gar nicht. Und der Mord noch weniger.

2
/
0