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Antwort zur Eingangsfrage: Nein, so ein Amtsarzt ist nicht mehr tragbar.

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interessierter Leser
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Danke für den Bericht - Machtmissbrauch gegenüber Wehrlosen darf von den Behörden nicht gedeckt werden. In Gefängnissen, Psychiatrie usw. ist die Gefahr besonders gross und das sollte das Gesundheitsdepartement eigentlich wissen.

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St. Gallen, Gossau, Uzwil - wilder Osten, nicht rechtsfrei aber nahezu. Noch-Amtsarzt Dr. med. Aschwanden gehört zu den menschlichen Wesen, deren Tun und Lassen Bob Dylan mit: "With God on your side", beschreibt.

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Die Frage ist vermutlich ganz einfach zu beantworten: Was wäre die Alternative? Es lassen sich im Kanton einfach keine Freiwilligen für diesen unbeliebten Job des Amtsarztes finden. Der Altersdurchschnitt zeigt das ziemlich klar.

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Toll. Stelle mir grad vor, wie mir der Chef der Cabin Crew erklärt, im Cockpit sässen ein Modedesigner und eine Anlageberaterin; man hätte leider keine fähigen Piloten gefunden.

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Oh, das ist in der Medizin gar nicht so unüblich. Gerade in ländlichen Regionen hat man nicht die Chance, wählerisch zu sein.
In der Schweiz sieht man aber auch die Aufhebung des Arbeitsgesetzes bzgl. Pausen und Ruhezeiten nicht so eng. Wir könnten es uns bei Piloten zwar nicht vorstellen, es wurde in der Medizin gerade ohne jede Gegenwehr gemacht.

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Vielleicht zur Vervollständigung: Danke für das publizieren dieses Artikels. Das Verhalten ist nicht zu tolerieren.
Meine Frage nach der Alternative sollte aufzeigen, weshalb das bis jetzt niemand unterbindet hat und ihn in die Schranken weist.

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Wo entnehmen Sie den Altersdurchschnitt der Amtsärzte?

Und etwas Sprachliches: ist ein Machtmissbrauch eines Amtsarztes juristisch das gleiche wie ein Amtsmissbrauch, oder sind das zwei Paar Schuhe?

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Chefredaktion
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Machtmissbrauch ist im Gegensatz zu Amtsmissbrauch keine juristische Kategorie.

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Das Problem der Überalterung erzählen die Amtsärzte von sich aus bei der Arbeit (weshalb ich hier anonym bleiben möchte). Zahlen habe ich aber keine. Es gibt da ein strukturelles Problem, welches der Kanton angehen sollte.

Ist die Frage nach dem Sprachlichen an mich gerichtet?

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Dass das Verhalten des Amtsarztes auch den Tatbestand des Amstmissbrauchs (Art. 312 StGB) erfüllt, scheint weder der Staatsanwältin noch dem Gesundheiutsdepartement in den Sinn zu kommen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das auch ohne eine Anzeige untersucht werden muss. Weshalb geschieht das nicht? Bei diesem Verhalten der Behörden drängen sich weitere rechtliche Fragen auf.

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Tatsächlich lautete die Anzeige zu Beginn auch auf Amtsmissbrauch. Im Ermächtigungsverfahren kommt der Tatbestand noch vor, im Strafbefehl nur noch am Rande. Dort heisst es: Weil der Beschuldigte, also der Amtsarzt, sich durch sein Handeln keinen unrechtmässigen Vorteil habe verschaffen, noch dem Privatkläger einen Nachteil zufügen haben wolle, falle der Tatbestand des Amtsmissbrauchs ausser Betracht.

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Informatik-Ingenieur und Ökonom
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Für mich als rechtlicher Laie ist es interessant, dass hier offenbar der zitierte Artikel 61 zur Anwendung gekommen ist. Dieser verlangt, dass der Insasse nicht gegen seinen Willen medizinisch behandelt werden darf. Der Arzt hat hier aber genau gesehen das Gegenteil getan, nämlich die Behandlung der Schmerzen gegen den Willen des Patienten unterlassen.

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Medizinische Behandlungen oder andere medizinisch indizierte Vorkehren während eines Straf- oder Massnahmenvollzugs bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person.

Ich nehme an, hier werden die 'anderen medizinisch indizierten Vorkehren' aus Art. 61 herangezogen.
Der Zustimmung des Betroffenen bedürfen sie natürlich trotzdem.

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Ich bin entsetzt über diesen einseitigen Bericht, der offensichtlich eine regelrechte Hetzjadgdt auf eine einzelne Person in Gang zu bringen beabsichtigt. Das ist der Republik, wie ich sie kenne, unwürdig.

Der Widerspruch liegt darin, dass die Republik dafür steht, sich stark zu machen dafür, Geschichten ans Licht zu bringen, in denen es darum geht, Komplotte und Systeme ans Licht zu bringen.
Wo bitte wird hier ein System aufgedeckt? Ein System besteht aus mehreren Menschen, und nicht aus einer Einzelperson.
Hier geht es darum, zum zweiten Mal schon, EINE Person persönlich zu attakieren und nun sogar zu entamten. Das geht zu weit.

Eine interessannte Fragestellung, über die man eine Debatte führen könnte, wäre das Gesetz an sich, ob es denn Sinn macht, drogensüchtige Straftätern, die jahrelang schon im Millieu drin sind, wiederholt durch Straftaten auffallen, dealen, klauen, ect zu 'schützen' mit dem Verbot, einen Entzug zu verordnen.

Ist dieser 'Schutz' nicht gleichzeitig auch ein Signal das sagt: "Dein Verhalten ist zwar nicht okey, aber du hast die Wahl. Wenn Du nicht willst, dann mach weiter so, wir helfen Dir dabei. Wieviel Stoff brauchst Du?"

Könnte andererseits ein erzwungener Entzug nicht auch eine Chance sein für Menschen, das Leben doch noch in den Griff zu bekommen?

Ich weiss von Menschen, die dankbar sind dafür, dass sie aus ihrer Komfortzone geworfen wurden, um Veränderungen machen zu können. Und zwar liegts nicht am Rauswurf, sondern am eng und zuverlässig begleiteten Prozess, der danach gemacht werden konnte.

Ob dem Straftäter geholfen ist, sollte der Arzt seines Amtes entlassen werden, bezweifle ich.

Und dass hier so eine Berichterstattung vorgenommen wird, senkt das Niveau auf Boullewardpresse. Ziemlich daneben.

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Es geht im Artikel um ein Gesetz. Ein Gesetz, das wir alle - und ganz besonders Personen des öffentlichen Interesses mit ihrer Vorbildfunktion - beachten sollten. Ralph Aschwanden hat gegen das Gesetz verstossen und ist darum verurteilt worden.

Die Republik deckt auf, was Sache ist: der Machtmissbrauch eines Amtsarztes. Ihr eine Hetzjagd vorzuwerfen ist falsch: Aschwanden steht durch seine Funktion in der Öffentlichkeit. Er weiss, dass sein Handeln stärker überprüft wird und sollte sich den Konsequenzen seines Handeln bewusst sein. Da er eine öffentliche Funktion einnimmt, haben wir ausserdem das Recht über sein Handeln zu erfahren.

Ralph Aschwanden begeht nicht zum ersten Mal einen schweren Fehler. Ich wäre der Republik sogar dankbar wenn sie ihn "entamtet". Doch ist Aschwanden der Republik zuvorgekommen, hoffentlich.

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Die Aufgabe eines Amtsarztes zieht es mit sich, in Situationen Entscheidungen zu fällen, in denen Menschen in krassen psychischen Zuständen ausser sich sind und dazu selber nicht mehr in der Lage sind, und potentiell sich selbst oder andere gefährden. Er wird dann gerufen, wenn keiner der Nothelfer, z.b. Polizei, mehr weiter weiss, und er MUSS eine Entscheidung fällen, und sehr oft sofort. Das ist sein Job!

Fällt die Entscheidung zu Ungunsten der betroffenen Person aus, hält der Amtsarzt nicht selten 'den Kopf hin' für Wutausbrüche, Beschimpfugen, Beleidigungen, Angriffe ect. Er muss mit allen möglichen Reaktionen rechnen, die aus einem Menschen heraus kommen können, der im Zweifel voll durchstartet und sich so verhält, als würde er gerade umgebracht werden. Der Entscheidungsfäller wird zur Projektionsfläche und als Todfeind erklärt und mit Händen und Füssen bekämpft. Da sind je nach dem rationale Konversationen über die Vernunft nicht mehr möglich.
Anzeigen gegen einen Amtsarzt gehören in einem Rechtsstaat wie der Schweiz zu den Angriffsoptionen dazu.

Daraus entflammt meine Wut, dass jemand dafür, das er seinen Job macht, persönlich angegriffen wird. Das ist schon nicht schön, okay, aber dass er nun in einem und dem selben Tenor entamtet werden soll?! Das geht zu weit.

Das wäre in Etwa das Gleiche, wie wenn ein, zwei, drei oder von mir aus auch 5 Artikel der Republik, krass daneben liegen würden jemandem Schaden würden, das ist nicht schön, aber es wurde mit bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Wegen dem kann es doch nicht sein, dass grad die ganze Zeitung gestürzt würde!

Der Unterschied liegt auch darin, das ihr ziemlich frei entscheiden könnt, welche Story, wann veröffentlichen und welchen ihr aus dem Weg geht, verschiebt oder gar nicht erst anschaut.

Ein Amtsarzt kann nicht wählen, welcher Art Mensch er begegnen will und welchem nicht, ob er einen Entscheid fällt oder nicht, oder einen schwierigen Entscheid hinausschiebt. Er hat meistens keine Bedenkzeit.

Also meine Antwort ist JA!, auf jeden Fall ist dieser Arzt tragbar als Amtsarzt. Wir wissen ja gar nicht, von welchen und wievielen Personen in gefährlichem Zuständen er uns schon geschützt hat. Das wäre eine weitere wichtige Information, um das einseitige Bild in die Mitte zu rücken.

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Ob es tatsächlich „nur“ um eine Einzelperson geht oder um ein „System“ werden wir spätestens dann sehen, wenn entschieden wird, ob der straffällige Amtsarzt weiterdoktern darf im Gossauer Knast, in dem Häftlinge übers Wochenende über 48 Stunden ohne Hofgang EMRK-widrig in den Zellen gehalten werden (super Voraussetzung übrigens für einen Entzug...). Meine Prognose: Er wird dürfen. Was genau so für ein gewisses System spricht wie der Umstand, dass der Amtsarzt von der St. Galler Justiz verurteilt, aber absurderweise nicht bestraft wurde.

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Unmenschlich 48 Stunden isoliert zu werden, Folter, das finde ich auch. Doch es kann angewandt werden, und wird oder wurde es auch. Grausam!

Nachdem mir bekannt wurde, dass in Institutionen in der Schweiz Menschenrechtswidrige Massnahmen durchgeführt werden und keine Möglichkeit besteht, sich dagegen zu wehren, suchte ich im Bundeshaus die parlamentarische Gruppe, die sich dafür einsetzt, dass Zwangmassnahmen in Psychiatrien abgeschafft werden. Diese Gruppe hätte es mal gegeben, sei aber 'eingeschlafen', weil kein Politiker diese leite. Wie das heute ist, weiss ich nicht.

Diese Massnahme steht Ärzten also zur Verfügung. Das find ich problematisch!

Nicht richtig ist, dass ein Arzt medial nun öffentlich an den Pranger gestellt wird. Ich kenne einige Menschen, die 48 Stunden isoliert wurden und nicht raus durften. Sogar solche, welche ans Bett gefesselt werden mussten und und und... Was ist denn mit all diesen Ärzten?
Es ist ein Instrument, das angewendet werden kann. Und jedes Instrument kann nicht korrekt angewandt werden. Menschen sind nicht perfekt.

Man könnte ja künftig einen Roboter diese Arbeit machen lassen, schaut man zu den aktuellen technischen Möglichkeiten. Schreckliche Vorstellung. Dann ist mir lieber, ein echter Mensch, der entscheidet und Fehlbarkeit in Kauf nehmen.

Doch wenn ein Amtsarzt damit rechnen muss, dass er derart medial angegriffen wird, ist irgendwie auch naheliegend, dass es bald keine Freiwilligen geben wird für diesen Job.

Ein weiterer Punkt. Der Arzt wäre von der Republik für eine Stellungnahme angefragt worden. Dass er das nicht getan hat, spricht im Artikel gegen ihn. Da stellt sich die Frage ob das nicht für ihn spricht, weil er sich ans Arztgeheimnis halten muss und das somit auch tut?

Zur Anonymität: ich sehe, dass das 'knapp okay' von der Redaktion vermutlich
gerade ziemlich ausgereizt wird. Ich möchte nicht die Person sein, wegen der diese Funktion eingestellt wird.

Ich kann mich aber deshalb nicht outen, weil ich andere Pläne habe, als öffentlich mit dieser Thematik in Verbindung gebracht zu werden.

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Voilà, gerade erst habe ich in einer Antwort zur Stellungnahme von Tim Guldimann zum Bericht über den NZZ-Chefredaktor (etwa 16.4?) Guyer geschrieben, solche "Meinungen" anonym zu posten, sollte endlich mal unterbunden werden. Ich möchte auch von "schützenswerten" Prominenten wenigstens wissen, warum sie anonym schreiben. Sonst haben wir hier nämlich früher oder später Facebook-Zustände.

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ichfürchte...
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Auch ich ziehe es vor, anonym zu schreiben und bin dankbar, dass es diese Möglichkeit gibt. Wenn sie wegfällt, wird meine Stimme ziemlich sicher verstummen.

Ausufernde, gehässsige oder unsinnige Posts gibt es – soweit ich das beurteilen kann – von anonymen wie auch von Klarnamen-User*innen. Insofern sind einzelne, missliebige Postings von anonymen User*innen noch kein Massstab, den Sinn oder Unsinn der Anonymität zu beurteilen. (Wäre aber sicher interessant, das mal statistisch anzuschauen).

Sinn und Unsinn von Anonymität im Internet im Allgemeinen oder einzelnen Foren im Speziellen sind ein weites Diskussionsthema. Wer sich vertieft Gedanken dazu machen mag, dem empfehle ich diesen Podcast von Sascha Lobo: https://soundcloud.com/user-7282236…-internets.

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Ich finde, so lange die Möglichkeit zur Anonymität ohne Begründung besteht, ist es auch okay, kommentarlos zu bleiben.
Vielleicht mag ja die Redaktion Stellung nehmen, über Sinn und Unsinn der Anonymität.

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Herr S., ich fürchte, da stehen wir auf verlorenem Posten. Solange die Redaktion sich von anonymen Beiträgen Meinungsvielfalt und eine Belebung der Diskussion erhofft, wird das nicht bessern. Nicht einmal für ein Unterscheidungsmerkmal in der zweiten Zeile mag man sich so richtig einsetzen.
Schade, dass man da nicht von Anfang an auf Transparenz gesetzt hat. Ich denke, die Verleger*innen wären mit ganz vielem einverstanden, wenn offen kommuniziert würde. In diesem Sinn schlage ich wenigstens eine Änderung von Punkt 16 der Nettiquette vor: Verleger*innen diskutieren mit Klarnamen, Beiträge von Redaktionsmitgliedern im Forum sind anonym.
Das würde meinem Eindruck nach mit wenigen Ausnahmen eher der Realität entsprechen. Noch besser fände ich natürlich eine offene Begründung, weshalb Kommentare aus dem Inneren des Mediums einen höheren Schutzbedarf haben sollen als solche von gewöhnlichen Verleger*innen. Intuitiv fällt mir dazu nichts ein, aber da mag es durchaus Begründungen geben, die besser standhalten als die Gefahr von Repressalien. Die zu sehen fällt schwer.

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Die Zustände im Gefängnis Gossau sind auch abgesehen vom Gefängnisarzt zweifelhaft: Die Insassen bleiben das ganze Wochenende zweieinhalb Tage in den winzigen Zellen eingeschlossen, ohne Hofgang, was EMRK-widrig ist. Die Untersuchungshäftlinge können die Verlegung in ein anderes Gefängnis beantragen (was dann wohl nur beschränkt für gute Stimmung sorgt bei der lokalen Staatsanwaltschaft).

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Das Gefängnis soll in den nächsten Jahren geschlossen werden. Vor zwei Jahren haben die St. Galler Stimmbürgerinnen und -bürger den Ausbau des Regionalgefängnisses Altstätten gut geheissen, das unter anderem den Standort in Gossau ersetzen soll. Das Gebäude soll 2025 fertig sein.

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Und so schafft es der Kt. SG nach Jahrzehnten, einen EMRK-widrigen Zustand zu beheben. Dass es so lange ging ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Verteidiger der Untersuchungshäftlinge mehrheitlich nicht opponierten.

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Für mich stellt sich hier die Frage, ob nicht die Aerztekammer einen solchen Kollegen ausschliessen sollte? Damit würde sich die Frage nach dem Verbleib im Amt nicht mehr stellen.

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Bravo für diesen Bericht. Ein Arzt der einen Häftling leiden lässt, ist nicht mehr tragbar. Ein Bravo auch an den Kanton St. Gallen, dass die Ermächtigung für die Strafuntersuchung gegen diesen Arzt erteilt wurde (damit tun sich andere Kantone äusserst schwer). "Betäubungsmittel" sind bei guter ärztlicher Kontrolle nicht schlimm, sie lindern das Leiden und richten - im Gegensatz zu den Neuroleptika, die einigen Häftlingen aufgezwungen werden - keine verheerenden Gesundheitsschädigungen an.

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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"Auffällig ist, dass Hutter von einer Strafe absieht und grosses Verständnis für den Arzt zeigt." Das verstehe ich jetzt nicht. Er bekommt einen Strafbefehl, aber keine Strafe? Was heisst das?

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Doch, das gibt es tatsächlich. Die Artikel 52, 53 und 54 des Strafgesetzbuches regeln drei Konstellationen, in denen Täter zwar schuldig gesprochen werden, aber keine Strafe bekommen.

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Antonia Bertschinger
Ratsmitglied Project R Genossenschaft
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Das ist ja seltsam... dann ist der Arzt eigentlich ungeschoren davongekommen? Unglaublich.

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(durch User zurückgezogen)